🇵🇱 EPR-Compliance für WEEE in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Polen setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU durch das nationale Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Verbindung mit dem allgemeinen Abfallgesetz um. Als übergeordnete Aufsichtsbehörde fungiert das polnische Klimaministerium, während die operative Verwaltung und Registrierung dezentral über die Marschallämter der jeweiligen Woiwodschaften im zentralen Digitalregister BDO erfolgt.

Was Polen im europäischen Vergleich besonders macht: Ausländische Direktvertreiber müssen zwingend einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Zudem schreibt das polnische Recht unter Androhung drastischer Bußgelder vor, dass die BDO-Registrierungsnummer auf allen handelsrechtlichen Dokumenten – inklusive jeder einzelnen Kundenrechnung – abgedruckt werden muss.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Pflichten und ein strukturierter Leitfaden zur WEEE-Compliance in Polen.

🇵🇱 EPR-Compliance für WEEE in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Polen setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2012/19/EU durch das nationale Gesetz über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Verbindung mit dem allgemeinen Abfallgesetz um. Als übergeordnete Aufsichtsbehörde fungiert das polnische Klimaministerium, während die operative Verwaltung und Registrierung dezentral über die Marschallämter der jeweiligen Woiwodschaften im zentralen Digitalregister BDO erfolgt.

Was Polen im europäischen Vergleich besonders macht: Ausländische Direktvertreiber müssen zwingend einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Zudem schreibt das polnische Recht unter Androhung drastischer Bußgelder vor, dass die BDO-Registrierungsnummer auf allen handelsrechtlichen Dokumenten – inklusive jeder einzelnen Kundenrechnung – abgedruckt werden muss.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Pflichten und ein strukturierter Leitfaden zur WEEE-Compliance in Polen.

Wer gilt als „Hersteller" im Sinne der polnischen WEEE-Regelung?

Der Status als Verpflichteter richtet sich nach dem erstmaligen Bereitstellen der Elektro- oder Elektronikgeräte (EEE) auf dem polnischen Markt:

  • Unternehmen mit Sitz in Polen:
    • Hersteller: Wer EEE im Inland produziert und unter eigener Marke oder eigenem Namen in Polen vertreibt.
    • Importeur: Wer EEE gewerblich aus dem Ausland (EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer) nach Polen einführt.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer EEE per Fernabsatz (E-Commerce, eigener Online-Shop) direkt an polnische Endverbraucher (B2C oder B2B) vertreibt.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Wer per E-Commerce direkt an polnische Kunden liefert. In klassischen B2B-Lieferketten gilt der erste polnische Abnehmer (Käufer) automatisch als rechtlicher Importeur und haftet für die EPR-Pflichten.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte von Dritten bezieht, diese jedoch unter eigener Marke in Polen in den Verkehr bringt.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Allegro und Amazon.pl tragen eine subsidiäre Haftung. Sie prüfen die BDO-Nummer der Händler automatisiert ab. Fehlt der Nachweis der EPR-Compliance, werden die Verkäuferkonten gesperrt, um eine Mitzeithaftung der Plattform zu verhindern.

Praxisbeispiel:
Ein deutsches Unternehmen verkauft Küchenkleingeräte über Amazon.pl direkt an polnische Endkunden → gilt als Inverkehrbringer → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → der Bevollmächtigte registriert das Unternehmen in der zentralen BDO-Datenbank (beim zuständigen Marschallamt) → Abschluss eines Vertrags mit einer polnischen Verwertungsorganisation → laufende Mengenmeldungen (Reporting) → jährliche Konsolidierung und Einreichung des Jahresberichts über das BDO-Portal bis zum 15. März des Folgejahres

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Hersteller und Online-Händler ohne physische Niederlassung in Polen, die EEE im Fernabsatz direkt an polnische Endnutzer verkaufen, müssen zwingend einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Polen bestellen

