Die neue EU-Batterieverordnung und das deutsche BatteriedurchfĂŒhrungsgesetz (BattDG) haben die Regeln fĂŒr das Inverkehrbringen von Batterien und akkubetriebenen GerĂ€ten grundlegend verschĂ€rft.
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â Was hat sich seit 2025 geĂ€ndert?
Seit 2025 ist das neue BattDG in Kraft. Es ergÀnzt die EU-Batterieverordnung auf nationaler Ebene.
- Fokus: Es wird nicht mehr nur die Entsorgung reguliert, sondern der gesamte Lebenszyklus (Circular Economy).
- Recycling: Es gelten deutlich höhere Quoten fĂŒr die RĂŒckgewinnung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Nickel.
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â Wer ist betroffen?
Es trifft nicht nur die Fabriken, die Batterien bauen.
Als Hersteller im Sinne des BattDG gilt:
- Produzenten: Wer Batterien in Deutschland herstellt.
- Importeure: Wer Batterien (auch in GerĂ€ten wie Laptops, E-Bikes oder Werkzeugen) aus dem Nicht-EU-Ausland (z. B. China/USA) nach Deutschland einfĂŒhrt.
- Quasi-Hersteller: Wer Batterien unter eigenem Markennamen vertreibt (Private Labeling).
- AuslÀndischer HÀndler ohne deutsche Niederlassung sind (hier ist die Benennung eines bevollmÀchtigten Vertreters Pflicht)
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â Welche Batterien werden reguliert?
Das Gesetz unterscheidet seit 2025 zwischen fĂŒnf Kategorien:
- GerÀtebatterien: Haushaltsbatterien, Knopfzellen.
- LMT-Batterien:Â âLight Means of Transportâ, z. B. fĂŒr E-Bikes und E-Scooter.
- Starterbatterien:Â Klassische KFZ-Batterien.
- Industriebatterien: StationÀre Speicher, Backup-Systeme.
- Elektrofahrzeugbatterien
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â Welche Compliance-Schritte sind zwingend?
Um verkaufsfĂ€hig zu bleiben, mĂŒssen zwei SĂ€ulen erfĂŒllt sein:
- Registrierung: Jeder Hersteller benötigt eine gĂŒltige Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr.) bei der Stiftung ear. Ohne diese Nummer gilt ein sofortiges Vertriebsverbot.
- RĂŒcknahmesystem: Die reine Registrierung reicht nicht. Sie mĂŒssen sich einer zugelassenen Organisation fĂŒr Herstellerverantwortung (OfH) anschlieĂen (z. B. ECOPV-EU). Diese ĂŒbernimmt operativ die Sammlung und Verwertung fĂŒr Sie.
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âMuss ich fĂŒr Batterien, die in ElektrokleingerĂ€ten fest verbaut sind, eine doppelte Registrierung (WEEE/ElektroG und BattDG) vornehmen?
Ja. Das GerÀt selbst muss nach dem Elektrogesetz (WEEE) registriert werden, die enthaltene Batterie jedoch separat nach dem BattDG bei der Stiftung ear.
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Es handelt sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen mit jeweils eigenen Melde- und Entsorgungswegen.
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â Was passiert bei VerstöĂen?
- BuĂgelder von bis zu 100.000 âŹ.
- Die vollstÀndige Abschöpfung der erzielten Gewinne.
- Ein dauerhaftes Marktbereitstellungsverbot.
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âMuss ich als Online-HĂ€ndler Batterien meiner Kunden kostenlos zurĂŒcknehmen?
Ja, HĂ€ndler sind verpflichtet, Altbatterien in der NĂ€he der Verkaufsstelle (oder beim Versandhandel ĂŒber ein RĂŒcksendesystem) unentgeltlich zurĂŒckzunehmen, sofern sie Batterien im Sortiment fĂŒhren.
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âGilt die BevollmĂ€chtigten-Pflicht auch fĂŒr HĂ€ndler aus Ăsterreich oder Polen, die nach Deutschland verkaufen?
Ja. Wer keinen Sitz in Deutschland hat, aber hier Batterien direkt an Endnutzer vertreibt, muss zwingend einen bevollmÀchtigten Vertreter benennen.
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â Der Digitale Batteriepass: Was kommt am 18. Februar 2027?
Ab diesem Stichtag wird der digitale Pass fĂŒr E-Auto-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien (ab 2 kWh) zur Pflicht.
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- QR-Code: Jede Batterie muss einen physischen Code tragen, der zur digitalen Akte fĂŒhrt.
- Inhalt: Er enthĂ€lt den COâ-FuĂabdruck, die chemische Zusammensetzung, Nachweise ĂŒber Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in der Lieferkette sowie dynamische Daten zum Gesundheitszustand (SoH).
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âWarum ist die Klassifizierung (z. B. LMT) so kritisch?
Eine falsche Einstufung ist teuer. LMT-Batterien haben eigene administrative Anforderungen und Entgelte. Wer ein E-Bike-Akku fÀlschlicherweise als einfache GerÀtebatterie deklariert, handelt wettbewerbswidrig und riskiert Nachzahlungen sowie Strafen.
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âAb welcher Leistung gilt eine Batterie als LMT-Batterie und nicht mehr als GerĂ€tebatterie?
Entscheidend ist der Einsatzzweck: Batterien fĂŒr Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Scooter oder LastenrĂ€der fallen unter LMT, unabhĂ€ngig von der exakten Wh-Zahl, sofern sie fĂŒr den Antrieb dieser âleichten Verkehrsmittelâ bestimmt sind.
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âWer ist fĂŒr die Erstellung des Batteriepasses verantwortlich â der Batteriezellhersteller oder der Inverkehrbringer?
Verantwortlich ist derjenige, der die Batterie erstmals auf dem EU-Markt in den Verkehr bringt. Er muss sicherstellen, dass alle Daten der Zulieferer (Zellen, Rohstoffe) im Pass zusammengefĂŒhrt werden.
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âMuss ich auch die Batterien in meinen Ersatzteilen melden?
Ja. Jede Batterie, die erstmals in Deutschland auf den Markt kommt â egal ob fest im GerĂ€t verbaut, als Beilage oder als einzelnes Ersatzteil â unterliegt der Melde- und GebĂŒhrenpflicht.
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