🇳🇱 EPR-Compliance für Verpackungen in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

In den Niederlanden müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, ihre erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) über die Organisation Verpact erfüllen. Die gesetzlichen Pflichten umfassen die Sammlung, das Recycling und die Berichterstattung, wobei auch die neuen EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) relevant sind.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in den Niederlanden – inklusive Checkliste, aktuellem Tarifüberblick und allem, was sich durch die PPWR ab August 2026 ändert.

🇳🇱 EPR-Compliance für Verpackungen in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

In den Niederlanden müssen Unternehmen, die Verpackungen in den Umlauf bringen, ihre erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) über die Organisation Verpact erfüllen. Die gesetzlichen Pflichten umfassen die Sammlung, das Recycling und die Berichterstattung, wobei auch die neuen EU-Vorgaben der Verpackungsverordnung (PPWR) relevant sind.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in den Niederlanden – inklusive Checkliste, aktuellem Tarifüberblick und allem, was sich durch die PPWR ab August 2026 ändert.

Wer gilt als „Hersteller"?

Die Verpflichtung gilt für die erstmalige gewerbliche Abgabe von verpackten Waren auf dem niederländischen Markt. Als Hersteller gilt:

  • In den Niederlanden ansässige Unternehmen:
    • Markeninhaber: Wer Produkte unter eigenem Markennamen abfüllt, verpackt oder die Verpackung in Auftrag gibt.
    • Importeure: Wer verpackte Produkte zu gewerblichen Zwecken in die Niederlande importiert und in Verkehr bringt.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer verpackte Waren per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an niederländische Endverbraucher (B2C) liefert – inkl. Versandkartons, Luftpolsterfolie und Füllmaterial.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Bei B2C-Direktlieferungen (z. B. Dropshipping) gilt das ausländische Unternehmen als Vertreiber. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Verpflichtung auf den ersten in den Niederlanden ansässigen Importeur über.
  • Marktplatzbetreiber: Bol.com und Amazon.nl haften nach nationaler Rechtsprechung subsidiär für die Verpackungsmengen ihrer Drittanbieter.

Ab 12. August 2026: Liefert ein ausländischer Versender Waren direkt an Endverbraucher oder Unternehmen in den Niederlanden, ohne dass ein inländischer Zwischenhändler dazwischengeschaltet ist, greift der sogenannte Inlandsvorrang. Der ausländische Versender rückt damit automatisch an die erste Stelle der Pflichtenkette. Er muss sich selbst in den Niederlanden registrieren und die Verpackungsmengen melden.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Versandkartons direkt an niederländische Endkunden → gilt bereits jetzt als Producent für Verpackungs-EPR → muss sich bei Verpact anmelden → meldet jährlich Verpackungsmengen nach Material → ab 12. August 2026 direkte Meldepflicht als Produzent unter der PPWR, auch für Versandverpackungen.

Verpackungsarten und die wichtige Mengenfreigrenze

Verpackungsarten

TypBeschreibungBeispiele
HaushaltsverpackungenEinzelhandels- und Primärverpackungen, die typischerweise im Hausmüll oder PMD-Sammlung (Kunststoff, Metall, Getränkekartons) landenProduktverpackungen, Getränkekartons, PET-Flaschen
Gewerbliche VerpackungenB2B-Verpackungen, die in Unternehmen, Lagern oder der Gastronomie als Abfall anfallenIndustrieverpackungen, Großgebinde
TransportverpackungenSekundärverpackungen zur TransportsicherungPaletten, Stretchfolie, Umreifungsbänder

Mengenfreigrenze: 50.000 kg

Die gesetzliche Freigrenze liegt bei 50.000 Kilogramm (50 Tonnen) Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr:

  • Über 50.000 kg: Registrierungspflicht bei Verpact + Zahlung der variablen Abfallwirtschaftsgebühr für Verpackungen
  • Unter 50.000 kg: Befreiung von der variablen Gebühr

PPWR: Nach dem 12. August 2026 wird jedes Unternehmen (auch ausländische Onlineshops), das Verpackungen in die Niederlande liefert, ab dem ersten Kilogramm melde- und zahlungspflichtig 

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Verpflichtender Bevollmächtigter für den Fernabsatz (ab 12. August 2026):
Unternehmen ohne physischen Firmensitz in den Niederlanden, die Waren im Fernabsatz (E-Commerce) direkt an niederländische Endverbraucher oder geschäftliche Endnutzer verkaufen, müssen ab dem 12. August 2026 zwingend einen bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden bestellen.

