Häufige Compliance-Fehler unter Deutschlands Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG)

Warum dieses Gesetz wichtig ist

Deutschlands Einwegkunststofffonds-Gesetz (EWKFondsG) verwandelt Umweltverantwortung in eine konkrete, prüfbare Verpflichtung. Wenn Sie bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf den deutschen Markt bringen, müssen Sie sich registrieren, jährliche Mengen melden und in einen zentralen Fonds einzahlen, der Müllbeseitigungs- und Aufklärungsmaßnahmen finanziert. Nichteinhaltung führt zu Verwaltungsstrafen, Verzugszinsen, Reputationsschäden und gestörten Lieferketten (z.B. Einzelhändler, die nicht-konforme Ware ablehnen). Kurz gesagt: Das richtig zu machen ist sowohl eine rechtliche Anforderung als auch ein Markenschutz-Schritt.

Was das Gesetz verlangt—auf einen Blick

 

  • Wer betroffen ist: Typischerweise Hersteller und Importeure (die erste Entität, die abgedeckte Produkte auf den deutschen Markt bringt). Distributoren können vertraglich betroffen sein oder wenn sie in der Praxis als Erstinverkehrbringer agieren.

 

  • Welche Produkte betroffen sind: Ausgewählte Einwegkunststoffartikel und Verbundprodukte (Kunststoff plus andere Materialien), ähnlich denen, die von der EU-SUP-Richtlinie erfasst werden—z.B. To-Go-Becher, bestimmte Lebensmittelbehälter, Tragetaschen, Besteck/Strohhalme/Rührstäbchen und andere häufig weggeworfene Artikel.

 

  • Kernverpflichtungen:
  1. Registrierung bei der zuständigen Behörde/Portal vor dem Inverkehrbringen der Produkte.
  2. Meldung der jährlichen Inverkehrbringungsmengen nach Produktkategorie.
  3. Zahlung der entsprechenden Abgabe an den Fonds.
  4. Führung von Aufzeichnungen zur Untermauerung der gemeldeten Daten.

 

  • Durchsetzung: Bußgelder, Verzugszuschläge, mögliche Verkaufsstörungen und verstärkte Prüfungen bei Audits, wenn Sie Meldungen verpassen oder zu niedrig melden.

 

Hinweis: Genaue Produktlisten, Sätze und Fristen werden durch Verordnung festgelegt und können aktualisiert werden. Bauen Sie Prozesse auf, die sich anpassen können.

Die häufigsten Compliance-Fehler (und wie man sie vermeidet)

Fehler 1: Falsche Klassifizierung des Produktumfangs

Was schief geht:

  • Unternehmen nehmen an, ihre Artikel seien „kein Kunststoff“, weil sie papierbasiert sind, und übersehen Kunststoffbeschichtungen, Deckel, Fenster oder Auskleidungen.
  • Verbundartikel werden als ausgenommen behandelt, weil Kunststoff „nur ein kleiner Teil“ ist.
  • „Wiederverwendbare“ Verpackungen werden als wiederverwendbar gezählt, ohne die formalen Wiederverwendbarkeitskriterien zu erfüllen (Design, Anzahl der Zyklen, Rückgabesystem, etc.).

 

Lösung:

  • Fragen Sie EPR-Dienstleister/Vertreter nach der korrekten Kategorie für Ihre Produkte
  • Validieren Sie jede Wiederverwendbarkeits-Klassifizierung mit schriftlichen technischen Kriterien und Belegen.

Fehler 2: Unvollständige oder ungenaue Mengenberichterstattung

Was schief geht:

  • Untermeldung durch Ignorieren gebündelter Komponenten (z.B. Becher + Deckel + Strohhalme).
  • Zählung versendeter Einheiten statt erstmals auf den deutschen Markt gebrachter Einheiten.
  • Verwendung falscher Maßeinheiten (Stück vs. kg)

 

Lösung:

  • Gleichen Sie ERP-, Zoll-/Import- und Verkaufsdatensätze mit Inverkehrbringungsereignissen in Deutschland ab.
  • Implementieren Sie Vier-Augen-Kontrollen und Varianzanalysen (z.B. Quartal zu Quartal, Kanal für Kanal).

Fehler 3: Verpassen der „Erstinverkehrbringer“-Verantwortung in der Lieferkette

Was schief geht:

  • Importeure vermuten, der ausländische Hersteller sei verantwortlich.
  • Private-Label-Vereinbarungen lassen Unklarheiten: Ist der Markeninhaber oder der Auftragspacker/Importeur der Erstinverkehrbringer?
  • Keine Klauseln in Lieferantenverträgen, die definieren, wer was meldet.

 

Lösung:

  • Identifizieren Sie den rechtlichen Erstinverkehrbringer für jeden Fluss (direkter Import, EU-grenzüberschreitend, inländische Auftragsfertigung).
  • Fügen Sie vertragliche Verpflichtungen ein: Datenaustausch, Nachweis der Registrierung, Freistellungen bei Nichteinhaltung.
  • Führen Sie Vertragspartner-Bestätigungen und prüfen Sie diese jährlich stichprobenartig.

Fehler 4: Verpassen von Registrierungs- oder Melde-/Zahlungsfristen

Was schief geht:

  • Teams nehmen an, die Registrierung könne „später“ erfolgen und verkaufen weiter.
  • Jahresberichts- und Zahlungsdaten stehen nicht in einem zentralisierten Compliance-Kalender.
  • Verantwortung ist diffus; niemand besitzt die Frist.

 

Lösung:

  • Registrieren Sie sich vor jeder Inverkehrbringung auf dem deutschen Markt.
  • Führen Sie einen einzigen Compliance-Kalender (mit Verantwortlichem, Fälligkeitsdatum, Stellvertreter).

 

Fügen Sie automatisierte Erinnerungen und Eskalationsregeln hinzu (z.B. Finanzvorstand wird 14 Tage vor Frist alarmiert).

FAQs

F: Wir verkaufen Papierbecher mit einer dünnen Kunststoffauskleidung—sind sie erfasst? 

A: Wahrscheinlich ja, weil die Kunststoffkomponente die Erfassung auslöst. Bestätigen Sie dies über formale Kategoriedefinitionen und dokumentieren Sie Ihre Begründung.

 

F: Unser Lieferant sagt, er habe sich registriert. Sind wir sicher? 

A: Nicht automatisch. Wenn Sie der Erstinverkehrbringer in Deutschland sind, tragen Sie die Verpflichtung. Holen Sie sich einen Nachweis der Registrierung und definieren Sie Verantwortlichkeiten vertraglich.

 

F: Wir haben einen Deckel von PP auf Papier mit Kunststofffenster geändert. Müssen wir Berichte aktualisieren? 

A: Ja. Materialänderungen können Kategorie und Berichterstattung beeinflussen.

Fazit: Compliance ist ein Katalysator, kein Kostenfaktor

EWKFondsG ist mehr als eine Abgabe—es ist eine Designvorgabe. Unternehmen, die es als bereichsübergreifende Initiative behandeln, reduzieren Risiken, senken Materialkosten, beschleunigen Verpackungsinnovationen und stärken das Kundenvertrauen. Bauen Sie jetzt die Grundlagen auf—klare Verantwortlichkeiten, saubere Daten, starke Verträge und lebende Dokumentation—und Sie verwandeln Compliance von einem Last-Minute-Kampf in einen Wettbewerbsvorteil.

 

Contact

We look forward to your message

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn