🇮🇹 EPR-Compliance für Verpackungen in Italien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen unter dem CONAI-System + PPWR-Update

Italien betreibt mit CONAI (Consorzio Nazionale Imballaggi) eines der ältesten und am stärksten ausdifferenzierten Verpackungs-EPR-Systeme Europas – seit 1998 in Betrieb, 2020 grundlegend reformiert durch das Gesetzesdekret 116/2020, und heute geprägt von einer der komplexesten Öko-Modulationssystematiken innerhalb der EU.

Das macht Italien besonders: die Pflicht zur Umweltkennzeichnung auf Verpackungen, ein aus sieben Materialkonsortien bestehendes Recyclingsystem, und ab dem 12. August 2026 die Anwendung der EU-Verpackungsverordnung PPWR  – die jedoch das bestehende CONAI-Format zunächst nicht verdrängt, sondern bis 11. August 2028 parallel laufen lässt.
Ab dem Stichtag startet eine zweijährige Schonfrist, in der das CONAI-Format und die neuen, harmonisierten EU-Sortiersymbole gleichzeitig rechtssicher genutzt werden dürfen. 

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-Compliance in Italien – inklusive aktueller Tarife für 2026, PPWR-Zeitplan und vollständiger Checkliste.

🇮🇹 EPR-Compliance für Verpackungen in Italien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen unter dem CONAI-System + PPWR-Update

Italien betreibt mit CONAI (Consorzio Nazionale Imballaggi) eines der ältesten und am stärksten ausdifferenzierten Verpackungs-EPR-Systeme Europas – seit 1998 in Betrieb, 2020 grundlegend reformiert durch das Gesetzesdekret 116/2020, und heute geprägt von einer der komplexesten Öko-Modulationssystematiken innerhalb der EU.

Das macht Italien besonders: die Pflicht zur Umweltkennzeichnung auf Verpackungen, ein aus sieben Materialkonsortien bestehendes Recyclingsystem, und ab dem 12. August 2026 die Anwendung der EU-Verpackungsverordnung PPWR  – die jedoch das bestehende CONAI-Format zunächst nicht verdrängt, sondern bis 11. August 2028 parallel laufen lässt.
Ab dem Stichtag startet eine zweijährige Schonfrist, in der das CONAI-Format und die neuen, harmonisierten EU-Sortiersymbole gleichzeitig rechtssicher genutzt werden dürfen.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-Compliance in Italien – inklusive aktueller Tarife für 2026, PPWR-Zeitplan und vollständiger Checkliste.

Wer gilt als „Hersteller" oder „Nutzer" (Produttore / Utilizzatore) im Sinne des CONAI-Systems?

Das CONAI-System unterscheidet zwischen zwei Rollen, die sich überschneiden können:

Produttori (Hersteller):

  • Hersteller von Verpackungsmaterialien (z. B. Kunststoffolien, Karton, Glasflaschen als Leerverpackungen)
  • Importeure von Leerverpackungen oder Verpackungsmaterialien nach Italien

Utilizzatori (Anwender / Abfüller):

  • Unternehmen, die Waren in Verpackungen abfüllen oder verpacken
  • Importeure von bereits verpackten Waren (inkl. ausländische Online-Händler)
  • Einzelhändler, die verpackte Waren verkaufen und dabei Servicepackaging einsetzen

E-Commerce & Marktplätze: Ausländische Online-Händler, die direkt an Endverbraucher in Italien liefern, gelten als Importeure. Sie sind unabhängig von ihrer Herkunft (EU oder Nicht-EU) verpflichtet, sich bei CONAI zu registrieren und den CAC-Umweltbeitrag für alle Versandkartons, Füllmaterialien und Serviceverpackungen abzuführen. Marktplätze (Amazon.it, eBay.it, Zalando IT) verlangen seit 2025/2026 aktiv den Nachweis der CONAI-Registrierung.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Karton-Versandverpackungen direkt an italienische Endkunden → gilt als Utilizzatore → muss sich bei CONAI registrieren (direkt oder über Bevollmächtigten) → CONAI-Mitgliedsnummer auf Handelsdokumenten führen → Verpackungsmengen (Karton, Kunststofffolien, Füllmaterial) jährlich melden → CAC auf Basis der gemeldeten Mengen zahlen → Umweltkennzeichnung in Italienisch auf Verpackungen sicherstellen.

