🇮🇪 EPR-Compliance für Batterien in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Irland verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Rechtsgrundlage ist das irische S.I. 283/2014 (European Union Batteries and Accumulators Regulations), ergänzt durch die seit dem 18. August 2025 direkt anwendbare EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542). Die Verwaltung erfolgt über die Environmental Protection Agency (EPA) und den nationalen Registrierungskörper Producer Register Limited (PRL).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇮🇪 EPR-Compliance für Batterien in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Irland verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Rechtsgrundlage ist das irische S.I. 283/2014 (European Union Batteries and Accumulators Regulations), ergänzt durch die seit dem 18. August 2025 direkt anwendbare EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542). Die Verwaltung erfolgt über die Environmental Protection Agency (EPA) und den nationalen Registrierungskörper Producer Register Limited (PRL).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Produzent" im Sinne der irischen Batterie-EPR?

Als Produzent (Producer) gilt jede natürliche oder juristische Person, die Batterien – ob einzeln oder in Geräten verbaut – erstmals gewerblich auf dem irischen Markt in Verkehr bringt. Das betrifft konkret:

  • Hersteller – wer Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke in Irland produziert und vertreibt
  • Importeure – wer Batterien aus dem Ausland (EU, Großbritannien/Nordirland oder Drittländer) gewerblich nach Irland einführt
  • Fernabsatz / Online-Handel – wer nicht in Irland ansässig ist und Batterien direkt an irische Haushalte oder Unternehmen verkauft
  • EEG-Hersteller mit integrierten Batterien – wer Elektro- oder Elektronikgeräte mit eingebauten Batterien in Irland in Verkehr bringt, ist automatisch sowohl als EEG-Produzent als auch als Batterieproduzent registrierungspflichtig

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert Bluetooth-Lautsprecher mit eingebautem Akku direkt an irische Endkunden → gilt als Batterieproduzent und EEG-Produzent → muss einen Authorized Representative (AR) in Irland benennen → muss sich bei PRL registrieren und eine IE-Nummer erhalten → muss einem Compliance-Scheme beitreten (WEEE Ireland oder ERP Ireland) → monatliche Mengenmeldung bis zum 19. des Folgemonats im PRL Blackbox → jährliche Registrierungserneuerung bis 31. Januar.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Batterie-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Hersteller, die nicht in Irland ansässig sind und Batterien direkt an irische Kunden verkaufen, müssen einen in Irland ansässigen Authorized Representative (AR) benennen.

Der AR übernimmt alle rechtlichen Pflichten des Herstellers in Irland – Registrierung bei der PRL, Meldepflichten, Mitgliedschaft im Compliance-Scheme und Finanzierung der Entsorgung.

Anforderungen an den AR:

  • In der Republik Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht (Written Mandate) in Englisch erforderlich
  • Der AR muss bei der PRL offiziell als AR des ausländischen Herstellers eingetragen sein
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich; die EPA validiert die Beauftragung über die PRL-Registrierung

Schritt 2: Pflichtregistrierung bei Producer Register Limited (PRL)

Zuständige Behörde: Environmental Protection Agency (EPA) Ireland – verwaltet die Registrierung über die Producer Register Limited (PRL)

Registrierungsplattform: producerregister.ie

Ablauf:

  1. Antragstellung über das Online-Portal der PRL (producerregister.ie)
  2. Angabe von Unternehmensdaten, Batteriekategorien und Chemiezusammensetzung, Vertriebskanälen (B2C/B2B) sowie Nachweis der Compliance-Scheme-Mitgliedschaft oder des 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplans
  3. PRL vergibt eine eindeutige IE-Registrierungsnummer
  4. Gleichzeitig werden Zugangsdaten für das PRL Blackbox-Meldportal vergeben

Jährliche Erneuerung: Die PRL-Registrierung muss jährlich bis zum 31. Januar erneuert werden.

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem Compliance-Scheme oder Selbsterfüllung

Für B2C-Produzenten – Pflicht: Compliance-Scheme

Hersteller, die Batterien an private Haushalte verkaufen, müssen einem der zwei staatlich zugelassenen Compliance-Schemes beitreten:

SchemeSchwerpunkt
WEEE IrelandGrößtes Scheme Irlands (~75 % Marktanteil); deckt alle Batteriekategorien sowie EEG ab; betreibt blaue Sammelboxen in Einzelhandel und Schulen; organisiert Logistik und Recycling
ERP Ireland DAC (European Recycling Platform)Alternative für alle Batterietypen; international ausgerichtet; spezialisiert auch auf industrielle und LMT-Batterien; bietet maßgeschneiderte Rücknahmelösungen

Die Schemes organisieren die Sammlung (blaue Sammelboxen in Einzelhandelsgeschäften, Schulen, öffentlichen Sammelstellen), die Logistik und das Recycling. Mitglieder eines Compliance-Schemes sind von der direkten Meldepflicht an die EPA und von individuellen Recyclingquoten-Zielen befreit – das Scheme übernimmt diese Verantwortung.

