🇵🇱 EPR-Compliance für Verpackungen in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Polen verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Polen befindet sich 2026 mitten in einem umfassenden Reformprozess: Das Pfandsystem (System Kaucyjny) ist seit dem 1. Oktober 2025 operativ, und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung EU 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 8 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇵🇱 EPR-Compliance für Verpackungen in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Polen verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Polen befindet sich 2026 mitten in einem umfassenden Reformprozess: Das Pfandsystem (System Kaucyjny) ist seit dem 1. Oktober 2025 operativ, und die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung EU 2025/40) gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 8 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Hersteller" im Sinne der polnischen Verpackungs-EPR?

Die EPR-Pflicht trifft jedes Unternehmen, das verpackte Produkte erstmals gewerblich auf dem polnischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Abfüller / Verpacker mit Sitz in Polen – wer Waren in Polen verpackt oder abfüllt und unter eigenem Markennamen vertreibt
  • Eigenmarkeninhaber – Einzelhändler, die Produkte von Dritten verpacken lassen und in Polen unter eigener Marke in Verkehr bringen
  • Importeure – wer verpackte Waren aus dem Ausland (EU oder Drittländer) gewerblich nach Polen einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer verpackte Waren per E-Commerce direkt an polnische Endkunden liefert (B2C), trägt die volle EPR-Verantwortung für Produkt- und Versandverpackung – ab dem ersten Versand
  • Nicht-EU-Unternehmen – bei B2C-Direktversand liegt die Pflicht beim ausländischen Händler; in klassischen B2B-Lieferketten gilt der polnische Importeur rechtlich als Hersteller
  • Marktplatzbetreiber – Plattformen wie Allegro und Amazon.pl haften subsidiär; sie validieren BDO-Nummern automatisch und sperren Konten bei fehlender Verpackungs-Compliance

Wichtig – keine Mengenschwelle: Die BDO-Registrierungspflicht gilt in Polen ab der ersten Verpackung, die auf dem polnischen Markt in Umlauf gebracht wird. Es gibt keine Kleinmengenbefreiung von der Registrierungspflicht.

Praxisbeispiel: Ein österreichischer Online-Shop versendet verpackte Kosmetikprodukte direkt an polnische Privatkunden → gilt als Hersteller im Sinne der Verpackungs-EPR → muss eine polnische NIP-Steuernummer beantragen → bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → BDO-Registrierung beim Marschallamt Warschau (Masowien) abschließen → Rücknahmesystemvertrag abschließen → 9-stellige BDO-Nummer auf Rechnungen ausweisen → BDO-Nummer im Amazon.pl- und Allegro-Backend hinterlegen

Die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne Sitz in Polen, die verpackte Waren direkt an polnische Verbraucher (B2C) verkaufen, müssen einen in Polen ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die gesamtschuldnerische finanzielle und administrative Verantwortung für die Eintragung ins Rücknahmesystem und die jährliche Meldung über das BDO-Portal.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Schriftliche Vollmacht auf Polnisch (oder zweisprachig Polnisch/Englisch)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis des ausländischen Unterzeichners (z. B. Handelsregisterauszug) muss beigefügt werden
  • Eine Haager Apostille ist für die BDO-Registrierung standardmäßig nicht erforderlich
  • Das ausländische Unternehmen muss zwingend über eine polnische NIP-Steuernummer verfügen, damit der Bevollmächtigte den BDO-Registrierungsprozess erfolgreich abschließen kann. Die NIP wird separat beim zuständigen Finanzamt in Warschau beantragt.

Schritt 2: Pflichtregistrierung im BDO-Register

Das BDO ist Polens zentrales, produktübergreifendes Umwelt- und EPR-Register – es vereint Verpackungen, WEEE, Batterien und weitere Kategorien in einem einzigen System.

Registrierungsplattform: bdo.mos.gov.pl

Ablauf:

  1. Vollständig digitale Antragstellung auf Polnisch
  2. Pflichtangaben: NIP, Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Papier, Glas etc.), Nachweis eines Rücknahmesystemvertrags
  3. Nach Genehmigung durch den Marschall wird eine eindeutige 9-stellige BDO-Nummer vergeben 

BDO-Jahresgebühr: Fällig bis Ende Februar eines jeden Jahres

Die BDO-Gebühr gilt pauschal für alle gemeldeten Kategorien – wer Verpackungen, WEEE und Batterien meldet, zahlt denselben Einheitsbetrag.

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem

Die Mitgliedschaft in einem staatlich zugelassenen Rücknahmesystem ist verpflichtend. In Polen gibt es mehrere zugelassene Systeme im Wettbewerb.

Individuelle Eigenbewältigung:

  • Für Haushaltsverpackungen (B2C) praktisch irrelevant: Der Hersteller müsste rechnerisch nachweisen, dass er exakt seinen eigenen Verpackungsabfall aus allen polnischen Haushalten zurückgewinnt
  • Im reinen B2B-Bereich (z. B. Transportpaletten zwischen Industriebetrieben) zulässig durch direkte, dokumentierte Verträge mit gewerblichen Kunden

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Inhalt der Meldung: Genaue Gewichtsangaben (in kg) aller im Vorjahr in Polen in Verkehr gebrachten Verpackungen, aufgeschlüsselt nach Materialart und Verwendungszweck (B2C vs. B2B).

Fristen:

  • Jahresbericht: Bis zum 15. März jeden Jahres elektronisch über das BDO-Portal
  • Unterjährige Meldungen: Rücknahmesysteme verlangen monatliche oder quartalsweise Deklarationen im System-Backend zur Abrechnung

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Lizenzgebühr ans Rücknahmesystem: Berechnet pro Tonne/Kilogramm in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials, streng nach Materialgruppe getrennt.

Öko-Modulation:

  • Vorteile: Unpigmentierte Monomaterialien (z. B. klares PP oder PE ohne Barriereschichten) und recyclingfähige Verpackungen erhalten Gebührenrabatte
  • Strafzuschläge: Mehrschichtkunststoffe ohne Recyclingpfad werden mit Aufschlägen belegt

Schritt 6: Pfandsystem – seit 1. Oktober 2025 aktiv

Das nationale polnische Pfandsystem ist seit dem 1. Oktober 2025 operativ.

Betroffene Verpackungen und Pfandbeträge:

VerpackungstypPfandbetrag
PET-Einwegflaschen bis 3 Liter0,50 PLN
Metalldosen bis 1 Liter0,50 PLN
Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter1,00 PLN

Ausnahmen: Verpackungen für Milchprodukte und Kleinflaschen unter bestimmten Volumina sind ausgenommen.

Pflichten für Getränkehersteller und -importeure:

  • Registrierung der pfandpflichtigen Verpackungen beim zuständigen Systemoperator
  • Anbringung des Kaucja-Logos und des Pfandbetrags auf der Verpackung (mit Barcode)
  • Zahlung der Systemgebühren an den Operator

Schritt 7: Kennzeichnung, BDO-Nummer auf Dokumenten & Produktabgabe 

 1. Materialkennzeichnung:

  • Pflicht zur Kennzeichnung mit den europaweit harmonisierten Erkennungscodes 

 2. BDO-Nummer auf Geschäftsdokumenten:

  • Die 9-stellige BDO-Nummer muss auf allen Rechnungen, Lieferscheinen und kaufmännischen Dokumenten des Vertreibers erscheinen

 3. Produktabgabe:

Die Produktabgabe ist eine staatlich festgelegte Strafzahlung, die fällig wird, wenn die vorgeschriebenen Recyclingquoten für ein Kalenderjahr nicht erfüllt werden.

