🔋Schnell-FAQ: Vom deutschen BattG zum neuen BattDG & der Batteriepass!

Die neue EU-Batterieverordnung und das deutsche BatteriedurchfĂŒhrungsgesetz (BattDG) haben die Regeln fĂŒr das Inverkehrbringen von Batterien und akkubetriebenen GerĂ€ten grundlegend verschĂ€rft.

 

❓ Was hat sich seit 2025 geĂ€ndert?

Seit 2025 ist das neue BattDG in Kraft. Es ergÀnzt die EU-Batterieverordnung auf nationaler Ebene.

  • Fokus: Es wird nicht mehr nur die Entsorgung reguliert, sondern der gesamte Lebenszyklus (Circular Economy).
  • Recycling: Es gelten deutlich höhere Quoten fĂŒr die RĂŒckgewinnung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt und Nickel.

 

❓ Wer ist betroffen?

Es trifft nicht nur die Fabriken, die Batterien bauen.

Als Hersteller im Sinne des BattDG gilt:

  • Produzenten: Wer Batterien in Deutschland herstellt.
  • Importeure: Wer Batterien (auch in GerĂ€ten wie Laptops, E-Bikes oder Werkzeugen) aus dem Nicht-EU-Ausland (z. B. China/USA) nach Deutschland einfĂŒhrt.
  • Quasi-Hersteller: Wer Batterien unter eigenem Markennamen vertreibt (Private Labeling).
  • AuslĂ€ndischer HĂ€ndler ohne deutsche Niederlassung sind (hier ist die Benennung eines bevollmĂ€chtigten Vertreters Pflicht)

 

❓ Welche Batterien werden reguliert?

Das Gesetz unterscheidet seit 2025 zwischen fĂŒnf Kategorien:

  1. GerÀtebatterien: Haushaltsbatterien, Knopfzellen.
  2. LMT-Batterien: „Light Means of Transport“, z. B. fĂŒr E-Bikes und E-Scooter.
  3. Starterbatterien: Klassische KFZ-Batterien.
  4. Industriebatterien: StationÀre Speicher, Backup-Systeme.
  5. Elektrofahrzeugbatterien

 

❓ Welche Compliance-Schritte sind zwingend?

Um verkaufsfĂ€hig zu bleiben, mĂŒssen zwei SĂ€ulen erfĂŒllt sein:

  1. Registrierung: Jeder Hersteller benötigt eine gĂŒltige Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr.) bei der Stiftung ear. Ohne diese Nummer gilt ein sofortiges Vertriebsverbot.
  2. RĂŒcknahmesystem: Die reine Registrierung reicht nicht. Sie mĂŒssen sich einer zugelassenen Organisation fĂŒr Herstellerverantwortung (OfH) anschließen (z. B. ECOPV-EU). Diese ĂŒbernimmt operativ die Sammlung und Verwertung fĂŒr Sie.

 

❓Muss ich fĂŒr Batterien, die in ElektrokleingerĂ€ten fest verbaut sind, eine doppelte Registrierung (WEEE/ElektroG und BattDG) vornehmen?

Ja. Das GerÀt selbst muss nach dem Elektrogesetz (WEEE) registriert werden, die enthaltene Batterie jedoch separat nach dem BattDG bei der Stiftung ear.

 

Es handelt sich um zwei unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen mit jeweils eigenen Melde- und Entsorgungswegen.

 

❓ Was passiert bei VerstĂ¶ĂŸen?

  • Bußgelder von bis zu 100.000 €.
  • Die vollstĂ€ndige Abschöpfung der erzielten Gewinne.
  • Ein dauerhaftes Marktbereitstellungsverbot.

 

❓Muss ich als Online-HĂ€ndler Batterien meiner Kunden kostenlos zurĂŒcknehmen?

Ja, HĂ€ndler sind verpflichtet, Altbatterien in der NĂ€he der Verkaufsstelle (oder beim Versandhandel ĂŒber ein RĂŒcksendesystem) unentgeltlich zurĂŒckzunehmen, sofern sie Batterien im Sortiment fĂŒhren.

 

❓Gilt die BevollmĂ€chtigten-Pflicht auch fĂŒr HĂ€ndler aus Österreich oder Polen, die nach Deutschland verkaufen?

Ja. Wer keinen Sitz in Deutschland hat, aber hier Batterien direkt an Endnutzer vertreibt, muss zwingend einen bevollmÀchtigten Vertreter benennen.

 

❓ Der Digitale Batteriepass: Was kommt am 18. Februar 2027?

Ab diesem Stichtag wird der digitale Pass fĂŒr E-Auto-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien (ab 2 kWh) zur Pflicht.

 

  • QR-Code: Jede Batterie muss einen physischen Code tragen, der zur digitalen Akte fĂŒhrt.
  • Inhalt: Er enthĂ€lt den CO₂-Fußabdruck, die chemische Zusammensetzung, Nachweise ĂŒber Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in der Lieferkette sowie dynamische Daten zum Gesundheitszustand (SoH).

 

❓Warum ist die Klassifizierung (z. B. LMT) so kritisch?

Eine falsche Einstufung ist teuer. LMT-Batterien haben eigene administrative Anforderungen und Entgelte. Wer ein E-Bike-Akku fÀlschlicherweise als einfache GerÀtebatterie deklariert, handelt wettbewerbswidrig und riskiert Nachzahlungen sowie Strafen.

 

❓Ab welcher Leistung gilt eine Batterie als LMT-Batterie und nicht mehr als GerĂ€tebatterie?

Entscheidend ist der Einsatzzweck: Batterien fĂŒr Fahrzeuge wie E-Bikes, E-Scooter oder LastenrĂ€der fallen unter LMT, unabhĂ€ngig von der exakten Wh-Zahl, sofern sie fĂŒr den Antrieb dieser „leichten Verkehrsmittel“ bestimmt sind.

 

❓Wer ist fĂŒr die Erstellung des Batteriepasses verantwortlich – der Batteriezellhersteller oder der Inverkehrbringer?

Verantwortlich ist derjenige, der die Batterie erstmals auf dem EU-Markt in den Verkehr bringt. Er muss sicherstellen, dass alle Daten der Zulieferer (Zellen, Rohstoffe) im Pass zusammengefĂŒhrt werden.

 

❓Muss ich auch die Batterien in meinen Ersatzteilen melden?

Ja. Jede Batterie, die erstmals in Deutschland auf den Markt kommt – egal ob fest im GerĂ€t verbaut, als Beilage oder als einzelnes Ersatzteil – unterliegt der Melde- und GebĂŒhrenpflicht.

 

Kontaktieren Sie uns fĂŒr eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und ElektronikgerĂ€te, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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