🇧🇪 EPR-Compliance für Verpackungen in Belgien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Belgien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Belgien betreibt eines der striktesten und am stärksten ausdifferenzierten Verpackungs-EPR-Systeme in Europa – mit einer klaren gesetzlichen Trennung zwischen Haushalts- und Gewerbeströmen, zwei separaten Rücknahmeorganisationen und einer gemeinsamen interregionalen Aufsichtsbehörde.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇧🇪 EPR-Compliance für Verpackungen in Belgien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Belgien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Belgien betreibt eines der striktesten und am stärksten ausdifferenzierten Verpackungs-EPR-Systeme in Europa – mit einer klaren gesetzlichen Trennung zwischen Haushalts- und Gewerbeströmen, zwei separaten Rücknahmeorganisationen und einer gemeinsamen interregionalen Aufsichtsbehörde.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Hersteller"?

Im Sinne der belgischen Verpackungsregelungen gilt nicht der Hersteller des Verpackungsmaterials als verantwortliche Partei, sondern das Unternehmen, das die verpackten Produkte erstmals in Belgien in Verkehr bringt.

Das betrifft konkret:

  • Markeninhaber – wer Produkte in Belgien unter eigener Marke abfüllt, verpackt oder verpacken lässt
  • Importeure – wer verpackte Waren aus der EU oder aus Drittländern nach Belgien einführt, sofern die Marke nicht einem in Belgien ansässigen Markeninhaber gehört
  • Hersteller von Serviceverpackungen – wer in Belgien Serviceverpackungen (Tragetaschen, Becher, Geschenkpapier) herstellt oder importiert und diese an Einzelhandelsgeschäfte liefert; die Verpflichtung liegt bewusst beim ersten Inverkehrbringer der leeren Verpackung
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer über einen Online-Shop verpackte Waren direkt an belgische Endverbraucher (B2C) verkauft; die Verantwortung umfasst sowohl die Produktverpackung als auch die verwendete Versandverpackung
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer im B2C-Direktversand an belgische Privatkunden liefert; in klassischen B2B-Lieferketten geht die Verantwortung auf den belgischen Erstimporteur über

Wichtig: Mengenschwellen

VerpackungstypSchwellenwert
Haushaltsverpackungen (B2C)Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.
Gewerbliche Verpackungen (B2B)Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.

Achtung: Durch das Inkrafttreten der europäischen PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ändern sich die Regeln grundlegend.

Schwellenwert fällt weg: Die belgische 300-kg-Bagatellgrenze wird ersatzlos gestrichen und die Pflicht gilt ab dem ersten Gramm.

Praxisbeispiel: Ein niederländisches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert verpackte Kosmetikprodukte direkt an belgische Privatkunden → gilt als Hersteller im Sinne der Verpackungs-EPR → muss einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen → benötigt eine Fost-Plus-Mitgliedschaft → muss jährlich Gewichte nach Materialfraktion melden und Gebühren abführen → muss Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung erfassen → Fost-Plus-Nachweis in Marktplatz-Backends (Amazon.be, Bol.com) hinterlegen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Belgien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne physische Präsenz in Belgien, die direkt an belgische Privatkunden verkaufen, müssen im Rahmen der laufenden Angleichung an europäische EPR-Standards einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Unternehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde IVK-CIE und den Rücknahmesystemen. Er haftet gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit der Datenübermittlung und die fristgerechte Zahlung der Materialgebühren.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Zweisprachige oder englischsprachige Vollmacht, unterzeichnet von den Bevollmächtigten beider Parteien
  • Eine notariell beglaubigte Haager Apostille ist nach belgischem Recht standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Mitgliedschaft bei der richtigen Rücknahmeorganisation

In Belgien gibt es zwei staatlich zugelassene Systeme, die streng nach dem Verbleib der Verpackungen unterteilt sind. Freier Wettbewerb innerhalb desselben Marktsegments ist untersagt. Die Wahl des richtigen Systems ist damit keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

OrganisationZuständigkeit
Fost PlusEinzige zugelassene PRO für Haushaltsverpackungen (B2C) – organisiert landesweite Sammlung (blaue PMD-Tonne, Glas, Altpapier)
ValipacEinzige zugelassene PRO für gewerbliche und industrielle Verpackungen (B2B) – organisiert Recycling von Transportverpackungen in Unternehmen

Wer braucht welches System?

