Das EWKFondsG: Deutschlands Weg zur Kreislaufwirtschaft

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) setzt Deutschland einen entscheidenden Meilenstein im Umweltschutz. Das Gesetz folgt dem Verursacherprinzip: Hersteller von Einwegkunststoffprodukten tragen die finanzielle Verantwortung für die Entsorgung und Reinigung des öffentlichen Raums. Ziel ist es, die Plastikverschmutzung zu reduzieren und Anreize für nachhaltige Verpackungslösungen zu schaffen.

Ziele und Grundprinzipien des Gesetzes

  • Reduzierung von Plastikmüll: Einwegformate werden durch finanzielle Abgaben zugunsten von Mehrweglösungen unattraktiver.

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft: Anreize für umweltfreundliches Produktdesign und recyclingfähige Materialien.

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Produzenten internalisieren die Kosten für Reinigung, Abfallmanagement und öffentliche Aufklärung.

Registrierung, Meldung und Beiträge

Die Umsetzung erfolgt digital über das DIVID-Portal des Umweltbundesamtes (UBA). Für Unternehmen gelten folgende Kernpunkte:

  • Registrierungspflicht: Hersteller müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit registrieren. Ohne Registrierung besteht ein striktes Vertriebsverbot.

  • Mengenmeldung & Zahlung: Registrierte Unternehmen melden jährlich (bis zum 15. Mai) die Art und Masse der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Produkte. Auf Basis dieser Daten wird die Einwegkunststoffabgabe berechnet.

  • Verwendung der Fondsmittel: Die eingezahlten Beträge finanzieren kommunale Reinigungsmaßnahmen, Abfallwirtschaft sowie Aufklärungskampagnen gegen Littering (Vermüllung).

Ausblick: Die Zukunft der Plastikregulierung

Das EWKFondsG ist Teil einer EU-weiten Strategie zur Eindämmung von Mikroplastik und Verpackungsabfällen. Der Anwendungsbereich wird kontinuierlich erweitert – so fallen beispielsweise ab 2026 auch Feuerwerkskörper unter die Abgabepflicht. Unternehmen sollten ihre Prozesse so flexibel gestalten, dass sie auf künftige Erweiterungen und Materialbewertungen reagieren können.

Fazit: Verantwortung als Innovationsmotor

Das EWKFondsG verankert Umweltverantwortung direkt bei den Inverkehrbringern von Einwegkunststoffen. Während kurzfristig Registrierung und Meldung im Fokus stehen, bietet das Gesetz langfristig die Chance, durch intelligentes Umgestalten von Verpackungen Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Die ECOPV-EU GmbH unterstützt Sie dabei, die Anforderungen des EWKFondsG effizient umzusetzen und Ihre Produktstrategie zukunftssicher auszurichten.

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn