ECOPV-EU GmbH ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Einhaltung des deutschen Batteriegesetzes tätig und verfügt über reichlich Erfahrung auf diesem Gebiet.
Durch unsere Unterstützung bei Einrichtung eines eigenen Rücknahmesystems oder der Teilnahme an etablierten Rücknahmesystemen, haben wir das Vertrauen unserer Kunden durch professionelle und effiziente Dienstleistungen gewonnen und bieten stabile und effektive Batteriegesetz-Compliance-Dienste in Deutschland an.
Es entstehen jedoch immer noch viele Fehler bei der Umsetzung, insbesondere bei Kunden aus der Photovoltaik- und Speicherbatteriebranche: Die Registrierung der falschen Batteriekategorie, das Unverständnis über den Rücknahmeprozess von Speicherbatterien und andere Probleme beeinträchtigen nicht nur den Export von Produkten, sondern können auch hohe Strafen nach sich ziehen!
Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Punkte des deutschen Batteriegesetzes. Natürlich bieten wir Ihnen individuell maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie die regulatorischen Herausforderungen meistern und erfolgreich auf dem deutschen Markt tätig sein können!
Compliance-Anforderungen des deutschen Batteriegesetzes
Das deutsche Batteriegesetz (BattG) regelt die Anforderung der Herstellung, den Verkauf und die Entsorgung von Batterien. Laut diesem Gesetz müssen alle Hersteller, die zum ersten Mal Batterien oder Geräte mit eingebauten oder geschlossenen Batterien auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen, die entsprechenden Compliance-Anforderungen einhalten.
Folgen einer fehlenden Registrierung:
- Produktlinks werden von Plattformen wie Amazon entfernt
- Waren werden vom Zoll beschlagnahmt
- Hohe Strafen von bis zu 100.000 Euro können verhängt werden.
Registrierungspflichten nach dem deutschen Batteriegesetz:
Alle Unternehmen, die Batterien auf dem deutschen Markt verkaufen, einschließlich Hersteller, Importeure, Händler und Online-Händler, müssen sich beim deutschen Stiftung EAR für elektronische Abfallregistrierung anmelden.
Anwendungsbereich des deutschen Batteriegesetzes:
Das Batteriegesetz unterscheidet drei Hauptarten von Batterien: Fahrzeugbatterien, Industriebatterien und Gerätebatterien.
- Fahrzeugbatterien: Batterien, die für den Start, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen verwendet werden. Fahrzeuge, die durch Maschinenkraft auf Landwegen bewegt werden.
- Industriebatterien: Batterien, die speziell für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke oder für die Antriebsenergie von Elektrofahrzeugen oder Hybriden verwendet werden. Dazu gehören beispielsweise die Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen, Speicherbatterien in Photovoltaikanlagen und Batterien in industriellen Robotern oder Automatisierungssystemen.
- Gerätebatterien: Batterien, die als Einzelteile verwendet und in der Hand gehalten werden können. Fahrzeug- und Industriebatterien sind keine tragbaren Batterien. Eine spezielle Art von Gerätebatterien sind Knopfzellen. Diese haben einen Durchmesser, der größer als ihre Höhe ist.
Die Stiftung EAR stellt detaillierte Richtlinien zur Klassifizierung von Batterien zur Verfügung. Hier ist ein kurzer Überblick über den Prozess zur Bestimmung des Batterietyps:
Unterschiede bei der Compliance und Rücknahme:
- Registrierungsunterschiede zwischen Industriebatterien und Gerätebatterien:
- Industriebatterien müssen immer im Rahmen des Batteriegesetzes registriert werden.
- Gerätebatterien müssen möglicherweise nur im WEEE-System registriert werden, wenn sie Bestandteil eines Gerätes sind und nicht entfernbar sind.
- Unterschiede bei der Rücknahme zwischen Industriebatterien und Gerätebatterien:
- Industriebatterien erfordern eine spezialisierte Infrastruktur für Transport und Entsorgung aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes.
- Gerätebatterien können leichter über bestehende Rücknahmestellen entsorgt werden.