🇳🇱 EPR-Compliance für Batterien in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien, Akkumulatoren oder Produkte mit integrierten Energiespeichern auf den niederländischen Markt bringt, unterliegt der gesetzlichen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Unternehmen sind damit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg für die Sammlung, das ordnungsgemäße Recycling und die lückenlose Berichterstattung verantwortlich. Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und der organisatorischen Zusammenführung von Stibat und der Stichting OPEN haben sich die Compliance-Anforderungen in den Niederlanden nochmals verschärft.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇳🇱 EPR-Compliance für Batterien in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien, Akkumulatoren oder Produkte mit integrierten Energiespeichern auf den niederländischen Markt bringt, unterliegt der gesetzlichen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Unternehmen sind damit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg für die Sammlung, das ordnungsgemäße Recycling und die lückenlose Berichterstattung verantwortlich. Spätestens mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und der organisatorischen Zusammenführung von Stibat und der Stichting OPEN haben sich die Compliance-Anforderungen in den Niederlanden nochmals verschärft.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Hersteller"?

Nach europäischem und niederländischem Recht richtet sich der Herstellerstatus nach der ersten gewerblichen Lieferung auf den niederländischen Markt:

  • Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden: Produzieren Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Inland und vermarkten diese unter eigenem Namen – oder importieren Batterien / batteriebetriebene Geräte aus dem Ausland (EU oder Drittland) und vertreiben sie in den Niederlanden.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkaufen Batterien oder batteriebetriebene Produkte per Fernabsatz (Online-Shop, Marktplätze) direkt an Endverbraucher oder gewerbliche Endnutzer in den Niederlanden.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Liefern per E-Commerce direkt an niederländische Endverbraucher. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Herstellerpflicht auf den niederländischen Importeur über.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte mit eingebauten Batterien unter eigenem Label in den Niederlanden vermarktet, gilt rechtlich als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Bol.com und Amazon.nl tragen nach nationaler Umsetzungsgesetzgebung eine subsidiäre Haftung für nicht registrierte ausländische Verkäufer. Sie prüfen aktiv die Compliance und sperren Konten ohne Registrierungsnachweis.

Praxisbeispiel: Ein schweizerisches Unternehmen verkauft E-Bike-Akkus (LMT-Batterien) direkt an niederländische Endkunden über seinen eigenen Online-Shop → gilt als Hersteller → muss sich bei Stichting OPEN registrieren → zahlt jährliche Abfallentsorgungsgebühr nach Gewicht → meldet vierteljährlich oder jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen über myOPEN → muss eingebaute Batterie separat melden.

Die 5 EU-Batteriekategorien

Kategorie

Beschreibung

Tragbare Batterien

Gekapselte Batterien bis 5 kg, nicht für Industrie, LMT oder Fahrzeuge

LMT-Batterien

E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds und ähnliche Leichtfahrzeuge

Industriebatterien

Alle Batterien für industrielle Zwecke oder über 5 kg (kein LMT/EV)

SLI-Batterien

Starterbatterien (Starting, Lighting, Ignition) für Kfz und Maschinen

EV-Batterien

Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge

Sonderfall Industriebatterien: Da es für die neue, breite EU-Kategorie der Industriebatterien in den Niederlanden noch kein fertiges, flächendeckendes Kollektivsystem gibt, greift eine gesetzliche Sonderregelung. 

Seit dem 18. August 2025 sind Hersteller und Importeure von Industriebatterien in den Niederlanden gesetzlich dazu verpflichtet, eine individuelle Genehmigungs- und Registrierungsanfrage direkt bei der staatlichen Behörde Rijkswaterstaat einzureichen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in den Niederlanden verpflichtend, sofern direkt an niederländische Kunden verkauft wird. Der Bevollmächtigte übernimmt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung.

Für Unternehmen aus anderen EU-Ländern ist die Benennung eines Bevollmächtigten in den Niederlanden nicht erforderlich. Dank des stark zentralisierten Systems können sich ausländische Onlinehändler bei Direktverkäufen an niederländische Endverbraucher direkt und ohne Zwischenhändler im Portal von Stichting OPEN registrieren. Die kollektive Organisation übernimmt die rechtliche Abdeckung und die automatische Meldung an das staatliche Register (NWR) direkt im Rahmen des standardisierten Systembeitritts. 

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden 
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Unterzeichnet von zeichnungsberechtigten Vertretern beider Parteien
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Batteriekategorie korrekt einordnen und zuständige Organisation bestimmen

Die Wahl der richtigen Organisation hängt von der Batteriekategorie ab. Falsche Einordnung kann zu Doppelmeldungen, fehlenden Meldungen oder Compliance-Lücken führen.

