BattG

Das Batteriegesetz (BattG) ist die deutsche Umsetzung der europä­ischen Batterie­richt­linie zur Regelung des Inverkehr­bringens, der Rücknahme und der umwelt­verträg­lichen Entsorgung von Batterien und Akkumu­latoren. Das Batterie­gesetz gilt nur in Deutsch­land. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene Batterie-Gesetz­gebung.

Das Produkt
Betroffen sind nicht-wiederauf­ladbare Batterien (Primär­batterien) und auflad­bare Batterien (Sekundär­batterienAkkus), unabhängig davon, ob sie in Geräten eingebaut sind oder nicht. Batterien werden in drei Klassen eingeteilt: Industriebatterien (für gewerbliche und landwirtschaftliche Zwecke sowie als Antriebsbatterie von Elektro- und Hybridfahrzeugen), Fahrzeugbatterien (zur Zündung, zum Anlassen und Beleuchtung von Fahrzeugen), sowie Gerätebatterien (gekapselte Batterien, die in der Hand gehalten werden können, außer Fahrzeug- und Instustriebatterien). 
 
Wer hat die Verpflichtung?
Als Hersteller gelten Unternehmen, welche gewerbs­mäßig in Deutsch­land erstmalig Batterien oder Akkus in Verkehr bringen (=verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) oder zum Kauf anbieten. Dazu zählen neben der Produktion auch der Import, das Verwenden einer eigenen Marke, aber auch der vorsätz­liche oder fahr­lässige Weiter­vertrieb nicht regis­trierter Batterien.
 
Welche Verpflichtung?
Hersteller, Importeure sowie ggf. auch auslän­dische Anbieter müssen sich zunächst beim Batterie-Register der Stiftung ear für alle Batterie­marken und Batterie­klassen registrieren, bevor sie entsprechende Batterien oder Akkus in Deutsch­land erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Für alle drei Batterie­klassen müssen Hersteller als Erst­inverkehr­bringer die Rücknahme und ordnungs­gemäße Entsorgung entsprechender Alt­batterien von Vertreibern und End­nutzern sicher­stellen. Für Geräte­batterien muss die bundes­weite Rück­nahme über den Anschluss an ein bundes­weit tätiges Rücknahme­system gewähr­leistet werden. Es reicht nicht, wenn alte Batterien und Akkus nur selbst zurück­genommen und entsorgt werden. Bei der Abgabe von Fahrzeug­­batterien müssen Wieder­verkäufer ein Pfand erheben, das bei Rückgabe einer entsprechenden Alt­batterie erstattet wird.
 
Verstoß
Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Elektro­gesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Straf­sanktionen aus. Auf verwaltungs­rechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privat­rechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie mögliche Schadenersatz­forderungen. Generell kann ein Vertriebs­verbot drohen, bis die Konformität mit dem Elektro­gesetz eingerichtet wird.

Unser Service

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Registrierung der von Ihnen auf den Markt zu bringenden Batterien. Unsere Leistung zum BattG umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben an ECOPV-EU, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.

Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. BattG

Registrierungen

Ebenso wie bei den Elektrogeräten gilt bei den Batterien eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.

Zusätzlich

Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.

Mengenmeldungen

Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.

Das Batteriegesetz (BattG)

Einfach

Schnell

Sicher

FAQs

Für wen gilt das Batteriegesetz?

 In Deutschland gilt bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung das Batteriegesetz für sämtliche Akteure, die Batterien in Verkehr bringen.

Wo muss man den Verkauf von Batterien melden?

Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Batterien als eigenständiges Produkt oder als Teil eines anderen Produkts in Verkehr bringt, muss er sich bei der Stiftung ear registrieren.

Sind Händler In Deutschland Dazu Verpflichtet Ausgediente Batterien Oder Akkus Im Geschäft Zu Entsorgen Anzunehmen?

Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der kommunalen Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben.

Warum Dürfen Batterien Nicht In Den Hausmüll Geworfen Werden?

In den Müllpressen werden die Batterien oft beschädigt und entzünden sich explosionsartig. Statistiken, wie oft das passiert, gibt es nicht. In der Branche geht man von einer zweistelligen Zahl an Bränden pro Tag aus.

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