Für B2B-Produzenten (Gewerbe) – Wahlrecht zwischen zwei Optionen:

B2B-Batterieproduzenten haben im Gegensatz zu B2C-Herstellern die Wahl, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen:

Option A: Beitritt zu einem Compliance-Scheme (Empfohlen für ausländische Händler)
  • Ablauf: Der Produzent tritt WEEE Ireland oder ERP Ireland als B2B-Mitglied bei.
  • Vorteil: Gegen eine jährliche Gebühr übernimmt das System die regulatorische Verantwortung. Der Hersteller ist befreit von der Pflicht, eigene Entsorgungspläne oder Jahresberichte bei der EPA einzureichen.
Option B: Selbsterfüllung (Self-Compliance) via EPA EDEN-Portal
  • 3-Jahres-Plan: Der Produzent reicht einen 3-year Waste Battery Management Plan über das offizielle Regierungsportal EDEN Ireland bei der Umweltbehörde (EPA) ein. Dieser detaillierte Plan muss beschreiben, wie die Rücknahme von gewerblichen Kunden organisiert wird, welche Logistik- und Recyclingpartner genutzt werden und wie die Nachweisführung erfolgt.
  • Jährlicher Abfallbericht: Selbsterfüllende B2B-Produzenten müssen zwingend jährlich bis zum 31. Januar einen Annual Waste Battery Management Report via EDEN einreichen. Darin muss die exakte Erfüllung der gesetzlichen Recycling- und Sammelquoten nachgewiesen werden.

 Schritt 4: Monatliche Mengenmeldung im PRL Blackbox

Alle Batterieproduzenten – unabhängig davon, ob B2C (über Scheme) oder B2B (Selbsterfüllung) – müssen monatlich Mengen im PRL Blackbox-Portal melden.

Inhalt der Meldung:

  • Chemie und Gewicht der auf dem irischen Markt in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Batterietyp und -kategorie

Frist: Das PRL Blackbox öffnet am 1. des Monats und muss bis zum 19. des Folgemonats mit den Daten des Vormonats befüllt sein. Nach dem 19. schließt das Portal bis zum 1. des nächsten Monats.

Wichtig: Die monatliche Mengenmeldung im PRL Blackbox-System ist nur für Mitglieder eines Kollektivsystems (Scheme-Mitglieder) verpflichtend. Selbsterfüller melden ihre Daten stattdessen direkt an die EPA über das EDEN-Portal. Während das Scheme die operative Rücknahme übernimmt, bleibt die monatliche Datenmeldung in der Blackbox die Pflicht des jeweiligen Scheme-Mitglieds.

Schritt 5: Finanzielle Beiträge und Entsorgungskosten

Environmental Management Costs (EMC) für Batterien: Ähnlich wie bei WEEE basieren die Gebühren auf Batterietyp (Lithium, Bleisäure, Alkaline) und Gewicht. Lithium-Batterien unterliegen aufgrund des höheren Recyclingaufwands und der Sicherheitsanforderungen höheren Sätzen.

Gebührenbefreiung für Sammelboxen: Mitglieder von WEEE Ireland zahlen keine separaten Aufstellgebühren für blaue Sammelboxen; die Kosten sind in den Systemgebühren enthalten.

Recycling Management Costs (RMC): WEEE Ireland erhebt zusätzlich zu den EMC sogenannte RMC für B2C-Produkte, die im PRL Blackbox gemeldet werden – auch dann, wenn für das Gerät bereits eine vEMC (Visible Environmental Management Cost) erhoben wurde.

Schritt 6: Erweiterte Meldepflichten

CO₂-Fußabdruck-Erklärung:

  • Hersteller von EV-Batterien und bestimmten stationären Industriebatterien müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Deklaration für den irischen Markt bereitstellen
  • ARs ausländischer Hersteller sind verpflichtet, diese Dokumentation verfügbar zu halten und der EPA auf Anfrage vorzulegen

Sorgfaltspflicht (Due Diligence) – ab 2027:

  • Hersteller von Batterien mit mehr als 2 kWh müssen ihre Sorgfaltspflichten bezüglich der Rohstoffbeschaffung (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) für den irischen Markt dokumentieren und dem AR zur Verfügung stellen

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten

Für alle Batterien, die auf dem irischen Markt in Verkehr gebracht werden, sind folgende Kennzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Durchgestrichene Mülltonne: Pflicht auf jeder Batterie oder bei Platzmangel auf der Verpackung
  • Kapazitätsangabe: Muss in mAh, Ah oder Wh angegeben werden
  • IE-Registrierungsnummer: Muss auf allen Rechnungen an Einzelhändler und Händler erscheinen

Wer gilt als „Produzent" im Sinne der irischen Batterie-EPR?

