🇵🇱 EPR-Compliance für Batterien in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Polen verbindet bei der Batterie-EPR zwei Ebenen: das EU-Batterienrecht (Verordnung 2023/1542, seit 18. August 2025 vollständig in Kraft) mit dem polnischen BDO-System – dem zentralen nationalen Umwelt- und EPR-Register.

Das bedeutet in der Praxis: Jeder Batteriehersteller oder -importeur, der in Polen verkauft, muss sowohl die EU-Pflichten (CO₂-Fußabdruck, Kennzeichnung, Sorgfaltspflicht) als auch die nationalen Pflichten (BDO-Registrierung, polnische NIP, Jahresbericht bis 15. März, Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem) erfüllen.

Ein besonderes Merkmal: Die BDO-Registrierung läuft vollständig auf Polnisch – ein häufiger Stolperstein für ausländische Unternehmen. Das Portal bdo.mos.gov.pl ist nur auf Polnisch verfügbar, und der Registrierungsprozess dauert für ausländische Unternehmen 6–8 Wochen. Wer in Polen verkaufen möchte, muss früh beginnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇵🇱 EPR-Compliance für Batterien in Polen |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Polen verbindet bei der Batterie-EPR zwei Ebenen: das EU-Batterienrecht (Verordnung 2023/1542, seit 18. August 2025 vollständig in Kraft) mit dem polnischen BDO-System – dem zentralen nationalen Umwelt- und EPR-Register.

Das bedeutet in der Praxis: Jeder Batteriehersteller oder -importeur, der in Polen verkauft, muss sowohl die EU-Pflichten (CO₂-Fußabdruck, Kennzeichnung, Sorgfaltspflicht) als auch die nationalen Pflichten (BDO-Registrierung, polnische NIP, Jahresbericht bis 15. März, Mitgliedschaft in einem Rücknahmesystem) erfüllen.

Ein besonderes Merkmal: Die BDO-Registrierung läuft vollständig auf Polnisch – ein häufiger Stolperstein für ausländische Unternehmen. Das Portal bdo.mos.gov.pl ist nur auf Polnisch verfügbar, und der Registrierungsprozess dauert für ausländische Unternehmen 6–8 Wochen. Wer in Polen verkaufen möchte, muss früh beginnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Hersteller" (Producent) im Sinne der polnischen Batterie-EPR?

Die Pflicht richtet sich nach dem ersten gewerblichen Inverkehrbringen auf dem polnischen Markt. Als Producent gilt:

  • Unternehmen mit Sitz in Polen:
    • Producent: Wer Batterien in Polen herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt.
    • Importeur: Wer Batterien oder batteriebetriebene Produkte gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Polen importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer Batterien oder batteriebetriebene Waren per Fernabsatz (Online-Shop, Marktplätze) direkt an polnische Endverbraucher (B2C) oder Gewerbekunden (B2B) liefert.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Wer per E-Commerce direkt an polnische Endkunden liefert. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Hersteller-Pflicht auf den ersten in Polen ansässigen Importeur über.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte mit eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigenem Label in Polen vermarktet, gilt als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Allegro und Amazon.pl unterliegen nach polnischen E-Commerce-Regeln einer subsidiären Haftung. Sie validieren BDO-Nummern im Händler-Backend und sperren Konten ohne gültigen Compliance-Nachweis – insbesondere seit der Verschärfung der Marktplatzpflichten in 2025/2026.

Wichtige Klarstellung: Die polnische BDO-Nummer ist gleichzeitig die nationale EPR-Registrierungsnummer für alle EPR-Kategorien (Batterien, WEEE, Verpackungen, SUP). Sie muss auf allen Handelsdokumenten (Rechnungen, Lieferscheine) erscheinen.

Praxisbeispiel: Ein niederländisches Unternehmen verkauft E-Bike-Akkus (LMT-Batterien) über seine Website direkt an polnische Endkunden → gilt als Producent → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → polnische NIP-Nummer beantragen → BDO-Registrierung → Rücknahmesystemvertrag abschließen → quartalsweise Mengenmeldung → Jahresbericht bis 15. März.

