Die Wahl eines qualifizierten Bevollmächtigten (Authorized Representative, AR) ist für internationale Unternehmen die wichtigste Weichenstellung, um das deutsche Batteriegesetz (BattG) zu erfüllen. Ein erfahrener Partner sichert nicht nur Ihre BattG-Registrierung bei der Stiftung EAR, sondern schützt Sie auch vor Bußgeldern und Verkaufsverboten.
Was ist ein Bevollmächtigter nach dem Batteriegesetz?
Rechtliche Grundlage:
Gemäß dem deutschen Batteriegesetz (BattG) ist ein Bevollmächtigter Ihr gesetzlicher Vertreter in Deutschland. Dies ist verpflichtend für jeden Hersteller, der keine eigene Niederlassung im Land unterhält. Diese offiziell benannte Person oder Organisation handelt in Ihrem Namen und übernimmt die vollständige Verantwortung für die Einhaltung aller BattG-Vorschriften. Sie ist Ihr autorisierter Ansprechpartner für alle behördlichen Anfragen.
Für wen ist ein Bevollmächtiger verpflichtend?
Gemäß § 26 BattG ist ein Bevollmächtigter eine juristische oder natürliche Person in Deutschland, die von einem ausländischen Hersteller beauftragt wird.
Ihre Aufgaben als gesetzlicher Vertreter:
Handelt im Namen des ausländischen Herstellers.
Übernimmt die volle rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der BattG-Vorschriften.
Dient als offizieller Ansprechpartner für die Stiftung EAR und deutsche Behörden.
Pflicht für ausländische Hersteller: Wer Batterien in Deutschland in Verkehr bringt, aber keine Niederlassung im Land hat, muss zwingend einen Bevollmächtigten benennen. Ohne diesen ist eine Registrierung und somit der Verkauf rechtlich nicht zulässig.
Auswahlkriterien: So finden Sie den richtigen Partner
Ein schlechter Bevollmächtigter kann teuer werden. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Punkte:
1. Anerkennung und Erfahrung
Prüfen Sie, ob der Dienstleister bereits langjährig bei der Stiftung EAR gelistet ist. Tiefe Kenntnisse der aktuellen EU-Batterieverordnung und des deutschen BattG sind essenziell.
2. Schnelligkeit und Fristmanagement
Compliance-Fristen sind strikt. Ihr Partner muss bei Mengenmeldungen, Dokumentenprüfungen und Behördenanfragen reaktionsschnell agieren, um Sanktionen zu vermeiden.
3. Full-Service-Leistungen
Ein professioneller Partner wie die ECOPV-EU GmbH bietet mehr als nur eine Unterschrift:
Validierung der Meldedaten: Korrekte Mengenmeldungen (monatlich/jährlich).
Dokumenten-Management: Rechtssichere Archivierung aller Nachweise.
Organisation der Batterierücknahme: Kooperation mit zugelassenen Rücknahmesystemen (OfH).
Achtung: Warnsignale bei der Dienstleister-Wahl
Vermeiden Sie Anbieter, bei denen folgende Punkte auftreten:
Undurchsichtige Preisstruktur: Vorsicht bei versteckten Kosten für neue SKUs oder Stammdatenänderungen.
Kommunikationsbarrieren: Langsame Antworten erhöhen Ihr Haftungsrisiko massiv.
Fehlendes Fachwissen: Ein reiner Adressdienstleister ohne EPR-Expertise reicht für die komplexe BattG-Compliance nicht aus.
Vorteile der ECOPV-EU GmbH als Ihr Bevollmächtigter
Durch die Beauftragung eines spezialisierten Partners profitieren Sie von:
Beschleunigter EAR-Registrierung: Wir wissen genau, welche Unterlagen die Behörden benötigen.
Risikominimierung: Wir fungieren als Ihr rechtliches Schutzschild gegenüber deutschen Enforcement-Maßnahmen.
Marktzugang: Wir garantieren einen reibungslosen und dauerhaften Verkauf Ihrer Produkte in Deutschland.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Benötigen auch kleine Online-Händler einen Bevollmächtigten?
Ja. Sobald Sie Ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben und Batterien (auch in Geräten) an deutsche Endkunden verkaufen, greift die Bevollmächtigtenpflicht.
Übernimmt Amazon oder eBay die Rolle des Bevollmächtigten?
Nein. Marktplätze prüfen lediglich Ihre Registrierungsnummer (EPR-Nummer). Die rechtliche Rolle des Bevollmächtigten müssen Sie über einen externen Spezialisten wie ECOPV abdecken.
Bleibt die Registrierung bei einem Wechsel des Bevollmächtigten bestehen?
Ein Wechsel ist möglich, erfordert aber eine koordinierte Ab- und Neuanmeldung bei der Stiftung EAR, um eine Lücke in der Compliance zu vermeiden.
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