Die neuen Kennzeichnungspflichten seit dem 1. Juli 2026 dürfen im Handel keinesfalls unterschätzt oder als Randthema behandelt werden.
Bei aktuellen Testbesuchen in 19 Filialen von Supermarkt- und Drogerieketten hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. flächendeckende Verstöße gegen das Elektrogesetz (ElektroG) aufgedeckt.
Die Bilanz der Testbesuche fällt ernüchternd aus:
❌ Edeka: Fehlende Sammelstellenlogos im Eingangsbereich.
❌ Aldi Nord, Müller, Rossmann: Zu kleine Schilder oder falsche Platzierung (am Ausgang statt Eingang).
❌ Netto & Penny: Rückgabe trotz Hinweisen schlichtweg verweigert.
❌ Rewe & Kaufland: Mangelhafte Umsetzung der POS-Entsorgungshinweise.
Einzig Lidl wurde als positives Beispiel hervorgehoben (gut sichtbare Logos, Aufklärung an Kasse und Regal).
Warum das für Ihr Unternehmen gefährlich werden kann:
Deutschland hat zum siebten Mal in Folge die EU-Sammelquote von 65 % drastisch verfehlt (aktuell liegen wir bei mageren 29,8 %).
Die Konsequenz?
Der regulatorische Druck steigt massiv. Seit Jahresbeginn drohen bei Verstößen Bußgelder ab 10.000 Euro – und die DUH mahnt konsequent ab.
Haben Sie Ihre Prozesse im Griff?
Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche sowie Einzelhändler mit einer Elektro-Verkaufsfläche von mindestens 400 m² sind gesetzlich zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Wer unsicher ist, ob die eigene Kennzeichnung und Logistik den aktuellen Anforderungen entsprechen, sollte so schnell wie möglich handeln.
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