  • Aufgaben und Haftung: Der Bevollmächtigte übernimmt die vollständige rechtliche und finanzielle Verantwortung im Land. Er kümmert sich um die Registrierung im BDO, die laufenden Mengenmeldungen, die Entrichtung der Gebühren sowie den vertraglichen Anschluss an ein Rücknahmesystem
  • Vollmacht-Dokumentation: Das Mandat muss in schriftlicher Form vorliegen, entweder auf Polnisch oder zweisprachig (z. B. Polnisch/Deutsch).
    •  Eine Haager Apostille ist im Regelfall nicht erforderlich
  • Besonderheit: Vor der Registrierung im BDO-System muss der Bevollmächtigte für den ausländischen Partner in der Regel eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) beim Finanzamt beantragen, um die steuerliche und abfallrechtliche Zuordnung zu gewährleisten.

Schritt 2: Pflichtregistrierung im nationalen BDO-Register

Das BDO-System ist Polens zentrale, produktübergreifende Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft.

  • Zuständige Behörde: Der Marschall der Woiwodschaft, in der das Unternehmen bzw. der Bevollmächtigte seinen Sitz hat
  • Registrierungsplattform: bdo.mos.gov.pl

Ablauf:

  1. Der Registrierungsantrag wird rein elektronisch eingereicht.
  2. Es müssen Unternehmensdaten, die NIP, die EEE-Kategorien (Klassen 1–6), Marken, Vertriebswege (B2C/B2B) sowie die Verträge mit dem Rücknahmesystem und (bei B2C-Geräten) der Nachweis der finanziellen Garantie hinterlegt werden.
  3. BDO-Nummer: Nach Bewilligung durch das Marschallamt erhält das Unternehmen eine eindeutige, 9-stellige Registrierungsnummer
  4. BDO-Gebühren: Jährlich bis zum Ende des jeweiligen Februars ist eine feste Registergebühr fällig

Schritt 3: Pflichtmitgliedschaft in einem zugelassenen Rücknahmesystem (PRO)

In Polen existieren mehrere konkurrierende kollektive Sammelsysteme (Producer Responsibility Organisations), die die gesetzlichen Pflichten für EEE-Hersteller operativ umsetzen.

Alternative der Eigenständigen Compliance (Self-Compliance): Gesetzlich für B2C-Geräte faktisch unmöglich, da ein Hersteller ein eigenes, lückenloses und kostenloses Rücknahmenetzwerk in jeder polnischen Gemeinde aufbauen müsste.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die an das kollektive System zu entrichtenden Entsorgungsgebühren berechnen sich nach dem Nettogewicht (pro kg) der in Verkehr gebrachten Geräte, getrennt nach den 6 EU-Standardkategorien.

Beitragsstruktur:

  • Verwaltungsgrundgebühr: Jährlicher Pauschalbetrag des Rücknahmesystems.
  • Recyclinggebühr (Umweltgebühr): Variabler Betrag pro Kilogramm, gestaffelt nach den Tariftabellen der Systeme.

Schritt 5: Meldepflichten: Mengenmeldung & Jahresbericht

  • Unterjährige Mengenmeldung an das Rücknahmesystem: Die kollektiven Rücknahmesysteme (PROs) verlangen von ihren Mitgliedern in der Regel monatliche oder quartalsweise Meldungen über die in Verkehr gebrachten Mengen (Gewicht und Stückzahl), um die laufenden Recyclinggebühren abzurechnen.
  • Jahresbericht im BDO-Portal:
    • Frist: 15. März des Folgejahres (fällt der Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag)
    • Inhalt: Gemeldet werden die exakten Jahresgewichte (kg) und Stückzahlen der in Verkehr gebrachten EEE, aufgeteilt nach den 6 Kategorien sowie nach Haushaltsgeräten (B2C) und gewerblichen Geräten (B2B).

