VerpackG

Informationen rund um das Verpackungsgesetz

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) dient der Regelung des Inverkehrbringens von Verpackungen sowie der Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen. Es implementiert zwei EU-Richtlinien, die Einwegkunststoffrichtlinie und die Abfallrahmenrichtlinie, in deutsches Recht. Das Verpackungsgesetz gilt nur in Deutschland. 

Das Produkt
Das Verpackungsgesetz gilt für alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Je nach Art der Verwendung gibt es verschiedene Verpackungstypen, darunter vor allem Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und Transportverpackungen. Weiterhin wird zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die nach ihrem Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher oder vergleichbaren Anfallstellen entstehen (B2C) sowie Verpackungen, welche in den gewerblichen Bereich fallen (B2B). Eine besondere Rolle spielen Getränkeverpackungen.
Alle Verpackungen werden zusätzlich entlang ihrer Materialfraktionen veranlagt. Dazu gehören vor allem Papier & Karton, Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium sowie Verbundwerkstoffe. Die besonders ökologische Gestaltung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen soll durch finanzielle Anreizsysteme belohnt werden.
 
Wer hat die Verpflichtung?

HerstellerHändler und Importeure, die als Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen B2C-Verpackungen in Deutschland auftreten, müssen sich zur Sicherstellung der flächendeckenden Rücknahme und Verwertung der entsprechenden Verpackungsabfälle einem (Dualen) System anschließen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Die Registrierungspflicht gilt ab Juli 2022 für sämtliche Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen. Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland können hierzulande einen Bevollmächtigten beauftragen. Erstinverkehrbringer und Folgevertreiber (Händler) von B2B-Verpackungen müssen ähnliche Verpackungsabfälle kostenfrei zurücknehmen und einer ordentlichen Verwertung zuführen. Dies gilt neuerdings auch für Mehrwegverpackungen. Endverbraucher müssen darüber informiert werden. Außerdem gelten Nachweispflichten.


Welche Verpflichtung?
Hersteller und Importeure von Verpackungen müssen sich bei der Stiftung ZSVR registrieren, bevor sie diese erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen dürfen. Weiterhin müssen sie sich – falls zutreffend – zur flächendeckenden, bundesweiten Sammlung und Verwertung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen einem (Dualen) System anschließen. Die erstmalig in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen anschließend regelmäßig sowohl ans Verpackungsregister als auch ans System gemeldet werden.


Verstoß
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Verpackungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Strafen und anderer Sanktionen aus. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 200.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privatrechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie hohe Schadenersatzforderungen. Generell kann auch ein Vertriebsverbot drohen.

Unser Service

Mit ECOPV-EU erhalten Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß VerpackG unseren exklusiven Service. Dieser beinhaltet die Unterstützung bei der vorgeschriebenen Registrierung bei der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem der Dualen Systeme. Die Übermittlung Ihrer Meldungen werden wir für Sie übernehmen. Alles was wir dafür benötigen sind Ihre Mengen und Ihr Vertrauen.

Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. VerpackG

Systembeteiligung

Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

Lizenzierung

Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.

Mengenmeldungen

Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.

Recyclingfähigkeit

Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.

Einfach

Schnell

Sicher

FAQs

Wo muss ich mich registrieren?

Neben der Beteiligung an einem dualen System müssen Unternehmen außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein. Diese fungiert als Kontrollinstanz zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.

Was ist eine LUCID-Nummer?

Die LUCID-Nummer ist die Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). In Deutschland sind alle Inverkehrbringer von Verpackungen verpflichtet, sich bei der ZSVR anzumelden. Zudem müssen Marktplätze wie Amazon oder Ebay die LUCID-Nummern ihrer Händler abfragen.

Wann muss ich meine Verpackung lizenzieren?

Grundsätzlich müssen alle Verkaufsverpackungen lizenziert werden, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, also mit Ware befüllte B2C-Verpackungen. Dazu gehört auch Versandmaterial sowie auch Verpackungen aus der Gastronomie. Verpackungen aus der Gastronomie gelten als sogenannte Serviceverpackungen.

Wer ist Inverkehrbringer von Verpackungen?

Verpflichteter Inverkehrbringer (Hersteller) ist derjenige, der erstmals entgeltlich oder unentgeltlich mit Ware befüllte Verpackungen an Dritte abgibt mit dem Ziel des Verkaufs, des Verbrauchs oder der Verwendung, wenn diese Verpackung typischerweise bei Endverbrauchern als Abfall anfällt.

Wen betrifft das Verpackungsgesetz?

Die Registrierungspflicht betrifft alle Verpackungshersteller, unabhängig von der Art der Verpackung, die sie erstmals in Deutschland für den Handel befüllen. Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister übernehmen neue Verantwortlichkeiten.

Welche Verpackungen sind meldepflichtig?

Ob Kunststofffolie, Pappkarton oder Glasflasche: Alle Verpackungen, die typischerweise bei dem*der privaten Endverbraucher*in anfallen und damit als Verkaufsverpackungen gelten, müssen laut Verpackungsgesetz (VerpackG) lizenziert werden.

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