WEEE-Check: Die 6 Kategorien im Überblick

WEEE-Kategorien entscheiden über Ihre Pflichten – und darüber, ob Ihre Registrierung bei der Stiftung ear wirklich rechtssicher ist. Im „Open Scope“ müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte eindeutig einer der sechs Hauptkategorien zugeordnet werden.

Was hat sich mit dem „Open Scope“ geändert?

Seit dem 15. August 2018 gilt im Rahmen des ElektroG der offene Anwendungsbereich. Das bedeutet, dass grundsätzlich alle Elektro- und Elektronikgeräte unter das Gesetz fallen, sofern sie nicht explizit ausgenommen sind.

  • Spannungsgrenzen: Die Definition umfasst Geräte, die für den Betrieb mit einer Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder einer Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind.
  • Kategorien-Wechsel: Mit der Umstellung wurde die Anzahl der Produktkategorien von zehn auf sechs Hauptkategorien reduziert.
  • Registrierungspflicht: Hersteller und Importeure müssen ihre Geräte vor dem Inverkehrbringen bei der Stiftung ear registrieren. Eine fehlende Registrierung führt zu einem Vertriebsverbot und kann rechtliche Konsequenzen wie Abmahnungen nach sich ziehen.

Die sechs WEEE-Hauptkategorien im Überblick

  • Kategorie 1: Wärmeüberträger Elektrogeräte jeglicher Größe mit einem integrierten Kreislauf, in dem andere Medien als Wasser (z. B. Kältemittel, Öle, Gase) zur Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung zirkulieren. Typische Beispiele sind Kühlschränke, Klimageräte und Wärmepumpen.

 

  • Kategorie 2: Bildschirme, Monitore und Geräte mit großen Displays Geräte zur Darstellung von Bildern oder Informationen auf einem elektronischen Bildschirm, sofern die Anzeigefläche größer als 100 cm² ist und die Bilddarstellung der Hauptzweck ist. Dazu zählen etwa Monitore, Fernseher oder Laptops mit großem Display.

 

  • Kategorie 3: Lampen Einrichtungen zur Erzeugung von Licht, konkret die Leuchtmittel selbst, nicht die Leuchte. Meist aus Glas, Metall oder Keramik mit genormtem Sockel (z. B. E27, GU10); auch „smarte“ Lampen mit Zusatzfunktionen werden hier eingeordnet.

 

  • Kategorie 4: Großgeräte (> 50 cm) Elektrogeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung größer als 50 cm ist und die nicht bereits in die Kategorien 1 bis 3 fallen. Hierunter fallen u. a. große Haushaltsgeräte sowie große Photovoltaikmodule für Haushalte (B2C).

 

  • Kategorie 5: Kleingeräte (≤ 50 cm) Elektrogeräte, deren größte Abmessung 50 cm nicht überschreitet und die nicht unter die Kategorien 1 bis 4 oder 6 fallen. Dazu gehören auch kleine PV-Module für den privaten Gebrauch, Haushaltskleingeräte, Werkzeuge und viele Consumer-Produkte.

 

  • Kategorie 6: Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte Geräte zur Erfassung, Übertragung, Speicherung oder Darstellung von Informationen sowie zur elektronischen Signalübertragung (Sprache, Daten, Video), sofern keine Abmessung 50 cm überschreitet. Beispiele sind Smartphones, Router, kleine Laptops, Tablets oder GPS-Geräte.

❗️Warum die richtige Kategorie geschäftskritisch ist

  • Gebühren & Kosten: Die gewählte Kategorie beeinflusst direkt die Höhe der zu zahlenden Gebühren für Registrierungen, Garantieprüfungen und Verwaltungsaufwand.
  • Insolvenzsichere Garantie (B2C): Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, ist der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie zwingend erforderlich. Die Höhe dieser Garantie (Soll-Betrag) hängt direkt von der Geräteart innerhalb der Kategorie und der in Verkehr gebrachten Menge ab.
  • Logistik & Rücknahme: Kategorie und Geräteart bestimmen die logistischen Anforderungen bei der späteren Rücknahme und Abholung der Altgeräte. Die Kategorien bestimmen die Zuordnung zu den sogenannten Sammelgruppen an kommunalen Wertstoffhöfen. Je nach Kategorie und Menge entstehen Abholverpflichtungen für die Hersteller, sobald ein voller Container gemeldet wird.

Bei einer fehlerhaften oder fehlenden Registrierung drohen Unternehmen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, unmittelbare Vertriebsverbote durch Marktplätze sowie kostspielige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten.

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