Als Produzent (Producer) gilt jede natürliche oder juristische Person, die Batterien – ob einzeln oder in Geräten verbaut – erstmals gewerblich auf dem irischen Markt in Verkehr bringt. Das betrifft konkret:

  • Hersteller – wer Batterien unter eigenem Namen oder eigener Marke in Irland produziert und vertreibt
  • Importeure – wer Batterien aus dem Ausland (EU, Großbritannien/Nordirland oder Drittländer) gewerblich nach Irland einführt
  • Fernabsatz / Online-Handel – wer nicht in Irland ansässig ist und Batterien direkt an irische Haushalte oder Unternehmen verkauft
  • EEG-Hersteller mit integrierten Batterien – wer Elektro- oder Elektronikgeräte mit eingebauten Batterien in Irland in Verkehr bringt, ist automatisch sowohl als EEG-Produzent als auch als Batterieproduzent registrierungspflichtig

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert Bluetooth-Lautsprecher mit eingebautem Akku direkt an irische Endkunden → gilt als Batterieproduzent und EEG-Produzent → muss einen Authorized Representative (AR) in Irland benennen → muss sich bei PRL registrieren und eine IE-Nummer erhalten → muss einem Compliance-Scheme beitreten (WEEE Ireland oder ERP Ireland) → monatliche Mengenmeldung bis zum 19. des Folgemonats im PRL Blackbox → jährliche Registrierungserneuerung bis 31. Januar.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Batterie-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Hersteller, die nicht in Irland ansässig sind und Batterien direkt an irische Kunden verkaufen, müssen einen in Irland ansässigen Authorized Representative (AR) benennen.

Der AR übernimmt alle rechtlichen Pflichten des Herstellers in Irland – Registrierung bei der PRL, Meldepflichten, Mitgliedschaft im Compliance-Scheme und Finanzierung der Entsorgung.

Anforderungen an den AR:

  • In der Republik Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht (Written Mandate) in Englisch erforderlich
  • Der AR muss bei der PRL offiziell als AR des ausländischen Herstellers eingetragen sein
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich; die EPA validiert die Beauftragung über die PRL-Registrierung

Schritt 2: Pflichtregistrierung bei Producer Register Limited (PRL)

Zuständige Behörde: Environmental Protection Agency (EPA) Ireland – verwaltet die Registrierung über die Producer Register Limited (PRL)

Registrierungsplattform: producerregister.ie

Ablauf:

  1. Antragstellung über das Online-Portal der PRL (producerregister.ie)
  2. Angabe von Unternehmensdaten, Batteriekategorien und Chemiezusammensetzung, Vertriebskanälen (B2C/B2B) sowie Nachweis der Compliance-Scheme-Mitgliedschaft oder des 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplans
  3. PRL vergibt eine eindeutige IE-Registrierungsnummer
  4. Gleichzeitig werden Zugangsdaten für das PRL Blackbox-Meldportal vergeben

Jährliche Erneuerung: Die PRL-Registrierung muss jährlich bis zum 31. Januar erneuert werden.

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem Compliance-Scheme oder Selbsterfüllung

Für B2C-Produzenten – Pflicht: Compliance-Scheme

Hersteller, die Batterien an private Haushalte verkaufen, müssen einem der zwei staatlich zugelassenen Compliance-Schemes beitreten:

 1. WEEE Ireland: Größtes Scheme Irlands (~75 % Marktanteil); deckt alle Batteriekategorien sowie EEG ab; betreibt blaue Sammelboxen in Einzelhandel und Schulen; organisiert Logistik und Recycling

 2. ERP Ireland DAC (European Recycling Platform): Alternative für alle Batterietypen; international ausgerichtet; spezialisiert auch auf industrielle und LMT-Batterien; bietet maßgeschneiderte Rücknahmelösungen

Die Schemes organisieren die Sammlung (blaue Sammelboxen in Einzelhandelsgeschäften, Schulen, öffentlichen Sammelstellen), die Logistik und das Recycling. Mitglieder eines Compliance-Schemes sind von der direkten Meldepflicht an die EPA und von individuellen Recyclingquoten-Zielen befreit – das Scheme übernimmt diese Verantwortung.

