BattDG Guide: Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz kompakt erklärt
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt seit dem 07.10.2025 die Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren in Deutschland neu. Als nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung verpflichtet es Erstinverkehrbringer zur Teilnahme an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), um eine umweltgerechte Rücknahme und Entsorgung sicherzustellen.
Anwendungsbereich: Welche Batterien sind betroffen?
Das BattDG gilt für alle Batterietypen (Primärbatterien) und Akkus (Sekundärbatterien) – unabhängig davon, ob diese lose oder fest in Geräten verbaut sind.
Die Klassifizierung erfolgt in fünf Kategorien:
Gerätebatterien: Gekapselte Batterien, handlich und tragbar.
LV-Batterien (Leichte Verkehrsmittel): Versiegelt, Gewicht bis 25 kg (z. B. E-Bikes, E-Scooter).
Starterbatterien: Klassische Autobatterien für das Starten, Zünden oder Beleuchten.
Traktionsbatterien: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV).
Industriebatterien: Batterien für industrielle Zwecke oder mit einem Gewicht über 5 kg.
Wer steht in der Pflicht? (Erstinverkehrbringer)
Die gesetzliche Verpflichtung trifft den Hersteller im Sinne des BattDG. Als solcher gilt, wer gewerbsmäßig Batterien in Deutschland erstmalig bereitstellt. Dazu zählen:
Produzenten mit Sitz in Deutschland.
Importeure, die Batterien aus dem Ausland auf den deutschen Markt bringen.
Eigenmarken-Nutzer, die Batterien unter eigenem Namen vertreiben.
Online-Händler, die direkt an deutsche Endnutzer verkaufen.
Wichtig: Wer ohne Registrierung Batterien vertreibt, handelt ordnungswidrig. Auch der Weitervertrieb nicht registrierter Produkte kann sanktioniert werden.
Die Kernpflichten nach BattDG
Um rechtskonform zu agieren, müssen Unternehmen folgende Schritte umsetzen:
Registrierung bei der Stiftung ear: Vor dem Verkaufsstart müssen alle Marken und Klassen im Batterie-Register angemeldet sein.
Beitritt zu einer OfH: Hersteller müssen sich einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen, um die kollektive Rücknahme zu finanzieren.
Rücknahme & Entsorgung: Sicherstellung, dass Altbatterien von Endnutzern und Vertreibern fachgerecht zurückgenommen werden.
Pfandpflicht: Bei Fahrzeugbatterien (Starterbatterien) müssen Wiederverkäufer ein Pfand erheben und bei Rückgabe erstatten.
Meldewesen: Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen und Gewichte.
Risiken bei Non-Compliance und Verstößen
Das BattDG sieht bei Verstößen harte Sanktionen vor, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern:
Bußgelder: Verwaltungsrechtliche Strafen von bis zu 100.000 EUR.
Gewinnabschöpfung: Einziehung der Umsätze, die durch nicht-konforme Produkte erzielt wurden.
Vertriebsverbot: Sofortiges Verkaufsverbot, bis die Registrierung und OfH-Teilnahme nachgewiesen sind.
Abmahngefahr: Zivilrechtliche Klagen und kostenintensive Abmahnungen durch Wettbewerber.
Die ECOPV-EU GmbH ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Geräte-Altbatterien
Die ECOPV GmbH ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Geräte-Altbatterien gemäß § 8 BattDG in Verbindung mit Artikel 58 der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO).
Als “Systembetreiber” bieten wir allen Sammel- und Rücknahmestellenbetreibern in Deutschland die unentgeltliche Abholung von Geräte-Altbatterien an. Unser Ziel ist es Kreisläufe von kostbaren Ressourcen zu schließen, eine sichere, umweltgerechte und effiziente Rücknahme sowie die hochwertige Verwertung von Geräte-Altbatterien zu gewährleisten – bundesweit, transparent und zuverlässig.
Wer kann teilnehmen?
- freiwilligen Sammelstellen gemäß Artikel 67 Verordnung (EU) 2023/1542 (Schulen, Vereine, Unternehmen);
- Behörden oder in ihrem Namen handelnden Dritten, die Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, gemäß Artikel 66 Verordnung (EU) 2023/1542;
- Händler gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) 2023/1542 ;
- Behandlungsanlagen für Altfahrzeuge, die der Richtlinie 2000/53/EG unterliegen;
Behandlungsanlagen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die der Richtlinie 2012/19/EU unterliegen.
Was bietet ECOPV?
– Kostenlose Bereitstellung von geeigneten, ADR-konformen Sammelbehältern;
– Unentgeltliche Abholung der gesammelten Gerät-Altbatterien durch zertifizierte Logistikpartner;
– Sicherer Transport, Erfüllung der Verwertungsanforderungen nach Artikel 70 und 71 der Verordnung (EU) 2023/1542 und Entsorgung gemäß den gesetzlichen Anforderungen nach BattDG (§§ 11, 23) und ADR;
– Bereitstellung von Informations- und Sicherheitsmaterialien für alle teilnehmenden Sammelstellen.
Sicherheit und Umwelt
Alle Transporte erfolgen gemäß den Vorgaben des ADR-Regelwerks. Gesammelte Gerät-Altbatterien werden nach chemischen Systemen getrennt, fachgerecht recycelt und in den Stoffkreislauf zurückgeführt. So stellen wir sicher, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Umweltbelastungen minimiert werden – ganz im Sinne der Ziele aus § 13 BattDG zur Erhöhung der Sammelquote und Ressourcenschonung.
Wie funktioniert die Teilnahme?
Interessierte Sammel- oder Rücknahmestellen können sich einfach und kostenlos registrieren: www.ecopv-eu.com/sammelstelle-werden/
Nach der Registrierung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die passenden Sammelbehälter sowie alle relevanten Sicherheitsinformationen.
Kontakt: info@ecopv-eu.com | www.ecopv-eu.com
Unser Service
ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Registrierung der von Ihnen auf den Markt zu bringenden Batterien. Unsere Leistung zum BattG umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben an ECOPV-EU, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.
Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. BattG

Registrierungen
Ebenso wie bei den Elektrogeräten gilt bei den Batterien eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.

Zusätzlich
Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.

Mengenmeldungen
Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
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FAQs
Für wen gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz?
In Deutschland gilt bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung das Batteriegesetz für sämtliche Akteure, die Batterien in Verkehr bringen.
Wo muss man den Verkauf von Batterien melden?
Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Batterien als eigenständiges Produkt oder als Teil eines anderen Produkts in Verkehr bringt, muss er sich bei der Stiftung ear registrieren.
Sind Händler in Deutschland dazu verpflichtet ausgediente Batterien oder Akkus im Geschäft zu entsorgen anzunehmen?
Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der kommunalen Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben.
Warum dürfen Batterien nicht in den Hausmüll geworfen werden?
In den Müllpressen werden die Batterien oft beschädigt und entzünden sich explosionsartig. Statistiken, wie oft das passiert, gibt es nicht. In der Branche geht man von einer zweistelligen Zahl an Bränden pro Tag aus.
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