Die 5 EU-Batteriekategorien

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 definiert 5 Kategorien, die für die BDO-Registrierung und Mengenmeldung in Polen separat ausgewiesen werden müssen:

KategorieBeschreibungBeispiele
Tragbare Batterien Gekapselte Batterien bis 5 kg; nicht für Industrie, LMT oder FahrzeugeAA/AAA, Knopfzellen, Smartphone-Akkus, Laptop-Akkus
LMT-Batterien Leichte TransportmittelE-Bike-Akkus, E-Scooter-Akkus
Starterbatterien / SLI Starting, Lighting, IgnitionKfz-Starterbatterien
Industriebatterien Großformatig, industrielle Anwendung, >5 kg (kein LMT/EV)Energiespeicher, Gabelstapler, USV
EV-BatterienAntriebsbatterien für ElektrofahrzeugePKW-, LKW-Traktionsbatterien

Wichtige BDO-Besonderheit bei der Registrierung: Gegenüber WEEE muss die BDO-Anmeldung für Batterien zusätzliche Deklarationen enthalten: Art der Marktplatzierung (separat verkauft vs. in Gerät eingebaut) sowie die Klassifizierung nach den neuen LMT/EV-Kategorien. Diese Details müssen exakt angegeben werden.

Doppelregistrierung Batterien + WEEE: Geräte mit eingebauten Batterien (Laptops, Smartphones, E-Werkzeuge) erfordern in Polen zwei separate BDO-Registrierungen: eine für WEEE (Unterabteilung VI) und eine für Batterien – bei demselben oder unterschiedlichen Rücknahmesystemen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Batterie-EPR-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Unternehmen ohne Niederlassung in Polen, die per Fernabsatz direkt an polnische Endnutzer verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters verpflichtend.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für BDO-Berichte, Vertragsabschlüsse mit Rücknahmesystemen und Beitragszahlungen.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • In Polen ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht auf Polnisch (oder zweisprachig); keine Haager Apostille standardmäßig erforderlich
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis des ausländischen Unterzeichners (z. B. aktueller Handelsregisterauszug) muss beigefügt werden
  • Vor der BDO-Registrierung: Beantragung einer polnischen Steueridentifikationsnummer (NIP) für das ausländische Unternehmen

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Rücknahmesystem

Bevor die BDO-Registrierung abgeschlossen werden kann, muss der Hersteller einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten und dies als Nachweis einreichen.

Selbstdurchführung (Self-Compliance): Faktisch unmöglich für tragbare Batterien und LMT-Batterien, da ein landesweites, gemeindebasiertes Rücknahmenetz nachgewiesen werden müsste. Für Industrie- und EV-Batterien im reinen B2B-Bereich ist die Selbstdurchführung durch direkte, vertraglich vereinbarte Rücknahmearrangements mit gewerblichen Endkunden gängige Praxis.

Schritt 3: Pflichtregistrierung im BDO-Register

Die BDO-Registrierung ist zentrale Pflicht für alle Batteriehersteller in Polen. Das BDO-Portal (bdo.mos.gov.pl) ist die offizielle Plattform – ausschließlich auf Polnisch verfügbar.

Zuständige Behörde: Marschall (Marszałek) der zuständigen Woiwodschaft, basierend auf dem Firmensitz des Herstellers oder Bevollmächtigten

Ablauf:

  1. Mitgliedschaft bei Rücknahmesystem abschließen (Schritt 2) und Mitgliedschaftsnachweis vorbereiten
  2. Polnische NIP-Nummer für das ausländische Unternehmen beantragen (Wochen-Vorlauf einplanen)
  3. Online-Antrag auf bdo.mos.gov.pl einreichen: Unternehmensdaten, NIP, genaue Spezifikation der Batteriekategorien (chemische Zusammensetzung), Nachweis Rücknahmesystemmitgliedschaft, Deklarationen zur Art der Marktplatzierun
  4. Erhalt der 9-stelligen BDO-Nummer 

Nutzungspflicht der BDO-Nummer:

  • Auf allen Handelsdokumenten (Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen) – gesetzliche Pflicht
  • Bei Allegro, Amazon.pl und anderen Plattformen im Händler-Backend hinterlegen
  • Nicht-Anzeige der BDO-Nummer auf Dokumenten kann zu Sanktionen führen

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Entsorgungsgebühren werden pro Kilogramm der in Verkehr gebrachten Batterien berechnet, differenziert nach chemischer Zusammensetzung und Kategorie.