Das CONAI-System: Dachorganisation + 7 Materialkonsortien

CONAI ist die Dachorganisation. Die physische Sammlung, Sortierung und das Recycling der verschiedenen Verpackungsmaterialien werden von sieben staatlich anerkannten Materialkonsortien abgewickelt:

KonsortiumMaterialBesonderheit
COMIECOPapier und PappeGut eingespieltes System; hohe Recyclingquoten
COREPLAKunststoffKomplexestes System; 9 Beitragsstufen (Fasce); starke Öko-Modulation
COREVEGlasStarker Tarifsanstieg 2025/2026 (von €15 auf €40/t)
CIALAluminiumHohe Recyclingquoten; stabile Tarife
RICREAStahlFür Stahl-Verpackungen (Dosen, Fässer)
RILEGNOHolzPaletten, Holzkisten; industrielle Verpackungen
BIOREPACKBiokunststoffe (kompostierbar)Seit 2021/22 voll operativ; für kompostierbare Verpackungen nach EN 13432

Wie es für Hersteller funktioniert: Durch den Beitritt zu CONAI wird ein Unternehmen automatisch Teil aller relevanten Materialkonsortien – keine separate Mitgliedschaft in jedem Konsortium nötig. Meldungen erfolgen zentral über das CONAI-Portal, und die Mittel werden von CONAI proportional an die zuständigen Konsortien verteilt. Die Konsortien organisieren Sammlung, Aufbereitung und Recycling in enger Abstimmung mit den Kommunen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Italien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

1. Direkt an Endverbraucher (B2C / Online-Handel):
Wer verpackte Ware ohne italienischen Sitz direkt an Endnutzer liefert, muss die Verpackungen bei CONAI lizenzieren. Die Registrierung kann von ausländischen Unternehmen (sowohl EU als auch Nicht-EU) direkt und selbstständig online durchgeführt werden; ein bevollmächtigter Vertreter ist rechtlich optional, wird aufgrund der italienischen Bürokratie aber von Dienstleistern oft empfohlen. 

Ein ausländisches Unternehmen hat bei CONAI somit zwei Optionen:

  1. Direktregistrierung bei CONAI – erfordert eine italienische Steuernummer. Ohne diese ist eine direkte Registrierung nicht möglich.
  2. Beauftragung eines Bevollmächtigten / EPR-Dienstleisters – dieser übernimmt Registrierung, Mengenmeldungen und CAC-Zahlungen im Namen des ausländischen Unternehmens. Bevorzugte Lösung für Unternehmen ohne Niederlassung in Italien.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in Italien 
  • Schriftliche Bevollmächtigung
  • Haftet für Richtigkeit der Mengendaten und Vollständigkeit der CAC-Zahlungen
2. An italienische Händler (B2B mit Weiterverkauf): 
Beim Export an italienische Zwischenhändler liegt die gesetzliche Pflicht beim italienischen Importeur. Ausländische Lieferanten können die Registrierung jedoch freiwillig übernehmen, um Kunden bürokratisch zu entlasten.
3. Unter der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): 
Die PPWR verschärft den grenzüberschreitenden Direktvertrieb europaweit. Online-Marktplätze müssen die gültige EPR-Registrierungsverfahren zwingend prüfen. Ohne den Nachweis der CONAI-Nummer folgt die Kontosperrung für den italienischen Markt. Ein lokaler Bevollmächtigter ist dabei unter der PPWR nur noch für Händler aus Nicht-EU-Drittstaaten zwingend vorgeschrieben.

