PPWR & VerpackDG: Ihre Lösung
für Verpackungs-Compliance

Der Wechsel von VerpackG zu PPWR & VerpackDG: Was ändert sich?

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt aktuell die Pflichten für alle, die Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringen.

 

PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung und bildet mit dem VerpackDG (Verpackungsdurchführungsgesetz) ab August 2026 ein Team: Die PPWR gibt die inhaltlichen Regeln für ganz Europa vor (z. B. Recyclingquoten, Design, Mindestrezyklatanteile und einheitliche Kennzeichnungen), während das deutsche Ausführungsgesetz VerpackDG voraussichtlich die Umsetzung in Deutschland regeln wird – etwa Zuständigkeiten, Kontrollen durch die ZSVR und Bußgelder.

 

Das bedeutet für Sie: Die grundlegenden Pflichten (Registrierung und Lizenzierung) bleiben bestehen, werden aber durch die PPWR um strengere Design- und Recyclingvorgaben sowie neue Herstellerdefinitionen ergänzt.

Die wichtigsten Neuerungen von PPWR

  • EU-weite Einheit: Gleiche Regeln für alle Mitgliedstaaten – das vereinfacht den grenzüberschreitenden Handel.
  • Recycling-Pflicht: Bis 2030 müssen fast alle Verpackungen recycelbar sein. Es gibt Noten (A–C); wer schlechter als „C“ abschneidet (unter 70 %), fliegt vom Markt. Ab 2038 wird die Latte noch höher gelegt.
  • Schluss mit Luftnummern: Verpackungen müssen so klein wie möglich sein. Im E-Commerce und Transport sind maximal 50 % Leerraum erlaubt – Füllmaterial zählt dabei als leerer Raum.
  • Plastik-Verbote: Bestimmte Einweg-Kunststoffe (z. B. Mini-Hotelseifen oder Beutel für Obst/Gemüse) werden schrittweise verboten.
  • Digitale Transparenz: Einheitliche Entsorgungssymbole werden Pflicht. QR-Codes oder digitale Pässe liefern künftig alle Details zu Inhaltsstoffen und Recycling.

Mit ECOPV-EU erhalten Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß VerpackDG unseren exklusiven Service. Wir übernehmen die bürokratische Last, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unser Leistungspaket umfasst:

  • Registrierung bei der ZSVR: Unterstützung bei der vorgeschriebenen Anmeldung im Verpackungsregister (LUCID).
  • Lizenzierung bei Dualen Systemen: Wir kümmern uns um die rechtskonforme Beteiligung an einem dualen System für Ihre Verpackungsmengen.
  • Meldewesen: Die Übermittlung Ihrer regelmäßigen Mengenmeldungen übernehmen wir komplett für Sie.

Die PPWR weitet den Kreis der Verantwortlichen aus. Prüfen Sie nach Artikel 3, ob Sie betroffen sind:
Erzeuger & Importeure: Erstmalige Bereitstellung von Verpackungen im Markt.
Eigenmarken-Besitzer: Produkte, die unter eigenem Namen/Marke verpackt werden.
Online-Handel & Fernabsatz: Direkter Versand an Endabnehmer in andere EU-Länder.

💡 Kleinstunternehmen-Regelung: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und Jahresumsatz ≤ 2 Mio. €) können unter bestimmten Voraussetzungen von den Herstellerpflichten der PPWR befreit werden: Sofern der Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat ansässig ist, kann die Hersteller-Rolle auf diesen Lieferanten übergehen. Diese Regelung wird – wie die gesamte PPWR – erst ab dem 12. August 2026 angewendet, da die Verordnung zwar am 11. Februar 2025 in Kraft getreten ist, aber eine Übergangsfrist von 18 Monaten gilt.

1. Privatverbraucher: Haushalte, die das Produkt nutzen.
2. Berufliche Endabnehmer: Firmen, die das Produkt gewerblich nutzen, aber nicht weitervertreiben.
Wichtig: Als Abfüller von Produkten sind Sie in der Regel kein Endabnehmer des Verpackungsmaterials, sondern stehen in der Pflicht für dessen Entsorgung und Recycling.

Checkliste: Verpackungskonformität Schritt für Schritt

Um sich einen Überblick zu verschaffen und die Vorbereitung auf die PPWR gezielt zu priorisieren, zeigt Ihnen unsere Checkliste, wo Sie heute stehen und welche Maßnahmen jetzt notwendig sind:

 

  • PPWR-Readiness-Score: Ermitteln Sie, wie gut Ihr Unternehmen bereits auf 2026 vorbereitet ist.
  • Verpackungsdaten strukturieren: Erfassen Sie alle Spezifikationen gemäß den neuen EU-Anforderungen.
  • Regulatorische Risiken erkennen: Prüfen Sie Ihre Handlungsfelder bei Material und Lieferketten.
  • Lieferantenkommunikation: Planen Sie jetzt gezielte Maßnahmen zur Materialumstellung.
  • Rezyklatquoten & Kennzeichnung: Bereiten Sie sich auf Mindestquoten und EU-weite Symbole vor.

Häufig gestellte Fragen

Neben der Beteiligung an einem dualen System müssen Unternehmen außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein. Diese fungiert als Kontrollinstanz zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.

Nicht ganz. Das VerpackG ist das aktuelle deutsche Gesetz. Die PPWR ist die künftige EU-Verordnung, die die Regeln in ganz Europa angleicht und ab August 2026 direkt gilt.

Ja! Die Registrierungspflichten beim Verpackungsregister (ZSVR) gelten bereits heute. Zudem müssen Lieferketten und Verpackungsdesigns bis 2026 an die neuen Rezyklatquoten der PPWR angepasst werden.

Wir sind Ihr Compliance-Manager. Wir registrieren Sie, lizenzieren Ihre Mengen und melden diese an die Behörden – sowohl nach aktuellem VerpackG als auch nach kommender PPWR.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

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Frankfurter Str. 70-72
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