Batterie in Endprodukt eingebaut oder separat?
→ Eingebaute Batterien: Separat von der EEE-Meldung erfassen und bei Stichting OPEN melden

Welche Kategorie?
→ Tragbar (bis 5 kg, kein LMT/EV/Industrie-Zweck)
→ LMT (E-Bike, E-Scooter, Leichtfahrzeug) 
→ SLI (Kfz-Starterbatterie)
→ EV (Elektrofahrzeug-Antrieb) 
→ Industrie (>5 kg, industrieller Zweck)

Hinweis zur Doppelregistrierung (WEEE + Batterie): Geräte mit eingebauten Batterien (z. B. Laptops, Smartphones, E-Werkzeuge) erfordern beide Registrierungen: WEEE-EPR für das Gerät (Stichting OPEN) und Batterie-EPR für die eingebaute Batterie (ebenfalls Stichting OPEN über myOPEN). Integrierte Batterien und Akkus müssen separat gemeldet werden.

Schritt 3: Registrierung bei der zuständigen Herstellerorganisation

Für tragbare Batterien und LMT/Fahrradbatterien: Stichting OPEN

Seit dem 1. Januar 2024 ist Stibat vollständig in Stichting OPEN integriert. Neue Registrierungen für tragbare Batterien und LMT/E-Bike-Akkus erfolgen ausschließlich über das myOPEN-Portal.

Ablauf:

  1. Online-Registrierung auf dem myOPEN-Portal (my.stichting-open.org)
  2. Unterzeichnung der ABBO (Afvalbeheerbijdrageovereenkomst)
  3. Automatische Weiterleitung der Registrierungsdaten an das nationale Batterienregister 
  4. Aufnahme in die öffentliche Herstellerliste auf stichting-open.org

Für SLI- und EV-Batterien: ARN (Auto Recycling Nederland)
Antriebs- (EV) und Starterbatterien (SLI) für Kraftfahrzeuge unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung über die ARN. Seit dem 1. April 2026 greift die gesetzliche Recyclinggebühr verpflichtend auch beim gewerblichen Import von Gebrauchtfahrzeugen mit elektrischem oder hybridem Antrieb. Hersteller und Importeure sind daher verpflichtet, die Batterien ordnungsgemäß über das ARN-Portal anzumelden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) wird pro Kilogramm oder pro Stück der in Verkehr gebrachten Batterien berechnet. Die Tarife werden jährlich von Stichting OPEN festgelegt und als Produkt- und Tarifliste Batterien (separat für Geräte/Lampen) veröffentlicht.

Berechnungsbasis:

Gewicht in kg (oder Stückzahl) × Tarifsatz pro Batteriekategorie und chemischer Zusammensetzung

Differenzierungsmerkmale:

KriteriumDetails
BatteriekategorieTragbar, LMT/EPAC, SLI, EV, Industrie – separate Tarife
Chemische ZusammensetzungLithium-Ionen, Blei-Säure, Nickel-Cadmium (NiCd), NiMH werden unterschiedlich bewertet
B2C vs. B2BSeparate Meldeerfassung; B2B-Tarife können reduziert sein
VorschusszahlungWer auf Jahresbasis mehr als € 6.000 an Abfallbewirtschaftungsbeitrag zahlt, leistet monatliche Vorschüsse

Öko-Modulation: Stichting OPEN wendet Öko-Modulationskriterien an. Batterien, die leicht aus Geräten entnehmbar sind oder nachweislich einen hohen Anteil recycelter Materialien enthalten, können Anspruch auf Gebührenreduzierungen haben.

Schritt 5: Meldepflichten & neue EU-Anforderungen

Mengenmeldung (Basisanforderung)

Alle Hersteller und Importeure melden ihre Put on Market (POM)-Daten über das myOPEN-Portal. Stichting OPEN benachrichtigt Mitglieder automatisch per E-Mail, wenn die Meldung eingegeben werden kann.

Meldungsinhalt:

  • Gewicht (kg) und Stückzahl der in den Niederlanden erstmals in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Batteriekategorie und chemischer Zusammensetzung
  • Trennung nach B2C- und B2B-Status
  • Separat: eingebaute Batterien in EEE-Geräten

CO₂-Fußabdruck-Deklaration: Die CO₂-Fußabdruck-Deklaration gilt in den Niederlanden ab 2 kWh Kapazität für Industrie-, E-Bike- und E-Auto-Batterien.