Für B2B-Produzenten (Gewerbe) – Wahlrecht zwischen zwei Optionen:

B2B-Batterieproduzenten haben im Gegensatz zu B2C-Herstellern die Wahl, wie sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen:

Option A: Beitritt zu einem Compliance-Scheme (Empfohlen für ausländische Händler)
  • Ablauf: Der Produzent tritt WEEE Ireland oder ERP Ireland als B2B-Mitglied bei.
  • Vorteil: Gegen eine jährliche Gebühr übernimmt das System die regulatorische Verantwortung. Der Hersteller ist befreit von der Pflicht, eigene Entsorgungspläne oder Jahresberichte bei der EPA einzureichen.
Option B: Selbsterfüllung (Self-Compliance) via EPA EDEN-Portal
  • 3-Jahres-Plan: Der Produzent reicht einen 3-year Waste Battery Management Plan über das offizielle Regierungsportal EDEN Ireland bei der Umweltbehörde (EPA) ein. Dieser detaillierte Plan muss beschreiben, wie die Rücknahme von gewerblichen Kunden organisiert wird, welche Logistik- und Recyclingpartner genutzt werden und wie die Nachweisführung erfolgt.
  • Jährlicher Abfallbericht: Selbsterfüllende B2B-Produzenten müssen zwingend jährlich bis zum 31. Januar einen Annual Waste Battery Management Report via EDEN einreichen. Darin muss die exakte Erfüllung der gesetzlichen Recycling- und Sammelquoten nachgewiesen werden.

Schritt 4: Monatliche Mengenmeldung im PRL Blackbox

Alle Batterieproduzenten – unabhängig davon, ob B2C (über Scheme) oder B2B (Selbsterfüllung) – müssen monatlich Mengen im PRL Blackbox-Portal melden.

Inhalt der Meldung:

  • Chemie und Gewicht der auf dem irischen Markt in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Batterietyp und -kategorie

Frist: Das PRL Blackbox öffnet am 1. des Monats und muss bis zum 19. des Folgemonats mit den Daten des Vormonats befüllt sein. Nach dem 19. schließt das Portal bis zum 1. des nächsten Monats.

Wichtig: Die monatliche Mengenmeldung im PRL Blackbox-System ist nur für Mitglieder eines Kollektivsystems (Scheme-Mitglieder) verpflichtend. Selbsterfüller melden ihre Daten stattdessen direkt an die EPA über das EDEN-Portal. Während das Scheme die operative Rücknahme übernimmt, bleibt die monatliche Datenmeldung in der Blackbox die Pflicht des jeweiligen Scheme-Mitglieds.

Schritt 5: Finanzielle Beiträge und Entsorgungskosten

Environmental Management Costs (EMC) für Batterien: Ähnlich wie bei WEEE basieren die Gebühren auf Batterietyp (Lithium, Bleisäure, Alkaline) und Gewicht. Lithium-Batterien unterliegen aufgrund des höheren Recyclingaufwands und der Sicherheitsanforderungen höheren Sätzen.

Gebührenbefreiung für Sammelboxen: Mitglieder von WEEE Ireland zahlen keine separaten Aufstellgebühren für blaue Sammelboxen; die Kosten sind in den Systemgebühren enthalten.

Recycling Management Costs (RMC): WEEE Ireland erhebt zusätzlich zu den EMC sogenannte RMC für B2C-Produkte, die im PRL Blackbox gemeldet werden – auch dann, wenn für das Gerät bereits eine vEMC (Visible Environmental Management Cost) erhoben wurde.

Schritt 6: Erweiterte Meldepflichten

CO₂-Fußabdruck-Erklärung:

  • Hersteller von EV-Batterien und bestimmten stationären Industriebatterien müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Deklaration für den irischen Markt bereitstellen
  • ARs ausländischer Hersteller sind verpflichtet, diese Dokumentation verfügbar zu halten und der EPA auf Anfrage vorzulegen

Sorgfaltspflicht (Due Diligence) – ab 2027:

  • Hersteller von Batterien mit mehr als 2 kWh müssen ihre Sorgfaltspflichten bezüglich der Rohstoffbeschaffung (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) für den irischen Markt dokumentieren und dem AR zur Verfügung stellen

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten

Für alle Batterien, die auf dem irischen Markt in Verkehr gebracht werden, sind folgende Kennzeichnungen gesetzlich vorgeschrieben:

