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Stiftung ear: WEEE-Registrierung und ElektroG

 

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) überwacht die Umsetzung des ElektroG (Elektrogesetz) und des BattG (Batteriegesetz). Ziel ist ein wettbewerbskonformer Markt und eine umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten.

Zentrale Pflichten für Hersteller

  • Registrierungspflicht: Jeder Hersteller und jedes Produkt muss im ear-Portal registriert sein. Ohne gültige WEEE-Reg.-Nr. dürfen Elektrogeräte in Deutschland weder importiert noch verkauft werden.

  • Insolvenzsichere Garantie: Für die Finanzierung der späteren Entsorgung muss eine jährlich zu prüfende Garantie hinterlegt werden.

  • Mengenmeldungen: Hersteller müssen monatlich und jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen pro Kategorie und Marke melden.

  • Abholkoordination: Die Stiftung ear koordiniert die Bereitstellung von Sammelcontainern und die Abholung der Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Wichtig: Ausländische Hersteller ohne deutsche Niederlassung müssen einen offiziellen Bevollmächtigten gemäß § 8 ElektroG benennen, um ihre Pflichten zu erfüllen.

ZSVR & LUCID: Das Verpackungsgesetz (VerpackG)

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kontrolliert die Einhaltung des VerpackG. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verkaufs-, Um- oder Versandverpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen im Register LUCID gelistet sein.

Die wichtigsten Anforderungen:

  • LUCID-Registrierung: Jedes Unternehmen (Erstinverkehrbringer) benötigt eine LUCID-Nummer. Seit Juli 2022 gilt die Registrierungspflicht auch für Transport-, Mehrweg- und gewerbliche Verpackungen.

  • Systembeteiligung (Lizenzierung): Um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren, müssen Hersteller einen Vertrag mit einem Dualen System abschließen und Lizenzgebühren zahlen.

  • Datenmeldung: Die Mengen der genutzten Verpackungen müssen sowohl beim Dualen System als auch im LUCID-Portal identisch gemeldet werden.

  • Recyclingfähigkeit: Das Gesetz fordert eine stetige Optimierung der Verpackungen hinsichtlich ihrer stofflichen Verwertung.

Wer gilt rechtlich als Hersteller?

Im Rahmen der EU-Richtlinien und der nationalen Gesetze (ElektroG, BattG, VerpackG) ist der Begriff „Hersteller“ weit gefasst. Entscheidend ist die Rolle als Erstinverkehrbringer auf dem deutschen Markt.

Als Hersteller im Sinne des Gesetzes gelten:

 

Ausländische Unternehmen, die Waren direkt an deutsche Endkunden (B2C) verkaufen.

Importeure & Wiederverkäufer, die Produkte aus dem Ausland einführen oder unter eigenem Namen in Deutschland vertreiben.

Online-Händler, die Waren erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen.

 

 

Spezifische Anforderungen nach Rechtsbereich

1. Elektrogesetz (ElektroG)

Für Elektro- und Elektronikgeräte gelten fünf zentrale Säulen der Compliance:

Registrierung: Verpflichtende Anmeldung nach Marke und Kategorie im ear-Portal zur Erlangung der WEEE-Reg.-Nr.

Insolvenzsichere Garantie: Finanzielle Absicherung der Entsorgung für B2C-Geräte.

Mengenmeldungen: Monatliche Berichterstattung der in Verkehr gebrachten Gewichte.

Jahres-Statistik-Meldung: Jährliche Dokumentation der Stoffströme und Altgeräte.

Abholkoordination: Sicherstellung der Logistik bei Bereitstellung von Sammelcontainern durch die Stiftung ear.

 
 

2. Batteriegesetz (BattG)

Beim Vertrieb von Batterien oder Geräten mit enthaltenen Batterien (Akkus) bestehen folgende Pflichten:

Registrierung: Anmeldung bei der Stiftung ear nach chemischem System und Typ.

Rücknahmesystem: Pflicht zum Anschluss an ein zugelassenes Rücknahmesystem zur Sicherstellung der bundesweiten Entsorgung.

Mengenmeldungen: Regelmäßige (monatlich bis jährlich) Meldung der in Verkehr gebrachten Batterie-Mengen.

 

3. Verpackungsgesetz (VerpackG)

Jede Verpackung, die beim Endverbraucher landet, muss lizenziert sein:

Systembeteiligung: Abschluss eines Vertrages mit einem Dualen System (Lizenzierung).

LUCID-Meldung: Abgleich der Mengenmeldungen im Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Recycling: Einhaltung von Mindeststandards zur Recyclingfähigkeit der eingesetzten Materialien.

 
 
 

B2B vs. B2C: Der Einsatzort entscheidet

Die regulatorischen Anforderungen hängen nicht vom Vertriebsweg ab, sondern vom Ort der Anwendung.

  • B2C-Fokus (Dual-Use): Kann ein Produkt theoretisch im privaten Haushalt genutzt werden, gelten die strengeren B2C-Vorgaben.

  • Kennzeichnungspflicht: Alle Produkte müssen spezifische Informationspflichten erfüllen (z. B. das WEEE-Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne“), um eine rechtskonforme Entsorgung zu sichern.