  • Bei ordnungsgemäßer Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem übernimmt das System die Quotenverantwortung – der einzelne Hersteller zahlt die Produktabgabe nur bei Selbsterfüllung oder fehlender Registrierung
  • Deklaration über das BDO-Portal und Zahlung direkt ans Marschallamt bis zum 15. März

Wer gilt als „Hersteller" im Sinne der polnischen Verpackungs-EPR?

Die EPR-Pflicht trifft jedes Unternehmen, das verpackte Produkte erstmals gewerblich auf dem polnischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Abfüller / Verpacker mit Sitz in Polen – wer Waren in Polen verpackt oder abfüllt und unter eigenem Markennamen vertreibt
  • Eigenmarkeninhaber – Einzelhändler, die Produkte von Dritten verpacken lassen und in Polen unter eigener Marke in Verkehr bringen
  • Importeure – wer verpackte Waren aus dem Ausland (EU oder Drittländer) gewerblich nach Polen einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer verpackte Waren per E-Commerce direkt an polnische Endkunden liefert (B2C), trägt die volle EPR-Verantwortung für Produkt- und Versandverpackung – ab dem ersten Versand
  • Nicht-EU-Unternehmen – bei B2C-Direktversand liegt die Pflicht beim ausländischen Händler; in klassischen B2B-Lieferketten gilt der polnische Importeur rechtlich als Hersteller
  • Marktplatzbetreiber – Plattformen wie Allegro und Amazon.pl haften subsidiär; sie validieren BDO-Nummern automatisch und sperren Konten bei fehlender Verpackungs-Compliance

Wichtig – keine Mengenschwelle: Die BDO-Registrierungspflicht gilt in Polen ab der ersten Verpackung, die auf dem polnischen Markt in Umlauf gebracht wird. Es gibt keine Kleinmengenbefreiung von der Registrierungspflicht.

Praxisbeispiel: Ein österreichischer Online-Shop versendet verpackte Kosmetikprodukte direkt an polnische Privatkunden → gilt als Hersteller im Sinne der Verpackungs-EPR → muss eine polnische NIP-Steuernummer beantragen → bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → BDO-Registrierung beim Marschallamt Warschau (Masowien) abschließen → Rücknahmesystemvertrag abschließen → 9-stellige BDO-Nummer auf Rechnungen ausweisen → BDO-Nummer im Amazon.pl- und Allegro-Backend hinterlegen

Die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne Sitz in Polen, die verpackte Waren direkt an polnische Verbraucher (B2C) verkaufen, müssen einen in Polen ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die gesamtschuldnerische finanzielle und administrative Verantwortung für die Eintragung ins Rücknahmesystem und die jährliche Meldung über das BDO-Portal.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Schriftliche Vollmacht auf Polnisch (oder zweisprachig Polnisch/Englisch)
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis des ausländischen Unterzeichners (z. B. Handelsregisterauszug) muss beigefügt werden
  • Eine Haager Apostille ist für die BDO-Registrierung standardmäßig nicht erforderlich
  • Das ausländische Unternehmen muss zwingend über eine polnische NIP-Steuernummer verfügen, damit der Bevollmächtigte den BDO-Registrierungsprozess erfolgreich abschließen kann. Die NIP wird separat beim zuständigen Finanzamt in Warschau beantragt.

Schritt 2: Pflichtregistrierung im BDO-Register

Das BDO ist Polens zentrales, produktübergreifendes Umwelt- und EPR-Register – es vereint Verpackungen, WEEE, Batterien und weitere Kategorien in einem einzigen System.

Registrierungsplattform: bdo.mos.gov.pl

Ablauf:

  1. Vollständig digitale Antragstellung auf Polnisch
  2. Pflichtangaben: NIP, Verpackungsmaterialien (Kunststoff, Papier, Glas etc.), Nachweis eines Rücknahmesystemvertrags
  3. Nach Genehmigung durch den Marschall wird eine eindeutige 9-stellige BDO-Nummer vergeben 

BDO-Jahresgebühr: Fällig bis Ende Februar eines jeden Jahres

Die BDO-Gebühr gilt pauschal für alle gemeldeten Kategorien – wer Verpackungen, WEEE und Batterien meldet, zahlt denselben Einheitsbetrag.

