🇫🇷 EPR-Compliance für WEEE in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer elektrische oder elektronische Geräte in Frankreich verkauft, unterliegt einem der strengsten und detailliertesten WEEE-Systeme in Europa. Frankreich hat die EU-Richtlinie national weit über die EU-Mindestvorgaben hinaus ausgebaut – mit eigenen Kennzeichnungspflichten, Ökodesign-Plänen und einem strikten Registrierungssystem.

Was bedeutet das konkret?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für die Praxis.

🇫🇷 EPR-Compliance für WEEE in Frankreich |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer elektrische oder elektronische Geräte in Frankreich verkauft, unterliegt einem der strengsten und detailliertesten WEEE-Systeme in Europa. Frankreich hat die EU-Richtlinie national weit über die EU-Mindestvorgaben hinaus ausgebaut – mit eigenen Kennzeichnungspflichten, Ökodesign-Plänen und einem strikten Registrierungssystem.

Was bedeutet das konkret?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für die Praxis.

Wer gilt als „Producteur"?

Der Begriff ist weit gefasst. Als Producteur gilt jede juristische oder natürliche Person, die Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals auf dem französischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Unternehmenssitz:

Das betrifft konkret:

  • Mit Sitz in Frankreich: Produziert oder importiert EEE und verkauft diese unter eigenem Namen / eigener Marke auf dem französischen Markt.
  • Mit Sitz in einem anderen EU-Land: Verkauft EEE direkt (Fernabsatz / E-Commerce) an Endverbraucher in Frankreich.
  • Mit Sitz außerhalb der EU: Verkauft direkt an Endverbraucher in Frankreich – hier ist ein bevollmächtigter Vertreter (mandataire) zwingend erforderlich.
  • Eigenmarkenhersteller: Verkauft von Dritten produzierte EEE unter eigenem Namen und gilt damit als erster Inverkehrbringer.
  • Marktplatzbetreiber (Amazon, eBay, Fnac Marketplace etc.): Plattformen haften für die EPR-Compliance ihrer Drittanbieter, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Anbieter bereits konform ist – daher die Pflicht zur IDU-Überprüfung vor Listung.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Bluetooth-Lautsprecher über seine eigene Website direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen → benötigt IDU + Mitgliedschaft bei einer Éco-Organisme (Öko-Organisation) → Verpackung muss Triman + Info-Tri tragen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen außerhalb der EU: Für Nicht-EU-Unternehmen ist der französischen Bevollmächtigte verpflichtend. Dieser übernimmt die vollständige rechtliche Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung gegenüber ADEME und der Öko-Organisation.

Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Unternehmen aus der EU müssen zwingend einen französischen Bevollmächtigten (Mandataire) benennen, sofern sie keine eigene physische Niederlassung in Frankreich besitzen. Der Mandataire übernimmt alle WEEE-Herstellerpflichten vor Ort.

Schritt 2: Produkt in Kategorie einordnen

Bevor eine Registrierung möglich ist, muss das Produkt der korrekten WEEE-Kategorie zugeordnet werden. 

 

KategorieBeschreibungBeispiele
1WärmeüberträgerKühlschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen
2Bildschirme & Displays (>100 cm²)Fernseher, Monitore, Laptops mit Display
3LampenLED, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen
4Großgeräte (>50 cm)Waschmaschinen, Herde, große Haushaltsgeräte
5Kleingeräte (≤50 cm)Kaffeemaschinen, Toaster, kleine Werkzeuge, kleine PV-Module
6Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte (≤50 cm)Smartphones, Tablets, Router, GPS-Geräte

Zusätzlich wird unterschieden nach Haushaltsgeräten (B2C) und professionellen Geräten (B2B) – beide Ströme werden separat gemeldet und bepreist.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation (Éco-Organisme)

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Öko-Organisation ist verpflichtend. Diese übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling und die Datenweitergabe an ADEME.

Wichtig: Unternehmen mit Produkten in mehreren EPR-Kategorien (z. B. EEE + Verpackungen) müssen sich separat in jeder zutreffenden Kategorie registrieren und jeweils eine eigene IDU-Nummer erhalten.

