Deutschland finalisiert sein Verpackungsrecht: VerpackDG passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 10. Juli 2026 das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) angenommen. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz bereits am 11. Juni 2026 in dritter Lesung beschlossen.
Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Juli 2026 ist das Gesetz nun beschlossene Sache.

Das VerpackDG tritt am 12. August 2026 in Kraft. Es sichert die nationale Umsetzung der zeitgleich wirksam werdenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR).

Die wichtigsten Kernpunkte im Überblick:

  • Gesetzeswechsel: Das neue VerpackDG ersetzt das alte Verpackungsgesetz (VerpackG) vollständig.
  • EU-Konformität: Der nationale Rechtsrahmen wird präzise an die unmittelbar geltende EU-Verordnung (PPWR) angepasst.
  • Nationaler Vollzug: Das VerpackDG regelt die Zuständigkeiten und Pflichten in Deutschland, wie die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).

Ab dem 12. August 2026 gilt die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Das deutsche VerpackDG ergänzt sie dort, wo nationale Vollzugsstrukturen nötig sind, um rechtliche Widersprüche zum alten Verpackungsgesetz zu vermeiden.

Betroffene Betriebe müssen jetzt dringend prüfen, wie sich diese neuen Vorgaben auf ihre internen Prozesse, das Verpackungsdesign, die Lieferketten und ihre erweiterten Herstellerverantwortlichkeiten (EPR) auswirken.

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