Der 12. August 2026 markiert einen Meilenstein für die Verpackungs-Compliance in der EU: Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt ab heute verbindlich. Für Unternehmen treten sofort erste Pflichten in Kraft – weitere folgen gestaffelt.
Was gilt ab heute?
- EU-Konformitätserklärung: Für betroffene Verpackungen wird die Konformität mit den geltenden PPWR-Anforderungen verbindlich nachgewiesen.
- Technische Dokumentation: Materialzusammensetzung, Schadstoffe und weitere relevante Nachweise müssen strukturiert vorliegen.
- PFAS & Schadstoffe: Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue Beschränkungen für PFAS. Auch die Vorgaben zu Schwermetallen müssen berücksichtigt werden.
- Verantwortlichkeiten: Hersteller, Importeure, Lieferanten und Vertreiber müssen ihre jeweilige Rolle und die daraus resultierenden Pflichten kennen.
- EPR bleibt bestehen: Nationale Registrierungen, Mengenmeldungen und weitere EPR-Pflichten werden durch die PPWR nicht ersetzt.
- Grenzüberschreitender Vertrieb: Für Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen EU-Land können zusätzliche Pflichten, insbesondere zur Benennung eines Bevollmächtigten, relevant sein.
Wie geht es weiter?
Die PPWR ist ein mehrjähriger Transformationsprozess:
- Ab 2028: Einführung neuer, harmonisierter Kennzeichnungsvorgaben.
- Ab 2030: Maximale Leerräume von 50 % bei Versandverpackungen sowie strikte Quoten für Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile.
Der heutige Starttag ist erst der Anfang. Nutzen Sie das neue Recht als Chance, Ihre Verpackungsstrategie zukunftssicher aufzustellen.
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