Das deutsche Verpackungsgesetz nimmt Hersteller und Online-Händler in die Pflicht. Wer Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass diese ordnungsgemäß registriert und lizenziert sind. Fehler in diesem Prozess führen schnell zu Abmahnungen, Bußgeldern und Verkaufsverboten auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay.
Strategische Fehlervermeidung im VerpackG
1. Fehlende oder verspätete LUCID-Registrierung
Ohne eine gültige Registrierung im LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) besteht ein rechtliches Vertriebsverbot für befüllte Verpackungen.
Herausforderung: Es wird oft fälschlicherweise angenommen, dass Logistikdienstleister oder Vorlieferanten die Registrierung für das eigene Unternehmen übernehmen.
Lösung: Die Registrierung muss zwingend vor dem ersten Inverkehrbringen unter der eigenen Steuernummer erfolgen. Hinterlegen Sie die LUCID-Nummer proaktiv bei allen relevanten Handelsplattformen.
2. Fehlende Systembeteiligung (Lizenzierung)
Die reine Registrierung bei LUCID ist nicht ausreichend. Zusätzlich muss ein Vertrag mit einem dualen System zur Finanzierung des Recyclings abgeschlossen werden.
Herausforderung: Die Beteiligung wird einmalig abgeschlossen, aber die jährliche Mengenmeldung oder die Bestätigung im LUCID-Portal wird versäumt.
Lösung: Schließen Sie einen Beteiligungsvertrag ab und gleichen Sie die Daten jährlich ab. Achten Sie darauf, dass die gemeldeten Materialkategorien im System mit den Angaben im LUCID-Portal exakt übereinstimmen.
3. Abweichungen in der Mengendeklaration
Die gemeldeten Gewichte (Papier, Kunststoff, Glas etc.) bilden die Basis für die Lizenzgebühren und müssen präzise dokumentiert sein.
Herausforderung: Unterschiedliche Datenquellen aus Einkauf, Logistik und Vertrieb führen zu Differenzen. Häufig werden Brutto- statt Nettogewichte gemeldet oder Exportmengen nicht korrekt abgezogen.
Lösung: Erstellen Sie eine zentrale Datenbasis („Single Source of Truth“). Ein quartalsweiser Abgleich der Bestandsdaten mit den Systemmeldungen hilft dabei, Korrekturbedarf frühzeitig zu erkennen.
4. Versäumnis regulatorischer Aktualisierungen
Das VerpackG wird regelmäßig angepasst, etwa durch neue Kennzeichnungspflichten oder erweiterte Nachweise für Marktplatzbetreiber.
Herausforderung: Ein rein statischer Compliance-Ansatz führt dazu, dass neue gesetzliche Fristen oder Formate übersehen werden.
Lösung: Benennen Sie eine klare interne Verantwortlichkeit für das Monitoring. Ein jährlicher „Health-Check“ – idealerweise vor saisonalen Spitzen – stellt sicher, dass alle Verträge und Meldungen auf dem aktuellen Stand sind.
Schnelldiagnose:
Ist Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt?
Prüfen Sie Ihren Status anhand dieser Kriterien:
Ist Ihre LUCID-Nummer aktiv und mit der korrekten juristischen Person verknüpft?
Besteht für jede B2C-Verpackung ein aktiver Vertrag mit einem dualen System?
Stimmen die gemeldeten Materialgewichte mit den tatsächlichen Lieferungen der letzten 12 Monate überein?
Sind die Abgrenzungen zwischen lizenzpflichtigen B2C- und pfandpflichtigen oder B2B-Verpackungen dokumentiert?
Fazit: Compliance als Wettbewerbsvorteil
Die konsequente Einhaltung des Verpackungsgesetzes ist integraler Bestandteil eines professionellen Risikomanagements. Sie schützt Ihre Vertriebskanäle und verhindert unvorhersehbare Verwaltungskosten. Durch strukturierte Prozesse und eine saubere Datengrundlage sichern Sie Ihre Marktposition in Deutschland dauerhaft ab.
Die ECOPV-EU GmbH unterstützt Sie dabei, Ihre Verpflichtungen nach dem VerpackG effizient zu bündeln und Ihre Compliance-Prozesse rechtssicher zu gestalten.









