🇪🇸 EPR-Compliance für Verpackungen in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Spanien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 1055/2022, das erstmals auch gewerbliche und industrielle Verpackungen einbezieht – nicht nur Haushaltsverpackungen. Verwaltet wird das System vom Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico (MITERD).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇪🇸 EPR-Compliance für Verpackungen in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer verpackte Produkte in Spanien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Verpackungen mitverantwortlich. Rechtsgrundlage ist das Real Decreto 1055/2022, das erstmals auch gewerbliche und industrielle Verpackungen einbezieht – nicht nur Haushaltsverpackungen. Verwaltet wird das System vom Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico (MITERD).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Productor de Producto"?

Der Status als „Productor de Producto“ ist an das erstmalige gewerbliche Inverkehrbringen verpackter Waren in Spanien geknüpft – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Abfüller / Verpacker mit Sitz in Spanien – wer Produkte in Spanien verpackt und unter eigener Marke vertreibt
  • Eigenmarkeninhaber – beauftragt ein Einzelhändler die Verpackung unter seiner eigenen Marke, gilt der Einzelhändler als Hersteller 
  • Importeure – wer verpackte Produkte aus dem Ausland (EU/Drittländer) nach Spanien einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer verpackte Waren per E-Commerce direkt an spanische Endkunden liefert (B2C oder B2B), gilt als Vertreiber sowohl für die Produktverpackung als auch für die Versandverpackung
  • Nicht-EU-Unternehmen – bei B2C-Direktversand gilt das ausländische Unternehmen als Hersteller; in klassischen B2B-Handelsketten geht die Pflicht auf den spanischen Importeur über
  • Marktplatzbetreiber – Online-Marktplätze haften subsidiär. Sie müssen die Verpackungs-Registrierungsnummern ihrer Drittanbieter validieren.

Praxisbeispiel: Ein deutscher Online-Shop versendet verpackte Kosmetikprodukte direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor de Producto → muss eine spanische NIF sowie einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht und Apostille benennen → schließt über den Bevollmächtigten einen SCRAP-Vertrag ab → erhält eine ENV-Registrierungsnummer im MITERD-Portal

Verpackungstypen nach spanischem Recht:

TypBeschreibung
Haushaltsverpackungen (Domésticos)Fallen typischerweise als Abfall in Privathaushalten an
Gewerbeverpackungen (Comerciales)Einzelhandel und Dienstleistungssektor (z. B. Büros, Restaurants)
Industrieverpackungen (Industriales)Industrielle Produktionsstätten oder Logistikzentren
TransportverpackungenPaletten, Kisten, Schrumpffolie zur Ladungssicherung

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne spanische Niederlassung, die direkt an spanische Endkunden verkaufen, müssen einen Bevollmächtigten in Spanien benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für die Einhaltung der EPR-Anforderungen gegenüber MITERD und den Rücknahmesystemen.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Notariell beglaubigtes Dokument mit Haager Apostille erforderlich
  • Zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische
  • Der Bevollmächtigte registriert das ausländische Unternehmen im zentralen Register unter dessen spanischer Steuernummer für Nicht-Ansässige (NIF)

Schritt 2: Registrierung im Registro de Productores de Producto

Zuständige Behörde: Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico (MITERD)

Plattform: Elektronisches Portal des MITERD – Sektion Verpackungen im „Registro de Productores de Producto“ (RPP)

Ablauf:

  1. Anmeldung mit digitalem Zertifikat im MITERD-Portal
  2. Bei der Erstregistrierung muss die Mitgliedschaft in einem zugelassenen SCRAP nachgewiesen werden 
  3. Angabe der Verpackungskategorie: häuslich, gewerblich und/oder industriell, sowie ob Einweg-, Mehrweg- oder beide Verpackungsarten betroffen sind
  4. Das System vergibt eine eindeutige ENV-Registrierungsnummer

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem SCRAP

Vertreiber müssen für jede Verpackungskategorie, die sie in Verkehr bringen, einem kollektiven System beitreten – einem Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP).