Die EU-Batterie-Sorgfaltspflicht gilt in den Niederlanden ab dem 18. August 2027 verpflichtend für alle Wirtschaftsakteure mit mehr als 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Sie verpflichtet große Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf soziale und ökologische Risiken zu prüfen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

  1. Durchgestrichene Mülltonne: Seit dem 18. August 2025 müssen gemäß der EU-Batterieverordnung alle in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus mit dem Symbol für die getrennte Sammlung gekennzeichnet sein.
  2. Nennkapazitätsangabe: Verpflichtend für alle tragbaren Batterien und SLI-/Kfz-Batterien – in mAh, Ah oder Wh. Diese Information muss direkt auf der Batterie oder bei Platzmangel auf der Verpackung erscheinen.
  3. Chemische Kennzeichnung (Pb / Cd): Wenn eine Batterie die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet – Blei (>0,004 Gew.-%) oder Cadmium (>0,002 Gew.-%) – muss das entsprechende chemische Symbol (Pb bzw. Cd) unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet sein.
  4. Kennzeichnung für Nicht-Wiederaufladbare Batterien (ab August 2026): Ab dem 18. August 2026 müssen nicht wiederaufladbare tragbare Batterien ein Label tragen, das ihre minimale durchschnittliche Betriebsdauer in bestimmten Anwendungen sowie einen Hinweis „nicht wiederaufladbar“ enthält.

Schritt 7: Rücknahmeverpflichtungen & Sammelziele

Als Mitglied bei Stichting OPEN ist der Hersteller mittelbar an den nationalen Sammel- und Recyclingzielen beteiligt. Das Wecycle-Markenzeichen von Stichting OPEN bündelt ab 2024 die Sammlung von E-Waste und Batterien. Alle bestehenden 30.000 Abgabestellen für Batterien bleiben erhalten.

Rücknahmepflicht für Händler: Einzelhändler und Online-Händler, die Batterien verkaufen, sind verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – unabhängig von einer Kaufentscheidung des Verbrauchers. Stichting OPEN-Mitgliedschaft finanziert diese Rücknahmepflicht kollektiv.

Wer gilt als „Hersteller"?

Nach europäischem und niederländischem Recht richtet sich der Herstellerstatus nach der ersten gewerblichen Lieferung auf den niederländischen Markt:

  • Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden: Produzieren Batterien oder batteriebetriebene Geräte im Inland und vermarkten diese unter eigenem Namen – oder importieren Batterien / batteriebetriebene Geräte aus dem Ausland (EU oder Drittland) und vertreiben sie in den Niederlanden.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkaufen Batterien oder batteriebetriebene Produkte per Fernabsatz (Online-Shop, Marktplätze) direkt an Endverbraucher oder gewerbliche Endnutzer in den Niederlanden.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Liefern per E-Commerce direkt an niederländische Endverbraucher. In traditionellen B2B-Lieferketten geht die Herstellerpflicht auf den niederländischen Importeur über.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Wer Geräte mit eingebauten Batterien unter eigenem Label in den Niederlanden vermarktet, gilt rechtlich als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Bol.com und Amazon.nl tragen nach nationaler Umsetzungsgesetzgebung eine subsidiäre Haftung für nicht registrierte ausländische Verkäufer. Sie prüfen aktiv die Compliance und sperren Konten ohne Registrierungsnachweis.

Praxisbeispiel: Ein schweizerisches Unternehmen verkauft E-Bike-Akkus (LMT-Batterien) direkt an niederländische Endkunden über seinen eigenen Online-Shop → gilt als Hersteller → muss sich bei Stichting OPEN registrieren → zahlt jährliche Abfallentsorgungsgebühr nach Gewicht → meldet vierteljährlich oder jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen über myOPEN → muss eingebaute Batterie separat melden.

Die 5 EU-Batteriekategorien

1. Tragbare Batterien: Gekapselte Batterien bis 5 kg, nicht für Industrie, LMT oder Fahrzeuge

2. LMT-Batterien: E-Bikes, E-Scooter, E-Mopeds und ähnliche Leichtfahrzeuge

3. Industriebatterien: Alle Batterien für industrielle Zwecke oder über 5 kg (kein LMT/EV)

4. SLI-Batterien: Starterbatterien (Starting, Lighting, Ignition) für Kfz und Maschinen

5. EV-Batterien: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge

Sonderfall Industriebatterien: Da es für die neue, breite EU-Kategorie der Industriebatterien in den Niederlanden noch kein fertiges, flächendeckendes Kollektivsystem gibt, greift eine gesetzliche Sonderregelung. 