Schritt 6: Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten

  1. WEEE-Symbol (Durchgestrichene Mülltonne): Muss dauerhaft und gut sichtbar direkt auf dem Gerät angebracht sein. Nur bei extrem kleinen Geräten, bei denen die Kennzeichnung physikalisch unmöglich ist, darf das Symbol stattdessen auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung abgebildet werden.
  1. Angabe der BDO-Nummer auf Geschäftsdokumenten: Eine strenge und streng kontrollierte Besonderheit in Polen: Die zugewiesene 9-stellige BDO-Nummer muss zwingend auf allen Rechnungen, Lieferscheinen, Angeboten und Quittungen aufgedruckt sein, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausstellt.

Schritt 7: Finanzielle Garantie für B2C-Geräte & Produktgebühr

 1. Finanzielle Garantie für B2C-Geräte:

Hersteller, die Elektrogeräte für private Haushalte (B2C) in Polen vertreiben, müssen jährlich eine finanzielle Absicherung für den Fall einer Insolvenz nachweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entsorgung künftiger Altgeräte finanziert ist.

Optionen zur Erbringung:

  • Bankbürgschaft,
  • Einzahlung auf ein gesperrtes Bankkonto (Sperrdepot),
  • Abschluss einer entsprechenden Versicherungsgarantie,
  • Kollektive Garantie (Praxisweg): In der Praxis wird diese Garantie fast ausschließlich über eine Sammelgarantie des gewählten Rücknahmesystems (PRO) im Rahmen des Mitgliedsvertrages abgedeckt.

 2. Produktgebühr:

Die Produktgebühr ist eine vom polnischen Gesetzgeber erhobene Strafabgabe bei Verfehlung der gesetzlichen Recyclingziele.

Hintergrund: Polen schreibt jährliche Mindestsammel- und Recyclingquoten vor.

  • Fälligkeit: Werden diese Zielquoten in einem Kalenderjahr nicht erreicht, wird die Gebühr fällig.
  • Berechnung: Sie basiert auf der Differenz (in kg) zwischen der gesetzlich geforderten Sammelmenge und der tatsächlich nachgewiesenen Recyclingmenge, multipliziert mit einem staatlich festgesetzten Strafgebührensatz pro Kilogramm.
  • Zahlung: Die Gebühr muss im Rahmen des Jahresberichts deklariert und bis zum 15. März direkt an das Bankkonto des zuständigen Marschallamts überwiesen werden.
  • Vorteil der Systemmitgliedschaft: Mit dem Beitritt zu einem kollektiven Rücknahmesystem (PRO) wird die Pflicht zur Erreichung der Quoten vertraglich auf das System übertragen. Versagt das System im Gesamten bei der Erreichung der Ziele, haftet die Organisation und zahlt die Gebühr, nicht der einzelne Hersteller.

Wer gilt als „Hersteller" im Sinne der polnischen WEEE-Regelung?

Der Status als Verpflichteter richtet sich nach dem erstmaligen Bereitstellen der Elektro- oder Elektronikgeräte (EEE) auf dem polnischen Markt:

  • Unternehmen mit Sitz in Polen:
    • Hersteller: Wer EEE im Inland produziert und unter eigener Marke oder eigenem Namen in Polen vertreibt.
    • Importeur: Wer EEE gewerblich aus dem Ausland (EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer) nach Polen einführt.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer EEE per Fernabsatz (E-Commerce, eigener Online-Shop) direkt an polnische Endverbraucher (B2C oder B2B) vertreibt.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Wer per E-Commerce direkt an polnische Kunden liefert. In klassischen B2B-Lieferketten gilt der erste polnische Abnehmer (Käufer) automatisch als rechtlicher Importeur und haftet für die EPR-Pflichten.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte von Dritten bezieht, diese jedoch unter eigener Marke in Polen in den Verkehr bringt.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Allegro und Amazon.pl tragen eine subsidiäre Haftung. Sie prüfen die BDO-Nummer der Händler automatisiert ab. Fehlt der Nachweis der EPR-Compliance, werden die Verkäuferkonten gesperrt, um eine Mitzeithaftung der Plattform zu verhindern.