  • Ausschließlich B2C-Verpackungen → nur Fost Plus
  • Ausschließlich B2B-Verpackungen (≥ 300 kg/Jahr) → nur Valipac
  • Gemischte Nutzung (z. B. Reinigungsmittel an Haushalte und Gewerbe) → beide Systeme, mit rechnerischer Aufteilung der Mengen

Selbstverpflichtung: Theoretisch zulässig durch Einreichung eines Abfallbewirtschaftungsplans bei der IVK. Für B2C praktisch unmöglich (Nachweis der Haushaltssammlung erforderlich). Für B2B innerhalb geschlossener Palettenpfandsysteme nutzbar – erfordert jedoch jährliche IVK-Prüfung.

Schritt 3: Registrierung bei der Aufsichtsbehörde IVK-CIE

Die zuständige Aufsichtsbehörde für Verpackungen ist die Interregionale Verpackungskommission (IVK) / Interrégionale de l’Emballage (CIE) – die gemeinsame Behörde aller drei belgischen Regionen (Flandern, Wallonien, Brüssel-Hauptstadt).

Ablauf in der Praxis:

  1. Beitritt zu Fost Plus (B2C) über das MyFost-Portal und/oder zu Valipac (B2B) über das Valipac-Portal
  2. Die Systeme übermitteln die Registrierungsdaten automatisch und direkt an die IVK-CIE-Datenbank
  3. Eine separate Registrierung beim IVK-CIE-Onlineportal durch das Unternehmen ist dadurch in der Regel nicht erforderlich

Die Compliance-Bestätigung gilt ab dem Moment des Systemabschlusses als behördlich wirksam.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Die jährliche Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen und Gewicht. Die Meldung erfolgt digital über die systeminternen Plattformen (MyFost für Fost Plus, Valipac-Portal für Valipac).

Was muss gemeldet werden?

  • Genaue Gewichtsangaben in kg, aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen:
    • Kunststoffe: PET, PP, PE, PS, andere
    • Papier / Karton
    • Glas
    • Metall: Aluminium, Stahl
    • Holz
  • Klare Zuordnung jeder Materialmenge zu Haushalts- (B2C) oder Gewerbe- (B2B) Kontingenten
  • Bei gemischter Nutzung: rechnerische Aufteilung der Mengen auf beide Systeme

Fristen:

  • Jahresbericht (Standard): Einreichung bis zum 28. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Vierteljährliche Vorauszahlungsberichte: Pflicht für große Händler

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Die Gebühren richten sich nach dem Nettogewicht der Verpackungsmaterialien, multipliziert mit den materialspezifischen Sätzen (in Euro/kg).

Öko-Modulation: Belgien betreibt eines der strengsten Ökomodulationssysteme in Europa. Die Beiträge werden maßgeblich von folgenden Parametern beeinflusst:

Boni (reduzierte Sätze):

  • Monomaterialien (z. B. klares PET, unpigmentiertes HDPE)
  • Verpackungen mit zertifiziertem Anteil an Recyclingmaterial

Strafzuschläge – Kategorie „Unerwünschte Verpackungen“:

  • PET-Flaschen mit vollflächigen, nicht entfernbaren PVC-Hülsen
  • Mehrschichtige Kunststoffe mit nicht trennbaren Materialverbunden
  • Mit Ruß gefärbte Kunststoffe (schwarze Kunststoffverpackungen)

Verpackungen in der Strafkategorie zahlen ein Vielfaches des Basissatzes. Die Wahl des Verpackungsdesigns hat damit direkte finanzielle Auswirkungen.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten einhalten

Materialkennzeichnung:

  • Es gelten die europaweit harmonisierten Recycling-Codes (z. B. PET 01, HDPE 02, PP 05)

Sortieranweisungen:

  • Vage Umweltaussagen (z. B. „umweltfreundlich“, „grüne Verpackung“) sind verboten
  • Fost Plus empfiehlt die Verwendung standardisierter belgisch-skandinavischer Piktogramme, die Verbrauchern anzeigen:
    • Gehört dieser Bestandteil in den blauen PMD-Sack?
    • Gehört dieser Bestandteil in die Papierverwertung?
    • Oder in den Restmüll?

Schritt 7: Marktplatz-Compliance sicherstellen

Online-Marktplätze (Amazon.be, Bol.com) prüfen aktiv die EPR-Compliance ihrer Händler. Ohne gültigen Fost-Plus-Nachweis droht die automatische Kontosperrung.

Handlungsempfehlung:

  • Fost-Plus-Zertifikat proaktiv in das Händler-Backend des jeweiligen Marktplatzes hochladen – noch vor dem ersten Verkauf
  • Bei gemischter B2C/B2B-Tätigkeit: beide Nachweise (Fost Plus + Valipac) bereithalten

Wer gilt als „Hersteller"?

Im Sinne der belgischen Verpackungsregelungen gilt nicht der Hersteller des Verpackungsmaterials als verantwortliche Partei, sondern das Unternehmen, das die verpackten Produkte erstmals in Belgien in Verkehr bringt.

Das betrifft konkret:

  • Markeninhaber – wer Produkte in Belgien unter eigener Marke abfüllt, verpackt oder verpacken lässt
  • Importeure – wer verpackte Waren aus der EU oder aus Drittländern nach Belgien einführt, sofern die Marke nicht einem in Belgien ansässigen Markeninhaber gehört
  • Hersteller von Serviceverpackungen – wer in Belgien Serviceverpackungen (Tragetaschen, Becher, Geschenkpapier) herstellt oder importiert und diese an Einzelhandelsgeschäfte liefert; die Verpflichtung liegt bewusst beim ersten Inverkehrbringer der leeren Verpackung
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer über einen Online-Shop verpackte Waren direkt an belgische Endverbraucher (B2C) verkauft; die Verantwortung umfasst sowohl die Produktverpackung als auch die verwendete Versandverpackung
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer im B2C-Direktversand an belgische Privatkunden liefert; in klassischen B2B-Lieferketten geht die Verantwortung auf den belgischen Erstimporteur über

Wichtig: Mengenschwellen

  1. Haushaltsverpackungen (B2C): Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.
  2. Gewerbliche Verpackungen (B2B): Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.

Achtung: Durch das Inkrafttreten der europäischen PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ändern sich die Regeln grundlegend.

Schwellenwert fällt weg: Die belgische 300-kg-Bagatellgrenze wird ersatzlos gestrichen und die Pflicht gilt ab dem ersten Gramm.

Praxisbeispiel: Ein niederländisches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert verpackte Kosmetikprodukte direkt an belgische Privatkunden → gilt als Hersteller im Sinne der Verpackungs-EPR → muss einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen → benötigt eine Fost-Plus-Mitgliedschaft → muss jährlich Gewichte nach Materialfraktion melden und Gebühren abführen → muss Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung erfassen → Fost-Plus-Nachweis in Marktplatz-Backends (Amazon.be, Bol.com) hinterlegen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Belgien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne physische Präsenz in Belgien, die direkt an belgische Privatkunden verkaufen, müssen im Rahmen der laufenden Angleichung an europäische EPR-Standards einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen.

Der Bevollmächtigte handelt im Namen des Unternehmens gegenüber der Aufsichtsbehörde IVK-CIE und den Rücknahmesystemen. Er haftet gesamtschuldnerisch für die Richtigkeit der Datenübermittlung und die fristgerechte Zahlung der Materialgebühren.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Zweisprachige oder englischsprachige Vollmacht, unterzeichnet von den Bevollmächtigten beider Parteien
  • Eine notariell beglaubigte Haager Apostille ist nach belgischem Recht standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Mitgliedschaft bei der richtigen Rücknahmeorganisation

In Belgien gibt es zwei staatlich zugelassene Systeme, die streng nach dem Verbleib der Verpackungen unterteilt sind. Freier Wettbewerb innerhalb desselben Marktsegments ist untersagt. Die Wahl des richtigen Systems ist damit keine Option, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

OrganisationZuständigkeit
Fost PlusEinzige zugelassene PRO für Haushaltsverpackungen (B2C) – organisiert landesweite Sammlung (blaue PMD-Tonne, Glas, Altpapier)
ValipacEinzige zugelassene PRO für gewerbliche und industrielle Verpackungen (B2B) – organisiert Recycling von Transportverpackungen in Unternehmen

Wer braucht welches System?

  • Ausschließlich B2C-Verpackungen → nur Fost Plus
  • Ausschließlich B2B-Verpackungen (≥ 300 kg/Jahr) → nur Valipac
  • Gemischte Nutzung (z. B. Reinigungsmittel an Haushalte und Gewerbe) → beide Systeme, mit rechnerischer Aufteilung der Mengen

Selbstverpflichtung: Theoretisch zulässig durch Einreichung eines Abfallbewirtschaftungsplans bei der IVK. Für B2C praktisch unmöglich (Nachweis der Haushaltssammlung erforderlich). Für B2B innerhalb geschlossener Palettenpfandsysteme nutzbar – erfordert jedoch jährliche IVK-Prüfung.

Schritt 3: Registrierung bei der Aufsichtsbehörde IVK-CIE

Die zuständige Aufsichtsbehörde für Verpackungen ist die Interregionale Verpackungskommission (IVK) / Interrégionale de l’Emballage (CIE) – die gemeinsame Behörde aller drei belgischen Regionen (Flandern, Wallonien, Brüssel-Hauptstadt).

Ablauf in der Praxis:

  1. Beitritt zu Fost Plus (B2C) über das MyFost-Portal und/oder zu Valipac (B2B) über das Valipac-Portal
  2. Die Systeme übermitteln die Registrierungsdaten automatisch und direkt an die IVK-CIE-Datenbank
  3. Eine separate Registrierung beim IVK-CIE-Onlineportal durch das Unternehmen ist dadurch in der Regel nicht erforderlich

Die Compliance-Bestätigung gilt ab dem Moment des Systemabschlusses als behördlich wirksam.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Die jährliche Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen und Gewicht. Die Meldung erfolgt digital über die systeminternen Plattformen (MyFost für Fost Plus, Valipac-Portal für Valipac).

Was muss gemeldet werden?

  • Genaue Gewichtsangaben in kg, aufgeschlüsselt nach Materialfraktionen:
    • Kunststoffe: PET, PP, PE, PS, andere
    • Papier / Karton
    • Glas
    • Metall: Aluminium, Stahl
    • Holz
  • Klare Zuordnung jeder Materialmenge zu Haushalts- (B2C) oder Gewerbe- (B2B) Kontingenten
  • Bei gemischter Nutzung: rechnerische Aufteilung der Mengen auf beide Systeme

Fristen:

  • Jahresbericht (Standard): Einreichung bis zum 28. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Vierteljährliche Vorauszahlungsberichte: Pflicht für große Händler

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Die Gebühren richten sich nach dem Nettogewicht der Verpackungsmaterialien, multipliziert mit den materialspezifischen Sätzen (in Euro/kg).

Öko-Modulation: Belgien betreibt eines der strengsten Ökomodulationssysteme in Europa. Die Beiträge werden maßgeblich von folgenden Parametern beeinflusst:

Boni (reduzierte Sätze):

  • Monomaterialien (z. B. klares PET, unpigmentiertes HDPE)
  • Verpackungen mit zertifiziertem Anteil an Recyclingmaterial

Strafzuschläge – Kategorie „Unerwünschte Verpackungen“:

  • PET-Flaschen mit vollflächigen, nicht entfernbaren PVC-Hülsen
  • Mehrschichtige Kunststoffe mit nicht trennbaren Materialverbunden
  • Mit Ruß gefärbte Kunststoffe (schwarze Kunststoffverpackungen)

Verpackungen in der Strafkategorie zahlen ein Vielfaches des Basissatzes. Die Wahl des Verpackungsdesigns hat damit direkte finanzielle Auswirkungen.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten einhalten

Materialkennzeichnung:

  • Es gelten die europaweit harmonisierten Recycling-Codes (z. B. PET 01, HDPE 02, PP 05)

Sortieranweisungen:

  • Vage Umweltaussagen (z. B. „umweltfreundlich“, „grüne Verpackung“) sind verboten
  • Fost Plus empfiehlt die Verwendung standardisierter belgisch-skandinavischer Piktogramme, die Verbrauchern anzeigen:
    • Gehört dieser Bestandteil in den blauen PMD-Sack?
    • Gehört dieser Bestandteil in die Papierverwertung?
    • Oder in den Restmüll?

Schritt 7: Marktplatz-Compliance sicherstellen

Online-Marktplätze (Amazon.be, Bol.com) prüfen aktiv die EPR-Compliance ihrer Händler. Ohne gültigen Fost-Plus-Nachweis droht die automatische Kontosperrung.

