Verpackungsgesetz (VerpackG): Compliance-Guide für Hersteller und Händler
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungsabfällen. Als zentrale Säule der Kreislaufwirtschaft setzt es die EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie die Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht um. Wichtig: Das VerpackG ist ein deutsches Gesetz und gilt für alle Unternehmen, die Waren in Verpackungen auf den deutschen Markt bringen.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Grundsätzlich unterliegen alle Verpackungen, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, dem Verpackungsgesetz. Dabei wird nach der Art der Verwendung und dem Anfallort unterschieden:
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Verpackungstypen: Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Serviceverpackungen, Versandverpackungen und Transportverpackungen.
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B2C vs. B2B: Es wird differenziert zwischen systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher landen (B2C), und Verpackungen für den rein gewerblichen Bereich (B2B).
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Materialfraktionen: Die Einstufung erfolgt nach Materialart, wie Papier/Pappe/Karton (PPK), Kunststoffe, Glas, Eisenmetalle, Aluminium oder Verbundwerkstoffe.
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Sonderfall Getränke: Für Getränkeverpackungen gelten oft spezifische Pfand- und Rückgaberegelungen.
Wer steht in der Pflicht?
Die Verantwortung liegt beim sogenannten Erstinverkehrbringer. Das sind:
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Produzenten und Online-Händler, die Waren erstmals verpacken und versenden.
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Importeure, die bereits verpackte Waren aus dem Ausland nach Deutschland einführen.
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Händler (Folgevertreiber), die sicherstellen müssen, dass ihre Vorlieferanten ordnungsgemäß registriert sind.
Wichtig: Seit Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht für alle mit Ware befüllten Verpackungen. Hersteller ohne Sitz in Deutschland haben zudem die Möglichkeit, einen bevollmächtigten Vertreter für die Abwicklung der Pflichten zu benennen.
Die zentralen Pflichten: Registrierung und Systembeteiligung
Um rechtskonform zu agieren, müssen Erstinverkehrbringer drei wesentliche Schritte befolgen:
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LUCID-Registrierung: Eine Anmeldung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist zwingend erforderlich, bevor Waren in Verkehr gebracht werden.
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Systembeteiligung (Lizenzierung): Für B2C-Verpackungen muss ein Vertrag mit einem Dualen System zur bundesweiten Sammlung und Verwertung abgeschlossen werden.
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Datenmeldung: Die jährlich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen müssen deckungsgleich sowohl an das Duale System als auch an das Verpackungsregister LUCID gemeldet werden.
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Informationspflicht: Endverbraucher müssen über Rückgabemöglichkeiten informiert werden, insbesondere bei Mehrwegsystemen.
Risiken bei Non-Compliance: Bußgelder und Vertriebsverbote
Verstöße gegen das Verpackungsgesetz werden in Deutschland konsequent verfolgt. Unternehmen riskieren:
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Hohe Bußgelder: Verwaltungsrechtliche Strafen von bis zu 200.000 EUR.
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Gewinnabschöpfung: Einzug der durch die Nicht-Compliance erzielten Umsätze.
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Abmahngefahr: Zivilrechtliche Klagen und teure Abmahnungen durch Wettbewerber.
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Automatisches Vertriebsverbot: Ohne gültige LUCID-Nummer besteht ein gesetzliches Verkaufsverbot – Online-Marktplätze sperren Händler bei fehlendem Nachweis sofort.
Unser Service
Mit ECOPV-EU erhalten Sie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gemäß VerpackG unseren exklusiven Service. Dieser beinhaltet die Unterstützung bei der vorgeschriebenen Registrierung bei der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als auch der Lizenzierung Ihrer Verpackungen bei einem der Dualen Systeme. Die Übermittlung Ihrer Meldungen werden wir für Sie übernehmen. Alles was wir dafür benötigen sind Ihre Mengen und Ihr Vertrauen.
Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. VerpackG

Systembeteiligung
Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.

Lizenzierung
Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.

Mengenmeldungen
Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.

Recyclingfähigkeit
Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
Das Verpackungsgesetz (VerpackG)
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FAQs
Wo muss ich mich registrieren?
Neben der Beteiligung an einem dualen System müssen Unternehmen außerdem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sein. Diese fungiert als Kontrollinstanz zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten.
Was ist eine LUCID-Nummer?
Die LUCID-Nummer ist die Registrierungsnummer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). In Deutschland sind alle Inverkehrbringer von Verpackungen verpflichtet, sich bei der ZSVR anzumelden. Zudem müssen Marktplätze wie Amazon oder Ebay die LUCID-Nummern ihrer Händler abfragen.
Wann muss ich meine Verpackung lizenzieren?
Grundsätzlich müssen alle Verkaufsverpackungen lizenziert werden, die beim Endverbraucher als Abfall anfallen, also mit Ware befüllte B2C-Verpackungen. Dazu gehört auch Versandmaterial sowie auch Verpackungen aus der Gastronomie. Verpackungen aus der Gastronomie gelten als sogenannte Serviceverpackungen.
Wer ist Inverkehrbringer von Verpackungen?
Verpflichteter Inverkehrbringer (Hersteller) ist derjenige, der erstmals entgeltlich oder unentgeltlich mit Ware befüllte Verpackungen an Dritte abgibt mit dem Ziel des Verkaufs, des Verbrauchs oder der Verwendung, wenn diese Verpackung typischerweise bei Endverbrauchern als Abfall anfällt.
Wen betrifft das Verpackungsgesetz?
Die Registrierungspflicht betrifft alle Verpackungshersteller, unabhängig von der Art der Verpackung, die sie erstmals in Deutschland für den Handel befüllen. Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister übernehmen neue Verantwortlichkeiten.
Welche Verpackungen sind meldepflichtig?
Ob Kunststofffolie, Pappkarton oder Glasflasche: Alle Verpackungen, die typischerweise bei dem*der privaten Endverbraucher*in anfallen und damit als Verkaufsverpackungen gelten, müssen laut Verpackungsgesetz (VerpackG) lizenziert werden.
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