Diese strikte gesetzliche Vorgabe der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt für ausländische Marktteilnehmer gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie im EU-Ausland (z. B. Deutschland) oder in einem Drittstaat außerhalb der EU.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Klare Dokumentation der Zeichnungsberechtigung beider Unternehmensvertreter
  • Haager Apostille standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Registrierung bei Verpact

Verpact  ist das einzige staatlich anerkannte kollektive System für Verpackungs-EPR in den Niederlanden. 

Ablauf der Registrierung:

  1. Konto einrichten im Verpact-Meldeportal
  2. Unternehmens- und Verpackungsdaten eingeben
  3. Mitgliedschaftsvertrag bestätigen
  4. Verpact übermittelt die Gesamtmeldung aller angeschlossenen Unternehmen direkt an die RVO (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) – kein separater Behördenkontakt erforderlich

Schritt 3: Verpackungen korrekt klassifizieren und Materialdaten aufbereiten

Die Verpflichtung erfordert eine genaue Aufschlüsselung aller in den Niederlanden in Verkehr gebrachten Verpackungen nach Material und Verwendungstyp. Dafür muss eine lückenlose Verpackungsadministration aufgebaut werden.

Meldepflichtige Materialströme:

MaterialBesonderheit
KunststoffTeuerste Kategorie; eigenes Bonussystem
Papier & KartonTraditionell günstigster Tarif
GlasNiedrige Tarife; stabile Recyclingsysteme
Metall (Aluminium, Stahl)Leicht gestiegene Tarife 2025/2026 (Sortiersystemkosten)
GetränkekartonsLeichte Tarifsteigerung 2026 (steigende Ziele, fragile Kette)
HolzTransportpaletten etc.; separate Kategorie
MehrwegverpackungWiederverwendbare Verpackungen; Tarif: 0,015 €/kg

Separate Erfassung:

  • Haushaltsverpackungen (B2C) und gewerbliche Verpackungen (B2B) müssen getrennt erfasst und gemeldet werden
  • Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial) für E-Commerce-Sendungen an Endkunden zählen als Haushaltsverpackungen

PPWR-Konformitätserklärung: Ab dem 12. August 2026 müssen alle Produzenten eine Konformitätserklärung erstellen, die dokumentiert, dass die Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Diese Erklärung enthält eine Materialübersicht mit Gewichtsangaben.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) wird pro Kilogramm des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials berechnet, differenziert nach Materialstrom.

Grundformel:

Nettogewicht (kg) × Tarifsatz pro Materialstrom

Tarifdifferenzierung (Modulation):  Der Tarifsatz pro Kilogramm bei Kunststoff kann sich spürbar verringern, wenn die Verpackung besonders gut recycelbar ist oder einen hohen zertifizierten Rezyklatanteil aufweist. Schlechtes Verpackungsdesign (z. B. nicht trennbare Verbundstoffe) erhöht den Kilogrammpreis hingegen.

Schritt 5: Meldepflichten

Jährliche Verpackungserklärung (Standard):

  • Einreichung bis 31. März des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Digital über das Verpact Portal
  • Inhalt: Materialgewichte aufgeschlüsselt nach Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz; Trennung nach Haushalts- und Gewerbeanteil

Vierteljährliche Vorabmeldungen (für große Hersteller): Hersteller mit mehr als 100 Tonnen Verpackungsmaterial müssen auf Anforderung von Verpact vierteljährliche Vorabmeldungen einreichen, um die finanzielle Liquidität des Systems sicherzustellen.

Meldepflicht unter der Freigrenze: Auch Unternehmen unter 50.000 kg müssen bei Plattformaktivität (Bol.com, Amazon.nl) eine Registrierung + Nullmeldung einreichen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen & Pfandkennzeichnung

  1. Recycling- und Sortierhinweise  (→ EU-Harmonisierung): Die Niederlande verwenden Sortierpiktogramme. Im Rahmen der PPWR-Umsetzung bereitet Verpact die schrittweise Umstellung auf EU-weit harmonisierte Sortierlogos vor, die nationale länderspezifische Symbole nach und nach ersetzen werden.
  2. Pfandlogo: Verpackungen, die dem niederländischen Pfandsystem unterliegen, müssen mit dem offiziellen Pfandlogo und einem spezifischen, maschinenlesbaren EAN-Barcode gekennzeichnet sein. 
  3. PPWR-Konformitätskennzeichnung (ab August 2026) Fabrikanten müssen ab dem 12. August 2026 ihren Namen, Handelsnamen oder eingetragenen Handelsnamen sowie Kontaktdaten auf der Verpackung oder – falls nicht möglich – auf der Produktbegleitung oder Website angeben. 

Schritt 7: Pfandsystem (Statiegeld) & Registrierung bei Statiegeld Nederland

Das niederländische Pfandsystem wird von Statiegeld Nederland betrieben – einer Tochterorganisation unter dem strategischen Dach von Verpact.

Produkte: Erfrischungsgetränke, Wasser, Bier und alkoholische Mixgetränke in PET-Flaschen und Getränkedosen.

Herstellerpflichten bei pfandpflichtigen Getränken:

  1. Separate Produktregistrierung bei Statiegeld Nederland (zusätzlich zur Verpact-Mitgliedschaft)
  2. Musterexemplare zur Barcode- und Formvalidierung für Rücknahmeautomaten einreichen
  3. Systemgebühr pro Flasche/Dose zahlen (deckt Logistik- und Maschinenkosten) – zusätzlich zum Pfandbetrag, der an Verbraucher weitergegeben wird
  4. Pfandlogo und EAN-Barcode auf der Verpackung anbringen

Wer gilt als „Hersteller"?

Die Verpflichtung gilt für die erstmalige gewerbliche Abgabe von verpackten Waren auf dem niederländischen Markt. Als Hersteller gilt:

  • In den Niederlanden ansässige Unternehmen:
    • Markeninhaber: Wer Produkte unter eigenem Markennamen abfüllt, verpackt oder die Verpackung in Auftrag gibt.
    • Importeure: Wer verpackte Produkte zu gewerblichen Zwecken in die Niederlande importiert und in Verkehr bringt.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer verpackte Waren per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an niederländische Endverbraucher (B2C) liefert – inkl. Versandkartons, Luftpolsterfolie und Füllmaterial.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Bei B2C-Direktlieferungen (z. B. Dropshipping) gilt das ausländische Unternehmen als Vertreiber. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Verpflichtung auf den ersten in den Niederlanden ansässigen Importeur über.
  • Marktplatzbetreiber: Bol.com und Amazon.nl haften nach nationaler Rechtsprechung subsidiär für die Verpackungsmengen ihrer Drittanbieter.

Ab 12. August 2026: Liefert ein ausländischer Versender Waren direkt an Endverbraucher oder Unternehmen in den Niederlanden, ohne dass ein inländischer Zwischenhändler dazwischengeschaltet ist, greift der sogenannte Inlandsvorrang. Der ausländische Versender rückt damit automatisch an die erste Stelle der Pflichtenkette. Er muss sich selbst in den Niederlanden registrieren und die Verpackungsmengen melden.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Versandkartons direkt an niederländische Endkunden → gilt bereits jetzt als Producent für Verpackungs-EPR → muss sich bei Verpact anmelden → meldet jährlich Verpackungsmengen nach Material → ab 12. August 2026 direkte Meldepflicht als Produzent unter der PPWR, auch für Versandverpackungen.