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Manueller Eintrag im MITERD-Portal durch Ihren Bevollmächtigten (Upload des Zertifikats)
  3. Direktes Generieren der ENV-Nummer im MITERD-Portal

Diese Nummer müssen Sie zwingend auf allen Rechnungen und Handelsdokumenten für Ihre spanischen Kunden angeben.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Meldung an MITERD (zentrales Register):

  • Bis zum 31. März des Folgejahres müssen Vertreiber die exakten Verpackungsmengen des Vorjahres deklarieren
  • Aufschlüsselung nach Material, Gewicht, Verwendungszweck (Haushalt/Gewerbe/Industrie) sowie dem genutzten SCRAP

Meldung an das SCRAP: Je nach Unternehmensgröße erfolgt die Meldung an das gewählte System monatlich, vierteljährlich oder jährlich (Fristen meist im Januar/Februar des Folgejahres) zur finanziellen Abrechnung der Gebühren.

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Die Öko-Gebühr wird durch Multiplikation des Gewichts der Verpackungskomponenten mit dem materialspezifischen Satz (Euro pro Tonne) des jeweiligen SCRAP berechnet.

Öko-Modulation (Ecomodulación):

Boni:

  • Verpackungen mit zertifizierter Recyclingfähigkeit
  • Monomaterialien
  • Nachgewiesener Recyclinganteil

Strafzuschläge (bis zu 100 % Aufschlag):

  • Störstoffe wie Ruß-Pigmente (carbon black)
  • Unlösliche Klebstoffe
  • Mehrschichtige Kunststoffe ohne realistischen Recyclingweg

Schritt 6: Kennzeichnungs- und Ökodesign-Pflichten

Materialkennzeichnung:

  • Pflicht zur Kennzeichnung mit den europaweit harmonisierten Erkennungscodes für Sortieranlagen und Verbraucher

Sortieranweisungen:

  • Vage Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind verboten
  • Stattdessen sind klare Sortierhinweise vorgeschrieben, die auf den richtigen Behälter verweisen 

Ökodesign-Anforderungen:

  • Strikte Vorgaben zur Minimierung von Gewicht und Volumen der Verpackung
  • Mehrweg-Quoten: Insbesondere für die Getränkeindustrie im HoReCa-Sektor gelten verbindliche, ansteigende Quoten für die Vermarktung über Mehrwegsysteme

Schritt 7: Finanzielle Garantien und Marktplatz-Compliance

Garantiepflicht: Spanien fordert den Nachweis, dass die Entsorgungskosten der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen auch im Falle einer Insolvenz des Herstellers gedeckt sind.

  • Befreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft: Wer einem zugelassenen SCRAP ordnungsgemäß beitritt, ist von der individuellen Garantiepflicht befreit – das SCRAP stellt MITERD eine kollektive, staatlich genehmigte Garantie für das gesamte System

Wer gilt als „Productor de Producto"?

Der Status als „Productor de Producto“ ist an das erstmalige gewerbliche Inverkehrbringen verpackter Waren in Spanien geknüpft – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Abfüller / Verpacker mit Sitz in Spanien – wer Produkte in Spanien verpackt und unter eigener Marke vertreibt
  • Eigenmarkeninhaber – beauftragt ein Einzelhändler die Verpackung unter seiner eigenen Marke, gilt der Einzelhändler als Hersteller 
  • Importeure – wer verpackte Produkte aus dem Ausland (EU/Drittländer) nach Spanien einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer verpackte Waren per E-Commerce direkt an spanische Endkunden liefert (B2C oder B2B), gilt als Vertreiber sowohl für die Produktverpackung als auch für die Versandverpackung
  • Nicht-EU-Unternehmen – bei B2C-Direktversand gilt das ausländische Unternehmen als Hersteller; in klassischen B2B-Handelsketten geht die Pflicht auf den spanischen Importeur über
  • Marktplatzbetreiber – Online-Marktplätze haften subsidiär. Sie müssen die Verpackungs-Registrierungsnummern ihrer Drittanbieter validieren.