Schritt 2: Registrierung bei CONAI

Die Registrierung bei CONAI (www.conai.org) ist der zentrale Schritt für alle Unternehmen, die Verpackungen in Italien in Verkehr bringen.

Ablauf:

  1. Online-Registrierung auf dem CONAI-Portal als Produttore, Utilizzatore oder beides
  2. Angabe der Materialarten (Kunststoff, Papier, Glas, Metall, Holz, Biokunststoff)
  3. Zahlung der einmaligen Mitgliedsgebühr: Die Grundgebühr beträgt € 5,16. Ein zusätzlicher, variabler Betrag wird ausschließlich für Unternehmen fällig, deren Gesamtjahresumsatz im Vorjahr die Grenze von 500.000,00 € überschritten hat.
  4. Erhalt der CONAI-Mitgliedsnummer 

Nutzungspflicht der Mitgliedsnummer: Die CONAI-Mitgliedsnummer sollte auf Handelsdokumenten geführt werden. Amazon.it und Bol.com.be verlangen diese aktiv bei Händler-Onboarding.

Schritt 3: Verpackungen nach Material und Beitragsstufe klassifizieren

Bevor die erste Meldung eingereicht werden kann, müssen alle Verpackungen nach Material und – im Fall von Kunststoff – nach Beitragsstufe klassifiziert werden. Diese Klassifizierung bestimmt den Tarifsatz.

Regel für Mehrkomponenten-Verpackungen: Besteht eine Verpackung aus mehreren Materialien und macht das Sekundärmaterial weniger als 5 % des Gesamtgewichts aus, gilt die Verpackung als Einmaterialverpackung (Primärmaterial). Bei mehr als 5 % gilt sie als Verbundverpackung und muss als solche gemeldet und gekennzeichnet werden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & CAC-Tarife

Der CAC (Contributo Ambientale CONAI) ist die Kerngebühr des Systems – pro Tonne des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials.

Die aktuelle Übersicht der CONAI-Umweltbeiträge (Contributo Ambientale) für alle Materialien ist verfügbar unter CONAI Contributo Ambientale.

Kunststoff-Beitragsstufen (COREPLA Fascia-System)

Das COREPLA-System ist das komplexeste und innovativste innerhalb der EU: Kunststoffverpackungen werden in 9 Beitragsstufen (Fasce A bis E, mit Unterstufen) eingeteilt, basierend auf ihrer Recycelbarkeit, dem Materialmix und dem Verarbeitungsweg. Mehr Informationen sind verfügbar unter Contributo diversificato plastica.

Schritt 5: Meldepflichten

Melderhythmus nach Beitragshöhe:

  • Bis 3.000 € Vorjahresbetrag: Meldung und Zahlung erfolgen einmal jährlich.
  • 3.001 € bis 31.000 €: Meldung und Zahlung erfolgen vierteljährlich.
  • Mehr als 31.000 €: Meldung und Zahlung erfolgen monatlich.

Meldungsinhalt:

  • Materialmengen nach Gewicht (Tonnen), aufgeschlüsselt nach Materialstrom
  • Trennung nach Primärverpackung, Sekundärverpackung, Transportverpackung
  • Trennung nach Haushalts- und Gewerbeanteil 

Kanal: Digital über das CONAI-Mitgliederportal 

Schritt 6: Umweltkennzeichnung

In Italien müssen alle Verpackungen mit einer Umweltkennzeichnung versehen sein. Diese Pflicht gilt für fast alle Verpackungen entlang der gesamten Lieferkette (Hersteller, Importeure, Onlinehändler). 

  • Materialkennzeichnung (CONAI-Code): Jedes Verpackungsmaterial (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) muss mit einem alphanumerischen Code gemäß der EU-Entscheidung 97/129/EG gekennzeichnet sein. 
  • Entsorgungshinweise (B2C): Verpackungen für den Endverbraucher müssen konkrete Anweisungen zur Abfalltrennung und Entsorgung enthalten.

