Bevollmächtigter Vertreter:
Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen „bevollmächtigten Vertreter“ ernennen, um ihre Verpflichtungen nach dem EWKFondsG zu erfüllen und während der Registrierung relevante Informationen bereitzustellen.
Registrierungen:
Ähnlich wie beim VerpackG benötigen auch Hersteller eine Registrierung, die durch die DIVID erfolgt. Bei der Registrierung müssen Markennamen von Einwegkunststoffprodukten aufgeführt werden.
Verpflichtete Einwegkunststoffe:
Verpflichtete Einwegkunststoffprodukte umfassen Lebensmittelbehälter, Packungen und Folienverpackungen, ausgewählte Getränkebehälter, Becher für Getränke, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Ballon- und Tabakprodukte mit Filtern.
Mengenmeldung:
Laut dem EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, bis zum 15. Mai jedes Jahr die Arten und Mengen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte an die DIVID zu melden, beginnend ab 2025.