Wer zahlt für die Sauberkeit? Einwegkunststoff im Fokus

Einwegprodukte aus Kunststoff landen viel zu oft als Abfall in unserer Umwelt und belasten die Meere. Um das sogenannte Littering (das achtlose Wegwerfen) zu bekämpfen, müssen Städte ihre Reinigung und Aufklärung massiv verstärken.

Bis vor zwei Jahren zahlten allein die Kommunen und damit die Bürger. Laut Umweltbundesamt kosten allein die Entsorgung und Reinigung von Einwegplastik und Zigarettenfiltern jährlich rund 434 Millionen Euro.

Was wurde verändert?

Mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) wird die erweiterte Herstellerverantwortung konsequent umgesetzt.

Das Entscheidende: Seit Anfang 2024 werden diese enormen Kosten nun direkt bei den Verursachern abgeholt. Die Hersteller zahlen dazu verpflichtende Abgaben in den zentralen Einwegkunststofffonds ein. Aus diesem Topf erhalten die Städte und Gemeinden dann die Erstattung für ihren Reinigungsaufwand.

Die erste Zahlung der Hersteller erfolgte 2025 auf Basis der 2024 in Verkehr gebrachten Mengen.

Wer muss einzahlen?

Zahlungspflichtig sind „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes. Das umfasst alle Unternehmen, die betroffene Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen. Auch Importeure und bestimmte Online-Händler können betroffen sein, wenn sie diese Produkte in Verkehr bringen.
Alle betroffenen Unternehmen müssen sich auf der Plattform DIVID registrieren und ihre jährlichen Verkaufsmengen melden.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Abgabepflicht gilt für folgende Produktgruppen:

  • Tabakprodukte: Zigaretten und Tabakprodukte mit Filtern (höchster Abgabesatz).
  • To-Go-Verpackungen: Lebensmittelbehälter für Sofortverzehr, Getränkebecher und Getränkebehälter (bis 3 Liter).
  • Flexible Verpackungen: Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel (z. B. Chipstüten).
  • Tragetaschen: Leichte Kunststofftragetaschen.
  • Hygieneartikel: Feuchttücher.
  • Luftballons: Für den privaten Gebrauch (ausgenommen für Industrie/Gewerbe).
  • Neu 2026: Feuerwerkskörper, die Kunststoff enthalten.

Wie hoch sind die Abgaben?

Die Sätze werden in Euro pro Kilogramm der in Verkehr gebrachten Menge berechnet:

  • Tabakprodukte (Filter): 8,972 €/kg
  • Luftballons: 4,340 €/kg
  • Leichte Kunststofftragetaschen: 3,801 €/kg
  • Getränkebecher: 1,236 €/kg
  • Tüten und Folienverpackungen (aus Kunststoff): 0,876 €/kg
  • Nicht bepfandete Getränkebehälter: 0,181 €/kg
  • Lebensmittelbehälter (To-Go): 0,177 €/kg
  • Feuchttücher: 0,061 €/kg

Warum ist das relevant?

Die neue Regelung verschiebt die Kosten stärker dorthin, wo die Produkte in den Markt gebracht werden. Damit sollen Kommunen entlastet und Hersteller stärker in Verantwortung genommen werden.

Das System schafft wirtschaftliche Anreize für umweltfreundlichere Materialien und mehr Mehrweglösungen. Wer weniger Einwegkunststoff produziert, zahlt weniger – das schont Ressourcen und reduziert die Vermüllung nachhaltig.

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