Hinweis: Mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) im August 2026 gelten neue Regeln. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsfristen ist es jedoch bis zum 11. August 2028 erlaubt, die aktuelle italienische Umweltkennzeichnung in ihrer bisherigen Form weiterzunutzen. Danach wird sie verpflichtend durch die neue, einheitliche EU-Kennzeichnung mit Piktogrammen ersetzt, wie in Artikel 12 der Verordnung festgelegt.

Schritt 7: Sonderpflichten beachten: Einwegplastik (SUPD) & Recycled Content PET

Einwegplastik-Richtlinie: Italien hat die EU-SUPD-Richtlinie durch D.Lgs. 196/2021 umgesetzt. Seit 2025 gelten besondere Pflichten für Einweg-Plastikverpackungen:

  • PET-Getränkeflaschen müssen im Durchschnitt 25 % recycelten Kunststoff enthalten (seit 2025; steigt auf 30 % ab 2030 für alle Einwegplastikflaschen)
  • Verbote für bestimmte Einwegartikel aus Kunststoff (u. a. Strohhalme, Besteck, Teller aus EPS) gelten seit 2021/2022

Wer gilt als „Hersteller" oder „Nutzer" (Produttore / Utilizzatore) im Sinne des CONAI-Systems?

Das CONAI-System unterscheidet zwischen zwei Rollen, die sich überschneiden können:

Produttori (Hersteller):

  • Hersteller von Verpackungsmaterialien (z. B. Kunststoffolien, Karton, Glasflaschen als Leerverpackungen)
  • Importeure von Leerverpackungen oder Verpackungsmaterialien nach Italien

Utilizzatori (Anwender / Abfüller):

  • Unternehmen, die Waren in Verpackungen abfüllen oder verpacken
  • Importeure von bereits verpackten Waren (inkl. ausländische Online-Händler)
  • Einzelhändler, die verpackte Waren verkaufen und dabei Servicepackaging einsetzen

E-Commerce & Marktplätze: Ausländische Online-Händler, die direkt an Endverbraucher in Italien liefern, gelten als Importeure. Sie sind unabhängig von ihrer Herkunft (EU oder Nicht-EU) verpflichtet, sich bei CONAI zu registrieren und den CAC-Umweltbeitrag für alle Versandkartons, Füllmaterialien und Serviceverpackungen abzuführen. Marktplätze (Amazon.it, eBay.it, Zalando IT) verlangen seit 2025/2026 aktiv den Nachweis der CONAI-Registrierung.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Karton-Versandverpackungen direkt an italienische Endkunden → gilt als Utilizzatore → muss sich bei CONAI registrieren (direkt oder über Bevollmächtigten) → CONAI-Mitgliedsnummer auf Handelsdokumenten führen → Verpackungsmengen (Karton, Kunststofffolien, Füllmaterial) jährlich melden → CAC auf Basis der gemeldeten Mengen zahlen → Umweltkennzeichnung in Italienisch auf Verpackungen sicherstellen.

Das CONAI-System:

Dachorganisation + 7 Materialkonsortien

CONAI ist die Dachorganisation. Die physische Sammlung, Sortierung und das Recycling der verschiedenen Verpackungsmaterialien werden von sieben staatlich anerkannten Materialkonsortien abgewickelt:

Konsortium

  1. COMIECO: Papier und Pappe (Gut eingespieltes System; hohe Recyclingquoten)
  2. COREPLA: Kunststoff (Komplexestes System; 9 Beitragsstufen (Fasce); starke Öko-Modulation)
  3. COREVE: Glas (Starker Tarifsanstieg 2025/2026 (von €15 auf €40/t))
  4. CIAL: Aluminium (Hohe Recyclingquoten; stabile Tarife)
  5. RICREA: Stahl (Für Stahl-Verpackungen (Dosen, Fässer)) 
  6. RILEGNO: Holz (Paletten, Holzkisten; industrielle Verpackungen)
  7. BIOREPACK: Biokunststoffe – kompostierbar (Seit 2021/22 voll operativ; für kompostierbare Verpackungen nach EN 13432)