  • Durchgestrichene Mülltonne: Pflicht auf jeder Batterie oder bei Platzmangel auf der Verpackung
  • Kapazitätsangabe: Muss in mAh, Ah oder Wh angegeben werden
  • IE-Registrierungsnummer: Muss auf allen Rechnungen an Einzelhändler und Händler erscheinen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Batterien in die 5 EU-Kategorien einordnen 

2. Compliance-Scheme-Vertrag abschließen oder Selbsterfüllung über das EDEN-Portal 

3. Registrierung bei PRL (producerregister.ie) abschließen und IE-Nummer erhalten (jährliche Erneuerung bis 31. Januar)

4. Zugangsdaten für PRL Blackbox aktivieren; monatliche Mengenmeldung bis 19. des Folgemonats einrichten

5. CO₂-Fußabdruck-Dokumentation bereitstellen (EV- und stationäre Industriebatterien)

6. Sorgfaltspflicht-Nachweise für Batterien ab 2027 > 2 kWh dokumentieren (Kobalt, Lithium, Nickel)

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonnen-Symbol, Kapazitätsangabe, chemische Symbole auf allen Batterien

8. Doppelregistrierung prüfen: EEG mit eingebauten Batterien → Pflicht zur separaten EEG- und Batterie-Registrierung

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Authorized Representative (AR) in Irland benennen; schriftliche Vollmacht abschließen

2. AR lässt sich bei PRL als AR des ausländischen Herstellers eintragen und erhält IE-Nummer

3. AR schließt im Namen des Herstellers den Vertrag mit einem Compliance-Scheme ab (oder verwaltet bei reinen B2B-Batterien alternativ die Selbsterfüllung).

4. Monatliche Exportdaten (Gewicht, Chemie, Kategorie) an den AR übermitteln

5. Jährliche Erneuerung der PRL-Registrierung bis 31. Januar durch den AR sicherstellen

6. CO₂-Fußabdruck-Daten für EV-Batterien dem AR zur Verfügung stellen

7. Sorgfaltspflicht-Unterlagen für Batterien ab 2027 > 2 kWh dem AR bereitstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Belieferung eines irischen Importeurs → dieser übernimmt die Produzentenpflichten; alle Mengen- und Chemiedaten rechtzeitig übermitteln

2. Direktversand an irische Endkunden ohne irischen Zwischenhändler → alle Schritte aus (b) zwingend über einen in Irland ansässigen AR abwickeln

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Batterien in die 5 EU-Kategorien einordnen 

2. Compliance-Scheme-Vertrag abschließen oder Selbsterfüllung über das EDEN-Portal 

3. Registrierung bei PRL (producerregister.ie) abschließen und IE-Nummer erhalten (jährliche Erneuerung bis 31. Januar)

4. Zugangsdaten für PRL Blackbox aktivieren; monatliche Mengenmeldung bis 19. des Folgemonats einrichten

5. CO₂-Fußabdruck-Dokumentation bereitstellen (EV- und stationäre Industriebatterien)

6. Sorgfaltspflicht-Nachweise für Batterien ab 2027 > 2 kWh dokumentieren (Kobalt, Lithium, Nickel)

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonnen-Symbol, Kapazitätsangabe, chemische Symbole auf allen Batterien

8. Doppelregistrierung prüfen: EEG mit eingebauten Batterien → Pflicht zur separaten EEG- und Batterie-Registrierung

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Authorized Representative (AR) in Irland benennen; schriftliche Vollmacht abschließen

2. AR lässt sich bei PRL als AR des ausländischen Herstellers eintragen und erhält IE-Nummer

3. AR schließt im Namen des Herstellers den Vertrag mit einem Compliance-Scheme ab (oder verwaltet bei reinen B2B-Batterien alternativ die Selbsterfüllung).

4. Monatliche Exportdaten (Gewicht, Chemie, Kategorie) an den AR übermitteln

5. Jährliche Erneuerung der PRL-Registrierung bis 31. Januar durch den AR sicherstellen

6. CO₂-Fußabdruck-Daten für EV-Batterien dem AR zur Verfügung stellen

7. Sorgfaltspflicht-Unterlagen für Batterien ab 2027 > 2 kWh dem AR bereitstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Belieferung eines irischen Importeurs → dieser übernimmt die Produzentenpflichten; alle Mengen- und Chemiedaten rechtzeitig übermitteln

2. Direktversand an irische Endkunden ohne irischen Zwischenhändler → alle Schritte aus (b) zwingend über einen in Irland ansässigen AR abwickeln

Sie planen, Ihre Produkte in Irland zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der irischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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