Verpackungsarten und die wichtige Mengenfreigrenze

Verpackungsarten

1. Haushaltsverpackungen: Einzelhandels- und Primärverpackungen, die typischerweise im Hausmüll oder PMD-Sammlung (Kunststoff, Metall, Getränkekartons) landen

Beispiele: Produktverpackungen, Getränkekartons, PET-Flaschen

2. Gewerbliche Verpackungen: B2B-Verpackungen, die in Unternehmen, Lagern oder der Gastronomie als Abfall anfallen

Beispiele: Industrieverpackungen, Großgebinde

3. Transportverpackungen: Sekundärverpackungen zur Transportsicherung

Beispiele: Paletten, Stretchfolie, Umreifungsbänder

Mengenfreigrenze: 50.000 kg

Die gesetzliche Freigrenze liegt bei 50.000 Kilogramm (50 Tonnen) Verpackungsmaterial pro Kalenderjahr:

  • Über 50.000 kg: Registrierungspflicht bei Verpact + Zahlung der variablen Abfallwirtschaftsgebühr für Verpackungen
  • Unter 50.000 kg: Befreiung von der variablen Gebühr

PPWR: Nach dem 12. August 2026 wird jedes Unternehmen (auch ausländische Onlineshops), das Verpackungen in die Niederlande liefert, ab dem ersten Kilogramm melde- und zahlungspflichtig 

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Verpflichtender Bevollmächtigter für den Fernabsatz (ab 12. August 2026):
Unternehmen ohne physischen Firmensitz in den Niederlanden, die Waren im Fernabsatz (E-Commerce) direkt an niederländische Endverbraucher oder geschäftliche Endnutzer verkaufen, müssen ab dem 12. August 2026 zwingend einen bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden bestellen.

Diese strikte gesetzliche Vorgabe der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt für ausländische Marktteilnehmer gleichermaßen – unabhängig davon, ob sie im EU-Ausland (z. B. Deutschland) oder in einem Drittstaat außerhalb der EU.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Klare Dokumentation der Zeichnungsberechtigung beider Unternehmensvertreter
  • Haager Apostille standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Registrierung bei Verpact

Verpact  ist das einzige staatlich anerkannte kollektive System für Verpackungs-EPR in den Niederlanden. 

Ablauf der Registrierung:

  1. Konto einrichten im Verpact-Meldeportal
  2. Unternehmens- und Verpackungsdaten eingeben
  3. Mitgliedschaftsvertrag bestätigen
  4. Verpact übermittelt die Gesamtmeldung aller angeschlossenen Unternehmen direkt an die RVO (Rijksdienst voor Ondernemend Nederland) – kein separater Behördenkontakt erforderlich

Schritt 3: Verpackungen korrekt klassifizieren und Materialdaten aufbereiten

Die Verpflichtung erfordert eine genaue Aufschlüsselung aller in den Niederlanden in Verkehr gebrachten Verpackungen nach Material und Verwendungstyp. Dafür muss eine lückenlose Verpackungsadministration aufgebaut werden.

Meldepflichtige Materialströme:

Kunststoff: Teuerste Kategorie; eigenes Bonussystem

Papier & Karton: Traditionell günstigster Tarif

Glas: Niedrige Tarife; stabile Recyclingsysteme

Metall (Aluminium, Stahl): Leicht gestiegene Tarife 2025/2026 (Sortiersystemkosten)

Getränkekartons: Leichte Tarifsteigerung 2026 (steigende Ziele, fragile Kette)

Holz: Transportpaletten etc.; separate Kategorie

Mehrwegverpackung: Wiederverwendbare Verpackungen; Tarif: 0,015 €/kg

Separate Erfassung:

  • Haushaltsverpackungen (B2C) und gewerbliche Verpackungen (B2B) müssen getrennt erfasst und gemeldet werden
  • Versandverpackungen (Kartons, Füllmaterial) für E-Commerce-Sendungen an Endkunden zählen als Haushaltsverpackungen

PPWR-Konformitätserklärung: Ab dem 12. August 2026 müssen alle Produzenten eine Konformitätserklärung erstellen, die dokumentiert, dass die Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Diese Erklärung enthält eine Materialübersicht mit Gewichtsangaben.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) wird pro Kilogramm des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials berechnet, differenziert nach Materialstrom.

Grundformel:

Nettogewicht (kg) × Tarifsatz pro Materialstrom

Tarifdifferenzierung (Modulation):  Der Tarifsatz pro Kilogramm bei Kunststoff kann sich spürbar verringern, wenn die Verpackung besonders gut recycelbar ist oder einen hohen zertifizierten Rezyklatanteil aufweist. Schlechtes Verpackungsdesign (z. B. nicht trennbare Verbundstoffe) erhöht den Kilogrammpreis hingegen.

Schritt 5: Meldepflichten

Jährliche Verpackungserklärung (Standard):

  • Einreichung bis 31. März des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Digital über das Verpact Portal
  • Inhalt: Materialgewichte aufgeschlüsselt nach Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz; Trennung nach Haushalts- und Gewerbeanteil

Vierteljährliche Vorabmeldungen (für große Hersteller): Hersteller mit mehr als 100 Tonnen Verpackungsmaterial müssen auf Anforderung von Verpact vierteljährliche Vorabmeldungen einreichen, um die finanzielle Liquidität des Systems sicherzustellen.

Meldepflicht unter der Freigrenze: Auch Unternehmen unter 50.000 kg müssen bei Plattformaktivität (Bol.com, Amazon.nl) eine Registrierung + Nullmeldung einreichen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen & Pfandkennzeichnung

  1. Recycling- und Sortierhinweise  (→ EU-Harmonisierung): Die Niederlande verwenden Sortierpiktogramme. Im Rahmen der PPWR-Umsetzung bereitet Verpact die schrittweise Umstellung auf EU-weit harmonisierte Sortierlogos vor, die nationale länderspezifische Symbole nach und nach ersetzen werden.
  2. Pfandlogo: Verpackungen, die dem niederländischen Pfandsystem unterliegen, müssen mit dem offiziellen Pfandlogo und einem spezifischen, maschinenlesbaren EAN-Barcode gekennzeichnet sein. 
  3. PPWR-Konformitätskennzeichnung (ab August 2026) Fabrikanten müssen ab dem 12. August 2026 ihren Namen, Handelsnamen oder eingetragenen Handelsnamen sowie Kontaktdaten auf der Verpackung oder – falls nicht möglich – auf der Produktbegleitung oder Website angeben. 

Schritt 7: Pfandsystem (Statiegeld) & Registrierung bei Statiegeld Nederland

Das niederländische Pfandsystem wird von Statiegeld Nederland betrieben – einer Tochterorganisation unter dem strategischen Dach von Verpact.

Produkte: Erfrischungsgetränke, Wasser, Bier und alkoholische Mixgetränke in PET-Flaschen und Getränkedosen.

Herstellerpflichten bei pfandpflichtigen Getränken:

  1. Separate Produktregistrierung bei Statiegeld Nederland (zusätzlich zur Verpact-Mitgliedschaft)
  2. Musterexemplare zur Barcode- und Formvalidierung für Rücknahmeautomaten einreichen
  3. Systemgebühr pro Flasche/Dose zahlen (deckt Logistik- und Maschinenkosten) – zusätzlich zum Pfandbetrag, der an Verbraucher weitergegeben wird
  4. Pfandlogo und EAN-Barcode auf der Verpackung anbringen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Jahresprognose der Verpackungsmengen erstellen: Über oder unter der Freigrenze von 50.000 kg?