Berechnungsbasis:

Nettogewicht (kg) × Gebührensatz je Kategorie und Chemie

Schritt 5: Meldepflichten & EU-Anforderungen der Batterieverordnung

Jahresbericht (BDO-Portal)

  • Frist: 15. März des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Kanal: Ausschließlich digital über das BDO-Portal (bdo.mos.gov.pl)
  • Inhalt: In Verkehr gebrachte Batterien nach Stückzahl, Gewicht und den 5 neuen Kategorien; chemische Zusammensetzung; B2C/B2B-Trennung
  • Die Rücknahmesysteme akzeptieren unterjährig monatliche oder quartalsweise Meldungen für die Beitragsabrechnung

Jährliche BDO-Verwaltungsgebühr

  • Frist: Ende Februar jedes Jahres
  • Zahlung an das zuständige Marschallamt der Woiwodschaft
  • Flatrate unabhängig von Anzahl der EPR-Kategorien

Erweiterte Pflichten gemäß EU-Batterieverordnung:

  • CO₂-Fußabdruck: Hersteller von EV-Batterien müssen die CO₂-Fußabdruck-Deklaration nach PEF-Methodik digital bereitstellen oder dem Produkt beifügen. Der deklarierte Wert darf keine Carbon Offsets enthalten.
  • Sorgfaltspflicht (Due Diligence) ab August 2027: Größere Hersteller (Nettoumsatz >€ 40 Mio.) müssen Nachweise zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht für Rohstofflieferketten (Kobalt, Lithium, Nickel, natürlicher Graphit) erbringen. 
  • Digitaler Batteriepass ab Februar 2027: Ab Februar 2027 müssen EV-, LMT- und Industriebatterien (>2 kWh) über einen QR-Code Zugang zum digitalen Batteriepass ermöglichen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

  • Durchgestrichene Mülltonne: Muss auf jeder Batterie angebracht sein; bei Platzmangel auf der Verpackung zulässig
  • Kapazitätsangabe: Pflicht für alle tragbaren Batterien und Fahrzeugbatterien – anzugeben in mAh, Ah oder Wh
  • BDO-Nummer auf allen Handelsdokumenten Die 9-stellige BDO-Nummer muss auf allen Rechnungen, Lieferscheinen und sonstigen Handelsdokumenten des Herstellers erscheinen – eine strikte polnische Anforderung, die über die EU-Mindestvorgaben hinausgeht.

Schritt 7: Produktabgabe bei Nichterreichung der Sammelquoten

Polens Batterie-EPR enthält eine spezifische Produktabgabe als Strafmechanismus. Die Produktabgabe wird fällig, wenn der Hersteller (oder sein System) die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Sammel- und Recyclingquoten für ein Kalenderjahr nicht erreicht.

Berechnung:

(Gesetzlich geforderte Rücknahmemenge in kg – tatsächlich verifizierte Recyclingmenge in kg) × Strafsteuersatz des Ministeriums pro kg

Zahlung: Deklaration über das BDO-System und Zahlung direkt an das Marschallamt bis 15. März.

Vorteil der Systemmitgliedschaft: Als Mitglied eines zugelassenen Rücknahmesystems wird die Quotenerfüllung kollektiv vom System getragen. Das System haftet für die Gesamtquote aller Mitglieder – die Produktabgabe trifft den einzelnen Hersteller nicht, sofern er seine Mengen korrekt gemeldet und die Beiträge gezahlt hat.

Wer gilt als „Hersteller" (Producent) im Sinne der polnischen Batterie-EPR?