Praxisbeispiel: Ein deutscher Online-Shop versendet verpackte Kosmetikprodukte direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor de Producto → muss eine spanische NIF sowie einen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht und Apostille benennen → schließt über den Bevollmächtigten einen SCRAP-Vertrag ab → erhält eine ENV-Registrierungsnummer im MITERD-Portal

Verpackungstypen nach spanischem Recht:

  1. Haushaltsverpackungen (Domésticos): Fallen typischerweise als Abfall in Privathaushalten an
  2. Gewerbeverpackungen (Comerciales): Einzelhandel und Dienstleistungssektor (z. B. Büros, Restaurants)
  3. Industrieverpackungen (Industriales): Industrielle Produktionsstätten oder Logistikzentren
  4. Transportverpackungen: Paletten, Kisten, Schrumpffolie zur Ladungssicherung

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Online-Händler ohne spanische Niederlassung, die direkt an spanische Endkunden verkaufen, müssen einen Bevollmächtigten in Spanien benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für die Einhaltung der EPR-Anforderungen gegenüber MITERD und den Rücknahmesystemen.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Notariell beglaubigtes Dokument mit Haager Apostille erforderlich
  • Zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Spanische
  • Der Bevollmächtigte registriert das ausländische Unternehmen im zentralen Register unter dessen spanischer Steuernummer für Nicht-Ansässige (NIF)

Schritt 2: Registrierung im Registro de Productores de Producto

Zuständige Behörde: Ministerio para la Transición Ecológica y el Reto Demográfico (MITERD)

Plattform: Elektronisches Portal des MITERD – Sektion Verpackungen im „Registro de Productores de Producto“ (RPP)

Ablauf:

  1. Anmeldung mit digitalem Zertifikat im MITERD-Portal
  2. Bei der Erstregistrierung muss die Mitgliedschaft in einem zugelassenen SCRAP nachgewiesen werden 
  3. Angabe der Verpackungskategorie: häuslich, gewerblich und/oder industriell, sowie ob Einweg-, Mehrweg- oder beide Verpackungsarten betroffen sind
  4. Das System vergibt eine eindeutige ENV-Registrierungsnummer

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem SCRAP

Vertreiber müssen für jede Verpackungskategorie, die sie in Verkehr bringen, einem kollektiven System beitreten – einem Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP).

Ablauf:

  1. Beitritt zur Öko-Organisation
  2. Manueller Eintrag im MITERD-Portal durch Ihren Bevollmächtigten (Upload des Zertifikats)
  3. Direktes Generieren der ENV-Nummer im MITERD-Portal

Diese Nummer müssen Sie zwingend auf allen Rechnungen und Handelsdokumenten für Ihre spanischen Kunden angeben.

Schritt 4: Verpackungsdaten erfassen und jährlich melden

Meldung an MITERD (zentrales Register):

  • Bis zum 31. März des Folgejahres müssen Vertreiber die exakten Verpackungsmengen des Vorjahres deklarieren
  • Aufschlüsselung nach Material, Gewicht, Verwendungszweck (Haushalt/Gewerbe/Industrie) sowie dem genutzten SCRAP

Meldung an das SCRAP: Je nach Unternehmensgröße erfolgt die Meldung an das gewählte System monatlich, vierteljährlich oder jährlich (Fristen meist im Januar/Februar des Folgejahres) zur finanziellen Abrechnung der Gebühren.

Schritt 5: Gebühren berechnen und zahlen

Die Öko-Gebühr wird durch Multiplikation des Gewichts der Verpackungskomponenten mit dem materialspezifischen Satz (Euro pro Tonne) des jeweiligen SCRAP berechnet.

Öko-Modulation (Ecomodulación):

Boni:

  • Verpackungen mit zertifizierter Recyclingfähigkeit
  • Monomaterialien
  • Nachgewiesener Recyclinganteil

Strafzuschläge (bis zu 100 % Aufschlag):

  • Störstoffe wie Ruß-Pigmente (carbon black)
  • Unlösliche Klebstoffe
  • Mehrschichtige Kunststoffe ohne realistischen Recyclingweg

Schritt 6: Kennzeichnungs- und Ökodesign-Pflichten

Materialkennzeichnung:

  • Pflicht zur Kennzeichnung mit den europaweit harmonisierten Erkennungscodes für Sortieranlagen und Verbraucher

Sortieranweisungen:

  • Vage Umweltaussagen wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ sind verboten
  • Stattdessen sind klare Sortierhinweise vorgeschrieben, die auf den richtigen Behälter verweisen 