Seit dem 18. August 2025 sind Hersteller und Importeure von Industriebatterien in den Niederlanden gesetzlich dazu verpflichtet, eine individuelle Genehmigungs- und Registrierungsanfrage direkt bei der staatlichen Behörde Rijkswaterstaat einzureichen.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in den Niederlanden verpflichtend, sofern direkt an niederländische Kunden verkauft wird. Der Bevollmächtigte übernimmt die volle rechtliche und finanzielle Verantwortung für Registrierung, Mengenmeldung und Beitragszahlung.

Für Unternehmen aus anderen EU-Ländern ist die Benennung eines Bevollmächtigten in den Niederlanden nicht erforderlich. Dank des stark zentralisierten Systems können sich ausländische Onlinehändler bei Direktverkäufen an niederländische Endverbraucher direkt und ohne Zwischenhändler im Portal von Stichting OPEN registrieren. Die kollektive Organisation übernimmt die rechtliche Abdeckung und die automatische Meldung an das staatliche Register (NWR) direkt im Rahmen des standardisierten Systembeitritts. 

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden 
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Unterzeichnet von zeichnungsberechtigten Vertretern beider Parteien
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Batteriekategorie korrekt einordnen und zuständige Organisation bestimmen

Die Wahl der richtigen Organisation hängt von der Batteriekategorie ab. Falsche Einordnung kann zu Doppelmeldungen, fehlenden Meldungen oder Compliance-Lücken führen.

Batterie in Endprodukt eingebaut oder separat?
→ Eingebaute Batterien: Separat von der EEE-Meldung erfassen und bei Stichting OPEN melden

Welche Kategorie?
→ Tragbar (bis 5 kg, kein LMT/EV/Industrie-Zweck)
→ LMT (E-Bike, E-Scooter, Leichtfahrzeug) 
→ SLI (Kfz-Starterbatterie)
→ EV (Elektrofahrzeug-Antrieb) 
→ Industrie (>5 kg, industrieller Zweck)

Hinweis zur Doppelregistrierung (WEEE + Batterie): Geräte mit eingebauten Batterien (z. B. Laptops, Smartphones, E-Werkzeuge) erfordern beide Registrierungen: WEEE-EPR für das Gerät (Stichting OPEN) und Batterie-EPR für die eingebaute Batterie (ebenfalls Stichting OPEN über myOPEN). Integrierte Batterien und Akkus müssen separat gemeldet werden.

Schritt 3: Registrierung bei der zuständigen Herstellerorganisation

Für tragbare Batterien und LMT/Fahrradbatterien: Stichting OPEN

Seit dem 1. Januar 2024 ist Stibat vollständig in Stichting OPEN integriert. Neue Registrierungen für tragbare Batterien und LMT/E-Bike-Akkus erfolgen ausschließlich über das myOPEN-Portal.

Ablauf:

  1. Online-Registrierung auf dem myOPEN-Portal (my.stichting-open.org)
  2. Unterzeichnung der ABBO (Afvalbehee
    rbijdrageovereenkomst
    )
  3. Automatische Weiterleitung der Registrierungsdaten an das nationale Batterienregister 
  4. Aufnahme in die öffentliche Herstellerliste auf stichting-open.org

Für SLI- und EV-Batterien: ARN (Auto Recycling Nederland)
Antriebs- (EV) und Starterbatterien (SLI) für Kraftfahrzeuge unterliegen der erweiterten Herstellerverantwortung über die ARN. Seit dem 1. April 2026 greift die gesetzliche Recyclinggebühr verpflichtend auch beim gewerblichen Import von Gebrauchtfahrzeugen mit elektrischem oder hybridem Antrieb. Hersteller und Importeure sind daher verpflichtet, die Batterien ordnungsgemäß über das ARN-Portal anzumelden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) wird pro Kilogramm oder pro Stück der in Verkehr gebrachten Batterien berechnet. Die Tarife werden jährlich von Stichting OPEN festgelegt und als Produkt- und Tarifliste Batterien (separat für Geräte/Lampen) veröffentlicht.

