Die operative Umsetzung – Registrierung, Meldungen, Garantien, Bevollmächtigung – lässt sich vollständig an spezialisierte EPR-Dienstleister übergeben. Die rechtliche Verantwortung als Hersteller bleibt jedoch beim Unternehmen selbst; der Dienstleister übernimmt die praktische Abwicklung, nicht die gesetzliche Haftung.
Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst dafür, die komplexen und sich häufig ändernden EPR-Anforderungen nicht intern, sondern über einen spezialisierten Full-Service-Anbieter abzuwickeln. Solche Dienstleister übernehmen typischerweise die Registrierung in den relevanten Registern, laufende Mengenmeldungen, die Bereitstellung von Garantien und – bei Bedarf – die Funktion als lokaler Bevollmächtigter in verschiedenen EU-Ländern. Das reduziert internen Aufwand, senkt das Risiko von Fristversäumnissen und bündelt mehrere Produktkategorien wie Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien und Einwegkunststoffe unter einem Ansprechpartner.
ECOPV-EU etwa bietet als spezialisierter Anbieter mit Sitz in Eschborn genau diesen EPR-Full-Service an, inklusive eigenem Garantiesystem und Funktion als Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Herstellerverantwortung bleibt formal beim Unternehmen bestehen; der Dienstleister handelt in dessen Auftrag und sorgt für die rechtssichere und fristgerechte Umsetzung.