🇫🇷 EPR-Compliance für Batterien in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Batterien und Akkumulatoren sind eines der am stärksten regulierten Produktsegmente in Frankreich – und seit August 2023 gilt zusätzlich die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542, die die alte Batterierichtlinie schrittweise ersetzt und ab 18. August 2025 vollständig verdrängt hat.

Das Ergebnis: Mehr Kategorien, neue Meldepflichten, CO₂-Fußabdruck-Deklarationen und erhöhte Anforderungen an die Lieferkettentransparenz. Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, steht vor einem dichten Regelwerk – das sich bis 2028 weiter entfalten wird.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Compliance – inklusive Checkliste

🇫🇷 EPR-Compliance für Batterien in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Batterien und Akkumulatoren sind eines der am stärksten regulierten Produktsegmente in Frankreich – und seit August 2023 gilt zusätzlich die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542, die die alte Batterierichtlinie schrittweise ersetzt und ab 18. August 2025 vollständig verdrängt hat.

Das Ergebnis: Mehr Kategorien, neue Meldepflichten, CO₂-Fußabdruck-Deklarationen und erhöhte Anforderungen an die Lieferkettentransparenz. Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte auf dem französischen Markt in Verkehr bringt, steht vor einem dichten Regelwerk – das sich bis 2028 weiter entfalten wird.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Compliance – inklusive Checkliste

Wer gilt als „Producteur"?

Als Producteur im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien in Frankreich gilt jede natürliche oder juristische Person, die Batterien oder Produkte mit integrierten Batterien erstmals gewerbsmäßig auf den französischen Markt bringt.

Das betrifft konkret:

  • Mit Sitz in Frankreich: Produziert Batterien oder lässt diese unter eigenem Namen / eigener Marke herstellen und bringt sie erstmals in Frankreich in Verkehr.
  • Importeur: Importiert Batterien oder batteriebetriebene Geräte aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Frankreich – und übernimmt damit die EPR-Pflichten des ursprünglichen Herstellers.
  • Fernabsatz / E-Commerce: Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern oder Drittländern, die direkt an französische Endverbraucher verkaufen (inkl. Marktplatzverkäufe).
  • Vertreiber von Geräten mit eingebauten Batterien: Jeder, der Elektrogeräte (WEEE) mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien verkauft, gilt gleichzeitig als Producteur der enthaltenen Batterien – unabhängig davon, ob er die Batterien separat vertreibt.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Elektro-Scooter (LMT-Batterien) über seine eigene Website direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen  → benötigt IDU + Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation 

Batteriekategorien im Überblick

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 definiert fünf Kategorien, die in Frankreich separat gemeldet und bepreist werden:

KategorieBeschreibungTypische Beispiele
GerätebatterienUnter 5 kg, tragbar, für allgemeine VerbraucherprodukteAA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Laptop-Akkus, Smartphone-Akkus
LMT-BatterienLeichte TransportmittelE-Bike-Akkus, E-Scooter-Akkus, Hoverboards
Starterbatterien / SLI-Batterien Starting, Lighting, IgnitionKfz-Starterbatterien
Industriebatterien Großformatig, stationäre oder industrielle AnwendungEnergiespeicher, Gabelstapler, USV-Systeme
Elektrofahrzeugbatterien (EV-Batterien) Antriebsbatterien für KfzPKW-, LKW-, Bus-Traktionsbatterien

Wichtig: Batterien, die in WEEE-Geräten verbaut sind, fallen gleichzeitig unter WEEE-EPR und Batterie-EPR. Beide Registrierungen sind separat erforderlich.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen außerhalb der EU: Für Nicht-EU-Unternehmen ist der französischen Bevollmächtigte verpflichtend. Dieser übernimmt die vollständige rechtliche Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung gegenüber ADEME und der Öko-Organisation.

Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Unternehmen aus der EU müssen zwingend einen französischen Bevollmächtigten (Mandataire) benennen, sofern sie keine eigene physische Niederlassung in Frankreich besitzen. Der Mandataire übernimmt alle Batterie-Herstellerpflichten vor Ort.

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einer Öko-Organisation

Die Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Éco-Organisme ist für alle Batterie-Hersteller in Frankreich verpflichtend. Ohne diesen Vertrag dürfen Batterien in Frankreich nicht legal verkauft werden.