Schritt 4: Pflichtregistrierung im SYDEREP-Register & Erhalt der IDU-Nummer

SYDEREP ist das nationale Register, das von der ADEME verwaltet wird. Jedes Unternehmen benötigt eine IDU-Nummer (Identifiant Unique) – einen eindeutigen Identifikator pro EPR-Kategorie.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur (Öko-Modulation)

Die Höhe der Öko-Beiträge richtet sich nach Gerätekategorie, Gewicht, Stückzahl und Umweltkriterien. Das System arbeitet mit Prämien und Strafaufschlägen (Öko-Modulation) – wer besser designte, leichter reparierbare und recyclingfreundliche Produkte herstellt, zahlt weniger.

Grundformel:

(Stückzahl × Gewicht × Grundsatz pro Kategorie) ± Öko-Modulations-Korrekturen

Die aktuellen Beitragssätze werden jährlich von jeder Öko-Organisation veröffentlicht.

Schritt 6: Meldepflichten (Mengenmeldung & Prevention and Eco-Design Plan)

Mengenmeldung:

  • Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten WEEE-Mengen nach Stückzahl und Gewicht (Haushalts- vs. Gewerbe-WEEE getrennt)
  • Bei großen Mengen: vierteljährliche Meldung erforderlich
  • Frist: Der Jahresbericht für das Vorjahr muss bis Ende Februar des Folgejahres beim Portal der Öko-Organisation eingereicht sein (z. B. Bericht 2025 → Frist: Ende Februar 2026)
  • Erste Meldung nach Beitritt: rückwirkend für die letzten 3 Kalenderjahre erforderlich

Prevention and Eco-Design Plan (PPE): Hersteller, die WEEE auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, sind verpflichtet, einen PPE (Plan de Prévention et d’Éco-conception) zu erstellen und bei ihrer Öko-Organisation einzureichen. Dieser Plan enthält für mindestens drei Themenbereiche konkrete Maßnahmen (sog. Levers) sowie – sofern relevant – quantitative 5-Jahres-Ziele:

  1. Abfallvermeidung (z. B. Verringerung von Verpackungsmaterial, längere Produktlebensdauer)
  2. Wiederverwendung / Reparierbarkeit (z. B. Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturanleitungen)
  3. Recyclingfreundliches Design (z. B. Materialtrennbarkeit, Verzicht auf gefährliche Substanzen)

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten einhalten

Frankreich hat die umfangreichsten Kennzeichnungspflichten für EEE in der EU. Vier Elemente sind zu beachten:

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol) Das bekannte EU-Symbol für „nicht in den Hausmüll“ ist auf allen EEE oder deren Verpackungen obligatorisch. 

2. Triman-Logo Das standardisierte französische Recycling-Symbol ist verpflichtend auf der Verpackung des Geräts anzubringen (Mindestbreite: 6 mm, gut lesbar, darf nicht durch andere Elemente verdeckt werden). 

3. Info-Tri Detaillierte Sortierhinweise in französischer Sprache, die den Verbraucher informieren, wie Gerät und Verpackung korrekt zu entsorgen oder zu recyceln sind – welcher Behälter, welche Sammelstelle, welche Materialtrennung. 

4. Reparierbarkeitsindex: Hersteller müssen für bestimmte EEE-Kategorien einen Reparierbarkeitsindex (Note 0–10) berechnen und sichtbar am Produkt sowie im Online-Shop anzeigen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende Produktgruppen (beim Verkauf im Laden sowie im Online-Handel):
  • Smartphones & Laptops
  • Geschirrspüler, Staubsauger & Hochdruckreiniger
  • Elektrische Rasenmäher
  • Wichtige Änderung seit 2025: Für Fernseher und Waschmaschinen wurde der Reparierbarkeitsindex durch den noch strengeren Haltbarkeitsindex ersetzt, welcher zusätzlich die Robustheit und Zuverlässigkeit der Geräte bewertet.

Wer gilt als „Producteur"?

