Wussten Sie, dass eine blinkende Grußkarte rechtlich als Elektrogerät gilt? Grund ist das „Open Scope“-Prinzip: Seit 2018 umfasst das Elektrogesetz (ElektroG) fast alle Produkte, die Strom benötigen – auch Dinge wie blinkende Turnschuhe oder beheizbare Kleidung.
Was gilt als Elektro‑Kleingerät?
Die Einordnung erfolgt nach den Maßen: Ist keine Kante länger als 50 cm, gilt das Produkt als Kleingerät. Das betrifft Toaster, Rasierer, batteriebetriebene Gadgets, Smartphones, Wasserkocher, Lampen oder kleineres Elektrowerkzeug – vorausgesetzt, das jeweilige Gerät benötigt für seine primäre Funktion elektrische Energie (Netzstrom, Batterien oder Akkus).
Pflichten für Hersteller und Importeure
- Registrierung: Vor dem Verkauf ist eine Anmeldung bei der Stiftung EAR zwingend.
- Garantie: Für B2C-Geräte muss jährlich eine insolvenzsichere Garantie für Entsorgungskosten nachgewiesen werden.
- Kennzeichnung: Geräte müssen dauerhaft mit der durchgestrichenen Mülltonne und einer Herstellerkennung markiert sein.
- Information: Verbraucher müssen über die umweltgerechte Entsorgung aufgeklärt werden.
Pflichten für Händler
- Verkauf nur registrierter Geräte: Händler dürfen ausschließlich korrekt angemeldete Geräte anbieten.
- Rücknahme (Stationär): Geschäfte mit über 400 m² Verkaufsfläche müssen kleine Altgeräte (bis 25 cm) kostenlos zurücknehmen – auch ohne Neukauf.
- Beim Kauf eines neuen Großgeräts muss ein Altgerät der gleichen Art unentgeltlich zurückgenommen werden (1:1-Rücknahme).
- Onlinehandel: Hier zählt die Versand- und Lagerfläche (ab 400 m²). Händler müssen kostenlose Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung anbieten, etwa durch Post-Rücksendungen oder Paketshop-Kooperationen.
Für Verbraucher: richtig entsorgen
Elektrogeräte gehören niemals in den Hausmüll. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Gold und Kupfer. Zudem können Akkus Brände in der Müllabfuhr verursachen.
Abgabeorte:
- Kommunale Wertstoffhöfe (kostenlos).
- Handel: Große Elektromärkte (ab 400 m²) und Lebensmittelhändler (ab 800 m², sofern sie Elektrogeräte führen) müssen Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen.
- Große Onlinehändler: Händler mit mindestens 400 m² Lager- und Versandfläche müssen kostenlose Rückgaben ermöglichen
Fazit
Die korrekte Entsorgung von Elektrogeräten schützt die Umwelt, schont wertvolle Ressourcen und bewahrt vor unnötigen Bußgeldern. So leistet jeder Einzelne durch verantwortungsbewusstes Handeln einen unverzichtbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, in der aus altem Elektroschrott neue Rohstoffe entstehen.
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