Schritt 3: Pflichtregistrierung bei der ADEME (SYDEREP) & Erhalt der IDU-Nummer

Wie bei allen EPR-Streams in Frankreich erfolgt die staatliche Registrierung über SYDEREP, verwaltet von der ADEME.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Höhe der Öko-Beiträge variiert je nach Batteriekategorie, Gewicht und chemischer Zusammensetzung. Die grundlegende Berechnungsbasis:

Beitragsformel:

(Gewicht in kg × Grundsatz je Kategorie und Chemie) + etwaige Stückzahl-Komponente ± Öko-Modulations-Korrekturen

Schritt 5: Meldepflichten & neue Anforderungen der EU-Batterieverordnung

Mengenmeldung (Basisanforderung):

  • Jährliche Meldung bis spätestens Ende Februar für das Vorjahr (digital über das Portal der Öko-Organisation)
  • Inhalt: Anzahl, Gewicht, chemische Zusammensetzung, Bestimmungsort (B2C vs. B2B), Batteriekategorie
  • Erste Meldung nach Registrierung: rückwirkend für die letzten Jahre erforderlich

CO₂-Fußabdruck-Deklaration: Hersteller müssen den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien nach der PEF-Methodik berechnen und deklarieren – ausgedrückt in kg CO₂-Äquivalent pro kWh Gesamtenergie über die Lebensdauer der Batterie.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE/Batterie-Symbol): Das bekannte EU-Piktogramm ist auf allen Batterien und Verpackungen verpflichtend (Artikel 13 der EU-Batterieverordnung 2023/1542). Es signalisiert dem Verbraucher: Diese Batterie gehört nicht in den Hausmüll, sondern in die Rückgabe.

2. Triman-Logo + Info-Tri: Für tragbare Batterien, die an Haushalte verkauft werden, sind zusätzlich das Triman-Logo sowie Info-Tri-Hinweise auf Französisch verpflichtend – auf Produkt oder Verpackung. 

3. Chemische Zusammensetzung / Kapazitätsangabe: Batterien müssen Angaben zur chemischen Zusammensetzung (z. B. „Li-Ion“, „Pb“, „NiMH“) und zur Kapazität (in Ah oder Wh) tragen.

Schritt 7: Rücknahmepflichten & Sammelziele

Als Mitglied einer Öko-Organisation ist der Hersteller indirekt an den Sammel- und Recyclingzielen der EU-Batterieverordnung beteiligt. Die Öko-Organisation organisiert und finanziert die Sammlung über ein Netz von Annahmestellen (Einzelhandel, Recyclinghöfe, Sammelboxen). 

Wer gilt als „Producteur"?

Als Producteur im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien in Frankreich gilt jede natürliche oder juristische Person, die Batterien oder Produkte mit integrierten Batterien erstmals gewerbsmäßig auf den französischen Markt bringt.

Das betrifft konkret:

  • Mit Sitz in Frankreich: Produziert Batterien oder lässt diese unter eigenem Namen / eigener Marke herstellen und bringt sie erstmals in Frankreich in Verkehr.
  • Importeur: Importiert Batterien oder batteriebetriebene Geräte aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Frankreich – und übernimmt damit die EPR-Pflichten des ursprünglichen Herstellers.
  • Fernabsatz / E-Commerce: Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern oder Drittländern, die direkt an französische Endverbraucher verkaufen (inkl. Marktplatzverkäufe).
  • Vertreiber von Geräten mit eingebauten Batterien: Jeder, der Elektrogeräte (WEEE) mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien verkauft, gilt gleichzeitig als Producteur der enthaltenen Batterien – unabhängig davon, ob er die Batterien separat vertreibt.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Elektro-Scooter (LMT-Batterien) über seine eigene Website direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen  → benötigt IDU + Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation 

Batteriekategorien im Überblick

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 definiert fünf Kategorien, die in Frankreich separat gemeldet und bepreist werden:

1. Gerätebatterien (Unter 5 kg, tragbar, für allgemeine Verbraucherprodukte): Bsp. AA/AAA-Batterien, Knopfzellen, Laptop-Akkus, Smartphone-Akkus

 

