Wer Produkte mit Batterien nach Belgien verkauft, kennt das Thema: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien und Akkus mitverantwortlich. Auf Basis der EU-Batterieverordnung gelten strenge Registrierungs-, Rücknahme- und Kennzeichnungspflichten für alle Batterietypen – egal ob separat verkauft oder fest in Geräten verbaut.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
- Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter ernennen (für ausländische Unternehmen ohne belgischen Sitz)
- Schritt 2: Registrierung und Mitgliedschaft bei Bebat (die einzige offiziell zugelassene Rücknahmeorganisation in Belgien)
- Schritt 3: Eintragung in das belgische Batterieregister (erfolgt bei aktiver Mitgliedschaft automatisch via Bebat bei den drei Regionalregierungen)
- Schritt 4: Einstufung und regelmäßige Datenmeldung (Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen und Batteriekategorien über das Portal MyBebat)
- Schritt 5: Bebat-Gebühren berechnen und zahlen (Die an Bebat zu entrichtenden Gebühren gliedern sich in eine Umweltgebühr und eine Verwaltungsgebühr)
- Schritt 6: Erweiterte Meldepflichten: CO₂-Fußabdruck & Sorgfaltspflicht
- Schritt 7: Kennzeichnungspflichten einhalten
Die 7 Schritte im Detail sowie die Step-by-Step-Checkliste finden Sie hier:
Die komplette EPR-Übersicht für Belgien (WEEE, Verpackungen und Batterien) gibt es hier:
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