Die Pflicht richtet sich nach dem ersten gewerblichen Inverkehrbringen auf dem polnischen Markt. Als Producent gilt:

  • Unternehmen mit Sitz in Polen:
    • Producent: Wer Batterien in Polen herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreibt.
    • Importeur: Wer Batterien oder batteriebetriebene Produkte gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Polen importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer Batterien oder batteriebetriebene Waren per Fernabsatz (Online-Shop, Marktplätze) direkt an polnische Endverbraucher (B2C) oder Gewerbekunden (B2B) liefert.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Wer per E-Commerce direkt an polnische Endkunden liefert. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Hersteller-Pflicht auf den ersten in Polen ansässigen Importeur über.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte mit eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigenem Label in Polen vermarktet, gilt als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Allegro und Amazon.pl unterliegen nach polnischen E-Commerce-Regeln einer subsidiären Haftung. Sie validieren BDO-Nummern im Händler-Backend und sperren Konten ohne gültigen Compliance-Nachweis – insbesondere seit der Verschärfung der Marktplatzpflichten in 2025/2026.

Wichtige Klarstellung: Die polnische BDO-Nummer ist gleichzeitig die nationale EPR-Registrierungsnummer für alle EPR-Kategorien (Batterien, WEEE, Verpackungen, SUP). Sie muss auf allen Handelsdokumenten (Rechnungen, Lieferscheine) erscheinen.

Praxisbeispiel: Ein niederländisches Unternehmen verkauft E-Bike-Akkus (LMT-Batterien) über seine Website direkt an polnische Endkunden → gilt als Producent → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Polen benennen → polnische NIP-Nummer beantragen → BDO-Registrierung → Rücknahmesystemvertrag abschließen → quartalsweise Mengenmeldung → Jahresbericht bis 15. März.

Die 5 EU-Batteriekategorien

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 definiert 5 Kategorien, die für die BDO-Registrierung und Mengenmeldung in Polen separat ausgewiesen werden müssen:

  1. Tragbare Batterien – Gekapselte Batterien bis 5 kg; nicht für Industrie, LMT oder Fahrzeuge: AA/AAA, Knopfzellen, Smartphone-Akkus, Laptop-Akkus
  2. LMT-Batterien – Leichte Transportmittel: E-Bike-Akkus, E-Scooter-Akkus
  3. Starterbatterien / SLI – Starting, Lighting, Ignition: Kfz-Starterbatterien
  4. Industriebatterien – Großformatig, industrielle Anwendung, >5 kg (kein LMT/EV): Energiespeicher, Gabelstapler, USV
  5. EV-Batterien – Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge: PKW-, LKW-Traktionsbatterien

Wichtige BDO-Besonderheit bei der Registrierung: Gegenüber WEEE muss die BDO-Anmeldung für Batterien zusätzliche Deklarationen enthalten: Art der Marktplatzierung (separat verkauft vs. in Gerät eingebaut) sowie die Klassifizierung nach den neuen LMT/EV-Kategorien. Diese Details müssen exakt angegeben werden.

Doppelregistrierung Batterien + WEEE: Geräte mit eingebauten Batterien (Laptops, Smartphones, E-Werkzeuge) erfordern in Polen zwei separate BDO-Registrierungen: eine für WEEE (Unterabteilung VI) und eine für Batterien – bei demselben oder unterschiedlichen Rücknahmesystemen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Batterie-EPR-Compliance in Polen

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Unternehmen ohne Niederlassung in Polen, die per Fernabsatz direkt an polnische Endnutzer verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters verpflichtend.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für BDO-Berichte, Vertragsabschlüsse mit Rücknahmesystemen und Beitragszahlungen.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • In Polen ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht auf Polnisch (oder zweisprachig); keine Haager Apostille standardmäßig erforderlich
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis des ausländischen Unterzeichners (z. B. aktueller Handelsregisterauszug) muss beigefügt werden
  • Vor der BDO-Registrierung: Beantragung einer polnischen Steueridentifikationsnummer (NIP) für das ausländische Unternehmen

Schritt 2: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Rücknahmesystem

Bevor die BDO-Registrierung abgeschlossen werden kann, muss der Hersteller einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten und dies als Nachweis einreichen.

Selbstdurchführung (Self-Compliance): Faktisch unmöglich für tragbare Batterien und LMT-Batterien, da ein landesweites, gemeindebasiertes Rücknahmenetz nachgewiesen werden müsste. Für Industrie- und EV-Batterien im reinen B2B-Bereich ist die Selbstdurchführung durch direkte, vertraglich vereinbarte Rücknahmearrangements mit gewerblichen Endkunden gängige Praxis.

Schritt 3: Pflichtregistrierung im BDO-Register

Die BDO-Registrierung ist zentrale Pflicht für alle Batteriehersteller in Polen. Das BDO-Portal (bdo.mos.gov.pl) ist die offizielle Plattform – ausschließlich auf Polnisch verfügbar.

Zuständige Behörde: Marschall (Marszałek) der zuständigen Woiwodschaft, basierend auf dem Firmensitz des Herstellers oder Bevollmächtigten

Ablauf:

  1. Mitgliedschaft bei Rücknahmesystem abschließen (Schritt 2) und Mitgliedschaftsnachweis vorbereiten
  2. Polnische NIP-Nummer für das ausländische Unternehmen beantragen (Wochen-Vorlauf einplanen)
  3. Online-Antrag auf bdo.mos.gov.pl einreichen: Unternehmensdaten, NIP, genaue Spezifikation der Batteriekategorien (chemische Zusammensetzung), Nachweis Rücknahmesystemmitgliedschaft, Deklarationen zur Art der Marktplatzierun
  4. Erhalt der 9-stelligen BDO-Nummer 

Nutzungspflicht der BDO-Nummer:

  • Auf allen Handelsdokumenten (Rechnungen, Lieferscheine, Quittungen) – gesetzliche Pflicht
  • Bei Allegro, Amazon.pl und anderen Plattformen im Händler-Backend hinterlegen
  • Nicht-Anzeige der BDO-Nummer auf Dokumenten kann zu Sanktionen führen

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Entsorgungsgebühren werden pro Kilogramm der in Verkehr gebrachten Batterien berechnet, differenziert nach chemischer Zusammensetzung und Kategorie.

Berechnungsbasis:

Nettogewicht (kg) × Gebührensatz je Kategorie und Chemie

Schritt 5: Meldepflichten & EU-Anforderungen der Batterieverordnung

Jahresbericht (BDO-Portal)

  • Frist: 15. März des Folgejahres für das vorangegangene Kalenderjahr
  • Kanal: Ausschließlich digital über das BDO-Portal (bdo.mos.gov.pl)
  • Inhalt: In Verkehr gebrachte Batterien nach Stückzahl, Gewicht und den 5 neuen Kategorien; chemische Zusammensetzung; B2C/B2B-Trennung
  • Die Rücknahmesysteme akzeptieren unterjährig monatliche oder quartalsweise Meldungen für die Beitragsabrechnung

Jährliche BDO-Verwaltungsgebühr

  • Frist: Ende Februar jedes Jahres
  • Zahlung an das zuständige Marschallamt der Woiwodschaft
  • Flatrate unabhängig von Anzahl der EPR-Kategorien

Erweiterte Pflichten gemäß EU-Batterieverordnung:

  • CO₂-Fußabdruck: Hersteller von EV-Batterien müssen die CO₂-Fußabdruck-Deklaration nach PEF-Methodik digital bereitstellen oder dem Produkt beifügen. Der deklarierte Wert darf keine Carbon Offsets enthalten.
  • Sorgfaltspflicht (Due Diligence) ab August 2027: Größere Hersteller (Nettoumsatz >€ 40 Mio.) müssen Nachweise zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht für Rohstofflieferketten (Kobalt, Lithium, Nickel, natürlicher Graphit) erbringen. 
  • Digitaler Batteriepass ab Februar 2027: Ab Februar 2027 müssen EV-, LMT- und Industriebatterien (>2 kWh) über einen QR-Code Zugang zum digitalen Batteriepass ermöglichen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

  • Durchgestrichene Mülltonne: Muss auf jeder Batterie angebracht sein; bei Platzmangel auf der Verpackung zulässig
  • Kapazitätsangabe: Pflicht für alle tragbaren Batterien und Fahrzeugbatterien – anzugeben in mAh, Ah oder Wh
  • BDO-Nummer auf allen Handelsdokumenten Die 9-stellige BDO-Nummer muss auf allen Rechnungen, Lieferscheinen und sonstigen Handelsdokumenten des Herstellers erscheinen – eine strikte polnische Anforderung, die über die EU-Mindestvorgaben hinausgeht.

Schritt 7: Produktabgabe bei Nichterreichung der Sammelquoten

Polens Batterie-EPR enthält eine spezifische Produktabgabe als Strafmechanismus. Die Produktabgabe wird fällig, wenn der Hersteller (oder sein System) die gesetzlich vorgeschriebenen Mindest-Sammel- und Recyclingquoten für ein Kalenderjahr nicht erreicht.

Berechnung:

(Gesetzlich geforderte Rücknahmemenge in kg – tatsächlich verifizierte Recyclingmenge in kg) × Strafsteuersatz des Ministeriums pro kg

Zahlung: Deklaration über das BDO-System und Zahlung direkt an das Marschallamt bis 15. März.

Vorteil der Systemmitgliedschaft: Als Mitglied eines zugelassenen Rücknahmesystems wird die Quotenerfüllung kollektiv vom System getragen. Das System haftet für die Gesamtquote aller Mitglieder – die Produktabgabe trifft den einzelnen Hersteller nicht, sofern er seine Mengen korrekt gemeldet und die Beiträge gezahlt hat.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

1. Batterien den 5 EU-Kategorien korrekt zuordnen; B2C/B2B-Trennung klären; Art der Platzierung (separat / eingebaut) deklarieren

2. Rücknahmesystem auswählen und Vertrag abschließen 

3. BDO-Registrierung online abschließen (bdo.mos.gov.pl) 

4. BDO-Nummer erhalten und auf alle Handelsdokumente, Rechnungen und Marktplatz-Profile aufnehmen

5. In Geräten eingebaute Batterien separat von WEEE-Meldung erfassen

6. BDO-Jahresgebühr bis Ende Februar zahlen

7. Jahresbericht über das BDO-Portal bis 15. März einreichen

8. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien dokumentieren und bereitstellen 

9. CO₂-Deklaration für Industriebatterien >2 kWh vorbereiten

10. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Kapazität + chemische Symbole auf allen Batterien/Verpackungen

11. Due-Diligence-Strategie für Rohstoffe konzipieren (Pflicht ab August 2027 für >€ 40 Mio. Umsatz)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Bevollmächtigten Vertreter in Polen bestimmen: Schriftliche Vollmacht auf Polnisch oder zweisprachig aufsetzen; aktuellen Handelsregisterauszug (mit beglaubigter polnischer Übersetzung) beifügen.
  2. Polnische NIP-Nummer beantragen: Die Beantragung wird durch den neu bestellten Bevollmächtigten durchgeführt.
  3. Rücknahmesystemvertrag abschließen: Der Bevollmächtigte schließt den Vertrag mit einem polnischen Kollektivsystem (PRO) im Namen des Herstellers ab.
  4. BDO-Registrierung durchführen: Der Bevollmächtigte reicht den digitalen Antrag auf bdo.mos.gov.pl ein (unter Nutzung der erteilten NIP und des Systemvertrags).
  5. Marktplatz-Compliance: Die erteilte 9-stellige BDO-Nummer im Händler-Backend von Allegro, Amazon.pl und anderen Plattformen hinterlegen
  6. Rechnungsanpassung: Sicherstellen, dass die BDO-Nummer automatisch auf jeder einzelnen Kundenrechnung für den polnischen Markt ausgewiesen wird
  7. Datenübermittlung: Strukturierte Mengendaten (Gewicht, Stückzahl, Chemie, neue EU-Kategorie, B2C/B2B) laufend an den Bevollmächtigten übermitteln
  8. EU-Vorgaben: CO₂-Deklarationspflichten (z.B. für LMT- oder Industriebatterien) je nach Batteriekategorie und den Fristen der EU-Batterieverordnung einhalten.

