Das EWKFG-Gesetz: Deutschlands neuer Schritt im Kampf gegen die Plastikverschmutzung

Deutschland war schon lange Vorreiter in der Umweltpolitik – von der Einführung der Mülltrennung bis hin zu ehrgeizigen Recyclingzielen. Doch Plastikverschmutzung – insbesondere durch Einwegartikel – verstopft weiterhin Flüsse, belastet Kommunen und schadet sowohl der Tierwelt als auch der menschlichen Gesundheit. Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG, im Englischen häufig „EWKFG Act“ genannt) ist Deutschlands neueste Antwort: ein Verursacherprinzip, bei dem Hersteller von Einwegplastikprodukten in einen nationalen Fonds einzahlen, der Maßnahmen zur Reinigung, Abfallwirtschaft und Aufklärung finanziert. Das Gesetz steht im Einklang mit den EU-Bestrebungen zur Eindämmung von Plastikmüll und fördert zugleich Geschäftsmodelle, die auf Kreislaufwirtschaft setzen.

Ziele und Grundprinzipien des EWKFG-Gesetzes

· Reduzierung von Einwegplastikabfällen, indem Einwegformate unattraktiver gemacht und Verursacher finanziell in die Pflicht genommen werden.

 

· Förderung von Recycling und Kreislaufwirtschaft, durch Anreize für umweltfreundliche Produktgestaltung und Materialwahl.

 

· Stärkung der Herstellerverantwortung, sodass Produzenten die Kosten für Reinigung und Abfallmanagement internalisieren.

Meldung und finanzielle Beiträge

 

  • Registrierung: Produzenten müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit (bzw. wenn sie bereits vor 2024 aktiv waren, bis 31. Dezember 2024) bei der Umweltbundesamt (UBA) über das DIVID-Onlineportal registrieren. Eine fehlende Registrierung führt zu einem Vertriebsverbot.
  • Meldung & Zahlungen: Registrierte Produzenten müssen jährlich Art und Masse der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Produkte (i. d. R. bis Mai) melden. Für die Mengen von 2024 war die erste Meldung im Mai 2025 fällig, mit anschließender Zahlung. Das UBA hat für 2025 vorübergehend die Pflicht zur Vorlage eines Prüfberichts ausgesetzt, Meldung und Zahlung bleiben jedoch verpflichtend.
  • Funktionsweise des Fonds: Die Beiträge finanzieren kommunale Reinigungsmaßnahmen, Abfallwirtschaft, Datenerhebung und Berichterstattung sowie Aufklärungskampagnen gegen Vermüllung.

 

Die Zukunft der Plastikregulierung in Deutschland und der EU

Mit zunehmender Erfahrung und Berichterstattung durch das UBA sind Anpassungen und Verfeinerungen zu erwarten; das Gesetz selbst sieht eine Evaluation vor. Deutschlands Ansatz ist Teil der EU-weiten Initiativen zu Verpackungen, Abfällen und Mikroplastik. Neue Kategorien – wie etwa Feuerwerkskörper ab 2026 – zeigen, dass der Anwendungsbereich künftig erweitert werden kann. Bildungsarbeit und Konsumverhalten bleiben entscheidend, um über reine Gesetzestreue hinaus echte Fortschritte zu erzielen.

Fazit

Das EWKFG-Gesetz ist ein pragmatischer Schritt, um Umweltverantwortung dort anzusiedeln, wo Gewinne aus Einwegkunststoffen entstehen. Durch die Finanzierung von Reinigung und Prävention über Herstellerbeiträge – und die Verknüpfung von Registrierung, Berichterstattung und Durchsetzung – will Deutschland Vermüllung reduzieren und den Übergang zu Kreislaufverpackungen beschleunigen.Für Unternehmen sind die kurzfristigen Aufgaben klar: registrieren, messen, melden, umgestalten.
Für Verbraucher lautet die Einladung einfach: Mehrweg wählen, Einweg vermeiden und Marken unterstützen, die dasselbe tun.Richtig umgesetzt, kann das Gesetz eine realistische Balance zwischen Umweltschutz und innovativem Wirtschaften schaffen.

 

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