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem

Die Mitgliedschaft in einem staatlich zugelassenen Rücknahmesystem ist verpflichtend. In Polen gibt es mehrere zugelassene Systeme im Wettbewerb.

Individuelle Eigenbewältigung:

  • Für Haushaltsverpackungen (B2C) praktisch irrelevant: Der Hersteller müsste rechnerisch nachweisen, dass er exakt seinen eigenen Verpackungsabfall aus allen polnischen Haushalten zurückgewinnt
  • Im reinen B2B-Bereich (z. B. Transportpaletten zwischen Industriebetrieben) zulässig durch direkte, dokumentierte Verträge mit gewerblichen Kunden

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Inhalt der Meldung: Genaue Gewichtsangaben (in kg) aller im Vorjahr in Polen in Verkehr gebrachten Verpackungen, aufgeschlüsselt nach Materialart und Verwendungszweck (B2C vs. B2B).

Fristen:

  • Jahresbericht: Bis zum 15. März jeden Jahres elektronisch über das BDO-Portal
  • Unterjährige Meldungen: Rücknahmesysteme verlangen monatliche oder quartalsweise Deklarationen im System-Backend zur Abrechnung

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Lizenzgebühr ans Rücknahmesystem: Berechnet pro Tonne/Kilogramm in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials, streng nach Materialgruppe getrennt.

Öko-Modulation:

  • Vorteile: Unpigmentierte Monomaterialien (z. B. klares PP oder PE ohne Barriereschichten) und recyclingfähige Verpackungen erhalten Gebührenrabatte
  • Strafzuschläge: Mehrschichtkunststoffe ohne Recyclingpfad werden mit Aufschlägen belegt

Schritt 6: Pfandsystem – seit 1. Oktober 2025 aktiv

Das nationale polnische Pfandsystem ist seit dem 1. Oktober 2025 operativ.

Betroffene Verpackungen und Pfandbeträge:

  1. PET-Einwegflaschen bis 3 Liter: 0,50 PLN
  2. Metalldosen bis 1 Liter: 0,50 PLN
  3. Mehrweg-Glasflaschen bis 1,5 Liter: 1,00 PLN

Ausnahmen: Verpackungen für Milchprodukte und Kleinflaschen unter bestimmten Volumina sind ausgenommen.

Pflichten für Getränkehersteller und -importeure:

  • Registrierung der pfandpflichtigen Verpackungen beim zuständigen Systemoperator
  • Anbringung des Kaucja-Logos und des Pfandbetrags auf der Verpackung (mit Barcode)
  • Zahlung der Systemgebühren an den Operator

Schritt 7: Kennzeichnung, BDO-Nummer auf Dokumenten & Produktabgabe 

 1. Materialkennzeichnung:

  • Pflicht zur Kennzeichnung mit den europaweit harmonisierten Erkennungscodes 

 2. BDO-Nummer auf Geschäftsdokumenten:

  • Die 9-stellige BDO-Nummer muss auf allen Rechnungen, Lieferscheinen und kaufmännischen Dokumenten des Vertreibers erscheinen

 3. Produktabgabe:

Die Produktabgabe ist eine staatlich festgelegte Strafzahlung, die fällig wird, wenn die vorgeschriebenen Recyclingquoten für ein Kalenderjahr nicht erfüllt werden.