Praxisbeispiel:
Ein deutsches Unternehmen verkauft Küchenkleingeräte über Amazon.pl direkt an polnische Endkunden → gilt als Inverkehrbringer → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → der Bevollmächtigte registriert das Unternehmen in der zentralen BDO-Datenbank (beim zuständigen Marschallamt) → Abschluss eines Vertrags mit einer polnischen Verwertungsorganisation → laufende Mengenmeldungen (Reporting) → jährliche Konsolidierung und Einreichung des Jahresberichts über das BDO-Portal bis zum 15. März des Folgejahres

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Hersteller und Online-Händler ohne physische Niederlassung in Polen, die EEE im Fernabsatz direkt an polnische Endnutzer verkaufen, müssen zwingend einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Polen bestellen

  • Aufgaben und Haftung: Der Bevollmächtigte übernimmt die vollständige rechtliche und finanzielle Verantwortung im Land. Er kümmert sich um die Registrierung im BDO, die laufenden Mengenmeldungen, die Entrichtung der Gebühren sowie den vertraglichen Anschluss an ein Rücknahmesystem
  • Vollmacht-Dokumentation: Das Mandat muss in schriftlicher Form vorliegen, entweder auf Polnisch oder zweisprachig (z. B. Polnisch/Deutsch).
    •  Eine Haager Apostille ist im Regelfall nicht erforderlich
  • Besonderheit: Vor der Registrierung im BDO-System muss der Bevollmächtigte für den ausländischen Partner in der Regel eine polnische Steueridentifikationsnummer (NIP) beim Finanzamt beantragen, um die steuerliche und abfallrechtliche Zuordnung zu gewährleisten.

Schritt 2: Pflichtregistrierung im nationalen BDO-Register

Das BDO-System ist Polens zentrale, produktübergreifende Datenbank für Produkte, Verpackungen und Abfallwirtschaft.

  • Zuständige Behörde: Der Marschall der Woiwodschaft, in der das Unternehmen bzw. der Bevollmächtigte seinen Sitz hat
  • Registrierungsplattform: 
    bdo.mos.gov.pl

Ablauf:

  1. Der Registrierungsantrag wird rein elektronisch eingereicht.
  2. Es müssen Unternehmensdaten, die NIP, die EEE-Kategorien (Klassen 1–6), Marken, Vertriebswege (B2C/B2B) sowie die Verträge mit dem Rücknahmesystem und (bei B2C-Geräten) der Nachweis der finanziellen Garantie hinterlegt werden.
  3. BDO-Nummer: Nach Bewilligung durch das Marschallamt erhält das Unternehmen eine eindeutige, 9-stellige Registrierungsnummer
  4. BDO-Gebühren: Jährlich bis zum Ende des jeweiligen Februars ist eine feste Registergebühr fällig

Schritt 3: Pflichtmitgliedschaft in einem zugelassenen Rücknahmesystem (PRO)

In Polen existieren mehrere konkurrierende kollektive Sammelsysteme (Producer Responsibility Organisations), die die gesetzlichen Pflichten für EEE-Hersteller operativ umsetzen.

Alternative der Eigenständigen Compliance (Self-Compliance): Gesetzlich für B2C-Geräte faktisch unmöglich, da ein Hersteller ein eigenes, lückenloses und kostenloses Rücknahmenetzwerk in jeder polnischen Gemeinde aufbauen müsste.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die an das kollektive System zu entrichtenden Entsorgungsgebühren berechnen sich nach dem Nettogewicht (pro kg) der in Verkehr gebrachten Geräte, getrennt nach den 6 EU-Standardkategorien.

Beitragsstruktur:

  • Verwaltungsgrundgebühr: 
    Jährlicher Pauschalbetrag des Rücknahmesystems.
  • Recyclinggebühr (Umweltgebühr): Variabler Betrag pro Kilogramm, gestaffelt nach den Tariftabellen der Systeme.