Wie es für Hersteller funktioniert: Durch den Beitritt zu CONAI wird ein Unternehmen automatisch Teil aller relevanten Materialkonsortien – keine separate Mitgliedschaft in jedem Konsortium nötig. Meldungen erfolgen zentral über das CONAI-Portal, und die Mittel werden von CONAI proportional an die zuständigen Konsortien verteilt. Die Konsortien organisieren Sammlung, Aufbereitung und Recycling in enger Abstimmung mit den Kommunen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Italien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

1. Direkt an Endverbraucher (B2C / Online-Handel):
Wer verpackte Ware ohne italienischen Sitz direkt an Endnutzer liefert, muss die Verpackungen bei CONAI lizenzieren. Die Registrierung kann von ausländischen Unternehmen (sowohl EU als auch Nicht-EU) direkt und selbstständig online durchgeführt werden; ein bevollmächtigter Vertreter ist rechtlich optional, wird aufgrund der italienischen Bürokratie aber von Dienstleistern oft empfohlen. 

Ein ausländisches Unternehmen hat bei CONAI somit zwei Optionen:

  1. Direktregistrierung bei CONAI – erfordert eine italienische Steuernummer. Ohne diese ist eine direkte Registrierung nicht möglich.
  2. Beauftragung eines Bevollmächtigten / EPR-Dienstleisters – dieser übernimmt Registrierung, Mengenmeldungen und CAC-Zahlungen im Namen des ausländischen Unternehmens. Bevorzugte Lösung für Unternehmen ohne Niederlassung in Italien.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in Italien 
  • Schriftliche Bevollmächtigung
  • Haftet für Richtigkeit der Mengendaten und Vollständigkeit der CAC-Zahlungen
2. An italienische Händler (B2B mit Weiterverkauf): 
Beim Export an italienische Zwischenhändler liegt die gesetzliche Pflicht beim italienischen Importeur. Ausländische Lieferanten können die Registrierung jedoch freiwillig übernehmen, um Kunden bürokratisch zu entlasten.
3. Unter der EU-Verpackungsverordnung (PPWR): 
Die PPWR verschärft den grenzüberschreitenden Direktvertrieb europaweit. Online-Marktplätze müssen die gültige EPR-Registrierungsverfahren zwingend prüfen. Ohne den Nachweis der CONAI-Nummer folgt die Kontosperrung für den italienischen Markt. Ein lokaler Bevollmächtigter ist dabei unter der PPWR nur noch für Händler aus Nicht-EU-Drittstaaten zwingend vorgeschrieben.

Schritt 2: Registrierung bei CONAI

Die Registrierung bei CONAI (www.conai.org) ist der zentrale Schritt für alle Unternehmen, die Verpackungen in Italien in Verkehr bringen.

Ablauf:

  1. Online-Registrierung auf dem CONAI-Portal als Produttore, Utilizzatore oder beides
  2. Angabe der Materialarten (Kunststoff, Papier, Glas, Metall, Holz, Biokunststoff)
  3. Zahlung der einmaligen Mitgliedsgebühr: Die Grundgebühr beträgt € 5,16. Ein zusätzlicher, variabler Betrag wird ausschließlich für Unternehmen fällig, deren Gesamtjahresumsatz im Vorjahr die Grenze von 500.000,00 € überschritten hat.
  4. Erhalt der CONAI-Mitgliedsnummer 

Nutzungspflicht der Mitgliedsnummer: Die CONAI-Mitgliedsnummer sollte auf Handelsdokumenten geführt werden. Amazon.it und Bol.com.be verlangen diese aktiv bei Händler-Onboarding.

Schritt 3: Verpackungen nach Material und Beitragsstufe klassifizieren

Bevor die erste Meldung eingereicht werden kann, müssen alle Verpackungen nach Material und – im Fall von Kunststoff – nach Beitragsstufe klassifiziert werden. Diese Klassifizierung bestimmt den Tarifsatz.

