PPWR & VerpackG: Ihre Lösung für Verpackungs-Compliance
Der Wechsel von VerpackG zu PPWR: Was ändert sich?
Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt aktuell die Pflichten für alle, die Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringen.
Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) diesen Rahmen europaweit vereinheitlichen.
Das bedeutet für Sie: Die grundlegenden Pflichten (Registrierung und Lizenzierung) bleiben bestehen, werden aber durch die PPWR um strengere Design- und Recyclingvorgaben sowie neue Herstellerdefinitionen ergänzt.
Unser exklusiver Service für Ihre Rechtssicherheit
Mit ECOPV-EU erhalten Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß VerpackG unseren exklusiven Service. Wir übernehmen die bürokratische Last, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Unser Leistungspaket umfasst:
- ✅ Registrierung bei der ZSVR: Unterstützung bei der vorgeschriebenen Anmeldung im Verpackungsregister (LUCID).
- ✅ Lizenzierung bei Dualen Systemen: Wir kümmern uns um die rechtskonforme Beteiligung an einem dualen System für Ihre Verpackungsmengen.
- ✅ Meldewesen: Die Übermittlung Ihrer regelmäßigen Mengenmeldungen übernehmen wir komplett für Sie.

Wer ist betroffen? Die PPWR-Herstellerdefinition (ab 2026)
Die PPWR weitet den Kreis der Verantwortlichen aus. Prüfen Sie nach Artikel 3, ob Sie betroffen sind:
• Erzeuger & Importeure: Erstmalige Bereitstellung von Verpackungen im Markt.
• Eigenmarken-Besitzer: Produkte, die unter eigenem Namen/Marke verpackt werden.
• Online-Handel & Fernabsatz: Direkter Versand an Endabnehmer in andere EU-Länder.
• 💡 Kleinstunternehmen-Regelung: Ab dem 11. Februar 2025 kann bei Kleinstunternehmen die Pflicht auf den Verpackungslieferanten übergehen, sofern dieser im selben Mitgliedstaat sitzt.

Wer gilt als „Endabnehmer“?
Die PPWR unterscheidet klar:
1. Privatverbraucher: Haushalte, die das Produkt nutzen.
2. Berufliche Endabnehmer: Firmen, die das Produkt gewerblich nutzen, aber nicht weitervertreiben.
Wichtig: Als Abfüller von Produkten sind Sie in der Regel kein Endabnehmer des Verpackungsmaterials, sondern stehen in der Pflicht für dessen Entsorgung und Recycling.
Checkliste: Verpackungskonformität Schritt für Schritt
Um sich einen Überblick zu verschaffen und die Vorbereitung auf die PPWR gezielt zu priorisieren, zeigt Ihnen unsere Checkliste, wo Sie heute stehen und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind:
- ✅ PPWR-Readiness-Score: Ermitteln Sie, wie gut Ihr Unternehmen bereits auf 2026 vorbereitet ist.
- ✅ Verpackungsdaten strukturieren: Erfassen Sie alle Spezifikationen gemäß den neuen EU-Anforderungen.
- ✅ Regulatorische Risiken erkennen: Prüfen Sie Ihre Handlungsfelder bei Material und Lieferketten.
- ✅ Lieferantenkommunikation: Planen Sie jetzt gezielte Maßnahmen zur Materialumstellung.
- ✅ Rezyklatquoten & Kennzeichnung: Bereiten Sie sich auf Mindestquoten und EU-weite Symbole vor.
FAQ
Ist PPWR das gleiche wie das Verpackungsgesetz?
Nicht ganz. Das VerpackG ist das aktuelle deutsche Gesetz. Die PPWR ist die künftige EU-Verordnung, die die Regeln in ganz Europa angleicht und ab August 2026 direkt gilt.
Muss ich mich jetzt schon kümmern?
Ja! Die Registrierungspflichten beim Verpackungsregister (ZSVR) gelten bereits heute. Zudem müssen Lieferketten und Verpackungsdesigns bis 2026 an die neuen Rezyklatquoten der PPWR angepasst werden.
Was macht ECOPV-EU konkret?
Wir sind Ihr Compliance-Manager. Wir registrieren Sie, lizenzieren Ihre Mengen und melden diese an die Behörden – sowohl nach aktuellem VerpackG als auch nach kommender PPWR.
Bereit für die Zukunft?
Verlassen Sie sich auf einen Partner, der die gesetzlichen Änderungen fest im Blick hat.
Kontaktieren Sie uns über www.ecopv-eu.com/kontakt/ oder per E-Mail an info@ecopv-eu.com