2. Verpackungsadministration aufbauen: Materialien nach Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz, Getränkekartons trennen + B2C/B2B-Aufteilung

3. Konto bei Verpact einrichten 

4. Pfandpflicht prüfen: Werden Getränke in PET-Flaschen oder Dosen verkauft? → Parallele Produktregistrierung bei Statiegeld Nederland einleiten

5. Jährliche Verpackungserklärung bis 31. März einreichen

6. Große Hersteller (>100 t): Vierteljährliche Vorabmeldungen bei Verpact sicherstellen

7. PPWR ab August 2026: Konformitätserklärung für alle Verpackungen vorbereiten

8. Unterlagen für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Versandvolumen prüfen: Gesamtgewicht aller Verpackungen (inkl. Versandkartons und Füllmaterial) ermitteln, die im Bestimmungsland Niederlande verbleiben

2. Bei Verpact registrieren

3. Plattform-Compliance: Verpact-Registrierungsbestätigung bei Bol.com / Amazon.nl einreichen, um den Händlerstatus aufrechtzuerhalten

4. Verpackungsdaten nach Material und B2C/B2B aufbereiten

5. Jährliche Verpackungserklärung bis 31. März einreichen

6. Ab 12. August 2026: Als ausländischer Versender direkte Meldepflicht als Produzent unter der PPWR – nicht mehr durch den inländischen Empfänger

7. Konformitätserklärung vorbereiten 

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Belieferung eines niederländischen B2B-Handelspartners: Der Importeurstatus des niederländischen Partners bedeutet, dass dieser die EPR-Pflichten übernimmt. Alle genauen Materialgewichte müssen dem Partner für dessen Verpact-Meldung rechtzeitig mitgeteilt werden.

2. Option B – Direktversand B2C an niederländische Privatkunden: Aus administrativen Gründen wird empfohlen, einen niederländischen EPR-Dienstleister als Bevollmächtigten zu beauftragen; alle Schritte aus Checkliste (b) gelten analog.

3. In beiden Fällen: Verpact-Registrierung vor Aufnahme des Verkaufs auf niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Jahresprognose der Verpackungsmengen erstellen: Über oder unter der Freigrenze von 50.000 kg?

2. Verpackungsadministration aufbauen: Materialien nach Kunststoff, Papier/Karton, Glas, Metall, Holz, Getränkekartons trennen + B2C/B2B-Aufteilung

3. Konto bei Verpact einrichten 

4. Pfandpflicht prüfen: Werden Getränke in PET-Flaschen oder Dosen verkauft? → Parallele Produktregistrierung bei Statiegeld Nederland einleiten

5. Jährliche Verpackungserklärung bis 31. März einreichen

6. Große Hersteller (>100 t): Vierteljährliche Vorabmeldungen bei Verpact sicherstellen

7. PPWR ab August 2026: Konformitätserklärung für alle Verpackungen vorbereiten

8. Unterlagen für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Versandvolumen prüfen: Gesamtgewicht aller Verpackungen (inkl. Versandkartons und Füllmaterial) ermitteln, die im Bestimmungsland Niederlande verbleiben

2. Bei Verpact registrieren

3. Plattform-Compliance: Verpact-Registrierungsbestätigung bei Bol.com / Amazon.nl einreichen, um den Händlerstatus aufrechtzuerhalten

4. Verpackungsdaten nach Material und B2C/B2B aufbereiten

5. Jährliche Verpackungserklärung bis 31. März einreichen

6. Ab 12. August 2026: Als ausländischer Versender direkte Meldepflicht als Produzent unter der PPWR – nicht mehr durch den inländischen Empfänger

7. Konformitätserklärung vorbereiten 

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Belieferung eines niederländischen B2B-Handelspartners: Der Importeurstatus des niederländischen Partners bedeutet, dass dieser die EPR-Pflichten übernimmt. Alle genauen Materialgewichte müssen dem Partner für dessen Verpact-Meldung rechtzeitig mitgeteilt werden.

2. Option B – Direktversand B2C an niederländische Privatkunden: Aus administrativen Gründen wird empfohlen, einen niederländischen EPR-Dienstleister als Bevollmächtigten zu beauftragen; alle Schritte aus Checkliste (b) gelten analog.

3. In beiden Fällen: Verpact-Registrierung vor Aufnahme des Verkaufs auf niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

Sie planen, Ihre Produkte in den Niederlanden zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der niederländischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
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