Das deutsche Batteriegesetz (BattG) regelt die Entsorgung und das Inverkehrbringen von Batterien und Akkumulatoren streng. Wer Batterien, Akkus oder Produkte mit fest verbauten Energiespeichern vertreibt, gilt rechtlich als Hersteller. Trotz der klaren Vorgaben stolpern viele Unternehmen über vermeidbare Hürden.
1. Falsche Klassifizierung der Batterietypen
Einer der häufigsten Fehler liegt bereits am Anfang: der falschen Einordnung. Das BattG unterscheidet zwischen Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien.
Das Risiko: Wer eine Industriebatterie fälschlicherweise als Gerätebatterie meldet, zahlt oft falsche Entgelte und erfüllt nicht die spezifischen Rücknahme-Vorgaben.
Wichtig: Gerätebatterien sind für den privaten Verbraucher (gekapselt, in der Hand haltbar), während Industriebatterien für ausschließlich gewerbliche oder großtechnische Zwecke konzipiert sind.
2. Fehlende oder unzureichende Rücknahmesysteme
Hersteller sind verpflichtet, die kostenlose Rücknahme von Altbatterien sicherzustellen. Dies geschieht in der Regel über den Anschluss an ein kollektives Rücknahmesystem.
Der Fehler: Viele Unternehmen registrieren sich zwar, versäumen es aber, den Vertrag aktuell zu halten oder alle vertriebenen Marken korrekt zu hinterlegen. Ohne gültiges System erlischt die Vertriebserlaubnis sofort.
3. Fehlerhafte Mengenmeldungen und Reporting-Versäumnisse
Die Datenqualität wird von den Behörden (Stiftung EAR) immer genauer geprüft.
Daten-Falle: Unvollständige Quartalsmeldungen oder falsch geschätzte Jahresmengen führen zu Diskrepanzen.
Konsequenz: Werden Mengen nicht oder falsch gemeldet, drohen Prüfungen durch das Umweltbundesamt und hohe Strafzahlungen.
4. Veraltete Stammdaten im Register
Ein Unternehmen zieht um, firmiert um oder ändert die Geschäftsführung? Solche Änderungen müssen unverzüglich im BattG-Register aktualisiert werden.
Das Versäumnis: Oft werden Registrierungsunterlagen einmal erstellt und dann vergessen. Veraltete Daten können dazu führen, dass die Registrierungsnummer ihre Gültigkeit verliert.
5. Gefährliches Halbwissen: „Do It Yourself“-Compliance
Viele Firmen versuchen, die komplexe Bürokratie intern abzuwickeln. Ohne spezialisiertes Wissen führt dies oft zu Verzögerungen.
Komplexität: Besonders ausländische Unternehmen benötigen zwingend einen bevollmächtigten Vertreter, um rechtmäßig am deutschen Markt teilzunehmen. Eigenversuche führen hier oft zu monatelangen Registrierungsstopps.
FAQ: Schnelle Antworten zum Batteriegesetz
Müssen kleine Online-Händler das BattG einhalten?
Ja. Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze. Schon wer eine einzige Batterie in Deutschland in Verkehr bringt, muss registriert sein.
Fallen Batterien in Produkten (z. B. Laptops) auch unter das BattG?
Definitiv. Das Gesetz unterscheidet nicht, ob die Batterie lose verkauft wird oder fest in einem Gerät verbaut ist.
Gilt das BattG auch für Importe aus dem Ausland?
Ja, absolut. Wenn Sie Batterien oder Produkte mit Batterien direkt aus einem Nicht-EU-Land (z. B. China) nach Deutschland importieren, gelten Sie rechtlich als Erstinverkehrbringer (Hersteller). Damit tragen Sie die volle Verantwortung für die Registrierung und Entsorgung. Wichtig für Online-Händler: Auch beim Dropshipping liegt die Compliance-Pflicht bei Ihnen, da Sie als Verkäufer gegenüber dem Endkunden auftreten.
Was passiert, wenn ich keine BattG-Registrierungsnummer habe?
Ohne gültige Registrierung dürfen Sie Batterien in Deutschland nicht verkaufen. Marktplätze wie Amazon, eBay oder Kaufland sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Registrierung zu prüfen und sperren Angebote ohne hinterlegte Nummer sofort. Zudem drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder der Behörden sowie kostenintensive wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Konkurrenten.
Fazit: Rechtssicherheit als Fundament für Ihr Wachstum
Wer das Batteriegesetz ignoriert, riskiert mehr als nur Bußgelder – er gefährdet seine gesamte Vertriebsstruktur. Eine lückenlose BattG-Compliance ist heute kein „Nice-to-have“, sondern die Eintrittskarte für den rechtssicheren Handel in Europa. Mit einer sauberen Datenführung und proaktiven Meldungen verwandeln Sie bürokratische Pflichten in einen echten Wettbewerbsvorteil.









