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Ihr Partner für europaweite EPR-Compliance

Full-Service für WEEE, Verpackungen und Batterien – exakt in den Zielmärkten, in denen Sie aktiv verkaufen.

Ihr Vorteil mit ECOPV-EU:

Wir bieten Ihnen die Komplettlösung aus einer Hand:
Wir sind Bevollmächtigter, Garantiegeber und zugelassene OfH in einem.
 
Über Deutschland hinaus fungieren wir durch unsere eigenen Niederlassungen auch in anderen ausgewählten EU-Ländern als Ihr gesetzlicher Bevollmächtigter (Authorized Representative).
So sichern Sie sich vollen Marktzugang und EPR-Compliance.

Google
Google star 1Google star 2Google star 3Google star 4Google star 5
5.0
Bestbewerteter Service
verifiziert von: Trustindex
Trustindex überprüft, ob das Unternehmen auf Grundlage der in den letzten 12 Monaten auf Google gesammelten Bewertungen einen Bewertungswert über 4.5 aufweist und sich damit für den Erhalt des Top-Rated-Zertifikats qualifiziert.

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Ihr Vorteil mit ECOPV-EU

Wir vertreten Ihr Unternehmen gegenüber der Stiftung ear in Deutschland – auch wenn Sie keinen eigenen Sitz im Inland haben.

Als offiziell registrierter bevollmächtigter Vertreter übernehmen wir die rechtliche Haftung für Ihre WEEE-Pflichten.

Wir sind gleichzeitig als bevollmächtigter Vertreter und als Kollektiver Garantieanbieter zugelassen (durchgehend zertifiziert für 2024, 2025 und 2026).

✓ Ihr Benefit

Wir nutzen unser eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem. Anstatt mühsam auf die Zusage einer externen Versicherung oder Bank zu warten, nehmen wir Sie direkt in unser bereits geprüftes System auf.

✓ Sofort-Service

Da die gesamte Verwaltung hausintern erfolgt, stellen wir Ihre Zertifikate ohne externe Umwege sofort aus. Das beschleunigt Ihre Registrierung bei der Stiftung ear entscheidend und sichert Ihren schnellstmöglichen Marktzugang.

Nach dem neuen deutschen Batteriegesetz (BattDG) und der EU-Batterieverordnung müssen Hersteller einem kollektiven System beitreten.

ECOPV-EU ist eine der wenigen zugelassenen Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) in Deutschland. Wir übernehmen die vollständige operative Rücknahme und Verwertung Ihrer Altbatterien.

EPR-Compliance im Unternehmen: Gesetzliche Regelungen zur Einhaltung der Herstellerverantwortung
Batterie-Compliance in Deutschland: Pflichten und Herstellerverantwortung
WEEE-Compliance: Zugelassener Bevollmächtigter, hauseigenes Garantiesystem und zugelassene OfH gemäß Stiftung ear

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Nach dem neuen deutschen Batteriegesetz (BattDG) und der EU-Batterieverordnung müssen Hersteller einem kollektiven System beitreten.

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EPR-Compliance im Unternehmen: Gesetzliche Regelungen zur Einhaltung der Herstellerverantwortung
Batterie-Compliance in Deutschland: Pflichten und Herstellerverantwortung

Willkommen bei ECOPV-EU

Ihre EPR-Compliance aus einer Hand: Rechtssicher und stressfrei

Wer Elektrogeräte, Verpackungen oder Batterien in Verkehr bringt, unterliegt der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR).

 

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen aus einer Hand, damit Sie die EPR-Anforderungen in den Bereichen WEEE (Elektro- und Elektronik-Altgeräte), Verpackungen, Batterien und Einweg-Kunststoffe effizient erfüllen können.

 
Im Rahmen unseres EPR-Full-Service & Compliance beraten wir Sie kompetent, individuell und vollumfänglich. Wir begleiten Sie bei der operativen Umsetzung, damit Sie sich ganz auf Ihre unternehmerischen Ziele konzentrieren können.

 

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Ihre EPR-Compliance aus einer Hand: Rechtssicher und stressfrei

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NEU!

ECOPV-EU: Offiziell zugelassene OfH für Altbatterien!

 Als staatlich anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) ist die ECOPV-EU GmbH Ihr zertifizierter Partner für das Batterierecycling.
Wir garantieren Herstellern die rechtssichere Erfüllung ihrer Rücknahme Pflichten und bieten Sammelstellen eine kostenfreie Abholung sowie die fachgerechte Entsorgung von Altbatterien nach höchsten Umweltstandards.

NEU!

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Batterie-Compliance: Gesetzliche Richtlinien für Batterien in Deutschland und Europa

01.

Schritt 1: Kostenlos registrieren

Sammel- oder Rücknahmestelle einfach und kostenlos registrieren:

02.

Schritt 2: Bestätigung & Ausstattung erhalten

Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung, passende Sammelbehälter und alle Sicherheitsinformationen.

03.

Schritt 3: Abholung auf Abruf

Wir kümmern uns um die kostenlose Abholung und die fachgerechte Verwertung Ihrer Altbatterien.

Batterie-Compliance: Gesetzliche Richtlinien und Checkliste zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben für Akkus
Batterie-Compliance: Gesetzliche Richtlinien für Batterien in Deutschland und Europa

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UNSER SERVICE

Elektro- und Elektronikgeräte

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts. Neben dem BattDG und VerpackDG begleiten wir Sie selbstverständlich auch im ElektroG4 und übernehmen im Rahmen unseres EPR-Full-Service & Compliance die komplette Umsetzung und Verwaltung für Ihr Unternehmen.

 

Unsere Leistung zum ElektroG4/WEEE umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben für die Stiftung EAR an uns, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.

  • Registrierungen: Gemäß ElektroG4 müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der Stiftung ear registrieren lassen (s. Produkte_WEEE_ Gerätekategorien). Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
  • Mengenmeldungen: Das ElektroG4 schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen für jede WEEE-Nummer, also über die in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
  • Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
  • Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG4 fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung einer jeden WEEE-Nummer bereitstellen müssen.
  • ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.
  • Registrierungen: Gemäß ElektroG4 müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der Stiftung ear registrieren lassen (s. Produkte_WEEE_ Gerätekategorien). Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
  • Mengenmeldungen: Das ElektroG4 schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen für jede WEEE-Nummer, also über die in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
  • Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
  • Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG4 fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung einer jeden WEEE-Nummer bereitstellen müssen.
  • ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.

Batterie

ECOPV-EU bietet Ihnen den Full Service, das bedeutet die vollständige Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) als auch die Meldung bei einem Batterierücknahmesystem für alle nach BattDG verpflichteten Hersteller.

 

Ganz einfach werden auch zukünftige Meldepflichten abgewickelt, indem jeder Hersteller seine zu meldende Menge an uns übermittelt und wir alle weiteren Unternehmungen bei der Stiftung EAR für Sie vornehmen. 

  • Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG4 gilt im BattDG eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.

Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.

  • Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
  • Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG4 gilt im BattDG eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.
  • Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.
  • Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.

Verpackung

Anders als im ElektroG4 und BattDG muss die Anmeldung für VerpackDG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) vorgenommen werden, sowie die Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System.

Selbstverständlich übernehmen wir auch das für Sie und zudem natürlich auch die dort anfallenden Mengenmeldungen. 

 

Wichtiger Ausblick: Mit der kommenden PPWR (EU-Verpackungsverordnung) wird dieses System ab 2026 europaweit harmonisiert, was neue Anforderungen an das Recycling-Design und die Kennzeichnung mit sich bringt.

  • Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).

  • Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

  • Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.

  • Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.

  • Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.

  • Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).

  • Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

  • Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.

  • Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.

  • Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.

Einwegkunststoff

ECOPV-EU bietet Ihnen Full-Service-Unterstützung für das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz.

Dies umfasst sowohl die vollständige Registrierung bei DIVID, der Plattform des Umweltbundesamtes für den Kunststofffonds, als auch die Unterstützung durch ein duales System.

