EPR-Full-Service & Compliance für ElektroG, BattDG & VerpackG | ECOPV-EU
Ihr Partner für EPR-Compliance: Wir begleiten Sie rechtssicher
Ob Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen – wer Produkte in Deutschland oder Europa in Verkehr bringt, unterliegt komplexen gesetzlichen Anforderungen. Wir beraten Sie kompetent, individuell und vollumfänglich zu allen Aspekten der Extended Producer Responsibility (EPR).
Egal, ob Sie als Hersteller oder Händler an Wiederverkäufer oder Endverbraucher liefern oder Waren importieren: Wir betreuen Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihrer Pflichten.
Batterierecht (BattDG / BattG)
ECOPV-EU unterstützt Kunden umfänglich bei der Umsetzung des neuen Batterierechts. Wir beraten Sie zur Registrierung bei der Stiftung ear sowie zur rechtssicheren Kennzeichnung.
Organisation für Herstellerverantwortung (OfH): Nach dem neuen BattDG müssen Hersteller einem kollektiven System (OfH) beitreten.
Wir übernehmen für Sie die Auswahl und Abwicklung mit einer zugelassenen OfH, um Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten rechtssicher zu erfüllen.
Elektrogesetz & WEEE-Service
Im Bereich des ElektroG agiert ECOPV-EU auf Wunsch als Ihr offizieller Bevollmächtigter gegenüber der Stiftung ear. Wir sorgen für eine schnelle und sichere Abwicklung:
Registrierung & WEEE-Nummer: Wir führen Sie effizient durch den Anmeldeprozess.
Meldewesen: Wir übernehmen die zeitgemäßen Mengenmeldungen für Sie.
Garantie & Entsorgung: Insolvenzsichere Garantien und die Altgeräteentsorgung sind Teil unseres Full-Service-Pakets.
Verpackungsgesetz (VerpackG) & PPWR-Vorbereitung
Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung und Meldung im Portal LUCID.
Zudem begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Klassifizierung Ihrer Verpackungen und beraten Sie gezielt bei der Auswahl recyclingfreundlicher Materialien.
PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation):
Die neue EU-Verpackungsverordnung wird das bisherige Recht am 12. August 2026 ablösen. Wir beraten Sie schon heute zu den kommenden Anforderungen, neuen Kennzeichnungspflichten und strengeren Recycling-Vorgaben, damit Ihre Verpackungen zukunftssicher bleiben.
Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Seit 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. Lebensmittelbehälter, Tüten, Folienverpackungen) Abgaben in einen zentralen Fonds leisten.
Wir unterstützen Sie bei der Registrierung im Portal DIVID beim Umweltbundesamt.
Wir beraten Sie bei der korrekten Meldung der produzierten Mengen, um die gesetzliche Kostenbeteiligung für die Entsorgung im öffentlichen Raum korrekt abzuwickeln.
EU-weiter Rollout & Internationaler Vertrieb
Sie planen, Ihre Produkte über die deutschen Grenzen hinaus in andere EU-Länder zu verkaufen? Wir stehen Ihnen zur Seite und erläutern die länderspezifischen Vorschriften, damit Ihr Vertrieb rechtlich auf sicheren Beinen steht.
Warum ECOPV-EU?
Compliance leicht gemacht: Wir steuern alle administrativen Prozesse und beraten Sie fachkundig.
Fokus aufs Wesentliche: Während wir die Regulatorik klären, konzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft.