EPR steht für „Extended Producer Responsibility“ und ist das europäische Umweltprinzip, nach dem Inverkehrbringer die finanzielle und operative Verantwortung für ihre Produkte über deren gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung bis zum finalen Recycling – tragen. In Deutschland wird EPR über das ElektroG, das BattDG, das VerpackDG sowie das EWKFondsG umgesetzt.
Das Konzept verlagert die Entsorgungskosten von den Kommunen und Steuerzahlern direkt auf die Wirtschaft. Ziel ist es, finanzielle Anreize für ein recyclingfreundliches Produktdesign zu schaffen. In der Praxis bedeutet EPR für Sie eine strikte Registrierungspflicht in nationalen Registern, laufende Mengenmeldungen und die finanzielle Beteiligung an Entsorgungssystemen. Wer diese Compliance-Pflichten missachtet, handelt illegal und riskiert Vertriebsverbote sowie drastische Bußgelder.