  • Bei ordnungsgemäßer Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem übernimmt das System die Quotenverantwortung – der einzelne Hersteller zahlt die Produktabgabe nur bei Selbsterfüllung oder fehlender Registrierung
  • Deklaration über das BDO-Portal und Zahlung direkt ans Marschallamt bis zum 15. März

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

 1. Audit: Mengen- und Materialerfassung (Trennung B2C/B2B wegen unterschiedlicher Rücknahme- und Verwertungspflichten)

 2. Vertrag: Abschluss mit einer polnischen Recyclingorganisation

 3. BDO-Registrierung: Erhalt der 9-stelligen ID vor dem physischen Verkaufsstart

 4. ERP-System: Integration der BDO-Nummer auf Rechnungen und Belegen

 5. Verwaltungsgebühr: Jährlich bis zum 28. Februar

 6. Meldungen: Unterjährige Datenabgabe an Ihr Rücknahmesystem (Intervall je nach Vertrag)

 7. Jahresbericht: Elektronischer Abschlussbericht im BDO-Portal bis zum 15. März für das Vorjahr

 8. Pfand: Ggf. Zusatzregistrierung beim Pfand-Systemoperator.

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Polnische NIP-Steuernummer für ausländische Unternehmen beantragen

2. Bevollmächtigten mit Sitz in Polen benennen; Vollmacht auf Polnisch und Handelsregisterauszug beifügen

3. Bevollmächtigter schließt Rücknahmesystemvertrag im Namen des ausländischen Händlers ab

4. BDO-Registrierung über den Bevollmächtigten abschließen; 9-stellige BDO-Nummer erhalten

5. BDO-Nummer im Händlerkonto von Amazon.pl, Allegro und anderen Marktplätzen hinterlegen

6. Jährliche Mengenmeldung bis 15. März über den Bevollmächtigten sicherstellen

7. Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung nicht vergessen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanal prüfen: Lieferung an polnischen B2B-Handelspartner → dieser übernimmt als Importeur die Hersteller-Pflichten; alle Materialdaten (Gewichte nach Materialart) vertraglich übermitteln

2. Direktversand an polnische Endkunden ohne polnischen Zwischenhändler → alle Schritte aus (b) zwingend über einen polnischen Bevollmächtigten abwickeln

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

 1. Audit: Mengen- und Materialerfassung (Trennung B2C/B2B wegen unterschiedlicher Rücknahme- und Verwertungspflichten)

 2. Vertrag: Abschluss mit einer polnischen Recyclingorganisation

 3. BDO-Registrierung: Erhalt der 9-stelligen ID vor dem physischen Verkaufsstart

 4. ERP-System: Integration der BDO-Nummer auf Rechnungen und Belegen

 5. Verwaltungsgebühr: Jährlich bis zum 28. Februar

 6. Meldungen: Unterjährige Datenabgabe an Ihr Rücknahmesystem (Intervall je nach Vertrag)

 7. Jahresbericht: Elektronischer Abschlussbericht im BDO-Portal bis zum 15. März für das Vorjahr

 8. Pfand: Ggf. Zusatzregistrierung beim Pfand-Systemoperator.

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Polnische NIP-Steuernummer für ausländische Unternehmen beantragen

2. Bevollmächtigten mit Sitz in Polen benennen; Vollmacht auf Polnisch und Handelsregisterauszug beifügen

3. Bevollmächtigter schließt Rücknahmesystemvertrag im Namen des ausländischen Händlers ab

4. BDO-Registrierung über den Bevollmächtigten abschließen; 9-stellige BDO-Nummer erhalten

5. BDO-Nummer im Händlerkonto von Amazon.pl, Allegro und anderen Marktplätzen hinterlegen

6. Jährliche Mengenmeldung bis 15. März über den Bevollmächtigten sicherstellen

7. Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung nicht vergessen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanal prüfen: Lieferung an polnischen B2B-Handelspartner → dieser übernimmt als Importeur die Hersteller-Pflichten; alle Materialdaten (Gewichte nach Materialart) vertraglich übermitteln

2. Direktversand an polnische Endkunden ohne polnischen Zwischenhändler → alle Schritte aus (b) zwingend über einen polnischen Bevollmächtigten abwickeln

Sie planen, Ihre Produkte in Polen zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der polnischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
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