🇫🇷 EPR-Compliance für Verpackungen in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Produkte in Frankreich verkauft, kennt das Thema: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Seit 2022 ist das System für Haushaltsverpackungen etabliert – und seit 2025 werden auch gewerbliche und industrielle Verpackungen einbezogen. 

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇫🇷 EPR-Compliance für Verpackungen in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Produkte in Frankreich verkauft, kennt das Thema: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Seit 2022 ist das System für Haushaltsverpackungen etabliert – und seit 2025 werden auch gewerbliche und industrielle Verpackungen einbezogen. 

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Producteur"?

Im Sinne der französischen Verpackungsverordnung gilt als Producteur jedes Unternehmen, das verpackte Waren erstmals in Frankreich in Verkehr bringt – unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Das betrifft konkret:

  • Markeninhaber mit Sitz in Frankreich (wenn Name oder Logo auf dem Produkt erscheint)
  • Importeure – wer verpackte Waren aus der EU oder Drittländern nach Frankreich einführt
  • Eigenmarkenhändler – Einzelhändler, die Produkte unter ihrer Hausmarke verkaufen
  • E-Commerce / Direct-to-Consumer – ausländische Onlineshops, die verpackte Waren direkt an französische Endkunden versenden (inkl. Versandkartons und Füllmaterial)
  • Neu ab 1. Juli 2026: Wer Transportverpackungen (Paletten, Schrumpffolie) im B2B-Bereich verwendet, gilt als Producteur in der neuen Kategorie „gewerbliche und industrielle Verpackungen“ (EIC REP)

Praxisbeispiel: Ein deutscher Onlinehändler versendet Produkte direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen → benötigt IDU + Systembeteiligung → muss auch Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung erfassen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen ohne Hauptsitz in Frankreich, die im Fernabsatz an Haushalte verkaufen, können einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der alle administrativen Pflichten gegenüber ADEME und der Öko-Organisation übernimmt.

Bis zum 11. August 2026 gilt: Für Nicht-EU-Unternehmen ist dieser Vertreter Pflicht; EU-Unternehmen können sich alternativ noch selbst direkt registrieren.

Achtung: Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ab diesem Zeitpunkt wird der lokale Bevollmächtigte für alle grenzüberschreitenden Online-Händler ohne französische Niederlassung ausnahmslos zur Pflicht.

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Éco-Organisme (auch: PRO – Producer Responsibility Organisation) ist verpflichtend. Diese übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling und die Datenweitergabe an ADEME.

Schritt 3: Pflichtregistrierung im SYDEREP-Register & Erhalt der IDU-Nummer

SYDEREP ist das nationale Register, das von der ADEME verwaltet wird. Jedes Unternehmen benötigt eine IDU-Nummer (Identifiant Unique) – einen eindeutigen Identifikator pro EPR-Kategorie.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und melden

Jährliche Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Material und Gewicht (Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall etc.) sowie ggf. nach Stückzahl. Die Meldung erfolgt digital über das Portal der Öko-Organisation. Für Unternehmen mit eigenem Verwaltungssystem ist alternativ die direkte Meldung über SYDEREP möglich.

Was muss gemeldet werden?

  • Produktverpackungen (Verkaufsverpackungen)
  • Versandkartons, Innenpolster, Füllmaterial (bei E-Commerce)
  • Transportverpackungen (B2B, ab 1. Juli 2026 neue Kategorie)
  • Haushalt- und gewerbliche Verpackungen müssen separat erfasst und gemeldet werden

Schritt 5: Öko-Beiträge berechnen und zahlen

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Verpackungstyp, Menge, Material und Recyclingfähigkeit. Die grundlegende Berechnungsformel:

(Gewicht × Materialpreis) + (Stückzahl × Festpreis) – Prämien + Strafaufschläge

Das System funktioniert nach dem Ökodesign-Prinzip: Wer recyclingfähige oder umweltverträgliche Verpackungen verwendet, zahlt weniger (Prämien). Wer schlecht recycelbare Materialien einsetzt, zahlt Strafaufschläge. Seit 2025 gelten neue Anreize für den Einsatz von recyceltem Kunststoff.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten einhalten (Triman + Info-Tri)

Für alle Verpackungen, die an Haushalte verkauft werden, sind folgende Kennzeichnungen verpflichtend:

  • Triman-Logo: Das standardisierte Symbol für recycelbare Verpackungen – muss physisch auf der Verpackung erscheinen (gesetzliche Grundlage: Art. L.541-9-3 Code de l’environnement, Dekret 2021-835)
  • Info-Tri: Detaillierte Sortieranweisungen – welcher Behälter, welche Materialtrennung, in welcher Farbe. Die Öko-Organisation (z. B. Citeo) stellt marken- und materialspezifische Info-Tri-Grafiken und Leitfäden zur Verfügung.