Schritt 5: Meldepflichten: Mengenmeldung & Jahresbericht

  • Unterjährige Mengenmeldung an das Rücknahmesystem: Die kollektiven Rücknahmesysteme (PROs) verlangen von ihren Mitgliedern in der Regel monatliche oder quartalsweise Meldungen über die in Verkehr gebrachten Mengen (Gewicht und Stückzahl), um die laufenden Recyclinggebühren abzurechnen.
  • Jahresbericht im BDO-Portal:
    • Frist: 15. März des Folgejahres (fällt der Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag)
    • Inhalt: Gemeldet werden die exakten Jahresgewichte (kg) und Stückzahlen der in Verkehr gebrachten EEE, aufgeteilt nach den 6 Kategorien sowie nach Haushaltsgeräten (B2C) und gewerblichen Geräten (B2B).

Schritt 6: Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten

  1. WEEE-Symbol (Durchgestrichene Mülltonne): Muss dauerhaft und gut sichtbar direkt auf dem Gerät angebracht sein. Nur bei extrem kleinen Geräten, bei denen die Kennzeichnung physikalisch unmöglich ist, darf das Symbol stattdessen auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung abgebildet werden.
  1. Angabe der BDO-Nummer auf Geschäftsdokumenten: Eine strenge und streng kontrollierte Besonderheit in Polen: Die zugewiesene 9-stellige BDO-Nummer muss zwingend auf allen Rechnungen, Lieferscheinen, Angeboten und Quittungen aufgedruckt sein, die das Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ausstellt.

Schritt 7: Finanzielle Garantie für B2C-Geräte & Produktgebühr

 1. Finanzielle Garantie für B2C-Geräte:

Hersteller, die Elektrogeräte für private Haushalte (B2C) in Polen vertreiben, müssen jährlich eine finanzielle Absicherung für den Fall einer Insolvenz nachweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entsorgung künftiger Altgeräte finanziert ist.

Optionen zur Erbringung:

  • Bankbürgschaft,
  • Einzahlung auf ein gesperrtes Bankkonto (Sperrdepot),
  • Abschluss einer entsprechenden Versicherungsgarantie,
  • Kollektive Garantie (Praxisweg): In der Praxis wird diese Garantie fast ausschließlich über eine Sammelgarantie des gewählten Rücknahmesystems (PRO) im Rahmen des Mitgliedsvertrages abgedeckt.

 2. Produktgebühr:

Die Produktgebühr ist eine vom polnischen Gesetzgeber erhobene Strafabgabe bei Verfehlung der gesetzlichen Recyclingziele.

Hintergrund: Polen schreibt jährliche Mindestsammel- und Recyclingquoten vor.

  • Fälligkeit: Werden diese Zielquoten in einem Kalenderjahr nicht erreicht, wird die Gebühr fällig.
  • Berechnung: Sie basiert auf der Differenz (in kg) zwischen der gesetzlich geforderten Sammelmenge und der tatsächlich nachgewiesenen Recyclingmenge, multipliziert mit einem staatlich festgesetzten Strafgebührensatz pro Kilogramm.
  • Zahlung: Die Gebühr muss im Rahmen des Jahresberichts deklariert und bis zum 15. März direkt an das Bankkonto des zuständigen Marschallamts überwiesen werden.
  • Vorteil der Systemmitgliedschaft: Mit dem Beitritt zu einem kollektiven Rücknahmesystem (PRO) wird die Pflicht zur Erreichung der Quoten vertraglich auf das System übertragen. Versagt das System im Gesamten bei der Erreichung der Ziele, haftet die Organisation und zahlt die Gebühr, nicht der einzelne Hersteller.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