Berechnungsbasis:

Gewicht in kg (oder Stückzahl) × Tarifsatz pro Batteriekategorie und chemischer Zusammensetzung

Differenzierungsmerkmale:

Batteriekategorie: Tragbar, LMT/EPAC, SLI, EV, Industrie – separate Tarife

Chemische Zusammensetzung: Lithium-Ionen, Blei-Säure, Nickel-Cadmium (NiCd), NiMH werden unterschiedlich bewertet

B2C vs. B2B: Separate Meldeerfassung; B2B-Tarife können reduziert sein

Vorschusszahlung: Wer auf Jahresbasis mehr als € 6.000 an Abfallbewirtschaftungsbeitrag zahlt, leistet monatliche Vorschüsse

Öko-Modulation: Stichting OPEN wendet Öko-Modulationskriterien an. Batterien, die leicht aus Geräten entnehmbar sind oder nachweislich einen hohen Anteil recycelter Materialien enthalten, können Anspruch auf Gebührenreduzierungen haben.

Schritt 5: Meldepflichten & neue EU-Anforderungen

Mengenmeldung (Basisanforderung)

Alle Hersteller und Importeure melden ihre Put on Market (POM)-Daten über das myOPEN-Portal. Stichting OPEN benachrichtigt Mitglieder automatisch per E-Mail, wenn die Meldung eingegeben werden kann.

Meldungsinhalt:

  • Gewicht (kg) und Stückzahl der in den Niederlanden erstmals in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Batteriekategorie und chemischer Zusammensetzung
  • Trennung nach B2C- und B2B-Status
  • Separat: eingebaute Batterien in EEE-Geräten

CO₂-Fußabdruck-Deklaration: Die CO₂-Fußabdruck-Deklaration gilt in den Niederlanden ab 2 kWh Kapazität für Industrie-, E-Bike- und E-Auto-Batterien.

Die EU-Batterie-Sorgfaltspflicht gilt in den Niederlanden ab dem 18. August 2027 verpflichtend für alle Wirtschaftsakteure mit mehr als 150 Millionen Euro Jahresumsatz. Sie verpflichtet große Unternehmen dazu, ihre Lieferketten auf soziale und ökologische Risiken zu prüfen.

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

  1. Durchgestrichene Mülltonne: Seit dem 18. August 2025 müssen gemäß der EU-Batterieverordnung alle in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus mit dem Symbol für die getrennte Sammlung gekennzeichnet sein.
  2. Nennkapazitätsangabe: Verpflichtend für alle tragbaren Batterien und SLI-/Kfz-Batterien – in mAh, Ah oder Wh. Diese Information muss direkt auf der Batterie oder bei Platzmangel auf der Verpackung erscheinen.
  3. Chemische Kennzeichnung (Pb / Cd): Wenn eine Batterie die gesetzlichen Grenzwerte überschreitet – Blei (>0,004 Gew.-%) oder Cadmium (>0,002 Gew.-%) – muss das entsprechende chemische Symbol (Pb bzw. Cd) unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne abgebildet sein.
  4. Kennzeichnung für Nicht-Wiederaufladbare Batterien (ab August 2026): Ab dem 18. August 2026 müssen nicht wiederaufladbare tragbare Batterien ein Label tragen, das ihre minimale durchschnittliche Betriebsdauer in bestimmten Anwendungen sowie einen Hinweis „nicht wiederaufladbar“ enthält.

Schritt 7: Rücknahmeverpflichtungen & Sammelziele

Als Mitglied bei Stichting OPEN ist der Hersteller mittelbar an den nationalen Sammel- und Recyclingzielen beteiligt. Das Wecycle-Markenzeichen von Stichting OPEN bündelt ab 2024 die Sammlung von E-Waste und Batterien. Alle bestehenden 30.000 Abgabestellen für Batterien bleiben erhalten.

Rücknahmepflicht für Händler: Einzelhändler und Online-Händler, die Batterien verkaufen, sind verpflichtet, Altbatterien kostenlos zurückzunehmen – unabhängig von einer Kaufentscheidung des Verbrauchers. Stichting OPEN-Mitgliedschaft finanziert diese Rücknahmepflicht kollektiv.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Batterien den 5 EU-Kategorien korrekt zuordnen

2. Zuständige Organisation bestimmen: Stichting OPEN (tragbar/LMT), ARN (SLI/EV)

3. Registrierung im myOPEN-Portal abschließen und ABBO unterzeichnen (für tragbar/LMT)

4. Für EV-Batterien: ARN-Vertrag unterzeichnen 

5. Für Industriebatterien: Daten erfassen und individuelle Anmeldung bei Rijkswaterstaat vorbereiten

6. Eingebaute Batterien in EEE-Geräten separat von der WEEE-Meldung erfassen und bei Stichting OPEN melden

7. Vierteljährliche POM-Meldung über myOPEN einreichen (Gewicht, Stückzahl, Chemie, B2C/B2B)

8. Abfallbewirtschaftungsbeitrag berechnen und fristgerecht zahlen (Vorschüsse ab € 6.000/Jahr)

9. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien dokumentieren und deklarieren 

