Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) verbindlich. Ziel der EU ist es, die Müllberge bis 2040 um 15 % zu reduzieren. Für Unternehmen bedeutet das einen radikalen Wandel vom Produktdesign bis zur Logistik.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert ab Sommer 2026 massive Compliance-Probleme.
Wir sind Ihr externer Compliance-Manager für das aktuelle VerpackG und die kommende PPWR.
- Rundum-Service: Registrierung, Mengenlizenzierung und Behördenmeldung aus einer Hand.
- Dokumentations-Support: Vorbereitung Ihrer EU-Konformitätserklärung.
- Zukunftssicher: Gemeinsamer Check Ihrer Verpackungskonformität per PPWR-Checkliste.
Der PPWR-Fahrplan: Was wann wichtig wird
- August 2026: Pflicht zur EU-Konformitätserklärung, strenges PFAS-Verbot und neue Schwermetallgrenzwerte.
- 2027: Verpflichtende EPR-Registrierung pro EU-Zielland und lokale Bevollmächtigte für ausländische Unternehmen.
- 2028: Einführung EU-weit einheitlicher Sortier-Labels und harmonisierter Piktogramme.
- 2030: Strengere Recyclingvorgaben (Klasse C), Rezyklat-Mindestanteile bei Kunststoffen und striktes Leerraum-Verbot (max. 50 %).
- 2038 / 2040: Verschärfung auf Recycling-Klasse B und bis zu 65 % Rezyklatquote.
Die wichtigsten Hebel für Unternehmen
- Recyclable Design: Verpackungen müssen von Grund auf kreislauffähig gestaltet werden.
- Aus für Einweg: Ab 2030 sterben Mini-Verpackungen (z. B. Hotel-Shampoo) und Plastikhüllen für frisches Obst/Gemüse aus.
- Schluss mit Mogelpackungen: Maximal 50 % Leerraum bei Versand- und Transportverpackungen sind erlaubt.
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