Regel für Mehrkomponenten-Verpackungen: Besteht eine Verpackung aus mehreren Materialien und macht das Sekundärmaterial weniger als 5 % des Gesamtgewichts aus, gilt die Verpackung als Einmaterialverpackung (Primärmaterial). Bei mehr als 5 % gilt sie als Verbundverpackung und muss als solche gemeldet und gekennzeichnet werden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & CAC-Tarife

Der CAC (Contributo Ambientale CONAI) ist die Kerngebühr des Systems – pro Tonne des in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterials.

Die aktuelle Übersicht der CONAI-Umweltbeiträge (Contributo Ambientale) für alle Materialien ist verfügbar unter CONAI Contributo Ambientale.

Kunststoff-Beitragsstufen (COREPLA Fascia-System)

Das COREPLA-System ist das komplexeste und innovativste innerhalb der EU: Kunststoffverpackungen werden in 9 Beitragsstufen (Fasce A bis E, mit Unterstufen) eingeteilt, basierend auf ihrer Recycelbarkeit, dem Materialmix und dem Verarbeitungsweg. Mehr Informationen sind verfügbar unter Contributo diversificato plastica.

Schritt 5: Meldepflichten

Melderhythmus nach Beitragshöhe:

  • Bis 3.000 € Vorjahresbetrag: Meldung und Zahlung erfolgen einmal jährlich.
  • 3.001 € bis 31.000 €: Meldung und Zahlung erfolgen vierteljährlich.
  • Mehr als 31.000 €: Meldung und Zahlung erfolgen monatlich.

Meldungsinhalt:

  • Materialmengen nach Gewicht (Tonnen), aufgeschlüsselt nach Materialstrom
  • Trennung nach Primärverpackung, Sekundärverpackung, Transportverpackung
  • Trennung nach Haushalts- und Gewerbeanteil 

Kanal: Digital über das CONAI-Mitgliederportal 

Schritt 6: Umweltkennzeichnung

In Italien müssen alle Verpackungen mit einer Umweltkennzeichnung versehen sein. Diese Pflicht gilt für fast alle Verpackungen entlang der gesamten Lieferkette (Hersteller, Importeure, Onlinehändler). 

  • Materialkennzeichnung (CONAI-Code): Jedes Verpackungsmaterial (Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen) muss mit einem alphanumerischen Code gemäß der EU-Entscheidung 97/129/EG gekennzeichnet sein. 
  • Entsorgungshinweise (B2C): Verpackungen für den Endverbraucher müssen konkrete Anweisungen zur Abfalltrennung und Entsorgung enthalten.

Hinweis: Mit dem Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR) im August 2026 gelten neue Regeln. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsfristen ist es jedoch bis zum 11. August 2028 erlaubt, die aktuelle italienische Umweltkennzeichnung in ihrer bisherigen Form weiterzunutzen. Danach wird sie verpflichtend durch die neue, einheitliche EU-Kennzeichnung mit Piktogrammen ersetzt, wie in Artikel 12 der Verordnung festgelegt.

Schritt 7: Sonderpflichten beachten: Einwegplastik (SUPD) & Recycled Content PET

Einwegplastik-Richtlinie: Italien hat die EU-SUPD-Richtlinie durch D.Lgs. 196/2021 umgesetzt. Seit 2025 gelten besondere Pflichten für Einweg-Plastikverpackungen:

  • PET-Getränkeflaschen müssen im Durchschnitt 25 % recycelten Kunststoff enthalten (seit 2025; steigt auf 30 % ab 2030 für alle Einwegplastikflaschen)
  • Verbote für bestimmte Einwegartikel aus Kunststoff (u. a. Strohhalme, Besteck, Teller aus EPS) gelten seit 2021/2022

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Italien

1. Rollen klären: Produttore, Utilizzatore oder beides? (Unterschied: Leerverpackung herstellen vs. Verpackung befüllen/importieren)

