In Deutschland umfasst EPR-Compliance vor allem drei Bereiche: Verpackungen (VerpackG, ab August 2026 PPWR), Elektro- und Elektronikgeräte (ElektroG/WEEE) sowie Batterien (BattDG). Ergänzend regelt das Einwegkunststofffondsgesetz bestimmte Einwegplastikprodukte wie Becher, Folien und Zigarettenfilter. Jede Kategorie hat eigene Register, Meldepflichten und Fristen.
Verpackungen jeder Art müssen im Verpackungsregister LUCID registriert werden; fallen sie beim privaten Endverbraucher an, ist zudem eine Lizenzierung bei einem dualen System gesetzlich vorgeschrieben; ab 12. August 2026 löst die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusammen mit dem nationalen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das VerpackG schrittweise ab.
Elektro- und Elektronikgeräte, von Haushaltsgeräten über Unterhaltungselektronik bis zu Photovoltaikmodulen, fallen unter das ElektroG und müssen bei der Stiftung EAR registriert werden. Batterien und Akkus – von Gerätebatterien bis zu Fahrzeug- und Industrieakkus – unterliegen dem neuen Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) und der EU-Batterieverordnung.
Hinzu kommt das Einwegkunststofffondsgesetz für bestimmte Einwegplastikprodukte, die über einen Fonds statt über Recycling finanziert werden. Für Unternehmen, die mehrere dieser Produktarten vertreiben, bedeutet das parallele Registrierungen und Meldezyklen – ein Grund, warum viele auf spezialisierte Full-Service-Partner setzen, um den Überblick zu behalten.