Wir sorgen für die Einhaltung und Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für
WEEE, Verpackungen, Batterien und Einwegkunststoffe.
Willkommen bei ECOPV-EU
Als Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten, Verpackungen, Batterien oder Einweg-Kunststoffprodukten müssen Sie die Verpflichtungen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) erfüllen und dabei die Umweltvorschriften in verschiedenen Ländern und internationalen Normen einhalten.
Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen aus einer Hand, damit Sie die EPR-Anforderungen in den Bereichen WEEE (Elektro- und Elektronik-Altgeräte), Verpackungen, Batterien und Einweg-Kunststoffe effizient erfüllen können.
ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts neben dem BattG und VerpackG natürlich auch im ElektroG und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung in Ihrem Unternehmen.
Unsere Leistung zum ElektroG/WEEE umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben für die ear-Stiftung an uns, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.
Registrierungen: Gemäß ElektroG müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der Stiftung ear registrieren lassen (s. Produkte_WEEE_ Gerätekategorien). Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
Mengenmeldungen: Das ElektroG schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen für jede WEEE-Nummer, also über die in den Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
Jahresmeldungen: Hersteller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung einer jeden WEEE-Nummer bereitstellen müssen.
ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.
ECOPV-EU bietet Ihnen den Full Service, das bedeutet die vollständige Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) als auch die Meldung bei einem Batterierücknahmesystem für alle nach BattG verpflichteten Hersteller. Ganz einfach werden auch zukünftige Meldepflichten abgewickelt, indem jeder Hersteller seine zu meldende Menge an uns übermittelt und wir alle weiteren Unternehmungen bei der Stiftung ear für Sie vornehmen.
Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG gilt im BattG eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.
Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.
Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
Anders als im ElektroG und BattG muss die Anmeldung für VerpackG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) vorgenommen werden, sowie die Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System.
Selbstverständlich übernehmen wir auch das für Sie und zudem natürlich auch die dort anfallenden Mengenmeldungen.
Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).
Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.
Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.
Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
ECOPV-EU bietet Ihnen Full-Service-Unterstützung für das deutsche Einwegkunststofffondsgesetz. Dies umfasst sowohl die vollständige Registrierung bei DIVID, der Plattform des Umweltbundesamtes für den Kunststofffonds, als auch die Unterstützung durch ein duales System.
Bevollmächtigter Vertreter:
Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen „bevollmächtigten Vertreter“ ernennen, um ihre Verpflichtungen nach dem EWKFondsG zu erfüllen und während der Registrierung relevante Informationen bereitzustellen.
Registrierungen:
Ähnlich wie beim VerpackG benötigen auch Hersteller eine Registrierung, die durch die DIVID erfolgt. Bei der Registrierung müssen Markennamen von Einwegkunststoffprodukten aufgeführt werden.
Verpflichtete Einwegkunststoffe:
Verpflichtete Einwegkunststoffprodukte umfassen Lebensmittelbehälter, Packungen und Folienverpackungen, ausgewählte Getränkebehälter, Becher für Getränke, leichte Plastiktüten, Feuchttücher, Ballon- und Tabakprodukte mit Filtern.
Mengenmeldung:
Laut dem EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, bis zum 15. Mai jedes Jahr die Arten und Mengen der im Vorjahr in Verkehr gebrachten oder verkauften Einwegkunststoffprodukte an die DIVID zu melden, beginnend ab 2025.
Als führender Dienstleister im Bereich der deutschen EPR-Compliance verfügen wir über die offizielle Doppelzertifizierung (Bevollmächtigter Vertreter + Bürgschaftsqualifikation) der deutschen Stiftung EAR. Wir sind auf die Bereitstellung von Komplettlösungen für die Marktkonformität in Deutschland für Unternehmen im Ausland spezialisiert.
