Mit dem Übergang vom deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kommen weitreichende Änderungen auf Unternehmen zu.
❓ Was passiert am 12. August 2026?
Ab diesem Datum gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
❓ Wer ist 2026 offiziell „Hersteller“?
- Es ist derjenige, der die verpackte Ware erstmals im jeweiligen EU-Land bereitstellt.
- Neu: Wer aus dem Nicht-EU-Ausland direkt an Endkunden in der EU sendet, braucht zwingend einen Bevollmächtigten im Zielland, der die EPR-Haftung übernimmt.
❓ Darf ich meine alten Kartons 2026 noch aufbrauchen?
Bestände, die vor dem 12.08.2026 bereits „in Verkehr gebracht“ (also dem Handel bereitgestellt) wurden, dürfen abverkauft werden. Reine Lagerbestände im eigenen Lager, die noch nicht als Ware-Verpackung-Einheit registriert sind, könnten kritisch werden.
Denn, alles, was danach neu produziert wird, muss die strengen Design-for-Recycling-Kriterien erfüllen.
❓ Gibt es 2026 ein Verbot für „Leerraum“?
Ja, das „Luft-Verschicken“ wird teuer und illegal. Die 50 % Leerraum-Quote gilt für Versandverpackungen im E-Commerce sowie für Sammelverpackungen.
Wichtig: Das Verbot, das Volumen durch Füllstoffe (Luftpolster, Papier) künstlich aufzublähen, ist ein zentraler Punkt der Materialminimierung.
❓ Welche Verpackungen werden 2026 komplett verboten?
Die neuen Vorgaben der PPWR führen nicht dazu, dass alle betroffenen Verpackungen bereits 2026 vollständig verboten werden. Stattdessen setzt die Verordnung auf ein stufenweises Vorgehen.
Welche Bereiche bereits früh betroffen sind:
- Gastronomie: Einwegverpackungen für Speisen und Getränke beim Verzehr vor Ort gelten als vermeidbar und werden daher besonders früh adressiert. Die vollständigen Verbote greifen jedoch schrittweise, nicht abrupt im Jahr 2026.
- Hotels: Kleine Einweg‑Kosmetikverpackungen wie Mini‑Shampoos oder Seifen werden ebenfalls schrittweise reduziert. Viele Vorgaben bestehen bereits heute, weitere Verschärfungen folgen in Etappen.
- Handel: Bei Obst‑ und Gemüsebeuteln („Lightweight Plastic Carrier Bags“) bleiben Ausnahmen bestehen – etwa für sehr dünne, kompostierbare Beutel aus Hygienegründen. Auch hier erfolgt die Regulierung nicht als Komplettverbot ab 2026, sondern über abgestufte Anforderungen.
❓ Müssen meine Verpackungen ab 2026 einen Mindestanteil an recyceltem Kunststoff (Rezyklat) enthalten?
- Nicht sofort ab August 2026, aber die Weichen werden dann gestellt. Die PPWR schreibt verbindliche Rezyklat-Einsatzquoten vor, die ab dem 1. Januar 2030 gelten (z. B. 35 % für die meisten Kunststoffverpackungen).
- Warum das wichtig ist: Wer 2026 neue Verpackungslinien plant, muss jetzt schon sicherstellen, dass die Lieferanten in der Lage sind, zertifiziertes Post-Consumer-Rezyklat (PCR) zu verwenden. Die Dokumentationspflicht dafür beginnt bereits mit der Konformitätserklärung 2026.
❓ Was passiert mit der Kennzeichnung zur Mülltrennung (Entsorgungshinweise)?
- Die PPWR führt eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung ein.
- Verpackungen müssen mit Piktogrammen versehen werden, die dem Verbraucher zeigen, in welche Tonne die Verpackung gehört. Die gleichen Symbole müssen dann auch auf den Abfallbehältern im öffentlichen Raum zu finden sein.
- Kritisch:Das bedeutet für Unternehmen, dass fast alle Layouts von Verkaufsverpackungen bis 2026/2027 angefasst und um die neuen EU-Icons ergänzt werden müssen. Nationale Alleingänge (wie die französische Triman-Kennzeichnung) sollen langfristig darin aufgehen.
❓ Was ist der „Digitale Produktpass“ (QR-Code)?
Ab 2026: Verpackungen müssen schrittweise mit einem QR-Code versehen werden.
Die Kennzeichnungspflicht (QR-Code) startet 2026, die volle Tiefe des digitalen Passes (inkl. Rezyklat-Nachweisen) wird durch delegierte Rechtsakte der EU in den Folgejahren (bis ca. 2028) detailliert ausgestaltet.
❓ Muss ich mich in jedem EU-Land einzeln registrieren?
- Die PPWR strebt eine Harmonisierung an.
- Es gibt (noch) kein zentrales EU-Register für die Lizenzierung. Die Registrierung muss weiterhin in jedem Land erfolgen, in dem man verkauft.
❓ Was ist die „Konformitätserklärung“ für Verpackungen?
Ab August 2026 müssen Hersteller für jede Verpackung nachweisen, dass sie die PPWR-Anforderungen erfüllt (technische Dokumentation).
Es gibt zwar Ausnahmen bei den spezifischen Rezyklat-Einsatzquoten oder den Rücknahmesystemen für sehr kleine Unternehmen (oft unter 10 Mitarbeitern oder bestimmten Umsatzgrenzen), aber die Registrierungspflicht und das Leerraumverbot gelten grundsätzlich für jeden, der Verpackungen in Umlauf bringt.
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