2. LMT-Batterien (Leichte Transportmittel): Bsp. E-Bike-Akkus, E-Scooter-Akkus, Hoverboards

 

3. Starterbatterien / SLI-Batterien (Starting, Lighting, Ignition): Bsp. Kfz-Starterbatterien

 

4. Industriebatterien (Großformatig, stationäre oder industrielle Anwendung): Bsp. Energiespeicher, Gabelstapler, USV-Systeme

 

5. Elektrofahrzeugbatterien (Antriebsbatterien für Kfz): Bsp. PKW-, LKW-, Bus-Traktionsbatterien

Wichtig: Batterien, die in WEEE-Geräten verbaut sind, fallen gleichzeitig unter WEEE-EPR und Batterie-EPR. Beide Registrierungen sind separat erforderlich.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen außerhalb der EU: Für Nicht-EU-Unternehmen ist der französischen Bevollmächtigte verpflichtend. Dieser übernimmt die vollständige rechtliche Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung gegenüber ADEME und der Öko-Organisation.

Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Unternehmen aus der EU müssen zwingend einen französischen Bevollmächtigten (Mandataire) benennen, sofern sie keine eigene physische Niederlassung in Frankreich besitzen. Der Mandataire übernimmt alle Batterie-Herstellerpflichten vor Ort.

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einer Öko-Organisation

Die Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Éco-Organisme ist für alle Batterie-Hersteller in Frankreich verpflichtend. Ohne diesen Vertrag dürfen Batterien in Frankreich nicht legal verkauft werden.

Schritt 3: Pflichtregistrierung bei der ADEME (SYDEREP) & Erhalt der IDU-Nummer

Wie bei allen EPR-Streams in Frankreich erfolgt die staatliche Registrierung über SYDEREP, verwaltet von der ADEME.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Höhe der Öko-Beiträge variiert je nach Batteriekategorie, Gewicht und chemischer Zusammensetzung. Die grundlegende Berechnungsbasis:

Beitragsformel:

(Gewicht in kg × Grundsatz je Kategorie und Chemie) + etwaige Stückzahl-Komponente ± Öko-Modulations-Korrekturen

Schritt 5: Meldepflichten & neue Anforderungen der EU-Batterieverordnung

Mengenmeldung (Basisanforderung):

  • Jährliche Meldung bis spätestens Ende Februar für das Vorjahr (digital über das Portal der Öko-Organisation)
  • Inhalt: Anzahl, Gewicht, chemische Zusammensetzung, Bestimmungsort (B2C vs. B2B), Batteriekategorie
  • Erste Meldung nach Registrierung: rückwirkend für die letzten Jahre erforderlich

CO₂-Fußabdruck-Deklaration: Hersteller müssen den Kohlenstoff-Fußabdruck ihrer Batterien nach der PEF-Methodik berechnen und deklarieren – ausgedrückt in kg CO₂-Äquivalent pro kWh Gesamtenergie über die Lebensdauer der Batterie.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE/Batterie-Symbol): Das bekannte EU-Piktogramm ist auf allen Batterien und Verpackungen verpflichtend (Artikel 13 der EU-Batterieverordnung 2023/1542). Es signalisiert dem Verbraucher: Diese Batterie gehört nicht in den Hausmüll, sondern in die Rückgabe.

2. Triman-Logo + Info-Tri: Für tragbare Batterien, die an Haushalte verkauft werden, sind zusätzlich das Triman-Logo sowie Info-Tri-Hinweise auf Französisch verpflichtend – auf Produkt oder Verpackung. 

3. Chemische Zusammensetzung / Kapazitätsangabe: Batterien müssen Angaben zur chemischen Zusammensetzung (z. B. „Li-Ion“, „Pb“, „NiMH“) und zur Kapazität (in Ah oder Wh) tragen.

Schritt 7: Rücknahmepflichten & Sammelziele

Als Mitglied einer Öko-Organisation ist der Hersteller indirekt an den Sammel- und Recyclingzielen der EU-Batterieverordnung beteiligt. Die Öko-Organisation organisiert und finanziert die Sammlung über ein Netz von Annahmestellen (Einzelhandel, Recyclinghöfe, Sammelboxen). 

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

1. Batteriekategorie(n) korrekt identifizieren und B2C / B2B-Aufteilung klären

2. Öko-Organisation auswählen und Mitgliedsvertrag unterzeichnen 

3. IDU-Nummer bei ADEME über die Öko-Organisation beantragen

4. IDU in AGB, Impressum, Rechnungen und alle Marktplatzprofile eintragen

5. Kennzeichnung prüfen: Durchgestrichene Mülltonne + Triman + Info-Tri auf Produkt/Verpackung (für B2C)

6. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien nach PEF-Methodik berechnen und deklarieren 

7. CO₂-Fußabdruck für Industrie-Batterien >2 kWh vorbereiten 

8. Jährliche Mengenmeldung bis Ende Februar einreichen (Gewicht, Chemie, Stückzahl, B2C/B2B)

9. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen 

10. Unterlagen 6 Jahre für ADEME-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter (Mandataire) in Frankreich bestimmen 

2. Mandatsvereinbarung schriftlich abschließen (juristische oder natürliche Person mit SIREN-Nummer)

3. Bevollmächtigter übernimmt Registrierung bei der Öko-Organisation und ADEME 

4. IDU-Nummer an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren

5. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Gewicht nach chemischer Zusammensetzung und Batteriekategorie für die Mengenmeldung

6. CO₂-Deklarationspflichten nach Batteriekategorie prüfen und Daten vorbereiten

7. Marktplätze (Amazon, Fnac etc.) mit gültiger IDU versorgen (Listungssperren bei fehlender IDU möglich)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter (Mandataire) in Frankreich bestimmen 

2. Bevollmächtigter registriert das Unternehmen bei ADEME und Öko-Organisation

3. Zollanmeldung klären: Importeur muss sicherstellen, dass die IDU des Herstellers korrekt verwendet wird – oder der Importeur registriert sich selbst als Hersteller und übernimmt die EPR-Pflichten

4. IDU an alle Marktplätze und Handelspartner in Frankreich übermitteln

5. Jährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten einreichen

6. CO₂-Fußabdruck-Anforderungen nach Batteriekategorie und Zeitplan einhalten

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

1. Batteriekategorie(n) korrekt identifizieren und B2C / B2B-Aufteilung klären

2. Öko-Organisation auswählen und Mitgliedsvertrag unterzeichnen 

3. IDU-Nummer bei ADEME über die Öko-Organisation beantragen

4. IDU in AGB, Impressum, Rechnungen und alle Marktplatzprofile eintragen

5. Kennzeichnung prüfen: Durchgestrichene Mülltonne + Triman + Info-Tri auf Produkt/Verpackung (für B2C)

6. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien nach PEF-Methodik berechnen und deklarieren 

7. CO₂-Fußabdruck für Industrie-Batterien >2 kWh vorbereiten 

8. Jährliche Mengenmeldung bis Ende Februar einreichen (Gewicht, Chemie, Stückzahl, B2C/B2B)

9. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen 

10. Unterlagen 6 Jahre für ADEME-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter (Mandataire) in Frankreich bestimmen 

2. Mandatsvereinbarung schriftlich abschließen (juristische oder natürliche Person mit SIREN-Nummer)

3. Bevollmächtigter übernimmt Registrierung bei der Öko-Organisation und ADEME 

4. IDU-Nummer an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren

5. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Gewicht nach chemischer Zusammensetzung und Batteriekategorie für die Mengenmeldung

6. CO₂-Deklarationspflichten nach Batteriekategorie prüfen und Daten vorbereiten

7. Marktplätze (Amazon, Fnac etc.) mit gültiger IDU versorgen (Listungssperren bei fehlender IDU möglich)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter (Mandataire) in Frankreich bestimmen 

2. Bevollmächtigter registriert das Unternehmen bei ADEME und Öko-Organisation

3. Zollanmeldung klären: Importeur muss sicherstellen, dass die IDU des Herstellers korrekt verwendet wird – oder der Importeur registriert sich selbst als Hersteller und übernimmt die EPR-Pflichten

4. IDU an alle Marktplätze und Handelspartner in Frankreich übermitteln

5. Jährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten einreichen

6. CO₂-Fußabdruck-Anforderungen nach Batteriekategorie und Zeitplan einhalten

Sie planen, Ihre Produkte in Frankreich zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der französischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

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