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September Compliance-Update: EmpCo, PPWR & Textil-EPR

Der September steht im Zeichen verschärfter Anforderungen an die Umweltkommunikation und Verpackungs-Compliance.

Für Unternehmen steht ein kritischer Stichtag bevor:
Am 27. September 2026 treten in Deutschland die neuen Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims) offiziell in Kraft.

Strengere Regeln für Green Claims

Ab dem 27. September gelten in Deutschland die neuen Vorgaben zur Umsetzung der EU-„Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo).

Für Unternehmen bedeutet das:

  • Verbot vager Claims: Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“, „öko“ oder „grün“ sind ohne direkte, anerkannte Nachweise verboten.
  • Aus für reine Kompensationswerbung: Die Aussage „klimaneutral“ rein auf Basis von CO₂-Zertifikaten ist künftig unzulässig.
  • Zertifizierte Siegel: Nachhaltigkeitssiegel müssen auf offiziellen oder unabhängigen, transparenten Zertifizierungssystemen basieren.

Was jetzt zu tun ist:
Prüfen Sie Websites, Verpackungen und Marketingmaterialien. Alle genutzten Claims müssen ab dem Stichtag rechtlich belastbar und lückenlos belegbar sein.

PPWR: Nach dem Start beginnt die Praxisphase

Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 gemeinsam mit dem deutschen VerpackDG anwendbar. Unternehmen befinden sich nun mitten in der Umsetzung der neuen Pflichten.

Im September geht es daher vor allem um die praktische Umsetzung:

  • Direkte Verbote: Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen bestimmte PFAS-Grenzwerte nicht mehr überschreiten.
  • Konformitätserklärung: Erzeuger müssen für alle Verpackungen nachweisen, dass sie den neuen Nachhaltigkeitsstandards entsprechen.
  • Grenzüberschreitender Handel: Wer ins EU-Ausland liefert, muss ab dem ersten Paket im Zielland registriert sein und oft einen lokalen Bevollmächtigten benennen.

Was jetzt zu tun ist:
Bestehende Verpackungs- und EPR-Prozesse überprüfen und die neuen PPWR-Anforderungen in die Compliance-Struktur integrieren.

Textil-EPR: Deutschland arbeitet weiter an der nationalen Umsetzung

Auch bei der Textil-EPR bleibt es spannend. Das Bundesumweltministerium hat bereits im März Eckpunkte für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien veröffentlicht. Ziel ist, Hersteller stärker an den Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Recycling von Alttextilien zu beteiligen.

Zeitnah wird der konkrete Referentenentwurf für das neue deutsche Textilgesetz erwartet.

Was jetzt zu tun ist:
Das Gesetzgebungsverfahren genau beobachten, um künftige EPR-Gebühren für den Start 2028 frühzeitig in die Kalkulation einzupreisen.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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