Hinweis: Für rein gewerbliche (B2B-)Verpackungen gelten andere Kennzeichnungsregeln. Die Anforderungen hängen vom Verwendungsweg ab.

Schritt 7: 3R-Präventionsplan aufstellen (ab bestimmten Schwellenwerten)

Unternehmen, die mehr als 10.000 Einheiten pro Jahr auf den französischen Markt bringen, sind verpflichtet, einen 5-Jahres-Präventionsplan (3R: Réduire, Réemployer, Recycler – Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln) zu erstellen und über ihre Öko-Organisation einzureichen. Dieser Plan beschreibt konkrete Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Steigerung der Recyclingfähigkeit.

Wer gilt als „Producteur"?

Im Sinne der französischen Verpackungsverordnung gilt als Producteur jedes Unternehmen, das verpackte Waren erstmals in Frankreich in Verkehr bringt – unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Das betrifft konkret:

  • Markeninhaber mit Sitz in Frankreich (wenn Name oder Logo auf dem Produkt erscheint)
  • Importeure – wer verpackte Waren aus der EU oder Drittländern nach Frankreich einführt
  • Eigenmarkenhändler – Einzelhändler, die Produkte unter ihrer Hausmarke verkaufen
  • E-Commerce / Direct-to-Consumer – ausländische Onlineshops, die verpackte Waren direkt an französische Endkunden versenden (inkl. Versandkartons und Füllmaterial)
  • Neu ab 1. Juli 2026: Wer Transportverpackungen (Paletten, Schrumpffolie) im B2B-Bereich verwendet, gilt als Producteur in der neuen Kategorie „gewerbliche und industrielle Verpackungen“ (EIC REP)

Praxisbeispiel: Ein deutscher Onlinehändler versendet Produkte direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen → benötigt IDU + Systembeteiligung → muss auch Versandkartons und Füllmaterial in der Mengenmeldung erfassen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen ohne Hauptsitz in Frankreich, die im Fernabsatz an Haushalte verkaufen, können einen bevollmächtigten Vertreter benennen, der alle administrativen Pflichten gegenüber ADEME und der Öko-Organisation übernimmt.

Bis zum 11. August 2026 gilt: Für Nicht-EU-Unternehmen ist dieser Vertreter Pflicht; EU-Unternehmen können sich alternativ noch selbst direkt registrieren.

Achtung: Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ab diesem Zeitpunkt wird der lokale Bevollmächtigte für alle grenzüberschreitenden Online-Händler ohne französische Niederlassung ausnahmslos zur Pflicht.

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Éco-Organisme (auch: PRO – Producer Responsibility Organisation) ist verpflichtend. Diese übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling und die Datenweitergabe an ADEME.

Schritt 3: Pflichtregistrierung im SYDEREP-Register & Erhalt der IDU-Nummer

SYDEREP ist das nationale Register, das von der ADEME verwaltet wird. Jedes Unternehmen benötigt eine IDU-Nummer (Identifiant Unique) – einen eindeutigen Identifikator pro EPR-Kategorie.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und melden

Jährliche Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Material und Gewicht (Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall etc.) sowie ggf. nach Stückzahl. Die Meldung erfolgt digital über das Portal der Öko-Organisation. Für Unternehmen mit eigenem Verwaltungssystem ist alternativ die direkte Meldung über SYDEREP möglich.

Was muss gemeldet werden?

  • Produktverpackungen (Verkaufsverpackungen)
  • Versandkartons, Innenpolster, Füllmaterial (bei E-Commerce)
  • Transportverpackungen (B2B, ab 1. Juli 2026 neue Kategorie)
  • Haushalt- und gewerbliche Verpackungen müssen separat erfasst und gemeldet werden

Schritt 5: Öko-Beiträge berechnen und zahlen

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Verpackungstyp, Menge, Material und Recyclingfähigkeit. Die grundlegende Berechnungsformel:

(Gewicht × Materialpreis) + (Stückzahl × Festpreis) – Prämien + Strafaufschläge

Das System funktioniert nach dem Ökodesign-Prinzip: Wer recyclingfähige oder umweltverträgliche Verpackungen verwendet, zahlt weniger (Prämien). Wer schlecht recycelbare Materialien einsetzt, zahlt Strafaufschläge. Seit 2025 gelten neue Anreize für den Einsatz von recyceltem Kunststoff.

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten einhalten (Triman + Info-Tri)

Für alle Verpackungen, die an Haushalte verkauft werden, sind folgende Kennzeichnungen verpflichtend:

  • Triman-Logo: Das standardisierte Symbol für recycelbare Verpackungen – muss physisch auf der Verpackung erscheinen (gesetzliche Grundlage: Art. L.541-9-3 Code de l’environnement, Dekret 2021-835)
  • Info-Tri: Detaillierte Sortieranweisungen – welcher Behälter, welche Materialtrennung, in welcher Farbe. Die Öko-Organisation (z. B. Citeo) stellt marken- und materialspezifische Info-Tri-Grafiken und Leitfäden zur Verfügung.

Hinweis: Für rein gewerbliche (B2B-)Verpackungen gelten andere Kennzeichnungsregeln. Die Anforderungen hängen vom Verwendungsweg ab.

Schritt 7: 3R-Präventionsplan aufstellen (ab bestimmten Schwellenwerten)

Unternehmen, die mehr als 10.000 Einheiten pro Jahr auf den französischen Markt bringen, sind verpflichtet, einen 5-Jahres-Präventionsplan (3R: Réduire, Réemployer, Recycler – Reduzieren, Wiederverwenden, Recyceln) zu erstellen und über ihre Öko-Organisation einzureichen. Dieser Plan beschreibt konkrete Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsabfällen und zur Steigerung der Recyclingfähigkeit.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

  1. Öko-Organisation beitreten (Citeo, Léko oder andere zugelassene PRO)
  2. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen separat erfassen
  3. IDU-Nummer in AGB und Impressum aufnehmen
  4. Kennzeichnung prüfen: Triman-Logo + Info-Tri auf allen Verpackungen für Haushalte
  5. Mengenmeldung jährlich einreichen (nach Gewicht und Material)
  6. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen
  7. 3R-Präventionsplan erstellen (wenn >10.000 Einheiten/Jahr)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich bestimmen (freiwillig bis August 2026, danach verpflichtend durch PPWR)
  2. Registrierung über den Bevollmächtigten bei einer Öko-Organisation abschließen
  3. IDU-Nummer an alle französischen Handelspartner und Marktplätze (Amazon, eBay, Zalando etc.) übermitteln
  4. IDU auf Website, in AGB, Impressum und Rechnungen aufnehmen
  5. Jährlichen Mengenbericht vorbereiten (Gewicht nach Material, haushalts- vs. gewerbliche Verpackungen getrennt)
  6. Triman + Info-Tri auf Verpackungen für Endkunden sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

  1. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Frankreich verpflichtend
  2. Registrierung vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln lassen
  3. IDU an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren
  4. Jährlichen Volumenbericht vorbereiten (Gewicht nach Material)
  5. Compliance für Versandverpackungen und Füllmaterialien nicht vergessen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

  1. Öko-Organisation beitreten (Citeo, Léko oder andere zugelassene PRO)
  2. Haushalts- und gewerbliche Verpackungen separat erfassen
  3. IDU-Nummer in AGB und Impressum aufnehmen
  4. Kennzeichnung prüfen: Triman-Logo + Info-Tri auf allen Verpackungen für Haushalte
  5. Mengenmeldung jährlich einreichen (nach Gewicht und Material)
  6. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen
  7. 3R-Präventionsplan erstellen (wenn >10.000 Einheiten/Jahr)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich bestimmen (freiwillig bis August 2026, danach verpflichtend durch PPWR)
  2. Registrierung über den Bevollmächtigten bei einer Öko-Organisation abschließen
  3. IDU-Nummer an alle französischen Handelspartner und Marktplätze (Amazon, eBay, Zalando etc.) übermitteln
  4. IDU auf Website, in AGB, Impressum und Rechnungen aufnehmen
  5. Jährlichen Mengenbericht vorbereiten (Gewicht nach Material, haushalts- vs. gewerbliche Verpackungen getrennt)
  6. Triman + Info-Tri auf Verpackungen für Endkunden sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

  1. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Frankreich verpflichtend
  2. Registrierung vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln lassen
  3. IDU an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren
  4. Jährlichen Volumenbericht vorbereiten (Gewicht nach Material)
  5. Compliance für Versandverpackungen und Füllmaterialien nicht vergessen

Sie planen, Ihre Produkte in Frankreich zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der französischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

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