Ökodesign-Anforderungen:

  • Strikte Vorgaben zur Minimierung von Gewicht und Volumen der Verpackung
  • Mehrweg-Quoten: Insbesondere für die Getränkeindustrie im HoReCa-Sektor gelten verbindliche, ansteigende Quoten für die Vermarktung über Mehrwegsysteme

Schritt 7: Finanzielle Garantien und Marktplatz-Compliance

Garantiepflicht: Spanien fordert den Nachweis, dass die Entsorgungskosten der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen auch im Falle einer Insolvenz des Herstellers gedeckt sind.

  • Befreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft: Wer einem zugelassenen SCRAP ordnungsgemäß beitritt, ist von der individuellen Garantiepflicht befreit – das SCRAP stellt MITERD eine kollektive, staatlich genehmigte Garantie für das gesamte System

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. Verpackungsaudit: Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen nach Materialtyp und Gewicht erfassen

2. SCRAP-Auswahl: Vertrag abschließen

3. MITERD-Registrierung: Im nationalen Register unter Angabe der SCRAP-Zugehörigkeit registrieren; ENV-Nummer erhalten

4. ENV-Nummer auf allen B2B-Rechnungen und Handelsdokumenten ausweisen

5. Jahresmeldung über das MITERD-Portal bis 31. März einreichen

6. Periodische Meldungen an das SCRAP gemäß vereinbartem Rhythmus einreichen

7. Kennzeichnung und Ökodesign-Vorgaben prüfen (Sortierhinweise, Gewichtsminimierung)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Spanische NIF bei der spanischen Steuerbehörde beantragen

2. Bevollmächtigten Vertreter benennen: notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille und beglaubigter spanischer Übersetzung

3. Bevollmächtigten schließt SCRAP-Vertrag ab (inkl. Deklaration der verwendeten Versandkartons)

4. Registeraktivierung im MITERD-Portal durch den Bevollmächtigten zur Generierung der ENV-Nummer

5. ENV-Nummer im Verkäuferkonto hinterlegen

6. Jährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanalanalyse: Erfolgt die Lieferung an einen spanischen Importeur? Wenn ja → Herstellerpflichten gehen vertraglich auf den Importeur über; Produktdaten vertraglich übermitteln

2. Direktverkauf (B2C): Bei Direktversand per E-Commerce an spanische Endkunden → alle Schritte aus (b) zwingend über einen spanischen Bevollmächtigten abwickeln

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. Verpackungsaudit: Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen nach Materialtyp und Gewicht erfassen

2. SCRAP-Auswahl: Vertrag abschließen

3. MITERD-Registrierung: Im nationalen Register unter Angabe der SCRAP-Zugehörigkeit registrieren; ENV-Nummer erhalten

4. ENV-Nummer auf allen B2B-Rechnungen und Handelsdokumenten ausweisen

5. Jahresmeldung über das MITERD-Portal bis 31. März einreichen

6. Periodische Meldungen an das SCRAP gemäß vereinbartem Rhythmus einreichen

7. Kennzeichnung und Ökodesign-Vorgaben prüfen (Sortierhinweise, Gewichtsminimierung)

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Spanische NIF bei der spanischen Steuerbehörde beantragen

2. Bevollmächtigten Vertreter benennen: notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille und beglaubigter spanischer Übersetzung

3. Bevollmächtigten schließt SCRAP-Vertrag ab (inkl. Deklaration der verwendeten Versandkartons)

4. Registeraktivierung im MITERD-Portal durch den Bevollmächtigten zur Generierung der ENV-Nummer

5. ENV-Nummer im Verkäuferkonto hinterlegen

6. Jährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanalanalyse: Erfolgt die Lieferung an einen spanischen Importeur? Wenn ja → Herstellerpflichten gehen vertraglich auf den Importeur über; Produktdaten vertraglich übermitteln

2. Direktverkauf (B2C): Bei Direktversand per E-Commerce an spanische Endkunden → alle Schritte aus (b) zwingend über einen spanischen Bevollmächtigten abwickeln

Sie planen, Ihre Produkte in Spanien zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der spanischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

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