🇪🇸 EPR-Compliance für Batterien in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Spanien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Spanien betreibt ein zentralisiertes nationales Register mit besonders strengen Anforderungen an ausländische Bevollmächtigte.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇪🇸 EPR-Compliance für Batterien in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien und Akkumulatoren – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Spanien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Spanien betreibt ein zentralisiertes nationales Register mit besonders strengen Anforderungen an ausländische Bevollmächtigte.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Productor" im Sinne der spanischen Batterie-EPR?

Die Definition des Herstellers (Productor) basiert auf dem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Unternehmen mit Sitz in Spanien – wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte (AEE) in Spanien herstellt, unter eigenem Namen vermarktet oder aus Drittländern bzw. anderen EU-Mitgliedstaaten importiert
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte über Fernabsatz (Online-Shop, Marktplatz) direkt an spanische Endkunden liefert (B2C/B2B)
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer direkt an spanische Kunden liefert; hier gelten strengere Zollkontrollen
  • White-Label / Eigenmarken – wer Geräte mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigener Marke in Spanien vermarktet, gilt rechtlich als Batteriehersteller
  • Marktplatzbetreiber – ähnlich wie bei WEEE haften Plattformen subsidiär; sie müssen die Registrierungsnummern von Drittanbietern validieren. Fehlt diese, haftet der Marktplatz direkt finanziell und administrativ

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert Elektrogeräte mit eingebauten Akkus direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor im Sinne der Batterie-EPR → muss einen in Spanien ansässigen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht und Apostille benennen → benötigt eine RII-PYA-Registrierung sowie eine SCRAP-Mitgliedschaft → muss vierteljährlich Mengen melden 

Batteriekategorien im Überblick

KategorieBeschreibung
Tragbare BatterienVersiegelt, unter 5 kg, keine Industrie- oder Fahrzeugbatterien
LMT-BatterienLeichtfahrzeuge wie E-Bikes und E-Scooter
StarterbatterienFür Kraftfahrzeuge
IndustriebatterienIndustrielle Zwecke oder über 5 kg, sofern nicht EV/LMT
Traktionsbatterien (EV)Für Elektrofahrzeuge

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Hersteller ohne spanische Niederlassung, die direkt an spanische Endkunden verkaufen, müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Spanien benennen.

Der Bevollmächtigte handelt gegenüber den Behörden vollumfänglich im Namen des Herstellers und haftet für alle finanziellen (Beitragszahlungen) und administrativen Verpflichtungen.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation – strenger als in Belgien oder Italien:

  • Erfordert ein notariell beglaubigtes Dokument mit Haager Apostille (entfällt bei rein elektronischer Registrierung via spanischem Digitalzertifikat)
  • Eine einfache, formlose Vollmacht wird vom spanischen Register abgelehnt
  • Der Bevollmächtigte muss vorab eine spanische Steuernummer für Nicht-Ansässige (NIF IVA) für das ausländische Unternehmen beantragen
  • Seit Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung muss der Bevollmächtigte gegenüber dem staatlichen Register zudem nachweisen, dass er über die operativen und rechtlichen Mittel verfügt, um fehlerfrei zu berichten

Schritt 2: Pflichtregistrierung im nationalen Register (RII-PYA)

Zuständige Behörde: Ministerium für Industrie und Tourismus (Ministerio de Industria y Turismo)

Plattform: RII-PYA – Registro Integrado Industrial de Pilas y Acumuladores

Ablauf:

  1. Online-Antrag über das RII-PYA-Portal
  2. Validierung der Daten durch die Subdirección General de Calidad y Seguridad Industrial
  3. Vergabe einer eindeutigen REG-PYA-Identifikationsnummer

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem SCRAP

Die physische und finanzielle Rücknahme erfolgt über kollektive Systeme – Sistemas Colectivos de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP).

Ablauf: Online-Vertragsabschluss mit dem SCRAP (unter Angabe der NIF); die Registrierungsnummer (RII-PYA) wird erst nachgelagert übermittelt. Das SCRAP meldet den aktiven Status direkt an das Ministerium für Industrie.

Schritt 4: Finanzielle Beiträge und Garantiepflichten

Berechnung der Eco-Gebühr:

  • Wird pro Kilogramm Batteriemasse, differenziert nach chemischer Zusammensetzung, berechnet
  • Lithium-basierte Systeme unterliegen deutlich höheren Sätzen als Bleisäure- oder Alkaline-Batterien (höherer Recyclingaufwand, höhere Sicherheitsrisiken)

Öko-Modulation (seit 2025/2026): Spanische SCRAPs integrieren zunehmend Kriterien aus der EU-Batterieverordnung:

  • Bonus: Batterien mit nachweislich hohem Recyclinganteil erhalten Beitragsrabatte
  • Malus: Nicht austauschbare Batterielösungen in Geräten werden mit Strafzuschlägen belegt

Garantiepflichten:

  • Zur Deckung der Entsorgungskosten verlangt der Staat grundsätzlich finanzielle Sicherheiten
  • Befreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft: Wer einem zugelassenen kollektiven System beitritt, ist von der individuellen Bankgarantiepflicht befreit

Schritt 5: Vierteljährliche Mengenmeldung

Meldung an das RII-PYA:

  • Hersteller (oder ihr Bevollmächtigter) müssen die exakten Gewichte und Mengen aller in Spanien in Verkehr gebrachten Batterien vierteljährlich melden
  • Fristen: April, Juli, Oktober und Januar für das jeweils vorangegangene Quartal
  • Einreichung digital über das RII-PYA-Portal

Meldung an das SCRAP:

  • Parallel verlangt das gewählte Rücknahmesystem Berichte zur Abrechnung. Die meisten spanischen SCRAPs verlangen standardmäßig quartalsweise Meldungen. Sehr große Inverkehrbringer können vertraglich zu einer monatlichen Meldung verpflichtet werden.

Erweiterte Meldepflichten gemäß EU-Batterieverordnung:

  • CO₂-Fußabdruck: Hersteller von EV-Batterien (und perspektivisch bestimmter Industriebatterien) müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Erklärung digital einreichen. Diese Pflicht greift schrittweise, wird jedoch im Zuge des Digitalen Batteriepasses ab Februar 2027 zwingend
  • Sorgfaltspflicht: Größere Batteriehersteller müssen ihre Sorgfaltspflichten bezüglich der Rohstoffbeschaffung (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) im System dokumentieren und hinterlegen

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten

  1. Durchgestrichene Mülltonne: Pflicht auf jeder Batterie oder deren Verpackung
  2. Chemische Symbole: Blei- und Cadmiumgrenzwerte verpflichten zur Kennzeichnung unter dem Mülltonnensymbol.
  3. Kapazitätsangabe: Für alle tragbaren Batterien und Fahrzeugbatterien muss die Kapazität (in mAh, Ah oder Wh) klar lesbar angegeben sein

Schritt 7: Marktplatz-Compliance sicherstellen

Online-Marktplätze setzen die EPR-Compliance technisch durch. Amazon Spanien und vergleichbare Plattformen verlangen einen gültigen REG-PYA-Nachweis, bevor Verkäufe von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten zugelassen werden.

Handlungsempfehlung:

  • REG-PYA-Nummer proaktiv im Händler-Backend hinterlegen – noch vor dem ersten Verkauf
  • Bei Drittlandimporten: REG-PYA-Nummer dem Logistikdienstleister vor Versand übermitteln, damit der spanische Zoll die Nummer bei der Einfuhrkontrolle verifizieren kann

Wer gilt als „Productor" im Sinne der spanischen Batterie-EPR?

Die Definition des Herstellers (Productor) basiert auf dem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem spanischen Markt – unabhängig vom Firmensitz. Das betrifft konkret:

  • Unternehmen mit Sitz in Spanien – wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte (AEE) in Spanien herstellt, unter eigenem Namen vermarktet oder aus Drittländern bzw. anderen EU-Mitgliedstaaten importiert
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte über Fernabsatz (Online-Shop, Marktplatz) direkt an spanische Endkunden liefert (B2C/B2B)
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer direkt an spanische Kunden liefert; hier gelten strengere Zollkontrollen
  • White-Label / Eigenmarken – wer Geräte mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigener Marke in Spanien vermarktet, gilt rechtlich als Batteriehersteller
  • Marktplatzbetreiber – ähnlich wie bei WEEE haften Plattformen subsidiär; sie müssen die Registrierungsnummern von Drittanbietern validieren. Fehlt diese, haftet der Marktplatz direkt finanziell und administrativ

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen betreibt einen Online-Shop und liefert Elektrogeräte mit eingebauten Akkus direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor im Sinne der Batterie-EPR → muss einen in Spanien ansässigen Bevollmächtigten mit notarieller Vollmacht und Apostille benennen → benötigt eine RII-PYA-Registrierung sowie eine SCRAP-Mitgliedschaft → muss vierteljährlich Mengen melden 

Batteriekategorien im Überblick

  1. Tragbare Batterien: Versiegelt, unter 5 kg, keine Industrie- oder Fahrzeugbatterien
  2. LMT-Batterien: Leichtfahrzeuge wie E-Bikes und E-Scooter
  3. Starterbatterien: Für Kraftfahrzeuge
  4. Industriebatterien: Industrielle Zwecke oder über 5 kg, sofern nicht EV/LMT
  5. Traktionsbatterien (EV): Für Elektrofahrzeuge

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Ausländische Hersteller ohne spanische Niederlassung, die direkt an spanische Endkunden verkaufen, müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Spanien benennen.

Der Bevollmächtigte handelt gegenüber den Behörden vollumfänglich im Namen des Herstellers und haftet für alle finanziellen (Beitragszahlungen) und administrativen Verpflichtungen.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation – strenger als in Belgien oder Italien:

  • Erfordert ein notariell beglaubigtes Dokument mit Haager Apostille (entfällt bei rein elektronischer Registrierung via spanischem Digitalzertifikat)
  • Eine einfache, formlose Vollmacht wird vom spanischen Register abgelehnt
  • Der Bevollmächtigte muss vorab eine spanische Steuernummer für Nicht-Ansässige (NIF IVA) für das ausländische Unternehmen beantragen
  • Seit Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung muss der Bevollmächtigte gegenüber dem staatlichen Register zudem nachweisen, dass er über die operativen und rechtlichen Mittel verfügt, um fehlerfrei zu berichten

Schritt 2: Pflichtregistrierung im nationalen Register (RII-PYA)

Zuständige Behörde: Ministerium für Industrie und Tourismus (Ministerio de Industria y Turismo)

Plattform: RII-PYA – Registro Integrado Industrial de Pilas y Acumuladores

Ablauf:

  1. Online-Antrag über das RII-PYA-Portal
  2. Validierung der Daten durch die Subdirección General de Calidad y Seguridad Industrial
  3. Vergabe einer eindeutigen REG-PYA-Identifikationsnummer

Schritt 3: Mitgliedschaft in einem SCRAP

Die physische und finanzielle Rücknahme erfolgt über kollektive Systeme – Sistemas Colectivos de Responsabilidad Ampliada del Productor (SCRAP).

Ablauf: Online-Vertragsabschluss mit dem SCRAP (unter Angabe der NIF); die Registrierungsnummer (RII-PYA) wird erst nachgelagert übermittelt. Das SCRAP meldet den aktiven Status direkt an das Ministerium für Industrie.

Schritt 4: Finanzielle Beiträge und Garantiepflichten

Berechnung der Eco-Gebühr:

  • Wird pro Kilogramm Batteriemasse, differenziert nach chemischer Zusammensetzung, berechnet
  • Lithium-basierte Systeme unterliegen deutlich höheren Sätzen als Bleisäure- oder Alkaline-Batterien (höherer Recyclingaufwand, höhere Sicherheitsrisiken)

Öko-Modulation (seit 2025/2026): Spanische SCRAPs integrieren zunehmend Kriterien aus der EU-Batterieverordnung:

  • Bonus: Batterien mit nachweislich hohem Recyclinganteil erhalten Beitragsrabatte
  • Malus: Nicht austauschbare Batterielösungen in Geräten werden mit Strafzuschlägen belegt

Garantiepflichten:

  • Zur Deckung der Entsorgungskosten verlangt der Staat grundsätzlich finanzielle Sicherheiten
  • Befreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft: Wer einem zugelassenen kollektiven System beitritt, ist von der individuellen Bankgarantiepflicht befreit

Schritt 5: Vierteljährliche Mengenmeldung

Meldung an das RII-PYA:

  • Hersteller (oder ihr Bevollmächtigter) müssen die exakten Gewichte und Mengen aller in Spanien in Verkehr gebrachten Batterien vierteljährlich melden
  • Fristen: April, Juli, Oktober und Januar für das jeweils vorangegangene Quartal
  • Einreichung digital über das RII-PYA-Portal

Meldung an das SCRAP:

  • Parallel verlangt das gewählte Rücknahmesystem Berichte zur Abrechnung. Die meisten spanischen SCRAPs verlangen standardmäßig quartalsweise Meldungen. Sehr große Inverkehrbringer können vertraglich zu einer monatlichen Meldung verpflichtet werden.

