Der Zusammenschluss der europäischen Verpackungsregister (EUNR) hat seine erste Leitlinie zur Auslegung der PPWR veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, welcher Wirtschaftsakteur die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) übernimmt.
Die Leitlinie schafft mehr Klarheit bei der Bestimmung des verantwortlichen Produzenten (Responsible Producer).
Offizielle Infografik von EUNR zum Nachlesen: EUNR PPWR Publication
Entscheidend ist dabei, wer innerhalb eines Mitgliedstaates als erster Akteur der nationalen Lieferkette auftritt.
Die EUNR unterscheidet zwischen den verschiedenen Verpackungsarten:
- Verkaufs- und Umverpackungen: Für die Bestimmung des verantwortlichen Produzenten beginnt die relevante Lieferkette mit der Befüllung.
- Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen in ihrer endgültigen Form (typischerweise starre Verpackungen): Die Lieferkette beginnt bereits mit der leeren Verpackung.
- Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen, die ihre endgültige Form erst beim Befüllen erhalten (typischerweise flexible Verpackungen): Die Lieferkette beginnt erst mit der Befüllung.
Die Leitlinie erläutert außerdem die Verantwortlichkeiten bei grenzüberschreitenden Lieferketten:
Inländische Hersteller: Ist der Hersteller der leeren Verpackung oder des verpackten Produkts im jeweiligen EU-Mitgliedstaat ansässig, gilt er automatisch als verantwortlicher Produzent, da er das erste Glied der nationalen Lieferkette ist.
Ausländische Hersteller (B2B-Handel): Befindet sich der Hersteller im Ausland, geht die Verantwortung auf den ersten inländischen Wirtschaftsakteur (z. B. den Importeur oder Großhändler) über, der die Ware im jeweiligen Mitgliedstaat in den Verkehr bringt
Direktvertrieb ins Ausland (B2C/B2B-Direkt): Liefert ein ausländisches Unternehmen Verpackungen oder verpackte Waren direkt an den privaten oder gewerblichen Endnutzer im Zielland, bleibt das ausländische Unternehmen Produzent und muss die EPR-Vorgaben dort erfüllen.
Mit Blick auf die Anwendung der EPR-Vorgaben ab dem 12. August 2026 lohnt es sich, bestehende Lieferketten und Rollen schnellstmöglich zu überprüfen.
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