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Seit 19. Juli: EU verbietet die Vernichtung unverkaufter Kleidung

Seit dem 19. Juli 2026 gilt in der EU ein historisches Verbot: Große Modekonzerne dürfen unverkaufte Kleidung, Schuhe und Accessoires nicht mehr einfach schreddern, verbrennen oder deponieren. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen, etwa aus Gesundheits-, Sicherheits- oder Schadensgründen, möglich.

Warum das Gesetz nötig ist

  • Ressourcenverschwendung: Die Europäische Umweltagentur schätzt, dass 4 bis 9 % der in Europa auf den Markt gebrachten Textilprodukte vernichtet werden, ohne jemals bestimmungsgemäß genutzt worden zu sein.
  • Umweltbelastung: Für die Herstellung von Kleidung werden große Mengen Wasser, Rohstoffe und Chemikalien eingesetzt. Wird die Kleidung anschließend ungenutzt vernichtet, sind diese Ressourcen praktisch umsonst verbraucht.

Wer ist betroffen?

  • Ab sofort: Große Unternehmen.
  • Ab Juli 2030: Mittlere Unternehmen
  • Ausgenommen: Kleinst- und Kleinunternehmen.

Das müssen Unternehmen jetzt tun

Statt unverkaufte Ware zu vernichten, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um dies möglichst zu vermeiden.

  • Verwerten: Produkte reparieren, aufbereiten oder im Outlet/Secondhand weiterverkaufen.
  • Spenden: Brauchbare Artikel an gemeinnützige Organisationen abgeben.
  • Berichten: Unternehmen, die unverkaufte Produkte entsorgen, müssen die entsprechenden Mengen, Gründe und Entsorgungswege jährlich öffentlich offenlegen. Für die standardisierte Berichterstattung gelten zusätzliche Vorgaben ab Februar 2027.

Eine offene Frage bleibt der Export

Ein erheblicher Teil gebrauchter und überschüssiger Textilien wird aus Europa in Drittstaaten exportiert. Die EEA weist darauf hin, dass ein Teil dieser Exporte letztlich als Abfall auf Deponien landet oder verbrannt wird. Damit besteht das Risiko, dass Umweltbelastungen lediglich außerhalb der EU verlagert werden.

Fazit

Erfolgreiche Marken müssen künftig stärker auf langlebiges Ökodesign, eine bessere Bestandsplanung und zirkuläre Geschäftsmodelle setzen, um Überproduktion und die Vernichtung unverkaufter Waren zu vermeiden. Auch der Digitale Produktpass wird im Rahmen der ESPR künftig eine wichtige Rolle spielen.

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