10. CO₂-Fußabdruck für Industriebatterien >2 kWh vorbereiten 

11. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Kapazitätsangabe + chemische Symbole auf allen Batterien

12. Unterlagen 7 Jahre für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Direktverkauf an niederländische Endkunden → weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten bestimmen oder EPR-Dienstleister beauftragen (Vereinbarung auf NL oder EN)

3. Registrierung bei Stichting OPEN oder ARN abschließen 

4. Compliance-Nachweis bei Marktplätzen (Amazon.nl, Bol.com) hinterlegen

5. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Gewicht nach chemischer Zusammensetzung und Batteriekategorie für die Mengenmeldung

6. CO₂-Deklarationspflichten nach Batteriekategorie und Zeitplan prüfen und Daten vorbereiten

7. Kennzeichnungsanforderungen auf allen Produkten für den niederländischen Markt prüfen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an niederländischen Importeur (B2B): Alle Produkt- und Gewichtsdaten (Kategorie, Chemie, Stückzahl) rechtzeitig übermitteln – der Importeur wird rechtlich zum Hersteller.

2. Option B – Direktverkauf B2C ohne niederländischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden benennen (zwingend erforderlich); alle Schritte aus Checkliste (b) über diesen abwickeln.

3. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass die Batteriedaten (Kategorie, Gewicht, Chemie) korrekt dem Stichting OPEN- oder ARN-Mitgliedskonto des Herstellers/Importeurs zugeordnet sind.

4. Compliance-Nachweis bei allen niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Batterien den 5 EU-Kategorien korrekt zuordnen

2. Zuständige Organisation bestimmen: Stichting OPEN (tragbar/LMT), ARN (SLI/EV)

3. Registrierung im myOPEN-Portal abschließen und ABBO unterzeichnen (für tragbar/LMT)

4. Für EV-Batterien: ARN-Vertrag unterzeichnen 

5. Für Industriebatterien: Daten erfassen und individuelle Anmeldung bei Rijkswaterstaat vorbereiten

6. Eingebaute Batterien in EEE-Geräten separat von der WEEE-Meldung erfassen und bei Stichting OPEN melden

7. Vierteljährliche POM-Meldung über myOPEN einreichen (Gewicht, Stückzahl, Chemie, B2C/B2B)

8. Abfallbewirtschaftungsbeitrag berechnen und fristgerecht zahlen (Vorschüsse ab € 6.000/Jahr)

9. CO₂-Fußabdruck für EV-Batterien dokumentieren und deklarieren 

10. CO₂-Fußabdruck für Industriebatterien >2 kWh vorbereiten 

11. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Kapazitätsangabe + chemische Symbole auf allen Batterien

12. Unterlagen 7 Jahre für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Direktverkauf an niederländische Endkunden → weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten bestimmen oder EPR-Dienstleister beauftragen (Vereinbarung auf NL oder EN)

3. Registrierung bei Stichting OPEN oder ARN abschließen 

4. Compliance-Nachweis bei Marktplätzen (Amazon.nl, Bol.com) hinterlegen

5. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Gewicht nach chemischer Zusammensetzung und Batteriekategorie für die Mengenmeldung

6. CO₂-Deklarationspflichten nach Batteriekategorie und Zeitplan prüfen und Daten vorbereiten

7. Kennzeichnungsanforderungen auf allen Produkten für den niederländischen Markt prüfen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an niederländischen Importeur (B2B): Alle Produkt- und Gewichtsdaten (Kategorie, Chemie, Stückzahl) rechtzeitig übermitteln – der Importeur wird rechtlich zum Hersteller.

2. Option B – Direktverkauf B2C ohne niederländischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden benennen (zwingend erforderlich); alle Schritte aus Checkliste (b) über diesen abwickeln.

3. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass die Batteriedaten (Kategorie, Gewicht, Chemie) korrekt dem Stichting OPEN- oder ARN-Mitgliedskonto des Herstellers/Importeurs zugeordnet sind.

4. Compliance-Nachweis bei allen niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

Sie planen, Ihre Produkte in den Niederlanden zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der niederländischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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Frankfurter Str. 70-72
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