Der Begriff ist weit gefasst. Als Producteur gilt jede juristische oder natürliche Person, die Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals auf dem französischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig vom Unternehmenssitz:

Das betrifft konkret:

  • Mit Sitz in Frankreich: Produziert oder importiert EEE und verkauft diese unter eigenem Namen / eigener Marke auf dem französischen Markt.
  • Mit Sitz in einem anderen EU-Land: Verkauft EEE direkt (Fernabsatz / E-Commerce) an Endverbraucher in Frankreich.
  • Mit Sitz außerhalb der EU: Verkauft direkt an Endverbraucher in Frankreich – hier ist ein bevollmächtigter Vertreter (mandataire) zwingend erforderlich.
  • Eigenmarkenhersteller: Verkauft von Dritten produzierte EEE unter eigenem Namen und gilt damit als erster Inverkehrbringer.
  • Marktplatzbetreiber (Amazon, eBay, Fnac Marketplace etc.): Plattformen haften für die EPR-Compliance ihrer Drittanbieter, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Anbieter bereits konform ist – daher die Pflicht zur IDU-Überprüfung vor Listung.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Bluetooth-Lautsprecher über seine eigene Website direkt an französische Endkunden → gilt als Producteur → muss einen Bevollmächtigten benennen → benötigt IDU + Mitgliedschaft bei einer Éco-Organisme (Öko-Organisation) → Verpackung muss Triman + Info-Tri tragen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Frankreich

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen außerhalb der EU: Für Nicht-EU-Unternehmen ist der französischen Bevollmächtigte verpflichtend. Dieser übernimmt die vollständige rechtliche Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung gegenüber ADEME und der Öko-Organisation.

Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Unternehmen aus der EU müssen zwingend einen französischen Bevollmächtigten (Mandataire) benennen, sofern sie keine eigene physische Niederlassung in Frankreich besitzen. Der Mandataire übernimmt alle WEEE-Herstellerpflichten vor Ort.

Schritt 2: Produkt in Kategorie einordnen

Bevor eine Registrierung möglich ist, muss das Produkt der korrekten WEEE-Kategorie zugeordnet werden. 

  1. Wärmeüberträger: Bsp. Kühlschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen
  2. Bildschirme & Displays (>100 cm²): Bsp. Fernseher, Monitore, Laptops mit Display
  3. Lampen: Bsp. LED, Leuchtstofflampen, Energiesparlampen
  4. Großgeräte (>50 cm): Bsp. Waschmaschinen, Herde, große Haushaltsgeräte
  5. Kleingeräte (≤50 cm): Bsp. Kaffeemaschinen, Toaster, kleine Werkzeuge, kleine PV-Module
  6. Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte (≤50 cm): Bsp. Smartphones, Tablets, Router, GPS-Geräte

Zusätzlich wird unterschieden nach Haushaltsgeräten (B2C) und professionellen Geräten (B2B) – beide Ströme werden separat gemeldet und bepreist.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einer zugelassenen Öko-Organisation (Éco-Organisme)

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Öko-Organisation ist verpflichtend. Diese übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling und die Datenweitergabe an ADEME.

Wichtig: Unternehmen mit Produkten in mehreren EPR-Kategorien (z. B. EEE + Verpackungen) müssen sich separat in jeder zutreffenden Kategorie registrieren und jeweils eine eigene IDU-Nummer erhalten.

Schritt 4: Pflichtregistrierung im SYDEREP-Register & Erhalt der IDU-Nummer

SYDEREP ist das nationale Register, das von der ADEME verwaltet wird. Jedes Unternehmen benötigt eine IDU-Nummer (Identifiant Unique) – einen eindeutigen Identifikator pro EPR-Kategorie.

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Die Öko-Organisation übermittelt Ihre Daten automatisch an ADEME
  3. ADEME stellt die IDU innerhalb von ca. 48 Stunden aus

Die IDU muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Rechnungen, Marktplatz-Profilen (Amazon, eBay etc.) und auf der Website.

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur (Öko-Modulation)

Die Höhe der Öko-Beiträge richtet sich nach Gerätekategorie, Gewicht, Stückzahl und Umweltkriterien. Das System arbeitet mit Prämien und Strafaufschlägen (Öko-Modulation) – wer besser designte, leichter reparierbare und recyclingfreundliche Produkte herstellt, zahlt weniger.

Grundformel:

(Stückzahl × Gewicht × Grundsatz pro Kategorie) ± Öko-Modulations-Korrekturen

Die aktuellen Beitragssätze werden jährlich von jeder Öko-Organisation veröffentlicht.

Schritt 6: Meldepflichten (Mengenmeldung & Prevention and Eco-Design Plan)

Mengenmeldung:

  • Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten WEEE-Mengen nach Stückzahl und Gewicht (Haushalts- vs. Gewerbe-WEEE getrennt)
  • Bei großen Mengen: vierteljährliche Meldung erforderlich
  • Frist: Der Jahresbericht für das Vorjahr muss bis Ende Februar des Folgejahres beim Portal der Öko-Organisation eingereicht sein (z. B. Bericht 2025 → Frist: Ende Februar 2026)
  • Erste Meldung nach Beitritt: rückwirkend für die letzten 3 Kalenderjahre erforderlich

Prevention and Eco-Design Plan (PPE): Hersteller, die WEEE auf dem französischen Markt in Verkehr bringen, sind verpflichtet, einen PPE (Plan de Prévention et d’Éco-conception) zu erstellen und bei ihrer Öko-Organisation einzureichen. Dieser Plan enthält für mindestens drei Themenbereiche konkrete Maßnahmen (sog. Levers) sowie – sofern relevant – quantitative 5-Jahres-Ziele:

  1. Abfallvermeidung (z. B. Verringerung von Verpackungsmaterial, längere Produktlebensdauer)
  2. Wiederverwendung / Reparierbarkeit (z. B. Ersatzteilverfügbarkeit, Reparaturanleitungen)
  3. Recyclingfreundliches Design (z. B. Materialtrennbarkeit, Verzicht auf gefährliche Substanzen)

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten einhalten

Frankreich hat die umfangreichsten Kennzeichnungspflichten für EEE in der EU. Vier Elemente sind zu beachten:

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol) Das bekannte EU-Symbol für „nicht in den Hausmüll“ ist auf allen EEE oder deren Verpackungen obligatorisch. 

2. Triman-Logo Das standardisierte französische Recycling-Symbol ist verpflichtend auf der Verpackung des Geräts anzubringen (Mindestbreite: 6 mm, gut lesbar, darf nicht durch andere Elemente verdeckt werden). 

3. Info-Tri Detaillierte Sortierhinweise in französischer Sprache, die den Verbraucher informieren, wie Gerät und Verpackung korrekt zu entsorgen oder zu recyceln sind – welcher Behälter, welche Sammelstelle, welche Materialtrennung. 

4. Reparierbarkeitsindex: Hersteller müssen für bestimmte EEE-Kategorien einen Reparierbarkeitsindex (Note 0–10) berechnen und sichtbar am Produkt sowie im Online-Shop anzeigen.

Die Kennzeichnungspflicht gilt für folgende Produktgruppen (beim Verkauf im Laden sowie im Online-Handel):
  • Smartphones & Laptops
  • Geschirrspüler, Staubsauger & Hochdruckreiniger
  • Elektrische Rasenmäher
  • Wichtige Änderung seit 2025: Für Fernseher und Waschmaschinen wurde der Reparierbarkeitsindex durch den noch strengeren Haltbarkeitsindex ersetzt, welcher zusätzlich die Robustheit und Zuverlässigkeit der Geräte bewertet.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

1. WEEE-Kategorie(n) korrekt identifizieren (B2C vs. B2B getrennt)

2. Öko-Organisation auswählen und Mitgliedsvertrag unterzeichnen 

3. IDU-Nummer bei ADEME über die Öko-Organisation beantragen

4. IDU in AGB, Impressum, Rechnungen und alle Marktplatzprofile eintragen

5. Durchgestrichene Mülltonne auf Produkt oder Verpackung anbringen

6. Triman-Logo + Info-Tri auf Verpackung aufnehmen (in Französisch)

7. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex berechnen und auf Produkt + Online-Shop anzeigen (für betroffene Kategorien)