Erweiterte Meldepflichten gemäß EU-Batterieverordnung:

  • CO₂-Fußabdruck: Hersteller von EV-Batterien (und perspektivisch bestimmter Industriebatterien) müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Erklärung digital einreichen. Diese Pflicht greift schrittweise, wird jedoch im Zuge des Digitalen Batteriepasses ab Februar 2027 zwingend
  • Sorgfaltspflicht: Größere Batteriehersteller müssen ihre Sorgfaltspflichten bezüglich der Rohstoffbeschaffung (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit) im System dokumentieren und hinterlegen

Schritt 6: Kennzeichnungspflichten

  1. Durchgestrichene Mülltonne: Pflicht auf jeder Batterie oder deren Verpackung
  2. Chemische Symbole: Blei- und Cadmiumgrenzwerte verpflichten zur Kennzeichnung unter dem Mülltonnensymbol.
  3. Kapazitätsangabe: Für alle tragbaren Batterien und Fahrzeugbatterien muss die Kapazität (in mAh, Ah oder Wh) klar lesbar angegeben sein

Schritt 7: Marktplatz-Compliance sicherstellen

Online-Marktplätze setzen die EPR-Compliance technisch durch. Amazon Spanien und vergleichbare Plattformen verlangen einen gültigen REG-PYA-Nachweis, bevor Verkäufe von Batterien oder batteriebetriebenen Produkten zugelassen werden.

Handlungsempfehlung:

  • REG-PYA-Nummer proaktiv im Händler-Backend hinterlegen – noch vor dem ersten Verkauf
  • Bei Drittlandimporten: REG-PYA-Nummer dem Logistikdienstleister vor Versand übermitteln, damit der spanische Zoll die Nummer bei der Einfuhrkontrolle verifizieren kann

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. Batterien in die 5 aktuellen Klassen einordnen

2. SCRAP-Vertrag abschließen

3. RII-PYA-Registrierung über das Ministeriumsportal abschließen und REG-PYA-Nummer erhalten

4. Technische Compliance prüfen: CO₂-Fußabdruckdaten für Industrie- und EV-Batterien

5. Vierteljährliche Meldung der Verkaufsdaten

6. REG-PYA-Nummer auf allen Rechnungen und der Website ausweisen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonnen-Symbol, Cd/Pb-Hinweise, Kapazitätsangabe

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Spanische NIF (Steuernummer) für ausländische Unternehmen beantragen

2. Vollmacht für den Bevollmächtigten in Spanien ausstellen (notariell + Apostille oder digital). 

3. Bevollmächtigter schließt SCRAP-Vertrag im Namen des EU-Herstellers ab

4. Bevollmächtigten aktiviert die Registrierung im RII-PYA-Portal

5. REG-PYA-Nummer im Backend von Amazon Spanien / Marktplätzen hinterlegen

6. Vierteljährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanal prüfen: Tritt ein spanischer Importeur als „Productor“ auf? Bei Direktverkauf an Endkunden via E-Commerce → Schritte wie unter (b)

2. Vor dem physischen Versand: REG-PYA-Nummer dem Logistikdienstleister übermitteln

3. Sicherstellen, dass die spanische Zolldatenbank die Nummer beim Importvorgang verifizieren kann

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. Batterien in die 5 aktuellen Klassen einordnen

2. SCRAP-Vertrag abschließen

3. RII-PYA-Registrierung über das Ministeriumsportal abschließen und REG-PYA-Nummer erhalten

4. Technische Compliance prüfen: CO₂-Fußabdruckdaten für Industrie- und EV-Batterien

5. Vierteljährliche Meldung der Verkaufsdaten

6. REG-PYA-Nummer auf allen Rechnungen und der Website ausweisen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonnen-Symbol, Cd/Pb-Hinweise, Kapazitätsangabe

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Spanische NIF (Steuernummer) für ausländische Unternehmen beantragen

2. Vollmacht für den Bevollmächtigten in Spanien ausstellen (notariell + Apostille oder digital). 

3. Bevollmächtigter schließt SCRAP-Vertrag im Namen des EU-Herstellers ab

4. Bevollmächtigten aktiviert die Registrierung im RII-PYA-Portal

5. REG-PYA-Nummer im Backend von Amazon Spanien / Marktplätzen hinterlegen

6. Vierteljährliche Mengenmeldung über den Bevollmächtigten sicherstellen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Vertriebskanal prüfen: Tritt ein spanischer Importeur als „Productor“ auf? Bei Direktverkauf an Endkunden via E-Commerce → Schritte wie unter (b)

2. Vor dem physischen Versand: REG-PYA-Nummer dem Logistikdienstleister übermitteln

3. Sicherstellen, dass die spanische Zolldatenbank die Nummer beim Importvorgang verifizieren kann

Sie planen, Ihre Produkte in Spanien zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der spanischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

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