WEEE-Nummer: Pflicht für den Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland

Wer Elektrogeräte in Deutschland herstellt, nach Deutschland importiert oder hier erstmals zum Verkauf anbietet, kommt an ihr nicht vorbei: der WEEE-Registrierungsnummer. Trotz der strengen gesetzlichen Regelungen des ElektroG wird diese Pflicht von vielen Marktteilnehmern unterschätzt oder übersehen – mit teils existenzbedrohenden Folgen.

Was steckt dahinter?

WEEE steht für „Waste of Electrical and Electronic Equipment“. In Deutschland setzt das Elektrogesetz (ElektroG) die entsprechende EU-Richtlinie um. Jeder Erstinverkehrbringer muss sich bei der Stiftung EAR registrieren. Erst mit Erhalt der WEEE-Nummer dürfen Geräte legal verkauft werden.

Welche Produkte müssen registriert werden?

Alle Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung (max. 1.000 V) oder Gleichspannung (max. 1.500 V) ausgelegt sind, unterliegen der Registrierungspflicht. Wichtig zu verstehen: Die WEEE-Nummer ist eine unternehmensbezogene Identifikationsnummer. Sie erhalten also nicht für jedes Produkt eine neue Nummer, sondern registrieren Ihre Marke und die jeweilige Geräteart einmalig.

Dabei wird rechtlich zwischen B2C (privat nutzbar) und B2B (rein gewerblich) unterschieden. Diese Einordnung ist entscheidend, da für B2C-Geräte deutlich strengere Auflagen gelten: Hier müssen Hersteller jährlich eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Damit wird sichergestellt, dass die Entsorgung der Altgeräte finanziell abgesichert ist, selbst wenn das Unternehmen vom Markt verschwindet.

Wie verhält es sich mit verschiedenen Marken und Gerätearten?

  • Gleiche Nummer: Sie erhalten als Unternehmen von Stiftung EAR nur eine einzige WEEE-ID, die Sie als Marktteilnehmer identifiziert.
  • Zusätzliche Registrierungen: Obwohl die Nummer gleich bleibt, muss jede Kombination aus Marke und Geräteart separat registriert werden.
  • Wichtig: Der Verkauf einer Marke oder Geräteart, die nicht explizit unter Ihrer Nummer hinterlegt ist, gilt rechtlich als nicht registriert.

Wer ist betroffen?

  • Hersteller: Unter eigenem Namen oder eigener Marke produzieren oder designen lassen.
  • Importeure: Geräte aus dem Ausland (egal ob EU oder Nicht-EU) nach Deutschland bringen und hier erstmals anbieten.
  • Online-Direktversender: Vom Ausland aus Waren direkt an deutsche Endverbraucher schicken (hier ist oft ein Bevollmächtigter nötig).
  • Händler / Reseller: Wenn Sie Geräte anbieten, deren eigentliche Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert sind (Übernahme der Herstellerhaftung).
  • Kleinunternehmer: Die Pflicht gilt ab dem ersten Gerät – es gibt keine Mindestmengen oder Bagatellgrenzen.

So läuft die Registrierung ab

Die Registrierung erfolgt online über das Portal der Stiftung EAR:

  1. Account-Erstellung: Anlegen des Benutzerkontos und Hinterlegung der Unternehmensdaten.
  2. Klassifizierung: Angabe der Marke und der spezifischen Geräteart (z. B. Kleingeräte, Bildschirme, Lampen).
  3. Garantienachweis (nur B2C): Hinterlegung einer insolvenzsicheren Garantie (z. B. über ein Bürgschaftssystem oder einen Kollektiv-Dienstleister).
  4. Rücknahmekonzept (nur B2B): Nachweis, wie die Entsorgung im gewerblichen Bereich sichergestellt wird.
  5. Prüfung & Gebühren: Nach Einreichung des Antrags wird ein Gebührenbescheid erstellt; die Prüfung beginnt erst nach Zahlungseingang.

Bei vollständigem Antrag ist in der Regel mit 2 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen – bei hohem Antragsaufkommen kann es deutlich länger dauern. Bis zur Erteilung der Nummer darf kein Gerät verkauft werden.

⚠️ Was droht bei Verstößen?

  • Bußgelder: Die zuständige Behörde (UBA) kann Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß verhängen.
  • Vertriebsverbot & Plattform-Sperre: Marktplätze wie Amazon, eBay oder Otto sind gesetzlich verpflichtet, Händler ohne gültige WEEE-Nummer sofort zu sperren.
  • Abmahnungen: Da das WEEE-Register der Stiftung EAR für jeden öffentlich einsehbar ist, nutzen Mitbewerber und Verbände dies aktiv für teure wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
  • Gewinnabschöpfung: Neben Bußgeldern können Behörden sämtliche Umsätze einfordern, die mit nicht registrierten Geräten erzielt wurden.
  • Rücknahmeverpflichtung: Im diesem Fall kann die Behörde die Rückholung aller bereits verkauften Geräte vom Endverbraucher auf Ihre Kosten anordnen.

Wo muss die Nummer angegeben werden?

Gemäß § 6 Abs. 3 ElektroG ist jeder registrierte Hersteller oder Bevollmächtigte verpflichtet, seine WEEE-Nummer beim Anbieten von Geräten und auf Rechnungen zu führen. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte die Nummer an folgenden Stellen klar ersichtlich sein:

  • Verkaufsplattformen: Hinterlegung im Backend von Amazon, eBay & Co. (Pflicht für die Freischaltung).
  • Rechnungen: Zwingende Angabe im Belegkopf oder Fußzeile.
  • Impressum: Rechtssichere Angabe auf der Website (z. B. „WEEE-Reg.-Nr. DE 12345678“).
  • Geschäftsdokumente: Lieferscheine, Auftragsbestätigungen und Angebote.
  • Werbematerialien: In Katalogen oder Preislisten, in denen Produkte direkt angeboten werden.

🌍 EU-weit verkaufen? Für jedes Land eine eigene Nummer.

Eine deutsche WEEE-Nummer gilt nicht EU-weit. Da die WEEE-Richtlinie von jedem EU-Mitgliedstaat individuell umgesetzt wird, müssen Unternehmen, die international verkaufen, in jedem Zielmarkt eine separate Registrierung durchführen. Wenn Ihr Unternehmen keinen rechtlichen Sitz im Zielland hat, schreibt das Gesetz in fast allen EU-Staaten die Benennung eines lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative) vor. Dieser übernimmt für Sie die rechtliche Verantwortung und Meldepflichten vor Ort.

Wie unterstützt ECOPV-EU Sie bei der WEEE-Nummer?

Egal, ob Sie im B2B- oder B2C-Bereich tätig sind oder Ihr Unternehmen im Ausland ansässig ist – wir bei ECOPV-EU unterstützen betroffene Hersteller gerne bei der Erlangung der WEEE-Nummer. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über die gesamte Prozessabwicklung, von der Registrierung bis zur Kennzeichnung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte. Verlassen Sie sich auf ECOPV, um die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der WEEE-Nummer effizient zu erfüllen.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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