Das deutsche Batteriegesetz (BattG) regelt seit langem, wie Batterien auf den deutschen Markt gebracht werden, mit Schwerpunkt auf Registrierungs-, Rücknahme- und Recyclingverpflichtungen. Die neue EU-Batterieverordnung führt jedoch einen breiteren, anspruchsvolleren Compliance-Rahmen in allen EU-Mitgliedstaaten ein. Das Verständnis der Unterschiede und der anstehenden Anforderungen ist für Hersteller, die grenzüberschreitenden Vertrieb planen, unerlässlich.
Überblick über beide Vorschriften
BattG nationaler Geltungsbereich
Das BattG gilt für Batterien, die auf den deutschen Markt gebracht werden, und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, ihre Produkte zu registrieren, zu kennzeichnen und an zugelassenen Recyclingsystemen teilzunehmen.
EU-Batterieverordnung regionaler Geltungsbereich
Die EU-Batterieverordnung schafft einen harmonisierten Compliance-Standard in allen EU-Ländern, reduziert fragmentierte nationale Vorschriften und unterstützt die Ziele der Kreislaufwirtschaft.
Die wichtigsten Unterschiede
Erklärungen zum CO₂-Fußabdruck
Nach den EU-Vorschriften müssen bestimmte Batterien den CO₂-Fußabdruck über ihren Lebenszyklus offenlegen. Dies wird zu einem Benchmark für Nachhaltigkeit und ermöglicht einen fairen Marktvergleich.
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette
Hersteller müssen Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette identifizieren und mindern – insbesondere in Bezug auf die Beschaffung von Rohmaterialien.
Neue Anforderungen nach der EU-Batterieverordnung
QR-Code-Kennzeichnung
Produkte benötigen einen scannbaren QR-Code, der mit detaillierten Batterieinformationen verlinkt, wie z.B. Chemie, Kapazität und Recyclinganleitungen.
Dokumentationstransparenz
Umfassende digitale Dokumentation standardisiert den Datenaustausch zwischen den Beteiligten und verbessert die Rückverfolgbarkeit und das End-of-Life-Management.
Umsetzungszeitplan
Übergangsphasen
Die Verordnung wird schrittweise über mehrere Jahre eingeführt, mit frühen Fristen für die Kennzeichnung und längeren Zeitplänen für die Lieferkettenprüfung und die CO₂-Berichterstattung.
Auswirkungen auf Hersteller
Änderungen bei Design und Beschaffung
Hersteller müssen Batterien möglicherweise neu gestalten, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern, nachhaltigere Materialien auswählen und Lieferanten unter strengeren Maßstäben bewerten.
So bereiten Sie sich vor
Compliance-Fahrplan
Unternehmen sollten ihre Lieferketten abbilden, Kennzeichnungsprozesse aktualisieren, digitale Dokumentationssysteme einrichten und externe Compliance-Partner in Betracht ziehen. Sie können uns auch kontaktieren, um eine vollständige EPR-Compliance-Lösung für Ihr Unternehmen zu individualisieren.
FAQ
Bleiben die BattG-Verpflichtungen bestehen?
Ja – das BattG gilt weiterhin national, parallel zur EU-Verordnung.
Ist eine Registrierung weiterhin erforderlich?
Die Registrierung bleibt in jedem relevanten Markt verpflichtend.
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