
Kreislaufwirtschaft statt Müllexport: Die neue EU Abfallverbringungsverordnung im Fokus
Am 21. November 2026 tritt das offizielle Exportverbot für EU-Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Länder in Kraft.Die Verordnung gilt zwar bereits seit dem 20. Mai 2024, gewährt Unternehmen und Mitgliedstaaten jedoch gestaffelte Übergangsfristen.