Wir kennen die EPR-Vorschriften auf dem EU-Markt genau. Wir bewerten Ihre EPR-Compliance-Verpflichtungen vollständig anhand der Gesetze und Vorschriften des Ziellandes und bieten maßgeschneiderte Lösungen an, um eine umweltkonforme Arbeit Ihres Unternehmens sicherzustellen.
Unsere EPR-Compliance-Dienstleistungen umfassen den gesamten Prozess von Registrierung, Meldungen, Bürge bis hin zum Rücknahmemanagement. Mit unserem branchenführenden und effizienten Umsetzungssystem haben wir erfolgreich Compliance-Lösungen für mehr als 10.000 Unternehmen bereitgestellt.
Wir wissen, dass jeder Kostenfaktor im grenzüberschreitenden Geschäft entscheidend ist. Als Ihr langfristiger Partner werden wir unsere Kostenstruktur kontinuierlich optimieren und unser Bestes geben, um unseren Kunden die attraktivsten Preise anzubieten.
Anzahl der WEEE-Registrierungen, die wir als deutscher Bevollmächtigter auf der ear-Website vorgenommen haben.
Anzahl der Kunden weltweit, bei denen wir durch unseren Service mit unseren Niederlassungen in China, Italien, Österreich und Irland und unseren globalen Partnern effiziente und professionelle Dienstleistungen zur Einhaltung der Richtlinien umsetzten konnten.
Anzahl der europäischen Kunden, denen wir bei der Einhaltung und Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikaltgeräte, Verpackungen, Batterien und Einwegkunststoffe helfen konnten.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Neue Anforderungen – Herstellerverantwortung in Irland Irland setzt das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) um, um verschiedene Abfallströme zu verwalten. Basierend auf dem Prinzip „Verursacher zahlt“ wurden EPR-Systeme in sieben Abfallkategorien eingeführt, darunter Verpackungen, Batterien, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), End-of-Life-Fahrzeuge (ELV), Reifen, landwirtschaftliche Kunststoffe und Einwegplastik. Von diesen Programmen basieren die EPR-Programme für WEEE, Batterien, […]
SUPER!! Von der Stiftung EAR als Garant anerkannt Nach umfassenden Bewertungen durch die Stiftung EAR, die die Einhaltung der WEEE-Richtlinien in Deutschland überwacht, wurde die ECOPV-EU GmbH erfolgreich als offizieller Garant anerkannt. Die Bekanntmachung wurde auf der EAR-Website veröffentlicht. Wie allgemein bekannt ist, müssen Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte auf dem deutschen Markt verkaufen, […]
Einwegkunststoffgesetz- Was ist das? 1.Was ist das Einwegkunststoffgesetz? Das Einwegkunststoffgesetz (EWKfG) in Deutschland ist eine Verordnung, dessen Ziel es ist, die Auswirkungen von Einwegplastik auf die Umwelt zu reduzieren. Das Gesetz verpflichtet Hersteller und Importeure von Einwegplastikprodukten, Verantwortung für das Abfallmanagement zu übernehmen und über einen Umweltfonds zur Finanzierung der Sammlung und Entsorgung von Plastikmüll […]
Ab dem 15. August 2018 fallen alle elektrischen Geräte unter den Anwendungsbereich des ElektroG, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn ein Produkt für den Betrieb mit einer Wechselspannung von nicht mehr als 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von nicht mehr als 1.500 Volt ausgelegt ist, gehört es zu den elektrischen Geräten und: […]
Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) e.V. und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE)* haben ein Normungsprojekt zur Standardisierung von Akkus und Batteriepacks in E-Bikes und E-Scootern initiiert. Ziel dieses Projekts ist es, einheitliche Anschluss- und Einbaubedingungen, Kontaktstellen, Bezeichnungen, Abmessungen und Anschlussmaße festzulegen. Dies ist notwendig, da der Markt für E-Bikes und E-Scooter […]
Am 2. Mai 2024 hat das Bundesumweltministerium einen Entwurf für ein drittes Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgestellt. Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
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