Schnell-FAQ: Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG): Alles, was Sie jetzt wissen müssen!

Die regulatorischen Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten haben im Jahr 2026 eine neue Stufe erreicht. Nach den Vorbereitungsjahren steht nun die operative Abwicklung der Abgabezahlungen im Fokus.

❓ Wer genau gilt 2026 als „Hersteller“?

Es zählt nicht, wer produziert, sondern wer die Ware erstmals auf den deutschen Markt bringt. Das betrifft:

  • Inländische Produzenten & Befüller.
  • Importeure, die Waren aus dem Ausland nach Deutschland einführen.
  • Ausländische Online-Händler, die direkt an deutsche Endverbraucher senden.

 

❓ Welche Produkte kosten mich 2026 Geld?

Die Abgabe betrifft u.a.:

  • Lebensmittelbehälter für Sofortverzehr (To-Go).
  • Tüten- und Folienverpackungen.
  • Getränkebecher und -behälter (bis 3 Liter).
  • Leichte Kunststofftragetaschen.
  • Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter.?

Neu ab 2026: Auch Feuerwerkskörper fallen nun unter die Abgabepflicht, sofern sie Kunststoff enthalten.

 

❓ Bis wann muss die Meldung für das Jahr 2025 raus?

Markieren Sie den 15. Mai 2026 rot im Kalender! Bis zu diesem Stichtag muss die exakte Masse (in Kilogramm) der im Vorjahr verkauften Produkte über die DIVID-Plattform gemeldet werden.

 

❓Was passiert bei Verpassen der Frist?

Es drohen Bußgelder, Vertriebsverbote und eine amtliche Schätzung Ihrer Abgabeschuld.

Kosten-Update: Die Abgabesätze werden Ende 2026 erstmals überprüft und voraussichtlich für die Folgejahre angepasst.

 

❓Gilt das auch für Bio-Plastik?

Ja, auch biobasierte oder biologisch abbaubare Kunststoffe sind abgabepflichtig.

 

❓Was ist mit beschichteter Pappe?

Sobald Kunststoff als Strukturkomponente enthalten ist (z. B. bei Kaffeebechern), greift das Gesetz.

 

❓Gibt es eine Bagatellgrenze?

Nein. Die Pflicht besteht ab dem ersten Gramm.

 

❓ Muss ich jede Marke einzeln registrieren?

Nein. Die Registrierung erfolgt unternehmensbezogen über Ihre Steuernummer bzw. USt-IdNr. auf der DIVID-Plattform.

 

❓ Sind Mehrwegsysteme von der Abgabe befreit?

Ja. Das Gesetz zielt explizit auf Einwegkunststoffe ab. Echte Mehrweglösungen sind von der Abgabe befreit und sparen Ihnen somit Geld.

 

❓ Muss die Meldung durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden?

Ab einer Menge von 100 kg (je nach Produktkategorie) oder auf Anforderung des Umweltbundesamtes (UBA) ist eine Prüfung der Daten durch einen registrierten Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer gesetzlich vorgeschrieben.

 

❓ Was passiert, wenn mein ELSTER-Zertifikat abläuft?

Ohne ein gültiges Organisationszertifikat ist kein Login bei DIVID möglich. Stellen Sie sicher, dass Ihr Zertifikat aktuell ist, um die Meldefristen nicht zu gefährden.

 

❓ Kann ich die Kosten auf meine Kunden umlegen?

Ja. Das Gesetz verbietet es nicht, die Abgabe als Teil der Kalkulation in den Produktpreis einzufließen und somit an die Kunden weiterzugeben.

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