2. Materialien klassifizieren: Alle Verpackungsmaterialien nach EU-Code  einordnen; Kunststoffe nach COREPLA-Fascia 

3. Bei CONAI registrieren & Gebühren bezahlen

4. CONAI-Mitgliedsnummer erhalten und auf Handelsdokumenten sowie Marktplatzkonto führen

5. Umweltkennzeichnung auf allen Verpackungen anbringen: Materialcode + Entsorgungshinweis in Italienisch 

6. Melderhythmus (monatlich / vierteljährlich / jährlich je nach CAC-Betrag)

7. Mengen über CONAI Online melden und CAC fristgerecht zahlen

8. Recycled Content für PET-Flaschen sicherstellen (25 % seit 2025)

9. PPWR-Roadmap für Kennzeichnung im Blick behalten (Übergangsfrist bis Aug. 2028)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten / EPR-Dienstleister in Italien bestimmen oder direkten Zugang sicherstellen

2. Option A – Direktregistrierung bei CONAI: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien erforderlich 

3. Option B – EPR-Dienstleister: Dieser registriert, meldet und zahlt im Namen des ausländischen Unternehmens

4. Alle nach Italien gelieferten Verpackungsmengen erfassen – inkl. Versandkartons, Füllmaterial, Serviceverpackungen

5. Umweltkennzeichnung in Italienisch auf allen B2C-Verpackungen für den italienischen Markt sicherstellen

6. Meldung der Mengen nach Rhythmus; CAC fristgerecht zahlen

7. CONAI-Mitgliedsnummer bei Amazon.it und anderen Plattformen hinterlegen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Zwingend: Bevollmächtigten in Italien benennen – 

2. Alle unter (b) genannten Schritte vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln

3. Zoll / Logistik: Sicherstellen, dass Versandverpackungen (E-Commerce) in der Mengenmeldung enthalten sind

4. Umweltkennzeichnung in Italienisch auf allen Verpackungen, die den italienischen Endkunden erreichen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Italien

1. Rollen klären: Produttore, Utilizzatore oder beides? (Unterschied: Leerverpackung herstellen vs. Verpackung befüllen/importieren)

2. Materialien klassifizieren: Alle Verpackungsmaterialien nach EU-Code  einordnen; Kunststoffe nach COREPLA-Fascia 

3. Bei CONAI registrieren & Gebühren bezahlen

4. CONAI-Mitgliedsnummer erhalten und auf Handelsdokumenten sowie Marktplatzkonto führen

5. Umweltkennzeichnung auf allen Verpackungen anbringen: Materialcode + Entsorgungshinweis in Italienisch 

6. Melderhythmus (monatlich / vierteljährlich / jährlich je nach CAC-Betrag)

7. Mengen über CONAI Online melden und CAC fristgerecht zahlen

8. Recycled Content für PET-Flaschen sicherstellen (25 % seit 2025)

9. PPWR-Roadmap für Kennzeichnung im Blick behalten (Übergangsfrist bis Aug. 2028)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten / EPR-Dienstleister in Italien bestimmen oder direkten Zugang sicherstellen

2. Option A – Direktregistrierung bei CONAI: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Italien erforderlich 

3. Option B – EPR-Dienstleister: Dieser registriert, meldet und zahlt im Namen des ausländischen Unternehmens

4. Alle nach Italien gelieferten Verpackungsmengen erfassen – inkl. Versandkartons, Füllmaterial, Serviceverpackungen

5. Umweltkennzeichnung in Italienisch auf allen B2C-Verpackungen für den italienischen Markt sicherstellen

6. Meldung der Mengen nach Rhythmus; CAC fristgerecht zahlen

7. CONAI-Mitgliedsnummer bei Amazon.it und anderen Plattformen hinterlegen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Zwingend: Bevollmächtigten in Italien benennen – 

2. Alle unter (b) genannten Schritte vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln

3. Zoll / Logistik: Sicherstellen, dass Versandverpackungen (E-Commerce) in der Mengenmeldung enthalten sind

4. Umweltkennzeichnung in Italienisch auf allen Verpackungen, die den italienischen Endkunden erreichen

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