Handlungsempfehlung:

  • Fost-Plus-Zertifikat proaktiv in das Händler-Backend des jeweiligen Marktplatzes hochladen – noch vor dem ersten Verkauf
  • Bei gemischter B2C/B2B-Tätigkeit: beide Nachweise (Fost Plus + Valipac) bereithalten

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Belgien

1. Verpackungsaudit: Alle Verpackungen in B2C (Haushalt) und B2B (Transport/Gewerbe) trennen

2. Gewerbliche Schwelle prüfen: Übersteigen die B2B-Mengen 300 kg/Jahr? Wenn ja → Valipac-Vertrag abschließen

3. B2C-Registrierung: Pflichtmitgliedschaft bei Fost Plus ab dem ersten Gramm über das MyFost-Portal

4. Automatische IVK-CIE-Konformität wird durch Systemabschluss aktiviert

5. ERP-/Lagersystem anpassen: Gewichte nach Materialfraktion und B2C/B2B-Zuordnung erfassen

6. Jahresbericht mit genauen Gewichtsangaben bis 28. Februar einreichen

7. Verpackungsdesign auf Ökomodulations-Kriterien prüfen (Monomaterial, kein PVC, kein Rußschwarz)

8. Kennzeichnung prüfen: Recycling-Codes + Sortieranweisungen auf allen Verpackungen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. E-Commerce-Volumen analysieren: Gesamtmenge an Produktverpackungen und Versandkartons für Belgien-Lieferungen ermitteln

2. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Belgien benennen und Vollmacht abschließen

3. Beitritt zu Fost Plus über den Bevollmächtigten (MyFost-Portal)

4. Valipac prüfen: Übersteigen B2B-Mengen nach Belgien 300 kg/Jahr? Wenn ja → ebenfalls über Bevollmächtigten beitreten

5. Fost-Plus-Zertifikat in das Händler-Backend von Amazon.be, Bol.com etc. hochladen

6. Jährlichen Mengenbericht vorbereiten (Gewicht nach Materialfraktion, B2C/B2B getrennt)

7. Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung nicht vergessen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Belieferung eines belgischen B2B-Kunden → dieser gilt als Importeur und verantwortliche Partei; Material- und Gewichtsdaten rechtzeitig und fehlerfrei übermitteln

2. Direktversand an belgische Privatkunden → alle Schritte aus (b) zwingend über einen in Belgien ansässigen Vertreter abwickeln

3. Fost-Plus-Nachweis an alle belgischen Marktplätze kommunizieren

4. Jährlichen Volumenbericht vorbereiten (Gewicht nach Materialfraktion)

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Belgien

1. Verpackungsaudit: Alle Verpackungen in B2C (Haushalt) und B2B (Transport/Gewerbe) trennen

2. Gewerbliche Schwelle prüfen: Übersteigen die B2B-Mengen 300 kg/Jahr? Wenn ja → Valipac-Vertrag abschließen

3. B2C-Registrierung: Pflichtmitgliedschaft bei Fost Plus ab dem ersten Gramm über das MyFost-Portal

4. Automatische IVK-CIE-Konformität wird durch Systemabschluss aktiviert

5. ERP-/Lagersystem anpassen: Gewichte nach Materialfraktion und B2C/B2B-Zuordnung erfassen

6. Jahresbericht mit genauen Gewichtsangaben bis 28. Februar einreichen

7. Verpackungsdesign auf Ökomodulations-Kriterien prüfen (Monomaterial, kein PVC, kein Rußschwarz)

8. Kennzeichnung prüfen: Recycling-Codes + Sortieranweisungen auf allen Verpackungen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. E-Commerce-Volumen analysieren: Gesamtmenge an Produktverpackungen und Versandkartons für Belgien-Lieferungen ermitteln

2. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Belgien benennen und Vollmacht abschließen

3. Beitritt zu Fost Plus über den Bevollmächtigten (MyFost-Portal)

4. Valipac prüfen: Übersteigen B2B-Mengen nach Belgien 300 kg/Jahr? Wenn ja → ebenfalls über Bevollmächtigten beitreten

5. Fost-Plus-Zertifikat in das Händler-Backend von Amazon.be, Bol.com etc. hochladen

6. Jährlichen Mengenbericht vorbereiten (Gewicht nach Materialfraktion, B2C/B2B getrennt)

7. Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung nicht vergessen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Belieferung eines belgischen B2B-Kunden → dieser gilt als Importeur und verantwortliche Partei; Material- und Gewichtsdaten rechtzeitig und fehlerfrei übermitteln

2. Direktversand an belgische Privatkunden → alle Schritte aus (b) zwingend über einen in Belgien ansässigen Vertreter abwickeln

3. Fost-Plus-Nachweis an alle belgischen Marktplätze kommunizieren

4. Jährlichen Volumenbericht vorbereiten (Gewicht nach Materialfraktion)

Sie planen, Ihre Produkte in Belgien zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der belgischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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