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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Seit 2020 unterstützt die ECOPV-EU GmbH Hersteller weltweit dabei, die komplexen Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung rechtssicher umzusetzen. Wir sind Ihr spezialisierter Partner für die Kernbereiche ElektroG, BattG und VerpackG.
Ihre Zeit ist kostbar. Deshalb ersetzen wir Bürokratie durch schnelle, transparente Prozesse. ECOPV-EU bietet maßgeschneiderte Compliance-Lösungen: Wir übernehmen die Umsetzung und Verwaltung Ihrer regulatorischen Anforderungen im EPR-Full-Service.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess des Elektrogesetzes. Ein besonderes Highlight ist unser hauseigenes Garantiesystem. Wir stellen für Sie die erforderliche insolvenzsichere Herstellergarantie bereit, sodass Sie alle Leistungen ohne Umwege aus einer Hand erhalten. Zudem fungieren wir als spezialisierter Bevollmächtigter für ausländische Unternehmen und koordinieren die gesamte Abhol- und Meldekette.
Die Anforderungen des Verpackungsgesetzes betreffen nahezu jeden, der Waren in den Umlauf bringt. ECOPV-EU sorgt dafür, dass Ihre Verkaufs- und Versandverpackungen korrekt bei den dualen Systemen lizenziert sind. Wir übernehmen die Datenmeldung im LUCID-Register und stellen sicher, dass Ihre Compliance-Dokumentation jederzeit prüfungsbereit ist, um Vertriebsverbote auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay zu verhindern.
Ob eingebaute Batterien oder lose Akkus – wir verwalten Ihre Verpflichtungen gemäß Batteriegesetz. Von der Registrierung beim Umweltbundesamt bis hin zur Organisation der Rücknahmesysteme und der Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen behalten wir sämtliche Aspekte für Sie im Blick.
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Häufig gestellte Fragen
Die 3 Kernkategorien und EU-weiter Standard sind: Verpackungen, Elektro- , Elektronikgeräte (WEEE) und Batterien sowie Akkumulatoren. Zusätzlich in Deutschland werden Einwegkunststoffe über das Einwegkunststofffondsgesetz geregelt.
Seit 2019 regelt das Verpackungsgesetz in Deutschland die Herstellerverantwortung für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen. Grundprinzip: Wer Verpackungen erstmals kommerziell in Verkehr bringt, zahlt für deren Sammlung und Recycling.
Ab August 2026 wird das seit 2019 geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) durch das neue Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst.
PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verpackungsverordnung und bildet mit dem VerpackDG (Verpackungsdurchführungsgesetz) ab August 2026 ein Team: Die PPWR gibt die inhaltlichen Regeln für ganz Europa vor (z. B. Recyclingquoten, Design, Mindestrezyklatanteile und einheitliche Kennzeichnungen), während das deutsche Ausführungsgesetz VerpackDG voraussichtlich die Umsetzung in Deutschland regeln wird – etwa Zuständigkeiten, Kontrollen durch die ZSVR und Bußgelder.
Es ist derjenige, der die verpackte Ware erstmals im jeweiligen EU-Land bereitstellt.
Neu: Wer aus dem Nicht-EU-Ausland direkt an Endkunden in der EU sendet, braucht zwingend einen Bevollmächtigten im Zielland, der die EPR-Haftung übernimmt.
Bestände, die vor dem 12.08.2026 bereits „in Verkehr gebracht“ (also dem Handel bereitgestellt) wurden, dürfen abverkauft werden. Reine Lagerbestände im eigenen Lager, die noch nicht als Ware-Verpackung-Einheit registriert sind, könnten kritisch werden.
Denn, alles, was danach neu produziert wird, muss die strengen Design-for-Recycling-Kriterien erfüllen.
Ja, das „Luft-Verschicken“ wird teuer und illegal. Die 50 % Leerraum-Quote gilt für Versandverpackungen im E-Commerce sowie für Sammelverpackungen.
Wichtig: Das Verbot, das Volumen durch Füllstoffe (Luftpolster, Papier) künstlich aufzublähen, ist ein zentraler Punkt der Materialminimierung.
Nicht nur wer produziert. Auch wer Elektrogeräte nach Deutschland importiert oder als ausländischer Händler direkt an Endkunden versendet, gilt als Hersteller.
Das Thekenmodell wird Pflicht. Verbraucher dürfen batteriebetriebene Geräte nicht mehr selbst in Container werfen. Die Abgabe muss über geschultes Personal an einer Annahmetheke erfolgen.
Ja, ab dem 1. Juli 2026! Einweg-eZigaretten müssen an jeder Verkaufsstelle kostenfrei zurückgenommen werden – egal wie klein der Laden ist.
Ab Juli 2026 wird ein einheitliches, zweifarbiges Logo zur Signalisierung der Altgeräte-Rücknahme Pflicht:
Es zählt nicht, wer produziert, sondern wer die Ware erstmals auf den deutschen Markt bringt. Das betrifft:
Die Abgabe betrifft u.a.:
Neu ab 2026: Auch Feuerwerkskörper fallen nun unter die Abgabepflicht, sofern sie Kunststoff enthalten.
Markieren Sie den 15. Mai 2026 rot im Kalender! Bis zu diesem Stichtag muss die exakte Masse (in Kilogramm) der im Vorjahr verkauften Produkte über die DIVID-Plattform gemeldet werden.
Nein. Die Pflicht besteht ab dem ersten Gramm.
Seit 2025 ist das neue BattDG in Kraft. Es ergänzt die EU-Batterieverordnung auf nationaler Ebene.
Es trifft nicht nur die Fabriken, die Batterien bauen.
Als Hersteller im Sinne des BattDG gilt:
Das Gesetz unterscheidet seit 2025 zwischen fünf Kategorien:
Um verkaufsfähig zu bleiben, müssen zwei Säulen erfüllt sein: