Schnell-FAQ: Aktuelles zum ElektroG & ElektroG4

Das Elektrogesetz wird verschärft. Mit dem ElektroG4 kommen 2026 neue Pflichten auf Hersteller, Online-Shops und den stationären Handel zu. Hier ist der kompakte Überblick:

❓ Wer gilt offiziell als „Hersteller“?

Nicht nur wer produziert. Auch wer Elektrogeräte nach Deutschland importiert oder als ausländischer Händler direkt an Endkunden versendet, gilt als Hersteller.

 

Wichtig: Ohne Registrierung bei der Stiftung ear gilt ein direktes Vertriebsverbot. Marktplätze (Amazon, eBay etc.) müssen die EPR-Compliance ihrer Händler ab 2026 noch strenger prüfen.

 

❓ Was ändert sich am 1. Januar 2026 am Wertstoffhof?

Das Thekenmodell wird Pflicht. Verbraucher dürfen batteriebetriebene Geräte nicht mehr selbst in Container werfen. Die Abgabe muss über geschultes Personal an einer Annahmetheke erfolgen. Warum? Das Brandrisiko durch falsch entsorgte Lithium-Akkus ist massiv gestiegen.

 

❓ Müssen Kioske und Tankstellen jetzt Vapes zurücknehmen?

Ja, ab dem 1. Juli 2026! Einweg-eZigaretten müssen an jeder Verkaufsstelle kostenfrei zurückgenommen werden – egal wie klein der Laden ist.

  • Kein Neukauf nötig: Kunden können ihre leeren Vapes einfach abgeben.
  • Keine Ausnahmen: Die Regelung gilt für Kioske, Tankstellen und Smoke-Shops gleichermaßen.

 

❓ Muss ich als kleiner Online-Händler jetzt auch Vapes zurücknehmen?

Ja, ab dem 01.07.2026 gibt es keine Ausnahmen mehr. Wer Einweg-E-Zigaretten verkauft, muss diese auch zurücknehmen – unabhängig von der Größe des Online-Shops oder der Lagerfläche. Online-Händler müssen zudem informieren, wie der Kunde die Rückgabe (z. B. per Versand oder über Kooperationspartner) abwickeln kann.

 

Ab Juli 2026 wird ein einheitliches, zweifarbiges Logo zur Signalisierung der Altgeräte-Rücknahme Pflicht:

  • Stationär: Mindestens DIN-A4-Größe, gut sichtbar (z. B. Eingang).
  • Online: Prominent auf der Startseite oder direkt im Bestellprozess.
  • Am Regal: Große Händler müssen zusätzlich das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“ direkt am Verkaufsstandort anbringen.

 

❓ Dürfen Kunden jetzt alle Altgeräte im Supermarkt abgeben?

Supermärkte, Discounter und Drogerien, die eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m² haben und regelmäßig Elektrogeräte verkaufen, müssen Altgeräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm kostenlos zurücknehmen. Dies gilt unabhängig vom Neukauf.

 

Wichtig: Der Plan, diese Grenze auf 50 cm anzuheben (für Mikrowellen etc.), wurde im ElektroG4 gestrichen. Hier bleibt vorerst alles beim Alten.

 

❓ Gilt die 25-cm-Regel auch für B2B-Geräte?

Nein. Die kostenlose Rücknahme von Kleingeräten ohne Neukauf gilt primär für Altgeräte aus privaten Haushalten(bzw. vergleichbare Mengen aus Gewerbe). Im reinen B2B-Bereich bleiben individuelle Entsorgungsvereinbarungen zwischen Hersteller und Kunde oft bestehen, müssen aber im ElektroG4 deutlicher in den Darstellungsmedien kommuniziert werden.

 

❓ Welche neuen Informationspflichten haben Hersteller?

Ab 2026 müssen Hersteller deutlich intensiver aufklären:

  1. Gefahren: Hersteller müssen intensiver über die Risiken durch Lithium-Batterien aufklären.
  2. Entnahme: Es müssen klare Anleitungen zur Entnahme von Altbatterien, Akkus und Lampen vor der Entsorgung zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Geräte, bei denen die Batterien nicht fest verbaut sind.
  3. Quoten: Hersteller sind verpflichtet, Informationen über die Rücknahme- und Recyclingquoten ihrer Produkte auf ihrer eigenen Webseite öffentlich zugänglich zu machen.
  4. B2B: Hersteller müssen sicherstellen, dass auch Geschäftskunden über die korrekte Entsorgung informiert sind und Rücknahmelösungen bereitgestellt werden.

 

❓ Kommt ein Pfand auf Batterien oder ein Vape-Verbot?

Bisher nein. Obwohl Entsorger und Kommunen ein Batterie-Pfand und ein Verbot von Einweg-Vapes forderten, hat der Gesetzgeber dies im ElektroG4 (noch) nicht umgesetzt. Das Thema Vapes soll jedoch ab 2026 neu bewertet werden.

 

❓ Darf ich Elektrogeräte mit fest verbauten Akkus überhaupt noch verkaufen?

Das ElektroG4 allein verbietet sie nicht, aber die EU-Batterieverordnung greift parallel: Batterien müssen ab 2027 in den meisten Geräten für Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein. Das ElektroG4 flankiert dies durch strengere Informationspflichten über die Entnahme am Point of Sale.

 

❓ Was passiert bei Nichtbeachtung des Elektrogesetzes (ElektroG)?

Das Risiko ist hoch:

  • Bußgelder: Bis zu 100.000 €.
  • Abmahnungen: Wettbewerber können fehlende Rücknahmemöglichkeiten oder falsche Kennzeichnungen teuer abmahnen.
  • Gewinnabschöpfung: Unrechtmäßig erzielte Umsätze ohne ear-Registrierung können eingezogen werden.

 

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