Am 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) grundsätzlich anwendbar. Damit beginnt für Unternehmen eine neue Phase der Verpackungs-Compliance.
Da viele Design- und Recyclingvorgaben erst schrittweise in den Folgejahren greifen, muss nicht jede zukünftige Anforderung sofort umgesetzt sein. Entscheidend ist jetzt, dass die Grundstruktur für die neue Verpackungs-Compliance steht. Die folgenden sechs Schritte sichern den Start ab:
1. Welche Verpackungen sind überhaupt betroffen?
Der erste Schritt ist eine vollständige Bestandsaufnahme des Verpackungsportfolios:
- Material & Typ: Welche Stoffe werden genutzt? Handelt es sich um Einweg- oder Mehrwegsysteme?
- Einsatzbereich: Sind die Verpackungen für den Lebensmittelkontakt bestimmt?
- Zielmärkte: In welchen EU-Ländern werden sie konkret in Verkehr gebracht?
2. Welche Rolle hat das Unternehmen?
Die PPWR verteilt Pflichten präzise nach Marktrollen (Hersteller, Importeur, Lieferant oder Vertreiber). Die eigene Rolle bestimmt die rechtliche Verantwortung:
- Pflichtenklärung: Die konkrete Rolle muss für jede Verpackungsart eindeutig definiert sein.
- Erstinverkehrbringer: Wer Verpackungen erstmals auf den EU-Markt bringt, trägt die Hauptverantwortung für die Konformität.
3. Sind die notwendigen Nachweise vorhanden?
Die technische Dokumentation ist ab Tag eins ein zentraler Baustein der Compliance:
- Dokumentenpflicht: Sie bildet die zwingende Grundlage für die Konformitätsbewertung und die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity).
- Aufbewahrungsfristen: Für Einwegverpackungen müssen diese Unterlagen mindestens 5 Jahre, für wiederverwendbare Verpackungen 10 Jahre lang verfügbar bleiben.
4. Sind die Lieferantendaten belastbar?
Wichtige Daten zur Materialzusammensetzung entstehen direkt beim Verpackungslieferanten:
- Frühzeitige Beschaffung: Technische Daten dürfen nicht erst bei einer Behördenanfrage gesucht, sondern müssen strukturiert abgelegt werden.
- Lieferantenpflicht: Die PPWR verpflichtet Zulieferer ausdrücklich dazu, alle für den Konformitätsnachweis erforderlichen Informationen bereitzustellen.
5. Gibt es kritische Stoffe in den Verpackungen?
Die Materialzusammensetzung rückt strenger in den Fokus der Überwachung:
- Schwermetalle: Bestehende Grenzwerte müssen strikt eingehalten und dokumentiert werden.
- PFAS-Verbot: Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten ab dem 12. August sofort die neuen, strengen Beschränkungen für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).
6. Wie zukunftsfähig ist das Verpackungsportfolio?
Mit dem Stichtag beginnt ein dynamischer Prozess für die kommenden Jahre:
- Kommende Meilensteine: Weitere Vorgaben zu Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Leerraumverboten und standardisierter Kennzeichnung folgen gestaffelt.
- Vorausschauende Entwicklung: Neue Verpackungen sollten bereits heute so konzipiert werden, dass sie die zukünftigen Stufen erfüllen, auch wenn Details noch durch EU-Rechtsakte konkretisiert werden.
Fazit
Der wichtigste Schritt jetzt ist nicht, jede zukünftige PPWR-Regel sofort perfekt umzusetzen. Es geht darum, Daten, Verantwortlichkeiten, Lieferantenprozesse und Strukturen ab dem 12. August 2026 so aufzubauen, dass kommende Anforderungen systematisch erfüllt werden können.
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