Wir sorgen für die Einhaltung und Umsetzung der erweiterten
Herstellerverantwortung (EPR) für WEEE, Verpackungen, Batterien und
Einwegkunststoffe.
Willkommen bei ECOPV-EU
Als Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen, Batterien oder Einweg-Kunststoffprodukten müssen Sie die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) erfüllen und dabei die Umweltvorschriften in verschiedenen Ländern und internationalen Normen einhalten.
Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen aus einer Hand, damit Sie die EPR-Anforderungen in den Bereichen WEEE (Elektro- und Elektronik-Altgeräte), Verpackungen, Batterien und Einweg-Kunststoffe effizient erfüllen können.
ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts neben dem BattG und VerpackG natürlich auch im ElektroG und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung in Ihrem Unternehmen.
Unsere Leistung zum ElektroG/WEEE umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben für die ear-Stiftung an uns, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.
Registrierungen: Gemäß ElektroG müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der Stiftung ear registrieren lassen (s. Produkte_WEEE_ Gerätekategorien). Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
Mengenmeldungen: Das ElektroG schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen für jede WEEE-Nummer, also über die in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung einer jeden WEEE-Nummer bereitstellen müssen.
ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.
ECOPV-EU bietet Ihnen den Full Service, das bedeutet die vollständige Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als auch die Meldung bei einem Batterierücknahmesystem für alle nach BattG verpflichteten Hersteller. Ganz einfach werden auch zukünftige Meldepflichten abgewickelt, indem jeder Hersteller seine zu meldende Menge an uns übermittelt und wir alle weiteren Unternehmungen bei der Stiftung ear für Sie vornehmen.
Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG gilt im BattG eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.
Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.
Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
Anders als im ElektroG und BattG muss die Anmeldung für VerpackG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) vorgenommen werden, sowie die Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System.
Selbstverständlich übernehmen wir auch das für Sie und zudem natürlich auch die dort anfallenden Mengenmeldungen.
Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).
Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.
Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.
Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
ECOPV-EU bietet Ihnen Full-Service-Unterstützung für das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz. Dies umfasst sowohl die vollständige Registrierung bei DIVID, der Plattform des Umweltbundesamtes für den Kunststofffonds, als auch die Unterstützung durch ein duales System.
Bevollmächtigter Vertreter:
Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen „bevollmächtigten Vertreter“ ernennen, um ihre Verpflichtungen nach dem EWKFondsG zu erfüllen und während der Registrierung relevante Informationen bereitzustellen.
Registrierungen:
Ähnlich wie beim VerpackG benötigen auch Hersteller eine Registrierung, die durch die DIVID erfolgt. Bei der Registrierung müssen Markennamen von Einwegkunststoffprodukten aufgeführt werden.
Verpflichtete Einwegkunststoffe:
Verpflichtete Einwegkunststoffprodukte umfassen Lebensmittelbehälter, Packungen und Folienverpackungen, ausgewählte Getränkebehälter, Becher für Getränke, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Ballon- und Tabakprodukte mit Filtern.
Mengenmeldung:
Laut dem EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, bis zum 15. Mai jedes Jahr die Arten und Mengen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte an die DIVID zu melden, beginnend ab 2025.
Als führender Dienstleister im Bereich der deutschen EPR-Compliance verfügen wir über die offizielle Doppelzertifizierung (Bevollmächtigter Vertreter + Bürgschaftsqualifikation) der deutschen Stiftung EAR. Wir sind auf die Bereitstellung von Komplettlösungen für die Marktkonformität in Deutschland für Unternehmen im Ausland spezialisiert.
Wir kennen die EPR-Vorschriften auf dem EU-Markt genau. Wir bewerten Ihre EPR-Compliance-Verpflichtungen vollständig anhand der Gesetze und Vorschriften des Ziellandes und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, um eine umweltkonforme Arbeit Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Unsere EPR-Compliance-Dienstleistungen umfassen den gesamten Prozess von Registrierung, Meldungen, Bürge bis hin zum Rücknahmemanagement. Mit unserem branchenführenden und effizienten Umsetzungssystem haben wir erfolgreich Compliance-Lösungen für mehr als 10.000 Unternehmen bereitgestellt.
Wir wissen, dass jeder Kostenfaktor im grenzüberschreitenden Geschäft entscheidend ist. Als Ihr langfristiger Partner werden wir unsere Kostenstruktur kontinuierlich optimieren und unser Bestes geben, um unseren Kunden die attraktivsten Preise anzubieten.
Anzahl der WEEE-Registrierungen, die wir als deutscher Bevollmächtigter auf der ear-Website vorgenommen haben.
Anzahl der Kunden weltweit, bei denen wir durch unseren Service mit unseren Niederlassungen in China, Italien, Österreich und Irland und unseren globalen Partnern effiziente und professionelle Dienstleistungen zur Einhaltung der Richtlinien umsetzten konnten.
Anzahl der europäischen Kunden, denen wir bei der Einhaltung und Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Verpackungen, Batterien und Einwegkunststoffe helfen konnten.
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