PV-Module: Was Hersteller über das 72-Stunden-Fenster wissen müssen

Seit Oktober 2015 unterliegen PV-Module der WEEE-Richtlinie. Die größte Herausforderung ist dabei das knappe Zeitfenster am Ende des Produktlebens: Sobald die Abholanordnung der Stiftung EAR eintrifft, bleiben nur wenige Werktage für die gesamte Koordination und Logistik.

Die Kernpflichten

  • Registrierung bei der Stiftung EAR vor dem ersten Inverkehrbringen
  • Regelmäßige Mengenmeldungen in Verkehr gebrachter Module
  • Länderspezifische EPR-Compliance bei EU-weitem Vertrieb
  • Finanzielle Garantien für künftige Rücknahme- und Recyclingkosten

Wann entsteht ein Rücknahmefall?

Sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich.
z.B.: Ein Privathaushalt baut nach 20 Jahren seine Dachanlage ab und gibt die Module am Wertstoffhof ab.
Ein Solarparkbetreiber tauscht nach einem Hagelereignis hunderte beschädigte Module auf einmal aus.
Ein Gewerbedach wird saniert, die alte Anlage demontiert.
Ein Repowering-Projekt ersetzt eine komplette Freiflächenanlage durch leistungsstärkere Technik.

Hinweis: B2B-Altgeräte dürfen nicht bei öffentlichen Sammelstellen abgegeben werden. Hersteller müssen für gewerbliche Kunden eine eigene Rücknahmestruktur vorhalten. Privatpersonen hingegen können PV-Module kostenlos bei Sammelstellen abgeben.

Das 72-Stunden-Fenster

Die Stiftung EAR weiß durch die gesetzlich vorgeschriebenen Mengenmeldungen genau, welcher Hersteller für welchen Rücknahmeanteil verantwortlich ist. Akkumulieren sich an einem öffentlichen Sammelplatz ausrangierte PV-Module, ergeht eine Abholanordnung direkt an den pflichtigen Hersteller.

Das ElektroG verlangt an diesem Punkt eine unverzügliche Abholung. Was „unverzüglich“ bedeutet, hat die Rechtsprechung konkretisiert: maximal ein bis drei Werktage. Die in der Abholanordnung der Stiftung ear gesetzte Frist konkretisiert diesen Rahmen für den jeweiligen Einzelfall – in der Praxis wird häufig von 72 Stunden gesprochen.
Abholung und Übergabe ans Recycling müssen innerhalb dieses Fensters vollständig abgeschlossen sein.

Das bedeutet:

Logistikpartner und Recyclingbetriebe müssen sofort bereitstehen, um die 72-Stunden-Frist sowie Gefahrgutregeln einzuhalten. Ohne feste Prozesse ist dies kaum machbar.

Warum die 72-Stunden-Frist?

  • Platzmangel: Wertstoffhöfe haben nur wenig Lagerfläche. Ein voller Container muss sofort ersetzt werden, damit Bürger weiterhin alte Module abgeben können.
  • Sicherer Ablauf: Nur mit knappen Fristen funktioniert die Entsorgung in ganz Deutschland ohne Unterbrechung.
  • Gleiche Regeln: Hersteller dürfen die Abholung nicht verzögern, um Kosten zu sparen oder die Arbeit den Kommunen zu überlassen.

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