  1. Produkte den 6 WEEE-Kategorien zuordnen und B2C-/B2B-Aufteilung klären.
  2. Vertrag mit einem zugelassenen Rücknahmesystem abschließen.
  3. Online-Registrierung im BDO-Register (bdo.mos.gov.pl) durchführen und jährliche BDO-Registergebühr einzahlen
  4. Erhaltene 9-stellige BDO-Nummer im ERP-System hinterlegen – ab sofort auf jeder Rechnung und jedem Lieferschein ausweisen
  5. Laufende Mengenmeldungen (Gewicht/Stückzahl) an das Rücknahmesystem melden.
  6. Jährlichen konsolidierten BDO-Bericht bis zum 15. März des Folgejahres über das BDO-Portal einreichen
  7. Korrekte Gerätekennzeichnung (WEEE-Symbol) sicherstellen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Vertriebsweg prüfen: Direktverkauf per E-Commerce an polnische Endkunden? → Weiter mit Schritt 2.
  2. Einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Polen vertraglich bestellen
  3. Beantragung einer polnischen Steuernummer (NIP) über den Bevollmächtigten veranlassen.
  4. Der Bevollmächtigte schließt den Vertrag mit einem polnischen Rücknahmesystem ab.
  5. Der Bevollmächtigte registriert das ausländische Unternehmen digital im polnischen BDO-Register.
  6. Die erteilte 9-stellige BDO-Nummer im Händler-Backend genutzter Marktplätze (Allegro, Amazon.pl) hinterlegen, um Kontosperren zu vermeiden
  7. Mengendaten strukturiert an den Bevollmächtigten zur Meldung übermitteln.
  8. Sicherstellen, dass die BDO-Nummer auf den Rechnungen für polnische Kunden abgedruckt wird

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

  1. Lieferkette analysieren: Wird an einen polnischen Importeur geliefert? → Die EPR-Verantwortung liegt beim Importeur; dem Partner müssen lediglich alle Gewichtsdaten bereitgestellt werden.
  2. Bei Direktversand (E-Commerce) ohne polnischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen (zwingend erforderlich) – Ablauf analog zu Schritt (b)
  3. Zollanmeldung: Zollrelevante Zuordnungen mit den BDO-Daten des Bevollmächtigten abgleichen.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

  1. Produkte den 6 WEEE-Kategorien zuordnen und B2C-/B2B-Aufteilung klären.
  2. Vertrag mit einem zugelassenen Rücknahmesystem abschließen.
  3. Online-Registrierung im BDO-Register (bdo.mos.gov.pl) durchführen und jährliche BDO-Registergebühr einzahlen
  4. Erhaltene 9-stellige BDO-Nummer im ERP-System hinterlegen – ab sofort auf jeder Rechnung und jedem Lieferschein ausweisen
  5. Laufende Mengenmeldungen (Gewicht/Stückzahl) an das Rücknahmesystem melden.
  6. Jährlichen konsolidierten BDO-Bericht bis zum 15. März des Folgejahres über das BDO-Portal einreichen
  7. Korrekte Gerätekennzeichnung (WEEE-Symbol) sicherstellen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Vertriebsweg prüfen: Direktverkauf per E-Commerce an polnische Endkunden? → Weiter mit Schritt 2.
  2. Einen Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Polen vertraglich bestellen
  3. Beantragung einer polnischen Steuernummer (NIP) über den Bevollmächtigten veranlassen.
  4. Der Bevollmächtigte schließt den Vertrag mit einem polnischen Rücknahmesystem ab.
  5. Der Bevollmächtigte registriert das ausländische Unternehmen digital im polnischen BDO-Register.
  6. Die erteilte 9-stellige BDO-Nummer im Händler-Backend genutzter Marktplätze (Allegro, Amazon.pl) hinterlegen, um Kontosperren zu vermeiden
  7. Mengendaten strukturiert an den Bevollmächtigten zur Meldung übermitteln.
  8. Sicherstellen, dass die BDO-Nummer auf den Rechnungen für polnische Kunden abgedruckt wird

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

  1. Lieferkette analysieren: Wird an einen polnischen Importeur geliefert? → Die EPR-Verantwortung liegt beim Importeur; dem Partner müssen lediglich alle Gewichtsdaten bereitgestellt werden.
  2. Bei Direktversand (E-Commerce) ohne polnischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen (zwingend erforderlich) – Ablauf analog zu Schritt (b)
  3. Zollanmeldung: Zollrelevante Zuordnungen mit den BDO-Daten des Bevollmächtigten abgleichen.

Sie planen, Ihre Produkte in Polen zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der polnischen EPR-Compliance für WEEE ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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Frankfurter Str. 70-72
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