8. Prevention and Eco-Design Plan (PPE) erstellen und bei der Öko-Organisation einreichen

9. Erstmeldung (3 Jahre rückwirkend) + jährliche Mengenmeldung bis Ende Februar einreichen

10. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen

11. Unterlagen 6 Jahre für ADEME-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich benennen – zwingend erforderlich (SIREN-Nummer, nachweisbare Mandatsvereinbarung)

2. Bevollmächtigter nimmt Kontakt mit der Öko-Organisation auf und schließt den Mitgliedsvertrag ab

3. IDU-Nummer erhalten und an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren

4. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex berechnen (Pflicht auch für Importeure)

5. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne, Triman, Info-Tri auf allen Produkten/Verpackungen für den französischen Markt

6. PPE erstellen und über den Bevollmächtigten oder direkt bei der Öko-Organisation einreichen

7. Jährliche Mengenmeldung fristgerecht vorbereiten (Frist: Ende Februar)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich benennen – zwingend erforderlich (SIREN-Nummer, nachweisbare Mandatsvereinbarung)

2. Bevollmächtigter registriert das Unternehmen bei ADEME und schließt Mitgliedsvertrag mit der Öko-Organisation ab

3. IDU-Nummer an alle Marktplätze und Handelspartner weitergeben (ohne IDU: Listungssperren möglich)

4. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex für alle betroffenen Produktkategorien berechnen

5. Kennzeichnung sicherstellen: Mülltonne + Triman + Info-Tri auf Produkten/Verpackungen für Frankreich

6. PPE über den Bevollmächtigten einreichen

7. Jährliche Mengenmeldung vorbereiten und über den Bevollmächtigten einreichen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Frankreich

1. WEEE-Kategorie(n) korrekt identifizieren (B2C vs. B2B getrennt)

2. Öko-Organisation auswählen und Mitgliedsvertrag unterzeichnen 

3. IDU-Nummer bei ADEME über die Öko-Organisation beantragen

4. IDU in AGB, Impressum, Rechnungen und alle Marktplatzprofile eintragen

5. Durchgestrichene Mülltonne auf Produkt oder Verpackung anbringen

6. Triman-Logo + Info-Tri auf Verpackung aufnehmen (in Französisch)

7. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex berechnen und auf Produkt + Online-Shop anzeigen (für betroffene Kategorien)

8. Prevention and Eco-Design Plan (PPE) erstellen und bei der Öko-Organisation einreichen

9. Erstmeldung (3 Jahre rückwirkend) + jährliche Mengenmeldung bis Ende Februar einreichen

10. Öko-Beiträge berechnen und fristgerecht zahlen

11. Unterlagen 6 Jahre für ADEME-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich benennen – zwingend erforderlich (SIREN-Nummer, nachweisbare Mandatsvereinbarung)

2. Bevollmächtigter nimmt Kontakt mit der Öko-Organisation auf und schließt den Mitgliedsvertrag ab

3. IDU-Nummer erhalten und an alle französischen Marktplätze und Handelspartner kommunizieren

4. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex berechnen (Pflicht auch für Importeure)

5. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne, Triman, Info-Tri auf allen Produkten/Verpackungen für den französischen Markt

6. PPE erstellen und über den Bevollmächtigten oder direkt bei der Öko-Organisation einreichen

7. Jährliche Mengenmeldung fristgerecht vorbereiten (Frist: Ende Februar)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter in Frankreich benennen – zwingend erforderlich (SIREN-Nummer, nachweisbare Mandatsvereinbarung)

2. Bevollmächtigter registriert das Unternehmen bei ADEME und schließt Mitgliedsvertrag mit der Öko-Organisation ab

3. IDU-Nummer an alle Marktplätze und Handelspartner weitergeben (ohne IDU: Listungssperren möglich)

4. Reparierbarkeitsindex / Nachhaltigkeitsindex für alle betroffenen Produktkategorien berechnen

5. Kennzeichnung sicherstellen: Mülltonne + Triman + Info-Tri auf Produkten/Verpackungen für Frankreich

6. PPE über den Bevollmächtigten einreichen

7. Jährliche Mengenmeldung vorbereiten und über den Bevollmächtigten einreichen

Sie planen, Ihre Produkte in Frankreich zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der französischen EPR-Compliance für WEEE ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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