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an polnischen Importeur (B2B): Alle Gewichts- und Materialdaten (Kategorie, Chemie) rechtzeitig übermitteln; Importeur übernimmt Herstellerpflichten im BDO

2. Option B – Direktversand B2C: Bevollmächtigten in Polen benennen; alle Schritte aus (b) vollständig abwickeln

3. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass Gewichts- und Kategoriedaten korrekt dem polnischen BDO-Konto des Herstellers/Importeurs zugeordnet sind

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Polen

1. Batterien den 5 EU-Kategorien korrekt zuordnen; B2C/B2B-Trennung klären; Art der Platzierung (separat / eingebaut) deklarieren

2. Rücknahmesystem auswählen und Vertrag abschließen 

3. BDO-Registrierung online abschließen (bdo.mos.gov.pl) 

4. BDO-Nummer erhalten und auf alle Handelsdokumente, Rechnungen und Marktplatz-Profile aufnehmen

5. In Geräten eingebaute Batterien separat von WEEE-Meldung erfassen

6. BDO-Jahresgebühr bis Ende Februar zahlen

7. Jahresbericht über das BDO-Portal bis 15. März einreichen

8. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien dokumentieren und bereitstellen 

9. CO₂-Deklaration für Industriebatterien >2 kWh vorbereiten

10. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Kapazität + chemische Symbole auf allen Batterien/Verpackungen

11. Due-Diligence-Strategie für Rohstoffe konzipieren (Pflicht ab August 2027 für >€ 40 Mio. Umsatz)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

  1. Bevollmächtigten Vertreter in Polen bestimmen: Schriftliche Vollmacht auf Polnisch oder zweisprachig aufsetzen; aktuellen Handelsregisterauszug (mit beglaubigter polnischer Übersetzung) beifügen.
  2. Polnische NIP-Nummer beantragen: Die Beantragung wird durch den neu bestellten Bevollmächtigten durchgeführt.
  3. Rücknahmesystemvertrag abschließen: Der Bevollmächtigte schließt den Vertrag mit einem polnischen Kollektivsystem (PRO) im Namen des Herstellers ab.
  4. BDO-Registrierung durchführen: Der Bevollmächtigte reicht den digitalen Antrag auf bdo.mos.gov.pl ein (unter Nutzung der erteilten NIP und des Systemvertrags).
  5. Marktplatz-Compliance: Die erteilte 9-stellige BDO-Nummer im Händler-Backend von Allegro, Amazon.pl und anderen Plattformen hinterlegen
  6. Rechnungsanpassung: Sicherstellen, dass die BDO-Nummer automatisch auf jeder einzelnen Kundenrechnung für den polnischen Markt ausgewiesen wird
  7. Datenübermittlung: Strukturierte Mengendaten (Gewicht, Stückzahl, Chemie, neue EU-Kategorie, B2C/B2B) laufend an den Bevollmächtigten übermitteln
  8. EU-Vorgaben: CO₂-Deklarationspflichten (z.B. für LMT- oder Industriebatterien) je nach Batteriekategorie und den Fristen der EU-Batterieverordnung einhalten.

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an polnischen Importeur (B2B): Alle Gewichts- und Materialdaten (Kategorie, Chemie) rechtzeitig übermitteln; Importeur übernimmt Herstellerpflichten im BDO

2. Option B – Direktversand B2C: Bevollmächtigten in Polen benennen; alle Schritte aus (b) vollständig abwickeln

3. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass Gewichts- und Kategoriedaten korrekt dem polnischen BDO-Konto des Herstellers/Importeurs zugeordnet sind

Sie planen, Ihre Produkte in Polen zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der polnischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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