 

Damit stellen wir sicher, dass Sie alle Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung rechtssicher und effizient erfüllen. 

  • Bevollmächtigter Vertreter: Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen „bevollmächtigten Vertreter“ ernennen, um ihre Verpflichtungen nach dem EWKFondsG zu erfüllen und während der Registrierung relevante Informationen bereitzustelle

  • Registrierungen: Ähnlich wie beim VerpackDG benötigen auch Hersteller eine Registrierung, die durch die DIVID erfolgt. Bei der Registrierung müssen Markennamen von Einwegkunststoffprodukten aufgeführt werden.

  • Verpflichtete Einwegkunststoffe: Verpflichtete Einwegkunststoffprodukte umfassen Lebensmittelbehälter, Packungen und Folienverpackungen, ausgewählte Getränkebehälter, Becher für Getränke, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Ballon- und Tabakprodukte mit Filtern.
  • Mengenmeldung: Laut dem EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, bis zum 15. Mai jedes Jahr die Arten und Mengen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte an die DIVID zu melden, beginnend ab 2025.
  • Bevollmächtigter Vertreter: Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen „bevollmächtigten Vertreter“ ernennen, um ihre Verpflichtungen nach dem EWKFondsG zu erfüllen und während der Registrierung relevante Informationen bereitzustelle

  • Registrierungen: Ähnlich wie beim VerpackDG benötigen auch Hersteller eine Registrierung, die durch die DIVID erfolgt. Bei der Registrierung müssen Markennamen von Einwegkunststoffprodukten aufgeführt werden.

  • Verpflichtete Einwegkunststoffe: Verpflichtete Einwegkunststoffprodukte umfassen Lebensmittelbehälter, Packungen und Folienverpackungen, ausgewählte Getränkebehälter, Becher für Getränke, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Ballon- und Tabakprodukte mit Filtern.
  • Mengenmeldung: Laut dem EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, bis zum 15. Mai jedes Jahr die Arten und Mengen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte an die DIVID zu melden, beginnend ab 2025.

Warum ECOPV-EU?

Lizenzierte Qualifikation

Als führender Dienstleister im Bereich der deutschen EPR-Compliance verfügen wir über die offizielle Doppelzertifizierung (Bevollmächtigter Vertreter + Bürgschaftsqualifikation) der deutschen Stiftung EAR. Wir sind auf die Bereitstellung von Komplettlösungen für die Marktkonformität in Deutschland für Unternehmen im Ausland spezialisiert.

EU-EPR-Compliance-Dienstleistungen

Wir kennen die EPR-Vorschriften auf dem EU-Markt genau. Wir bewerten Ihre EPR-Compliance-Verpflichtungen vollständig anhand der Gesetze und Vorschriften des Ziellandes und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, um eine umweltkonforme Arbeit Ihres Unternehmens sicherzustellen.

Betreuung von über 20.000 Unternehmen

Unsere EPR-Compliance-Dienstleistungen umfassen den gesamten Prozess von Registrierung, Meldungen, Bürge bis hin zum Rücknahmemanagement. Mit unserem branchenführenden und effizienten Umsetzungssystem haben wir erfolgreich Compliance-Lösungen für mehr als 20.000 Unternehmen bereitgestellt.

Wettbewerbsfähige Preise

Wir wissen, dass jeder Kostenfaktor im grenzüberschreitenden Geschäft entscheidend ist. Als Ihr langfristiger Partner werden wir unsere Kostenstruktur kontinuierlich optimieren und unser Bestes geben, um unseren Kunden die attraktivsten Preise anzubieten.

Eckdaten

Global Clients
250 +

Weltweit vertrauen bereits über 20.000 Kunden auf unsere Expertise. Mit eigenen Büros in Deutschland (Eschborn), Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Belgien, Österreich und Irland sowie unserer Präsenz in China bieten wir zusammen mit globalen Partnern professionelle Dienstleistungen zur Richtlinien-Einhaltung – mit echter lokaler Expertise in jedem Markt, den wir betreuen.

European Clients
153 +

 Anzahl der europäischen Kunden, denen wir bei der Einhaltung und Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Verpackungen, Batterien und Einwegkunststoffe helfen konnten.

Unsere Partner

EPR-News & Updates

Bleiben Sie informiert!

Blog

EPR FAQ: Alles zu WEEE, BattDG, PPWR & EWKFondsG

EPR Compliance FAQ: Alles zu WEEE, BattDG, PPWR & EWKFondsG Egal ob Elektroaltgeräte, Batterien oder Verpackungen – die gesetzlichen Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werden hierzulande immer komplexer und dynamischer.

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EPR FAQ: Alles zu WEEE, BattDG, PPWR & EWKFondsG

EPR Compliance FAQ: Alles zu WEEE, BattDG, PPWR & EWKFondsG Egal ob Elektroaltgeräte, Batterien oder Verpackungen – die gesetzlichen Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) werden hierzulande immer komplexer und dynamischer.

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Häufig gestellte Fragen

EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ und ist das europäische Umweltprinzip, nach dem Inverkehrbringer die finanzielle und operative Verantwortung für ihre Produkte über deren gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung bis zum finalen Recycling – tragen. In Deutschland wird EPR über das ElektroG, das BattDG, das VerpackDG sowie das EWKFondsG umgesetzt.
 
Das Konzept verlagert die Entsorgungskosten von den Kommunen und Steuerzahlern direkt auf die Wirtschaft. Ziel ist es, finanzielle Anreize für ein recyclingfreundliches Produktdesign zu schaffen. In der Praxis bedeutet EPR für Sie eine strikte Registrierungspflicht in nationalen Registern, laufende Mengenmeldungen und die finanzielle Beteiligung an Entsorgungssystemen. Wer diese Compliance-Pflichten missachtet, handelt illegal und riskiert Vertriebsverbote sowie drastische Bußgelder.
In Deutschland umfasst die gesetzliche EPR-Compliance vier große Säulen: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Einwegkunststoffprodukte. Jede Produktklasse hat eigene Behörden, Meldezyklen und Fristen.
 
Die vier Säulen gliedern sich wie folgt:
    • Verpackungen: Alle Verkaufs- und Transportverpackungen müssen im Register LUCID gemeldet werden. Die Pflicht basiert seit dem 12. August 2026 auf dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
    • Elektrogeräte (WEEE): Alle Produkte, die Strom oder elektromagnetische Felder benötigen (auch PV-Module), fallen unter das ElektroG und erfordern eine Registrierung bei der Stiftung EAR.
    • Batterien: Alle Batterietypen (von der Knopfzelle bis zum PV-Speicher) unterliegen dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) und müssen im EAR-Batterieregister gemeldet sein.
    • Einwegkunststoff (EWKFondsG): Bestimmte To-Go-Verpackungen, Tabakfilter und Feuerwerkskörper erfordern eine jährliche Sonderabgabe über das DIVID-Portal des Umweltbundesamtes.

Das EPR-Konzept wurde in den 1990er-Jahren in Schweden entwickelt, um Herstellern einen direkten wirtschaftlichen Anreiz für den Bau langlebigerer Produkte zu geben. Die Europäische Union übernahm das Prinzip in den 2000er-Jahren und verankerte es in ihren zentralen Abfallrichtlinien.
 
Deutschland setzte diese europäische Gesetzgebung schrittweise über nationale Alleingänge wie das Batteriegesetz oder das Verpackungsgesetz um. Da dieser nationale Flickenteppich den grenzüberschreitenden E-Commerce massiv erschwerte, vereinheitlicht die EU den Rechtsrahmen im Jahr 2026 radikal. Durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen – wie die neue EU-Batterieverordnung und die PPWR für Verpackungen – gelten europaweit dieselben Designstandards, was wir für Ihre internationale Marktpräsenz fortlaufend überwachen.
EPR ist ein EU-weites Umweltprinzip. Jedes EU-Mitgliedsland verpflichtet Inverkehrbringer zur Übernahme der Entsorgungskosten, allerdings unterscheidet sich die administrative Umsetzung in Form von Registern und Gebühren weiterhin von Land zu Land.
 
Die Basis bilden gemeinsame europäische Vorgaben, die national umgesetzt werden. Mit den im Jahr 2026 voll aktiven EU-Verordnungen – der EU-Batterieverordnung und der PPWR für Verpackungen – vereinheitlicht die Europäische Union die Spielregeln im Binnenmarkt radikal. Deutschland gehört mit dem ElektroG, dem neuen VerpackDG und dem BattDG zu den Vorreitern bei der lückenlosen Überwachung. Wer in mehrere EU-Staaten exportiert, muss die jeweiligen nationalen Meldepflichten separat erfüllen, was wir für Sie zentral steuern.
Eine klassische Steuer fließt zweckungebunden in den allgemeinen Staatshaushalt. EPR-Entgelte hingegen sind strikt zweckgebunden und finanzieren direkt die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Produkte.
 
Bei einer Steuer hat das Unternehmen keinen Einfluss auf die Mittelverwendung. EPR-Gebühren (wie duale Systemlizenzen oder OfH-Beiträge) fließen stattdessen direkt an die Entsorgungs- und Recyclingsysteme, die damit die Infrastruktur betreiben. Zudem belohnt EPR ökologisches Verhalten direkt: Ein recyclingfreundliches Verpackungsdesign oder die Reduzierung von Kunststoffmassen senkt über die gesetzlichen Bonussysteme Ihre individuellen EPR-Kosten sofort.
Freiwillige Nachhaltigkeit (z. B. CO2-Kompensation, ESG-Berichte) ist eine frei wählbare Unternehmensleistung ohne rechtliche Konsequenzen. EPR-Pflichten hingegen sind zwingendes, hartes Recht – Verstöße führen unmittelbar zu Bußgeldern und Vertriebsverboten.
 
Ein hohes ökologisches Engagement befreit Sie niemals von den gesetzlichen Meldepflichten. Selbst wenn ein Produkt zu 100 Prozent aus biologisch abbaubaren Materialien besteht, muss es zwingend im Register LUCID oder bei der Stiftung EAR angemeldet sein. Freiwillige Maßnahmen und die gesetzliche Compliance ergänzen sich jedoch wirtschaftlich: Wer seine Produkte freiwillig im Sinne des „Design for Recycling“ optimiert, wird bei den gesetzlichen EPR-Meldungen mit deutlich niedrigeren Lizenzgebühren belohnt.
EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ und ist das europäische Umweltprinzip, nach dem Inverkehrbringer die finanzielle und operative Verantwortung für ihre Produkte über deren gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung bis zum finalen Recycling – tragen. In Deutschland wird EPR über das ElektroG, das BattDG, das VerpackDG sowie das EWKFondsG umgesetzt.
 
Das Konzept verlagert die Entsorgungskosten von den Kommunen und Steuerzahlern direkt auf die Wirtschaft. Ziel ist es, finanzielle Anreize für ein recyclingfreundliches Produktdesign zu schaffen. In der Praxis bedeutet EPR für Sie eine strikte Registrierungspflicht in nationalen Registern, laufende Mengenmeldungen und die finanzielle Beteiligung an Entsorgungssystemen. Wer diese Compliance-Pflichten missachtet, handelt illegal und riskiert Vertriebsverbote sowie drastische Bußgelder.
In Deutschland umfasst die gesetzliche EPR-Compliance vier große Säulen: Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Einwegkunststoffprodukte. Jede Produktklasse hat eigene Behörden, Meldezyklen und Fristen.
 
Die vier Säulen gliedern sich wie folgt:
    • Verpackungen: Alle Verkaufs- und Transportverpackungen müssen im Register LUCID gemeldet werden. Die Pflicht basiert seit dem 12. August 2026 auf dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
    • Elektrogeräte (WEEE): Alle Produkte, die Strom oder elektromagnetische Felder benötigen (auch PV-Module), fallen unter das ElektroG und erfordern eine Registrierung bei der Stiftung EAR.
    • Batterien: Alle Batterietypen (von der Knopfzelle bis zum PV-Speicher) unterliegen dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) und müssen im EAR-Batterieregister gemeldet sein.
    • Einwegkunststoff (EWKFondsG): Bestimmte To-Go-Verpackungen, Tabakfilter und Feuerwerkskörper erfordern eine jährliche Sonderabgabe über das DIVID-Portal des Umweltbundesamtes.

Das EPR-Konzept wurde in den 1990er-Jahren in Schweden entwickelt, um Herstellern einen direkten wirtschaftlichen Anreiz für den Bau langlebigerer Produkte zu geben. Die Europäische Union übernahm das Prinzip in den 2000er-Jahren und verankerte es in ihren zentralen Abfallrichtlinien.
 
Deutschland setzte diese europäische Gesetzgebung schrittweise über nationale Alleingänge wie das Batteriegesetz oder das Verpackungsgesetz um. Da dieser nationale Flickenteppich den grenzüberschreitenden E-Commerce massiv erschwerte, vereinheitlicht die EU den Rechtsrahmen im Jahr 2026 radikal. Durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen – wie die neue EU-Batterieverordnung und die PPWR für Verpackungen – gelten europaweit dieselben Designstandards, was wir für Ihre internationale Marktpräsenz fortlaufend überwachen.
EPR ist ein EU-weites Umweltprinzip. Jedes EU-Mitgliedsland verpflichtet Inverkehrbringer zur Übernahme der Entsorgungskosten, allerdings unterscheidet sich die administrative Umsetzung in Form von Registern und Gebühren weiterhin von Land zu Land.
 
Die Basis bilden gemeinsame europäische Vorgaben, die national umgesetzt werden. Mit den im Jahr 2026 voll aktiven EU-Verordnungen – der EU-Batterieverordnung und der PPWR für Verpackungen – vereinheitlicht die Europäische Union die Spielregeln im Binnenmarkt radikal. Deutschland gehört mit dem ElektroG, dem neuen VerpackDG und dem BattDG zu den Vorreitern bei der lückenlosen Überwachung. Wer in mehrere EU-Staaten exportiert, muss die jeweiligen nationalen Meldepflichten separat erfüllen, was wir für Sie zentral steuern.
Eine klassische Steuer fließt zweckungebunden in den allgemeinen Staatshaushalt. EPR-Entgelte hingegen sind strikt zweckgebunden und finanzieren direkt die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Produkte.
 
Bei einer Steuer hat das Unternehmen keinen Einfluss auf die Mittelverwendung. EPR-Gebühren (wie duale Systemlizenzen oder OfH-Beiträge) fließen stattdessen direkt an die Entsorgungs- und Recyclingsysteme, die damit die Infrastruktur betreiben. Zudem belohnt EPR ökologisches Verhalten direkt: Ein recyclingfreundliches Verpackungsdesign oder die Reduzierung von Kunststoffmassen senkt über die gesetzlichen Bonussysteme Ihre individuellen EPR-Kosten sofort.
Freiwillige Nachhaltigkeit (z. B. CO2-Kompensation, ESG-Berichte) ist eine frei wählbare Unternehmensleistung ohne rechtliche Konsequenzen. EPR-Pflichten hingegen sind zwingendes, hartes Recht – Verstöße führen unmittelbar zu Bußgeldern und Vertriebsverboten.
 
Ein hohes ökologisches Engagement befreit Sie niemals von den gesetzlichen Meldepflichten. Selbst wenn ein Produkt zu 100 Prozent aus biologisch abbaubaren Materialien besteht, muss es zwingend im Register LUCID oder bei der Stiftung EAR angemeldet sein. Freiwillige Maßnahmen und die gesetzliche Compliance ergänzen sich jedoch wirtschaftlich: Wer seine Produkte freiwillig im Sinne des „Design for Recycling“ optimiert, wird bei den gesetzlichen EPR-Meldungen mit deutlich niedrigeren Lizenzgebühren belohnt.

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